Protokoll der Landratssitzung vom 10. Juni 2010
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2009-312 vom 3. November 2009 Vorlage: Verpflichtungskredit für die Umsetzung des Sprachenkonzeptes an der obligatorischen Schule - Einführung von Französisch ab 3. Klasse und von Englisch ab 5. Klasse der Primarschule - Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 20. Mai 2010 - Beschluss des Landrats vom 10. Juni 2010 < beschlossen > || Landratsbeschluss |
Kommissionsvizepräsident Christian Steiner (CVP) erinnert daran, dass das Sprachenkonzept für Frühfremdsprachen ein verpflichtender Teil von HarmoS und ein Auftrag des Landrats aus dem Jahr 2007 sei. Damals wurde eine Vorlage für Französisch ab dem dritten Schuljahr und Englisch ab dem fünften Schuljahr gefordert. Diese Vorlage sollte eng mit den «Passepartout»-Kantonen an der deutsch-französischen Sprachgrenze ausgearbeitet werden.
Eine wesentliche Änderung der Vorlage hat der Bildungsrat beschlossen: Ab dem siebten Schuljahr sollen auf Niveau A der Sekundarstufe I Englisch und Französisch Wahlpflichtfächer sein, d.h., es müsste nur noch ein Fach gewählt werden.
Ursprünglich war die Einführung von Französisch ab der dritten Klasse für 2011/2012 vorgesehen. Dann wurde dieser Zeitpunkt um ein Jahr verschoben, und jetzt soll der Einführungstermin um weitere drei Jahre auf 2015/2016 verschoben werden (Englisch immer zwei Jahre später). Man geht davon aus, dass weniger Geld für Nachqualifikationen benötigt wird, weil aus der Pädagogischen Hochschule mehr qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen wird.
Ziffer 3, die durch die BKSK im LRB eingefügt worden ist, ist hinfällig, wenn dann dem HarmoS-Konkordat definitiv zugestimmt worden sein wird. Konsultativ befragt ist die BKSK mehrheitlich gegen zwei Fremdsprachen. Die Kosten betragen CHF 12,5 Millionen für die Jahre 2011 bis 2018 und das Sprachenkonzept und jährlich CHF 107'000 ab 2011 für die Austauschpädagogik.
Diese Vorlage abzulehnen, wäre die letzte Möglichkeit für den Landrat, das HarmoS-Konkordat rückwirkend zu erledigen.
Eva Chappuis (SP) macht zunächst darauf aufmerksam, dass durch Ablehnen dieser Vorlage das HarmoS-Konkordat nicht rückwirkend abgelehnt werden könne. Es bedeutet nur, dass die Baselbieter Regierung eine neue Vorlage für zwei Fremdsprachen unterbreiten muss. Die beiden Vorlagen 2009/351 und 2009/312 sind nicht derart verknüpft, dass man die Zustimmung zum HarmoS-Konkordat mit der Vorlage zum Sprachenkonzept rückgängig machen könnte.
Die SP ist eindeutig für Eintreten auf diese Vorlage und für generelle Zustimmung zum Sprachenkonzept. Das frühe Lernen von Fremdsprachen ist für Schülerinnen und Schüler nur von Vorteil, und zwar dann, wenn dies seriös und gut gemacht wird. Dies ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft: Es müssen ausgezeichnet ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen, und der Unterricht darf nicht zu geringfügig sein.
Deshalb wird gefordert, dass die Primarlehrkräfte, die Französisch oder Englisch unterrichten, Sprachniveau C1 erreichen müssen, so dass sie sich auf verschiedensten Gebieten fliessend in der jeweiligen Zielsprache äussern können müssen und Debatten führen können müssen. Ebenso handelte es sich bei den anderthalb Wochenstunden, die man in den 1990er-Jahren für Französisch eingesetzt hat, und bei den für diesen Unterricht relativ rudimentär ausgebildeten LehrerInnen an der Primarschule tatsächlich um Geld, das in den Sand gesetzt worden ist.
Eine dritte Voraussetzung ist, dass nach einer gewissen Weile auch Sachunterricht, z.B. Turnen, in der Zielsprache erteilt werden kann, um möglichst viel «Sprachbad» anzubieten.
Die SP ist nicht glücklich über die Verschiebung der Einführung des Sprachenkonzepts von 2012 auf 2015, weil dadurch der Fortbildungsbedarf der LehrerInnen bzgl. Fremdsprachen stark mit Weiterbildungsbedürfnissen aus dem Lehrplan 21 und mit der Umstellung von 5 Primar- und 4 Sek-I-Schuljahren auf deren 6, bzw. 3, kollidieren wird. Ebenso wird der Planungsprozess der BKSD als unglücklich beurteilt. Der Antrag der SP in der BKSK, die Verschiebung abzulehnen, ist gescheitert und wird im Landrat nicht wiederholt werden, um das Geschäft nicht zu gefährden.
Gleichzeitig hätte die SP gerne den ursprünglichen Betrag beibehalten. Der entsprechende Antrag wurde in der BKSK gestellt, ist aber im Bericht nicht erwähnt worden. Und auch wenn dieser Antrag abgelehnt worden ist, ist die SP nicht überzeugt davon, dass es gelingen wird, bis 2015 ausreichend BerufseinsteigerInnen ab der Pädagogischen Hochschule zu bekommen, die das geforderte Sprachniveau bereits erreichen, weil mit der Verschiebung erheblich weniger Lehrkräfte die nötige Ausbildung nachholen müssten. Es ist aber davon auszugehen, dass das in der Vorlage beschriebene Konzept der Weiterbildung ohnehin gestartet werden wird. Müssten dann mehr Lehrkräfte als geplant nachgeschult werden, dürften die Spielregeln während eines laufenden Prozesses nicht einfach geändert werden, sondern müsste allenfalls ein Nachtragskredit gesprochen werden. Die SP stellt heute keinen Antrag auf Erhöhung des Betrags, obwohl bezweifelt wird, dass das Geld ausreichen wird.
Die SP ist erfreut, dass die BKSK auf Antrag der SP die Austauschpädagogik in der Vorlage wieder berücksichtigt hat. Um Zustimmung zu dieser Ziffer wird gebeten. Ein weiterer Ergänzungsantrag wird zu gegebener Zeit noch eingebracht werden.
Gemäss Urs Berger (CVP) stimmt die CVP/EVP-Fraktion der Genehmigung des Verpflichtungskredits im Sinne der Umsetzung des Sprachkonzepts mit Wirkung ab 2015/2016 zu. Das Erlernen von Fremdsprachen in frühem Alter stellt eine gute Grundlage für gute, spätere Sprachkompetenz dar. Erfahrungen zeigen, dass Jugendliche ohne oder mit nur sehr schwachen sprachlichen Vorkenntnissen beim Übertritt von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II sehr grosse Mühe haben, die entsprechenden Sprachkompetenzen noch zu erwerben. Je früher Kinder mit Fremdsprachen konfrontiert werden, desto natürlicher gehen sie damit um. Sie haben es auch leichter, später beim vertieften Lernen der Sprache bestimmte Kompetenzen zu erlangen. Bedingung ist, dass der Sprachunterricht mit der notwendigen Fachkompetenz vermittelt wird. Deshalb spricht sich seine Fraktion auch für eine fundierte und gute Ausbildung der Lehrkräfte aus.
Paul Wenger (SVP) meint zu den Voten, die betonen, wie wichtig Fremdsprachenausbildung im frühesten Kindesalter sei, dass sich auch Sprachwissenschafter in dieser Frage nicht ganz einig seien. Es wird eine Qualifikation auf Hochschulniveau C1 gefordert, was Nachqualifikationen nötig machen würde und zwar mindestens so lange, bis genügend Nachwuchs von den Hochschulen in den Schuldienst eintritt. Was aber in der Analyse eindeutig fehlt, ist die Frage, welche Folgen zwei Fremdsprachen auf Primarschulstufe für den Alltag haben. Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass zwei Fremdsprachen in der Primarschule zuviel sind. Einer der Nachteile davon liegt darin, dass andere Fächer darunter leiden. In einer Schulwoche steht nur begrenzt Zeit zur Verfügung: Wird noch eine zweite Fremdsprache eingebaut, kann dies nur zulasten anderer Fächer, z.B. Deutsch, Mathematik und Realien, geschehen.
Beim Wechsel von der Sek-I-Stufe auf die Sek-II-Stufe mögen die Fremdsprachen zweifellos wichtig sein. Aber es gibt noch andere Fächer, die zentral wichtig sind. Zudem würde die Promotion von der Primar- auf die Sek-I-Stufe tendenziell sprachlastig: Schüler, die sprachlich vielleicht nicht so begabt sind, würden also allenfalls in eine Schulstufe eingeteilt, in die sie nicht gehen müssten, wenn sie vorher nur eine Fremdsprache hätten lernen müssen.
Zuerst muss sichergestellt werden, dass Deutsch als Sprache des Wohnorts wirklich sicher beherrscht wird. Deutsch ist auch in Baselland für den weiteren Schulerfolg absolut unverzichtbar: Ohne solide Deutschkenntnisse erzielt man in den meisten Fächern keine genügenden Resultate.
Sehr verwunderlich ist zudem, dass der Ausbildungsstandard C1 für Sprachfächer gefordert wird, um in jeder Situation schlagfertig reagieren zu können. Für die anderen Fächer wie Mathematik wird aber nicht das gleiche Niveau gefordert. Das zeigt, dass die Sprachfächer gegenüber den naturwissenschaftlichen Fächern überbewertet werden. Gerade deshalb haben die SVP und andere Fraktionen Vorstösse lanciert, die fordern, dass insbesondere die naturwissenschaftlichen Fächer mindestens gleichwertig behandelt werden.
Aus all diesen Gründen, und weil sowohl Schüler als auch Lehrpersonen überfordert zu werden scheinen, lehnt die SVP diese Vorlage ab.
Michael Herrmann (FDP) macht klar, dass der Verpflichtungskredit zum Sprachenkonzept für die FDP einer der Hauptgründe gewesen sei, um sie auch das HarmoS-Konkordat kritisch betrachten zu lassen. Eine Minderheit in der Fraktion hält es für gut und nötig, Fremdsprachen möglichst früh zu lernen, aber das Sprachenkonzept geht einer Fraktionsmehrheit zu weit. Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.
Das HarmoS-Konkordat verlangt die erste Fremdsprache ab der dritten Klasse, was aus Sicht der FDP pädagogisch zu früh ist. Deshalb wird der Kredit abgelehnt.
Fremdsprachen ab der dritten Klasse stellen für fremdsprachige sowie für lernschwächere Kinder eine Überforderung dar: Im Kanton Zürich wird schon kurz nach Einführung von Frühenglisch über die Befreiung von Lernzielen nachgedacht, was aber nicht Sinn der Sache sein kann. Fremdsprachen als Promotionsfächer von der Primarschule in die Sek-I-Stufe können zudem für viele SchülerInnen ein Nachteil sein, so dass man sich tatsächlich fragen muss, wo hier die Chancengleichheit bleibt.
Fremdsprachen ab der dritten Klasse kosten jährlich CHF 17 Millionen: Ein Aufwand, der sich aus Sicht der FDP nicht lohnt, weil der Bildungserfolg mager ist. Studien zeigen, dass 2-3 Wochenstunden nicht den gewünschten Erfolg zeitigen, dass aber ältere Kinder mit guten Grundlagen in ihrer Muttersprache Fremdsprachen sehr schnell erlernen.
Fremdsprachen waren weder in der damaligen Standesinitiative Basellands ein Thema noch im eidgenössischen Bildungsartikel - das Volk hat diese auch nie gefordert. In der BKSK beantragte die FDP, das Sprachenkonzept nur dann einzuführen, wenn ein positiver Entscheid zu HarmoS vorliege. Dieser Antrag wurde angenommen und ist in Ziffer 3 des LRB abgebildet, und dieser Vorschlag ist sinnvoll.
Jürg Wiedemann (Grüne) erklärt, dass die Grünen dem von der BKSK vorgeschlagenen Entwurf zustimmen. Von einem Teil der Fraktion wird noch ein Antrag für eine neue Ziffer zur Ausbildung der Lehrkräfte gestellt werden.
Die Vorlage bewirkt eine Verschiebung der Einführung der Fremdsprachen, was wichtig und notwendig ist und von der Fraktion einstimmig unterstützt wird. Im Moment wären die benötigten ausgebildeten Lehrkräfte gar nicht verfügbar, so dass mit dieser Vorlage auch Kosten gespart werden können, weil zum späteren Zeitpunkt der Einführung wesentlich mehr junge Lehrkräfte auf dem Markt verfügbar sein werden, die nun die entsprechende Ausbildung absolvieren können.
Die Vorlage enthält einen Vorbehalt, so dass die Ablehnung derselben durch die SVP überraschend kommt. Das Konzept wird ja nur umgesetzt, wenn das HarmoS-Konkordat vom Volk definitiv bestätigt worden ist. Die SVP will also diese Vorlage ablehnen, ohne zu wissen, was mit HarmoS passiert. Diese Vorlage könnte also abgelehnt werden, und anschliessend das HarmoS-Konkordat, welches ein Konzept mit zwei Fremdsprachen in der Primarschule verlangt, könnte gutgeheissen werden. Dann müsste unsinnigerweise doppelte Arbeit geleistet und eine neue Vorlage für ein Fremdsprachenkonzept vorbereitet werden, wobei heute wie - nach «einem kleinen Geplänkel» - eigentlich auch in der BKSK kein inhaltliches Argument gegen die Vorlage vorgebracht worden ist. Der Vorbehalt im LRB ist richtig, weil das Frühsprachenkonzept wegen der 6-3-Abstufung nur zusammen mit HarmoS eingeführt werden kann. Deshalb ist dieser Vorlage zuzustimmen. Ob zwei Fremdsprachen tatsächlich sinnvoll sind, muss noch diskutiert werden, aber erst dann, wenn der Entscheid zum HarmoS-Konkordat definitiv gefällt worden ist, weil dann auch klar sein wird, ob diese Diskussion überhaupt noch sinnvoll ist.
Oskar Kämpfer (SVP) meint, es gebe sehr viele praktische Argumente für eine Ablehnung. Bisher ist sehr theoretisch argumentiert worden. Aus der Praxis weiss er, der Spanisch, Französisch, Englisch und Deutsch spricht, aber, dass er diese Sprachen nicht in der Schule, sondern bei gegebenem Bedarf durch den Markt gelernt hat. Die mit dieser Vorlage vorgesehenen Investitionen sind überflüssig: Schaut man sich den Immersionsunterricht z.B. am Gymnasium Münchenstein an, stellt man fest, dass fast nur SchülerInnen aus einem zweisprachigen Elternhaus daran teilnehmen. Deshalb lehnt die SVP diese Investition ab. Die Verknüpfung mit HarmoS ist von der SVP nicht gewollt, aber es geht um ein Konzept, das nicht haltbar, nicht nötig und nicht tragbar ist.
Rosmarie Brunner (SVP) fragt, auf Kosten welcher Fächer diese zusätzlichen Stunden für Sprachunterricht eingeführt werden sollen. Man will ja offenbar kein spielerisches Frühsprachenkonzept, so dass pro Woche mindestens zwei bis drei Stunden Französisch oder Englisch unterrichtet werden müssen. Man kann aber nicht einfach so drei Stunden mehr Unterricht geben, damit diese Sprachen gelernt werden können, so dass zu befürchten ist, dass den Kindern später Wissen aus anderen Bereichen fehlen wird.
Eva Chappuis (SP) weist darauf hin, dass die Stundentafeln für die Zeit nach der Einführung der beiden Fremdsprachen vom Bildungsrat erstellt worden seien. Selbstverständlich wird es zusätzlichen Unterricht geben: Andere Fächer werden nicht gekürzt, da dadurch nur endlose Diskussionen entstehen würden. Französisch führt zu einer Erhöhung der Lektionenzahl an der Primarschule, was aber teilweise ausgeglichen werden kann durch den Englischunterricht. Dennoch werden die Kinder nicht völlig überfordert sein, «und Schule ist keine Kindesmisshandlung»: Für gut gestalteten Unterricht und beste Lehrkräfte braucht es Geld. In den Augen der Rednerin könnte es noch mehr Angebote der Schule geben, aber dazu gehörten dann auch Freizeitaktivitäten.
Paul Wenger (SVP) hält die Worte von Eva Chappuis für sehr theoretisch. Sie irrt sich «gewaltig», wenn sie meint, die PrimarschülerInnen könnten problemlos zwei bis drei zusätzliche Stunden mit den entsprechenden Lernforderungen durch die Lehrpersonen meistern. Verschiedene Primarschulen haben sich über Schreiben zu Wort gemeldet, um ihre Sorgen bei dieser Vorlage auszudrücken. Klar ist, dass Primarschülern mit zusätzlichen Wochenstunden genau diese Zeit ausserhalb der Schule fehlen wird: Mehr Schulstunden bedeuten mehr Arbeit zuhause und weniger Zeit z.B. für Sport, Musik und andere Freizeitbeschäftigungen.
Man muss sich fragen, ob man inskünftig Primarlehrkräfte haben will, die zwar Kinder unterrichten wollen, aber am Ende frustriert sind, weil die Kinder den vielen Lernstoff nicht mehr aufnehmen können. Die hier anwesenden Primarschullehrpersonen mögen sich bitte dazu äussern, ob in ihren Augen durchschnittliche oder weniger begabte Primarschüler noch zusätzlichen Fremdsprachenunterricht verkraften können. Es bestehen ja schon genug Probleme, die Kinder an das nötige Niveau heranzuführen, damit der spätere Wechsel von der Sek-I- an die Sek-II-Stufe einigermassen sicher vollzogen werden kann.
Marianne Hollinger (FDP) meint zur Chancengleichheit, die durch die zwei beförderungsrelevanten Sprachen beeinträchtigt werden könnte, dass die entsprechende Verordnung die Beförderung regle. Da die Verordnung in der Kompetenz der Regierung liegt, schlägt die Votantin vor, den Entwurf zur Verordnung durch die Regierung überprüfen zu lassen - in § 21 ist die Beförderung geregelt - und eine Lösung finden zu lassen, mit welcher die Chancengleichheit gewahrt werden soll, z.B. durch nicht übermässige Bewertung der Sprachen für die Beförderung. So könnte vielleicht mancher Gegner des Konzepts umgestimmt werden.
Urs Hess (SVP) hält zwei Fremdsprachen in frühem Alter praktisch für eine «Vergewaltigung dieser Kinder». In verschiedenen Gemeinden des Kantons sind 50% der Kinder schon von Haus aus fremdsprachig, so dass für diese die erste Fremdsprache Deutsch ist. Und diesen sollen in jungen Jahren nochmals zwei Fremdsprachen «aufgepfropft» werden, so dass sie am Ende keine Sprache richtig beherrschen und chancenlos sind, eine Berufslehre anzutreten. Dieser Überforderung von Kindern ist Einhalt zu gebieten.
Nach Regula Meschberger (SP) kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein, was den Beginn des Fremdsprachenunterrichts betreffe. Baselbieter Kinder haben allerdings nicht den dichtesten Stundenplan, und Kinder können auch Freude an einer Sprache haben. Die «Passepartout»-Kantone planen eine neue Form der Didaktik, von welcher man sich dank einer neuen Haltung verspricht, dass die Kinder gerne Fremdsprachen lernen. An der Schule, die sie leitet, hat es einen hohen Anteil von fremdsprachigen Kindern, wobei diese im Französisch gut abschneiden. Es stimmt also nicht, dass etwas aufgepfropft und die Kinder überfordert werden, auch wenn es Einzelfälle geben mag. Diese heute schon vorhandenen Fälle müssen aber separat behandelt werden.
Die Lehrpersonen werden in der neuen Didaktik ausgebildet, wobei deren Fachkompetenz genauso wichtig ist, weshalb Niveau C1 gefordert wird. Die jetzigen Studenten werden auf C1 abschliessen, so dass bis in ein paar Jahren viele junge LehrerInnen dieses Kriterium erfüllen werden, und guten Unterricht kann man nur erteilen, wenn man auch fachlich gut qualifiziert ist. Diese Qualifikation muss sich der Staat auch etwas kosten lassen.
Regina Vogt (FDP) findet es wichtig, neben der Überforderung der Schüler auch die Überforderung der Primarschullehrer zu erwähnen. Diese waren als Schüler vielleicht auch nicht gut im Sprachunterricht, so dass sie nun heute mit viel Aufwand das geforderte Level erreichen müssen. Über kurz oder lang müssen sie sich zudem mit Sonderpädagogik, Musik etc. befassen, was die Anforderungen noch erhöht. Der heute schon vorhandene Lehrermangel wird sich dadurch wahrscheinlich weiter verschärfen.
Agathe Schuler (CVP) zitiert Rolf Coray, den Präsidenten der Amtlichen Kantonalkonferenz der Baselbieter Lehrerinnen und Lehrer, der am 7. Juni 2010 in einem Interview mit der Basler Zeitung auf die Frage zu den Anforderungen durch die neuen Unterrichtsformen geantwortet hat:
«Tatsache ist, dass die Lehrer Profis sind, die schon viele Herausforderungen gemeistert haben und auch diese meistern werden.»
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) meint, Baselland habe im Interesse des trinationalen Lebens- und Wirtschaftsraumes Pionierarbeit geleistet: einerseits mit der Schaffung von trinationalen Studiengängen in den Bereichen Wirtschaft und Mechatronik - eine wichtige Erfolgsposition der FHNW -, andererseits durch das trinationale Zertifikat für Berufslehren z.B. der Firma Endress+Hauser, welches die Mobilitätschancen und damit die beruflichen Perspektiven der Jugendlichen der Region wesentlich verbessert.
Mehrsprachigkeit ist unverzichtbar, vor allem dann, wenn sich MitarbeiterInnen der Grossfirmen in der hiesigen Leitindustrie Arbeitsplatz- und Entwicklungschancen sichern wollen. Deshalb ist dafür zu sorgen, dass möglichst viele SchülerInnen ein möglichst hohes Niveau in Sachen Vielsprachigkeit erreichen. Mit dem Sprachkonzept wird ein doppelter Anspruch eingelöst: Erstens verlangt HarmoS die Einführung von zwei Fremdsprachen auf Primarstufe als wichtigen Bestandteil der gesamtschweizeri-schen Bildungsharmonisierung; zweitens hat der Landrat am 1. Februar 2007 der Regierung mit 72:6 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Auftrag zur nun unterbreiteten Vorlage erteilt. Entgegen der Absicht des Bildungsrats und der Regierung hat der Landrat beschlossen, dass die erste Fremdsprache Französisch sein solle. Nun gilt es, die geforderte Grundlage und die dafür nötigen Mittel definitiv zu beschliessen.
Auf Antrag der BKSD soll die Umsetzung auf den Schuljahresbeginn 2015/2016 verschoben werden. Damit sollen drei Ziele erreicht werden. Erstens wird der finanzpolitisch enge Handlungsspielraum des Kantons respektiert: Ohne Qualitäts- und Leistungsabbau können die Kosten um CHF 2,5 Millionen gesenkt werden, und die Finanzierung fällt in eine spätere Budgetperiode. Zweitens haben Schul- und Lehrpersonen mehr Zeit, die Vorbereitungs- und Umsetzungsarbeiten, insbesondere jene für die erforderliche Qualifikation für die neue Aufgabe, in die Wege zu leiten. Drittens ist die Einführung wie z.B. in Aargau parallel zur Umstellung auf die verlängerte Primarschule vorgesehen.
Das Sprachenkonzept ist ein wichtiger Schritt in Richtung Bildungsharmonisierung. Die Kritik ist berechtigt: Es ist stossend, dass sich die Deutschschweizer Kantone nicht auf eine einheitliche Reihenfolge des Fremdsprachenunterrichts verständigen konnten. Ein Abseitsstehen jetzt wäre aber kein Beitrag zur Lösung dieser Situation, sondern es würden - zusammen mit Appenzell-Innerrhoden - neue Grenzen und Mobilitätshürden geschaffen.
Bezüglich Beurteilung der Qualität des Konzepts und der Vorlage ist die hohe Mitwirkungskultur als Erfolgsfaktor in Erinnerung zu rufen. Die Interessenvertretungen von Schulleitungen und LehrerInnen sind von Beginn weg an der Ausarbeitung der Rahmenbedingungen für den künftigen Fremdsprachenunterricht beteiligt gewesen. Die Schulen haben durchgesetzt, dass mit einem hochwertigen Fortbildungsangebot, mit Hilfestellungen im Hinblick auf die Umsetzungsarbeiten und mit fairen Freistellungsregelungen die Akzeptanz und die Erfolgschancen gesichert werden sollen. Pädagogische und beschäftigungspolitische Überlegungen bilden die Grundlagen zum Bekenntnis, den Fremdsprachenunterricht, wenn immer möglich, den Klassenlehrpersonen zu übertragen.
Der Fremdsprachenunterricht auf Primarstufe ist in der übrigen Schweiz umgesetzt oder durch politische Aufträge in Aussicht gestellt worden. Es gibt Anlaufschwierigkeiten und berechtigte kritische Feststellungen, welche aber die Grundlage für Optimierungsmassnahmen bilden und sicher nicht für einen Projektabbruch.
Es stimmt - um Marianne Hollinger zu antworten -, dass in den Beratungen mit der BKSK zugesichert worden ist, die entsprechende Verordnung über Beurteilung, Beförderung und Zeugnisse unter Einbezug der erwähnten Erwägungen zu aktualisieren und zu überarbeiten. Die Behauptung, der Fremdsprachenunterricht auf Primarstufe würde auf Kosten anderer Fächer eingeführt, ist nicht belegt worden und ist nicht zutreffend. Vielmehr ist erläutert worden, wie diese Herausforderung angepackt werden soll. In den Augen der BKSD sind SchülerInnen und Lehrpersonen in der Lage, diese zu lösen. Auch wird immer wieder behauptet, in anderen Kantonen und auch Ländern sei der Fremdsprachenunterricht gescheitert. In der BKSK, bzw. in den Basellandschaftlichen Schulnachrichten hat Prof. Dr. Heiner Böttger die Frage, wie sich ein früher Fremdsprachenunterricht im Unterschied zu einem späteren Beginn auf den Lernerfolg von Kindern auswirke, mit «ausserordentlich positiv» beantwortet:
«Imitationsfähigkeit, kommunikative Bereitschaft und Experimentierfreudigkeit sind, was die neue Sprache angeht, bei den Kindern erhöht, wenn mit dem Fremdsprachenerwerb früher begonnen wird.»
Mit dieser Vorlage wird die Grundlage dafür geschaffen, dass die SchülerInnen in Zukunft besser darin unterstützt werden, in eine mehrsprachige, kulturell und sozial vielschichtige Welt hineinzuwachsen, diese Mehrsprachigkeit ein Leben lang zu pflegen und sie für die berufliche und persönliche Zukunft zu nutzen.
Für Thomas Bühler (SP), der selbst Primarlehrer ist und Paul Wenger antwortet, ist die Frage, ob die PrimarschülerInnen überfordert seien oder nicht, tatsächlich nicht leicht zu beantworten, da Studien zu belegen scheinen, dass die Kinder damit umgehen können. Zwei Faktoren gilt es zu beachten: der Lehrplan 21 und die Grösse der Gruppe, der die Fremdsprache vermittelt werden soll.
Beim ersten sind die Fremdsprachen darin eingebettet. Entscheidend ist, ob die Lernziele als Ganzes so definiert sind, dass die grosse Mehrheit der Kinder den Stoff zu bewältigen vermögen. Heute kann nicht beurteilt werden, wie der Lehrplan mit Einführung einer zweiten Fremdsprache aussehen wird.
Es ist davon auszugehen, dass die Fachleute, auch aufgrund von Erfahrungen aus anderen Kantonen, der Tatsache Rechnung tragen, dass nicht alle SchülerInnen beliebig aufnahmefähig sind.
Der zweite Faktor ist wichtig wegen der bei Fremdsprachen zentralen Kommunikation. Dies ist einfacher zu bewerkstelligen mit 18 bis 20 Kindern als mit 26 Kindern.
://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.
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- Detailberatung
Titel und Ingress, Ziffer 1 Keine Wortbegehren.
Ziffer 2
Klaus Kirchmayr (Grüne) beantragt namens der grossen Mehrheit seiner Fraktion eine neue Ziffer 2:
«Für die Nachqualifikation bestehender Lehrkräfte in den Fremdsprachen Französisch und Englisch gilt das Niveau B2 (mündlich und schriftlich).»
Von verschiedenster Seite sind Bedenken zum Ausdruck gekommen, ob SchülerInnen und Schulen diese Umstellung verkraften können. Das Niveau C1 wird auch im Jahr 2015 erst von einem kleinen Teil der Lehrer erreicht werden, so dass viele Nachqualifikationen notwendig werden werden. Praktisch wird dies dazu führen, dass an den Primarschulen für Französisch und Englisch Fachlehrer eingesetzt werden werden. Für den Lernerfolg gerade in der Primarschule ist es aber entscheidend, ein Vertrauensverhältnis im Schulzimmer zu haben, weshalb es nicht richtig ist, auf der untersten Schulstufe ein Fachlehrersystem zu fördern.
Der zweite Grund für diesen Antrag sind die je nach Fach unterschiedlichen Anforderungen an die Lehrpersonen bzgl. Ausbildung. Oder soll in Zukunft jeder Primarlehrer Differentialgleichungen lösen können? Soll ein Primarlehrer perfekt ab Blatt singen können, mit Synkopen und Triolen? Soll ein Primarlehrer standardmässig 3400m im 12-Minuten-Lauf zurücklegen? Das wären die äquivalenten Anforderungen für die anderen Fächer - von Deutsch ganz zu schweigen. Das ist einfach zuviel!
Die Schule soll reformiert werden, was nur mit Unterstützung der Lehrkräfte gelingt. Diese nun noch mit einer unnötigen Nachqualifikation auf Niveau C1 zu belasten, scheint falsch und ein grosses Risiko für das gesamte Projekt zu sein. Eine Nachqualifikation in Sachen Didaktik ist zu vollziehen, aber Niveau B2 bei den Sprachen - dies entspricht einer Sprachmatur mit Note 5 oder 5,5 - reicht, um guten Unterricht machen zu können, da auf Primarstufe die Persönlichkeit der Lehrperson wichtiger ist als deren fachliche Qualifikation. Ein Nebeneffekt des Antrags ist, dass dieser weniger Kosten verursacht.
Jürg Wiedemann (Grüne) bittet den Landrat im Namen der Minderheit der Fraktion der Grünen, diesen Antrag abzulehnen. Es ist Gift für die Schule, Lehrpersonen unterrichten zu lassen, die schlechter qualifiziert sind als SchülerInnen: Mit HarmoS haben diese in der Primarschule vier Jahre lang Französisch bei drei Wochenstunden, so dass die Kinder diese Sprache sehr schnell sprechen werden können und die Gefahr besteht, dass einige sie besser beherrschen, als dies die Lehrpersonen tun. Das Fachlehrersystem kommt im Übrigen wegen der neuen Ausbildung auch auf Primarstufe immer mehr zum Einsatz. Jetzt geht es nur um die Frage, ob man den bestehenden Lehrkräften die C1-Nachqualifikation aufbürden könne. Dies sollte grundsätzlich möglich sein, wobei sich wegen des begrenzten Bedarfs allerdings nicht zwingend alle nachqualifizieren müssen.
Eva Chappuis (SP) schliesst sich ihrem Vorredner an. Sie hält die Vergleiche von Klaus Kirchmayr für «relativ lächerlich» und «dumm». Wieso soll eine Primarlehrkraft 3400m in 12 Minuten schaffen? Dies schafft wohl auch kein Schüler, resp. ist nicht Teil des Lehrplans. Für den Unterricht einer Fremdsprache muss man aber in selbiger sattelfest sein, und in Mathematik muss mindestens der doppelte Sachverstand vorhanden sein. Je nach Fach müssen andere Voraussetzungen erfüllt sein.
Michael Herrmann (FDP) unterstützt den Antrag ebenfalls nicht. Um das System zu harmonisieren - und das will die FDP auch -, will ja Basel-Stadt ab 2011/2012 beim Französisch-Unterricht mit Niveau B2 beginnen und in den nächsten Jahren auf C1 aufstocken. Deshalb ist es nicht sinnvoll, in Baselland von C1 auf B2 zurückzustufen. Müsste dann die FHNW B2-Lehrgänge für Baselland und C1-Studien für Basel-Stadt anbieten? Wenn in Zukunft ein grosser Teil des Französisch-Unterrichts auf Primarstufe stattfindet, müssen dort dafür auch die besten Lehrpersonen angestellt werden.
Urs Berger (CVP) lehnt den Antrag namens seiner Fraktion ab. Zum einen würde eine Zwei-Klassen-Gesellschaft generiert, zum anderen wurden gut ausgebildete Lehrkräfte mit hoher Fachkompetenz für die Sprachvermittlung gefordert.
Philipp Schoch (Grüne) meint zu Jürg Wiedemann, dieser habe wohl etwas verwechselt. Das Gift ist im Trinkwasser und nicht bei der Sprachbildung. [Erheiterung]
Isaac Reber (Grüne) entgegnet Eva Chappuis, sie habe vorhin selbst gesagt, die Weiterbildung im Sprachbereich kollidiere mit der Weiterbildung für den Lehrplan 21 und mit der Weiterbildung für die Umstellung auf das 6-3-System. Nun ist plötzlich alles kein Problem mehr: Die Lehrer können sich gleichzeitig für Lehrplan 21, Sprachen und die Umstellung weiterbilden. Hier besteht erneut die Gefahr, dass man gleichzeitig zuviel will. Das wird Unmut erzeugen, auch bei der Lehrerschaft. Niveau B2 reicht aus, um qualitativ guten Unterricht anzubieten. Im Sinne auch von Kostenbewusstsein und Effizienz ist dieser Antrag zu unterstützen.
://: Der Antrag der Mehrheit der Grünen wird mit 48:26 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
Ziffer 3 Keine Wortbegehren.
Neue Ziffer 4
Eva Chappuis (SP) beantragt namens ihrer Fraktion eine neue Ziffer 4:
«Für Lehrpersonen mit Jahrgang 1955 oder älter, denen aus schulorganisatorischen Gründen ohne Fremdsprachenunterricht kein Vollpensum mehr garantiert werden kann, sind im Rahmen von personalrechtlichen Massnahmen sozialverträgliche Lösungen zu finden.»
Damit soll das für die Weiterbildung nötige Geld möglichst effizient und gewinnbringend eingesetzt werden. Vor allem sollen diejenigen Lehrpersonen berücksichtigt werden, die befürchten, noch im hohen Alter von 55 Jahren neue Dinge lernen zu müssen, die sie dann nicht mehr umsetzen können. Sie sollen also keine Fortbildung absolvieren müssen, welche für den Staat keinen Ertrag mehr abwirft.
Nur noch 37% der Primarlehrer haben überhaupt ein Vollpensum, so dass sich schon alleine deshalb die Diskussion um Fachlehrer erübrigt. Aber jenen in der Realität wahrscheinlich wenigen Personen, die in dieser Alterskategorie sind und ein Vollpensum bewältigen wollen, soll an den Schulen ein Vollpensum oder etwas Äquivalentes garantiert werden.
Jürg Wiedemann (Grüne) erwähnt die, so hofft er, einstimmige Unterstützung dieses sehr sozialen Antrags durch seine Fraktion. [Erheiterung]
Urs Berger (CVP) hält dies ebenfalls für einen sehr sozialen und guten Antrag, der unterstützt werden wird.
Thomas de Courten (SVP) wünscht eine Stellungnahme des Vorstehers der BKSD zu diesem Antrag. Es ist davon auszugehen, dass der Antrag nicht kosten- und ressourcenneutral umgesetzt werden kann.
Michael Herrmann (FDP) vermerkt die Ablehnung des Antrags durch seine Fraktion.
Rolf Richterich (FDP) möchte vom Bildungsdirektor wissen, wieso die SP überhaupt einen solchen Antrag stelle. In der Vorlage ist darüber nichts geschrieben worden.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) erinnert daran, dass es kein Exklusivmerkmal der SP sei, Anträge zu stellen, die vorher nicht schon in der Fachkommission beraten worden seien. Der Antrag ist relativ offen formuliert und ist inhaltlich postulatähnlich, weshalb ihm zugestimmt werden kann und dieser entgegengenommen werden kann. Damit werden keine direkten Rechtsansprüche begründet. Bzgl. Kosten ist dies ein Auftrag, der sinnvoll sein kann: Bildungsinvestitionen sollten über einen längeren Zeitraum verwertet werden können, so dass es zweckmässig sein kann, jemanden, der kurz vor der Pensionierung steht, für Zusatzunterricht in einer anderen Klasse einzusetzen anstatt zu einer Weiterbildung zu verpflichten.
Eva Chappuis (SP) weist darauf hin, dass in den letzten Wochen zahlreiche Schreiben eingetroffen seien, in denen viele Befürchtungen ausgedrückt worden seien. Diesen soll mit diesem Antrag Rechnung getragen werden, der hilft, Geld zu sparen: In diejenigen Personen, die keine Freude mehr an dieser Weiterbildung haben, muss auch nicht investiert werden. Man muss aber, wenn sie das wollen, um deren weitere hundertprozentige Beschäftigung besorgt sein. Mit 60 Jahren erhalten Lehrpersonen im Vollpensum ja eine Altersentlastung, so dass man also nur für eine ganz kleine Gruppe eine Lösung suchen muss: Es ist eine soziale und keine finanzielle Frage.
Thomas de Courten (SVP) weiss nicht, ob es sich um einen Gesetzestext handle oder nicht, der nun behandelt werden solle. Es ist «ein absoluter Blindflug», da nicht bekannt ist, wieviele Lehrpersonen von dieser Regelung betroffen sein werden, wieviele Ressourcen verschoben werden müssen, und was es kosten wird.
Entweder wird die neu vorgeschlagene Ziffer noch von der BKSK beraten oder abgelehnt.
Urs von Bidder (EVP) meint, es handle sich um einen Landratsbeschluss. Wäre er selbst jünger, wäre er davon betroffen, aber er findet den Antrag der SP sehr anständig, weil er für eine gewisse Beruhigung und Erleichterung sorgen wird. Allerdings soll eine fest angestellte Lehrperson aus organisatorischen Gründen, d.h. weil kein entsprechendes Pensum mehr gelegt werden kann, nicht eine Reduktion der Anstellungsbedingungen in Kauf nehmen müssen. Der Antrag ist rechtlich gesehen nicht unbedingt nötig, aber in der jetzigen Situation sehr hilfreich.
Marianne Hollinger (FDP) will dem Antrag nicht blindlings zustimmen, weil die finanziellen Auswirkungen nicht bekannt seien. Vorstellbar ist, dass anstatt «sozialverträgliche» auch organisatorische Lösungen gefunden werden könnten, aber auch das wäre ein übereilter, unseriöser Vorschlag. Das Geschäft müsste in den Augen eines Teils der Fraktion an die BKSK zurückgewiesen werden.
Eva Chappuis (SP) bittet um Stellungnahme des Landrats zum Antrag jetzt. Die Vorlage zurück an die BKSK zu schicken und nach den Sommerferien zu verhandeln, wäre völlig unangebracht.
Rolf Richterich (FDP) macht Eva Chappuis darauf aufmerksam, dass die SP den Antrag auch zurückziehen und ein entsprechendes Postulat einreichen könnte, zu dem die Regierung dann Auskunft geben kann. Der Rest der Vorlage ist unbestritten, aber dieser Punkt hat eine gewisse Tragweite, so dass er ordentlich behandelt werden müsste.
://: Der Antrag der SP wird mit 46:30 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. [ Namenliste ]
Marianne Hollinger (FDP) weist darauf hin, dass sie im Zusammenhang mit der von der SP beantragten neuen Ziffer 4 einen Rückweisungsantrag gestellt habe.
://: Der Antrag von Marianne Hollinger auf Rückweisung an die Kommission wird mit 48:28 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
Neue Ziffern 5 und 6 (alt 4 und 5)
Keine Wortbegehren.
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
://: Der Landrat heisst den Verpflichtungskredit für die Umsetzung des Sprachenkonzeptes an der obligatorischen Schule, bzw. den abgeänderten Landratsbeschluss mit 49:29 Stimmen bei 0 Enthaltungen gut. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend Verpflichtungskredit für die Umsetzung des Sprachenkonzeptes an der obligatorischen Schule - Einführung von Französisch ab 3. Klasse und von Englisch ab 5. Klasse der Primarschule
Vom 10. Juni 2010
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1.
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Für die Einführung des Sprachenkonzeptes wird für die Jahre 2011 bis 2018 ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 12.5 Millionen Franken bewilligt.
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2.
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Für den Ausbau der Austauschpädagogik an der Sekundarstufe I und II sind ab dem Jahr 2011 jährlich wiederkehrend CHF 107'000 in den Voranschlag einzustellen.
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3.
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Die Bewilligung des Verpflichtungskredites gemäss Ziffer 1 erfolgt unter dem Vorbehalt des Beitritts des Kantons Basel-Landschaft zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoSKonkordat / LRV 2 009/351
).
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4.
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Für Lehrpersonen mit Jahrgang 1955 oder älter, denen aus schulorganisatorischen Gründen ohne Fremdsprachenunterricht kein Vollpensum mehr garantiert werden kann, sind im Rahmen von personalrechtlichen Massnahmen sozialverträgliche Lösungen zu finden.
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5.
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Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht dem fakultativen Finanzreferendum gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984.
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6.
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Folgende Vorstösse werden als erfüllt abgeschrieben:
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a.
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Postulat von Jacqueline Simonet, CVP EVP Fraktion: Für besseres Fremdsprachenlernen durch Austauschpädagogik ( 2007/010
) vom 18. Januar 2007
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b.
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Postulat von Heinz Aebi, Rita Kohlermann und Matthias Zoller: Förderung der Zweisprachigkeit in der Oberrheinregion ( 2000/145
) vom 22. Juni 2000
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c.
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Postulat von Jürg Wiedemann, Grüne: Einsatz von Fachlehrkräften an der Primarschule in den Fremdsprachen Französisch und Englisch ( 2007/272
) vom 1. November 2007
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d.
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Postulat von Jürg Wiedemann, Grüne: Konzept und Ausbildung der Fremdsprachen (Französisch und Englisch) an der Primarschule ( 2008/234
) vom 25. September 2008
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Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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Nr. 1986
Mitteilungen
Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) meint nach dem für alle anstrengenden Tag, dass dieser dennoch immer harmonisch verlaufen sei. Die wichtige Debatte ist abgeschlossen worden, so dass er nur noch eine gute Heimkehr wünschen kann und sich auf die zweite Lesung der Vorlage 2009/351 von nächster Woche freut.
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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Ende der Sitzung: 17.30
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Die nächste Landratssitzung findet statt am 17. Juni 2010
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