Protokoll der Landratssitzung vom 12. Januar 2017

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass der Regierungsrat die Motion entgegen nimmt.

> Begründung des Regierungsrats

Rolf Blatter (FDP) führt aus, dass im Rahmen der Erteilung einer Baubewilligung ein mehrstufiges Verfahren folgt, das einem die Möglichkeit gibt, gegen eine Baubewilligung einzusprechen. Geht man davon aus, dass nebst den drei aufgelisteten Einsprachestellen vorab die Prüfung durch den Kanton erfolgt, und geht man weiter davon aus, dass nach dem Entscheid des Kantonsgerichts, das als letzte Instanz aufgeführt ist, noch das Bundesgericht existiert, steht man vor einem insgesamt fünfstufigen Verfahren zur Prüfung eines Baugesuchs. Dies scheint doch enorm viel. Es kommt immer wieder vor, dass Bauprojekte eingereicht werden, und dass von Betroffenen (aus welchen Gründen auch immer) ein solches Verfahren angestrebt wird und sie den Bauherrn somit auf die lange Bank setzen. Dieser kann sich nicht wehren und muss je nach dem mit sechs Monaten bis zwei Jahren Verzögerung rechnen. Dabei hat er einen ausbleibenden Ertrag auf seiner Investition. Die FDP-Fraktion meint, dass dies nicht richtig sei. Weil das Verfahren so viele Stufen beinhaltet, wäre es durchaus vertretbar, eine von ihnen, nämlich die Baurekurskommission, herauszunehmen.

Im Übrigen entstehen bei der Baurekurskommission auch einige Kosten, knapp zwei Personen sind dort (zu 160 Stellenprozenten) angestellt. Zudem hat die Baurekurskommission acht Mitglieder. Ein weiterer Punkt sind die Kosten für die Einsprecher. In der Beantwortung der Regierung ist ein Link zu einem Geschäft von 2009 zu finden, als man einen Vergleich gemacht hatte von Kosten, die ein Einsprecher zu leisten hat. Während in anderen Kantonen Kosten von 3'000 oder 5'000 Franken geltend gemacht werden können, ist im Kanton Baselland der Kostensatz sehr viel tiefer als eigentlich möglich wäre. Dies würde einige Personen davon abhalten, ihr Anliegen weiterzuziehen.

Die FDP-Fraktion macht deshalb beliebt, den Vorstoss zu unterstützen. Die Regierung regt an, ihn in ein Postulat umzuwandeln, wozu der Votant Hand bieten würde. 

Martin Rüegg (SP) beantragt, auf Motion und Postulat zu verzichten. Die Regierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass diese Frage bereits 2009 behandelt wurde. Diese ging damals zurück auf den Streit vor zehn Jahren im Zusammenhang mit dem Verbandsbeschwerderecht. Urs Hintermann, noch im Landrat, reichte damals den Vorstoss ein, mit dem Ziel aufzuzeigen, dass das Problem nicht die Verbände, sondern die Privaten sind, die viel mehr Einsprachen machen und volkswirtschaftlich deutlich mehr Kosten generieren – und zudem deutlich weniger oft Recht erhalten als die Verbände.

So viel zur Vorgeschichte. Die Sache wurde anschliessend diskutiert in Landrat und Bau- und Planungskommission, wo man folgende Feststellungen gemacht hatte, die von der Regierung aufgenommen wurden: Erstens arbeitet die Baurekurskommission effizient. Es gibt jährlich etwa 40 Einsprachen, wobei nur etwa sechs ans Kantonsgericht weitergezogen werden, das den Sachverhalt zu beurteilen hat – ohne Knowhow und zu ganz anderen Lohnansätzen notabene. Würde man also ausgerechnet die Vorstufe rausnehmen, würde alles direkt ans Kantonsgericht gelangen.

In den alten Unterlagen sieht man aber auch, dass die Baurekurskommission der Bau- und Planungskommission (BPK) noch einen Bericht schuldig ist. Dieser Bericht ist offenbar noch nicht einmal geschrieben. Die Sekretärin der Baurekurskommission versprach, diesen (einige Jahre verspätet) nachzureichen, damit er in die BPK eingespiesen werden kann. Insofern hat der Vorstoss von Rolf Blatter bereits etwas ausgelöst und man könnte noch mehr Kosten sparen, indem man nun auf Überweisung verzichten würde. 

Lotti Stokar (Grüne) sagt, dass die Fraktion Grüne/EVP es sinnvoll fände, das Thema mit diesem Postulat wieder einmal aufzugreifen. Es ist doch schon wieder sieben Jahre her, seit man im Landrat zuletzt darüber geredet hatte. Damals ging es noch um «Verfahrensbeschleunigung», heute geht es rein um die Baurekurskommission. Dies ist ein Thema, das viele Menschen interessiert und beschäftigt. Landläufig wird auf die bösen Einsprecher und Nachbarn geschimpft, die alles verzögern. Es wäre sinnvoll, man hätte wieder einmal einen Überblick, wie es wirklich ist. Es ist wohl richtig, dass nur wenig über die Baurekurskommission hinaus weitergezogen wird, dass sie effizient arbeitet und die Einsprecher nicht nur die bösen Nachbarn sind, sondern häufig auch Gemeinden, die diese Einsprachen machen müssen, weil die Baugesuche unsorgfältig vorbereitet wurden. Auch diese Fälle gibt es und es ist sinnvoll, dass dies nicht alles ungefiltert ans Kantonsgericht muss. Eine Klärung wäre wichtig, deshalb befürwortet ihre Fraktion die Überweisung als Postulat.  

Felix Keller (CVP) sagt, dass die CVP/BDP-Fraktion zum gleichen Schluss kam wie Martin Rüegg. Es ist kaum anzunehmen, dass der aktuelle Vorstoss besser beantwortet werden würde als die Antwort auf das Postulat von alt-Landrat Urs Hintermann aus dem Jahr 2009. Man muss auch sehen: Die Baurekurskommission hat gegenüber dem Kantonsgericht eine sehr wichtige Filterfunktion. Ginge alles direkt ans Kantonsgericht, dann ginge es einerseits wesentlich länger (denn es wartet nicht auf solche Fälle, es hat genug zu tun), weiter ist das Personal dort teurer, sie benötigen entsprechende Fachberatung etc. Günstiger und schneller wird es dadurch sicher nicht.

Man kann sich also die zusätzliche Arbeit sparen, das Postulat nochmals zu beantworten, da nicht anzunehmen ist, dass dabei etwas anderes herauskommt. Die Baurekurskommission macht eine gute Arbeit, es braucht sie. Deshalb wird die CVP/BDP-Fraktion das Postulat nicht unterstützen.

://: Der Landrat überweist den Vorstoss 2016/326 als Postulat mit 40:34 Stimmen bei einer Enthaltung.

[Namenliste]

 

Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei