Protokoll der Landratssitzung vom 12. Januar 2012

Nr. 252

Landratspräsident Urs Hess (SVP) ist der Meinung, Abschreibungsvorlagen bedürften keiner allzu langen Diskussionen.


Als Präsident der Bau- und Planungskommission (BPK) erklärt Franz Meyer (CVP), die Ausgangslage habe sich seit der Einreichung des Postulats 2001 verändert. Mittlerweilen gibt es zwei unterschiedliche Systeme der Planung: Auf der Gemeinde-Ebene den kommunalen Quartierplan gemäss dem Raumplanungsgesetz (RBG), wo mit Verkaufsflächen gearbeitet wird, auf der kantonalen Ebene den Kantonalen Richtplan (KRIP), wo für verkehrsintensive Einrichtungen mit einem Fahrtenmodell gearbeitet wird. Der KRIP ist nur behördenverbindlich, während die Quartierpläne grundeigentümerverbindlich sind.


Die Kommission kam mehrheitlich zum Schluss, dass das Ziel des Postulats - eine Mitwirkung für grosse Dienstleistungszentren wie Multiplexkinos oder Freizeitparks - bereits mit der heutigen Gesetzgebung sichergestellt sei. Die BPK empfiehlt deshalb dem Landrat mit 9:4 Stimmen, das Postulat 2011/114 abzuschreiben.


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- Eintretensdebatte


Sandra Sollberger (SVP) erklärt, die SVP-Fraktion unterstütze den Antrag von Regierung und Kommission und empfehle das Postulat ebenfalls zur Abschreibung.


Martin Rüegg (SP) und die SP-Fraktion haben eine andere Meinung und wehren sich gegen die Abschreibung. Zuerst einmal muss man sich fragen, weshalb dieser «Ladenhüter» aus dem Jahr 2001 so lange liegen geblieben ist, bevor er in den Rat respektive in die Kommission gekommen ist. Der Kantonale Richtplan wurde während rund anderthalb Jahren durchgekaut; das wäre die richtige Gelegenheit gewesen, auch diese Frage zu diskutieren.


Es gibt zwei verschiedene Ansätze: Im RBG wird mit Flächen gearbeitet, die Quartierplanpflicht besteht ab 500 oder 1'000 m2; im KRIP wird mit dem sogenannten Fahrtenmodell gearbeitet, zu «verkehrsintensiven Einrichtungen» zählen Einkaufszentren, Fachmärkte, Freizeitanlagen usw. In der Kommission war man sich einig, dass letzteres eigentlich der richtige Ansatz sei. Das Problem ist aber, dass der KRIP nur behördenverbindlich ist, das Gesetz aber für alle gilt, also auch für Eigentümer. De facto mag eine Quartierplanpflicht möglicherweise bestehen, de iure aber nicht: Das Gesetz ist massgebend. Aktuell liegt die Motion 2011/319 der Familie Koch & Kirchmayr auf dem Tisch, die die Überprüfung der dem Fahrtenmodell zugrunde liegenden Zahlen im KRIP fordert. Die SP-Fraktion fordert, dass zuerst diese Motion traktandiert werden soll. Den Kantonalen Richtplan hat der Landrat zwar verabschiedet, aber der Bund hat noch das eine oder andere bemängelt, also muss das Geschäft ohnehin wieder zurück in den Landrat. Zeitgleich könnte die genannte Motion geprüft werden. Dann könnte man auch gleich erwägen, das RBG noch anzupassen. Das wäre der richtige Zeitpunkt, das vorliegende Postulat nochmals aufzugreifen und dann abzuschreiben. Auf diese ein bis zwei Jahre kommt es nun, nach einem Jahrzehnt, auch nicht mehr an.


Christof Hiltmann (FDP) teilt mit, die FDP-Fraktion sei einstimmig für Abschreiben. Sie ist der Auffassung, dass mit dem geltenden Recht dem Anliegen des Postulanten genügend Rechnung getragen wird. Denn schon heute sind verkehrsintensive Nutzungen nicht in einer zonenkonformen Regelbauweise realisierbar. Ein Multiplexkino in einer Wohnzone wäre also schon heute gemäss Gesetz nicht realisierbar.


Felix Keller (CVP) möchte nicht im Landratsplenum die Bau- und Planungskommissionsberatung weiterführen; es geht einfach um die Frage: «Abschreibung Ja oder Nein?»


Der Postulant verlangt, dass für Freizeitnutzungen wie Multiplexkinos etc. von über 1'000 m2 eine Quartierplanpflicht vorgesehen werden soll gemäss § 51 RBG. Allerdings bezieht sich dieser § 51 auf Verkaufsflächen, wäre also nicht der richtige Ort. Für das Anliegen des Postulanten müsste eine neue Bestimmung ins Gesetz aufgenommen werden, wonach Freizeitanlagen, Multiplexkinos, Discos usw. der Quartierplanpflicht unterstellt würden.


Die SP-Fraktion sollte also jetzt der Abschreibung zustimmen und kann dann einen Vorstoss einreichen, dass das Gesetz geändert werden solle.


Man muss aufpassen, dass nicht ständig die beiden Ebenen KRIP und RBG vermischt werden. Für die Quartierplanung sind die Nutzungspläne massgebend. Anlagen wie Multiplexkinos oder Freizeitparks können gemäss den Nutzungsplänen nur in einer Gewerbe- oder allenfalls in einer Industriezone verwirklicht werden. Es gibt keinen kommunalen Nutzungsplan, der es zulässt, dass in einer Wohnzone oder in einer Kernzone eine solche Einrichtung gebaut wird.


Bei grösseren und vor allem verkehrsintensiven Einrichtungen kommt dann eben der Kantonale Richtplan zum Tragen, der festlegt, wo solche Anlagen überhaupt möglich wären. Aufgrund der Fahrtenzahl kommt dann auch die UVP-Pflicht zum Tragen. Für solche Anlagen braucht es per se einen Quartierplan.


Das Postulat kann getrost abgeschrieben werden; es besteht kein Handlungsbedarf und kein Leidensdruck.


Simon Trinkler (Grüne) geht davon aus, dass die 2'000 Fahrten, die im KRIP stehen und die der Landrat abgesegnet hat, richtig sind. Die grüne Fraktion könnte sich eigentlich mit der Abschreibung des Postulats einverstanden erklären, weil ja die vom Postulanten geforderten 2'000 Fahrten vom Landrat gutgeheissen wurden.


Aber wenn nun der KRIP geändert werden sollte, wie dies teils gewünscht wird, muss bis mindestens dahin zugewartet werden mit der Abschreibung dieses Postulats. Diese Zeit sollte man sich nehmen können.


Martin Rüegg (SP) bemerkt, in § 51 des Raumplanungs- und Baugesetzes gehe es um Gebiete für neue Verkaufseinheiten für Waren des täglichen und periodischen Bedarfs, also nicht um Freizeitanlagen.


Im Richtplan ist übrigens von 4'000 Fahrten die Rede, nämlich von 2'000 + 2'000. So wurde es vom Landrat beschlossen.


Marc Bürgi (BDP) erklärt, dass sich die BDP/glp-Fraktion der Haltung der FDP-Fraktion und der CVP/EVP-Fraktion anschliesse und für Abschreibung stimmen werde.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) dankt für die mehrheitlich gute Aufnahme der Vorlage und bittet den Landrat, das Postulat abzuschreiben. Der Auftrag «Prüfen und Berichten» ist erfüllt. Dabei wurde ausgewiesen, dass de facto die Anliegen des Postulanten erfüllt worden sind, denn es besteht eine Quartierplanpflicht für die von ihm erwähnten Anlagen. Es ergibt keinen Sinn, mit der Abschreibung des Postulats noch bis zur nächsten Änderung des KRIP zuzuwarten.


://: Eintreten ist unbestritten.


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 - Beschlussfassung


://: Der Landrat beschliesst mit 45:29 Stimmen die Abschreibung des Postulats 2001/114 . [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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