Protokoll der Landratssitzung vom 12. Januar 2017

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) sagt, der Kommissionsantrag sei mit 9:4 Stimmen bestritten. 

Mirjam Würth (SP) spricht als Vizepräsidentin der Finanzkommission Der Regierungsrat ist beauftragt worden, die Motion von Christoph Buser umzusetzen. Aus der Geschichte der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) geht hervor, dass der Verein 1919 gegründet wurde. Mitglieder der SSK sind alle kantonalen Steuerverwaltungen sowie die Eidgenössische Steuerverwaltung. Der Verein wurde gegründet, um den Informationsaustausch und den reibungslosen Kontakt unter den kantonalen Steuerverwaltungen sicherzustellen. Die SSK verfügt über keine verfassungsmässige Grundlage und keine gesetzgeberischen Kompetenzen.

Ständerat Rolf Büttiker sowie andere Kantone reichten auf Bundesebene inhaltlich gleichlautende Motionen ein. Es entstand der Eindruck, dass – nach fast 100 Jahren – die SSK aus sich heraus wächst. Im Zusammenhang mit der Motion von Ständerat Rolf Büttiker hat der Vorstand der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) Massnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Kom-munikation sowie eine stärkere politische Kontrolle der SSK beschlossen. Dem Regierungsrat scheinen damit die Forderungen von Christoph Buser mehr oder weniger erfüllt.

Künftig soll die SSK Praxisempfehlungen abgeben. Christoph Buser hat auch verlangt, dass die Praxisempfehlungen der SSK vom Landrat abgenommen werden müssen. Der Regierungsrat lehnt das mit der Begründung ab, dies sei eine Vermischung von exekutiven und legislativen Aufgaben.

Seit 2011 – also zwei Jahre nach Einreichung der Motion durch Christoph Buser im 2009 – sind keine neuen Kreisschreiben mehr verfasst worden. Auch die vorherigen Kreisschreiben sind immer von der Gesamtheit der kantonalen Steuerverwaltungen und der Eidgenössischen Steuerverwaltung erarbeitet worden und beinhalteten stets Umsetzungsvorschläge. Das Bundesgericht hat dazu mehrfach festgehalten, dass es sich bei den Kreisschreiben um «Verwaltungs-» und nicht um Gesetzesanordnungen handle. In jüngerer Zeit befasst sich die SSK v.a. mit Bundesgerichtsentscheiden und erstellt Analysen dazu.

Für die Kommission waren die Ausführungen des Finanzdirektors und des Steuerverwalters einsichtig. Die Steuerverwaltungen haben ein Harmonisierungsbedürfnis, dass Sachen, die im Bundesbern legiferiert werden, in den Kantonen einigermassen gleich umgesetzt werden. Die Vorstösse im Ständerat und in verschiedenen anderen Kantonen haben die Sensibilität erhöht. Es werden heute keine neuen Rundschreiben mit Gesetzescharakter mehr erlassen.

Deshalb spricht sich die Kommissionsmehrheit für die Abschreibung der Motion aus. Eine Kommissionsminderheit spricht sich gegen die Abschreibung der Motion aus. Sie will mehr Einfluss auf die SSK nehmen und kritisiert weiterhin die Eigendynamik.

Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 9:4 Stimmen, die Motion als erledigt abzuschreiben. 

Dominik Straumann (SVP) spricht sich namens der SVP-Fraktion für die Abschreibung der Motion aus. Ein Punkt war der Fraktion sehr wichtig, nämlich dass sich die Schweizerische Steuerkonferenz auf dem richtigen Level wieder findet. Sie ist als beratendes und ausgleichendes Element gedacht und nicht auf Stufe einer Verordnung oder von Gesetzesvorbereitungen. Die Fraktion hat sich davon überzeugen lassen, dass der vorliegende Vorstoss sowie auch die anderen schweizweit gleichzeitig vorgebrachten sehr wichtig waren, den Anstoss gaben und das Umdenken ausgelöst haben, so dass in der Steuerkonferenz wieder auf richtiger Höhe gearbeitet wird. Die Anforderungen der Motion sind dadurch erfüllt. 

Urs Kaufmann (SP) weist darauf hin, dass die Motion von Christoph Buser aus dem Jahre 2009 stamme. Es gab mehrere gleiche Vorstösse auf Bundesebene resp. in anderen Kantonen. Fast alle diese Vorstösse sind inzwischen abgeschrieben worden. Aufgrund dessen ist auch die SP-Fraktion klar für Abschreibung. Die Steuerkonferenz hat als Hauptziel, in allen Kantonen eine möglichst einheitliche Steuerpraxis zu haben. Dies ist sicher im Interesse von all denjenigen, die in mehreren Kantonen Steuern bezahlen, veranlagen oder abgrenzen zwischen den Kantonen. Deshalb ist im Bereich der Steuerpraxis ein Kantönligeist sicher fehl am Platz. Die Motion von Christoph Buser hat bewirkt, dass es – wie bereits erwähnt – gewisse Verbesserungen bezüglich Kommunikation gegeben hat und die SSK offener mit den Verbänden und der Finanzdirektorenkonferenz kommuniziert, wenn sie irgendwelche Empfehlungen abgibt.

Die Forderung von Christoph Buser, dass der Landrat über alle Empfehlungen der Steuerkonferenz abstimmen soll, ist unverhältnismässig. Es würde schlussendlich zu einem Kantönligeist führen, wenn der Kanton Basel-Landschaft seine eigenen Regelungen bezüglich Steuerpraxis hätte. Die weitere Forderung betraf ein konkretes Kreisschreiben, welches in einem Dekret erwähnt ist: Es sollte explizit rausgenommen und eine eigene Lösung auf Kantonsebene angestrebt werden. Auch dort besteht das Problem, dass eine kantonseigene Regelung geschaffen werden müsste, was zu Differenzen – gerade bei Steuerveranlagungen, welche mehrere Kantone betreffen – führen würde. Das ist völlig ineffizient. Die SP-Fraktion ist für Abschreibung. Es soll keine unnötige Arbeit bei der Verwaltung verursacht werden.

Christoph Buser (FDP) bedauert die beiden letzten Voten. Vor allem seinem Vorredner schlägt er vor, er solle nochmals den Vorstoss lesen und sich die ganze Sache vor Augen führen. Tatsache ist, dass dieser Vorstoss 2009 eingereicht wurde. Heute ist der 12. Januar 2017. Was so lange dauert, zeigt die Brisanz in der Verwaltung. Dies zu Recht. Man hat nun ein Hohelied auf die einheitliche Steuerpraxis gehört. Es ist klar, in der SP möchte man gerne alles gleich machen. Im Bereich der Steuern: Die kantonale Steuerhoheit ist historisch gewachsen. Es kann nicht das Ziel sein, alles über den gleichen Leisten zu schlagen. Die Voraussetzungen sind völlig anders. Tatsache ist auch, dass seit Einreichung der Vorstösse keine Kreisschreiben mehr gemacht worden sind. Dies hat auch seinen Grund. Es ist nicht in Ordnung, wie diese zustande gekommen sind.

Es war nie die Absicht des Motionärs, Einfluss auf die Steuerkonferenz auszuüben. Es soll einfach nicht automatisch übernommen werden, was diese sagt. Die SSK wurde 1919 gegründet. Sie hatte informativen Charakter. Diverse Gespräche mit ehemaligen Steuerverwaltern bestätigen, dass sich dies geändert und die SSK legislativen Charakter entwickelt habe. Mit dem Haus der Kantone steht eine ganze Mannschaft dahinter, welche extrem gut arbeitet, wenn es darum geht, Mittel und Wege zu finden, um an mehr Einnahmen zu kommen. Dies hat die SSK eine Zeit lang sehr aktiv bewirtschaftet. Zum Glück wurde dies – dank den Vorstössen – etwas zurückgestuft. Es ist blauäugig zu meinen, nachdem jetzt einige Jahre Ruhe herrschte und die Vorstösse wieder vom Tisch sind, das gleiche nicht wieder passieren wird. Alle, die sich mit FABI auseinandergesetzt haben – Stichwort Fahrkostenpauschale –, wissen, was in einem anderen Bereich im Köcher ist. Hier muss Einhalt geboten werden. In der Motion steht, dass Entscheide, welche die Praxis der Steuerverwaltung wesentlich ändern, dem Landrat unterbreitet werden müssen. Es liegt in der Hoheit der Kantone. Auch Kollege Dominik Straumann, der dies durchgehen lassen wollte, sei gesagt: Es geschieht alles ohne Vernehmlassungsverfahren. Es werden weder Parteien noch Verbände angefragt. Es wird einfach gemacht und in den Dekreten auf die SSK verweisen. De facto handelt es sich um einige wissenschaftliche Mitarbeitende im Haus der Kantone sowie gehetzte Finanzdirektoren, die – überspitzt formuliert – schauen müssen, dass sie um 16 Uhr ihren Zug erreichen. Genau so kommen die Entscheide zustande. Es wird keine vertiefte materielle Auseinandersetzung vorgenommen.

Deshalb die Bitte an die Landrätinnen und Landräte, den Vorstoss nicht einfach abzuschreiben. Es wird – wie das Amen in der Kirche – einen nächsten Fall geben. Allen ist der neue Lohnausweis sowie die Bewertung der Wertschriften in Erinnerung – dies gehört ins Parlament. Die Steuerhoheit liegt bei den Kantonen. Wenn jedes Parlament dies nochmals anschauen muss, dann hat am Schluss die Steuerkonferenz ihren Job nicht gemacht, wenn sie über irgendetwas entscheidet, über das sie nichts zu entscheiden hat. Wenn die Steuerkonferenz Empfehlungen abgibt, welche wesentliche Änderungen mit sich bringen, muss das Parlament darüber entscheiden können – die Rede ist nicht von 20 Beschlüssen, sondern nur von wenigen Fällen. In den letzten Jahren gab es gar keine. Ansonsten beschneidet sich der Landrat selber, wenn dies nicht so gehandhabt wird. Der Regierungsrat sagt, einer der Gründe für die Ablehnung sei, dass das Anliegen der Motion in mehreren Kantonen eingereicht worden sei. Dies ist keine Begründung. Als zweiter Grund nennt der Regierungsrat, in der Praxis könne anschliessend das Gericht bestätigen oder widerrufen. Es braucht doch keine Gerichte. Der Landrat ist die Legislative. Der Motionär bittet, der Abschreibung nicht zuzustimmen.

 

Für das Protokoll:
Monika Frey, Landeskanzlei

Klaus Kirchmayr (Grüne) macht deutlich, dass das Anliegen durchaus berechtigt sei, weshalb die Grünen damals auch die Überweisung der Motion unterstützt hatten. Tatsächlich hatte die Steuerkonferenz die Tendenz, Recht setzend zu wirken – ob dies beabsichtigt war oder nicht. Der Votant glaubt, dass die verschiedenen Vorstösse durchaus Wirkung zeigten und zu einer Selbstdisziplinierung nicht nur der Steuerkonferenz geführt hatten, sondern auch zu einer Sensibilisierung der Finanzdirektorenkonferenz. Zudem sind wohl alle Finanzdirektionen sensibilisiert genug, um zu merken, dass wenn ein Kreisschreiben wirklich in die Steuerhoheit der Kantone eingreifen würde, sie von sich aus entsprechende Vorlagen an das jeweilige Parlament machen würden. Deshalb ist es schwierig, zu legiferieren, weil es do ch einen Ermessensspielraum gibt, was ein Eingriff in die kantonale Steuerhoheit darstellt und wann es auf Verordnungsstufe, wann auf Gesetzesstufe ist. Diese Wirkung der Vorstösse reicht aus Sicht des Votanten aus. Am Schluss bleibt immer auch noch die Möglichkeit, falls man dennoch einmal überborden sollte, im Parlament entsprechende Vorstösse einzureichen. Deshalb einen Gesetzgebungsprozess einzuleiten, wäre vermessen. Auch angesichts dessen, dass es in den letzten Jahren nie ein Kreisschreiben gegeben hat.

Aus diesem Grund ist die Fraktion Grüne/EVP mit einer Abschreibung einverstanden und wird entsprechend wachsam bleiben, falls solche Kreisschreiben wieder über das Ziel hinausschiessen würden. 

Simon Oberbeck (CVP) sagt, dass die CVP/BDP-Fraktion die Abschreibung befürworte. 

Daniel Altermatt (glp) führt aus, dass auch die Fraktion der glp/GU die Sache relativ differenziert sehe. Einerseits kann sie den Ausführungen der FKD und der Finanzkommission folgen. Offensichtlich ist die heutige Definition der Aufgaben der Schweizerischen Steuerkonferenz dem Bedarf entsprechend, so dass es keine direkte Einflussnahme des Parlaments braucht. Andererseits kann man auch die Argumentation des Motionärs verstehen. Man sieht, dass es ratsam ist, die Augen offen zu halten und zu schauen, wie sich die Situation entwickelt. Je nach dem gilt es, die kantonalen Hoheiten mit Vorstössen oder Änderungen durchzusetzen. Somit hat der ganze Chor an Motionen das Ziel erreicht, weshalb die Motion abgeschrieben werden kann.

://: Eintreten ist unbestritten.

– Beschlussfassung

://: Der Landrat schreibt die Motion 2009/225 mit 44:31 Stimmen ab.

[Namenliste]

 

Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei