Protokoll der Landratssitzung vom 31. Oktober 2013
|
20
2013-226 vom 25. Juni 2013 Vorlage: Bericht zum Postulat von Postulant Balz Stückelberger, FDP Fraktion: "Erleichterte Arbeitszeiterfassung für Kantonsangestellte" ( 2012-186 ) - Bericht der Personalkommission vom 30. August 2013 - Beschluss des Landrats vom 31. Oktober 2013: < beschlossen > |
Regula Meschberger (SP), ehemalige Kommissionspräsidentin, fasst den Sachverhalt zusammen. Balz Stückelberger hat mit seinem Postulat vom 21. Juni 2012 verlangt, der Regierungsrat möge überprüfen, ob die geltende Arbeitszeiterfassung für Kantonsangestellte noch zeitgemäss sei oder ob man das nicht flexibler gestalten könne, sowie ob es nicht möglich sei, ab einer bestimmten Lohnklasse auf die Arbeitszeiterfassung zu verzichten. Der Regierungsrat äussert sich in seiner Antwort sehr zurückhaltend und verweist darauf, dass sich in einer Mitarbeitenden-Umfrage eine gute Akzeptanz für die derzeit praktizierte Arbeitszeiterfassung ergeben habe. Er zeigt ferner auf, dass die derzeitige Praxis auch viel mit Rechtssicherheit zu tun habe und letztendlich der Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers entgegenkomme, der dafür sorgen müsse, dass die Mitarbeitenden die ihnen obliegende Zeit ableisten, jedoch nicht zu viel darüber hinaus arbeiten. In der Kommissionsdiskussion wurde festgestellt, dass es Möglichkeiten gibt, und dass beim Bund ab einer bestimmten Kaderstufe die Arbeitszeiterfassung nicht mehr obligatorisch ist. In der Kommission war man dann der Meinung, man solle die Entwicklung beobachten. Es handle sich um ein Thema, das man durchaus wieder aufgreifen könne und müsse in dem Sinne, dass, wer seine Arbeitszeit erfassen will, hierzu die Möglichkeit haben soll; aber es soll auch möglich sein, darauf zu verzichten - ab welcher Lohnstufe, das müsste man dann wieder anschauen. Für den Moment war die Kommission zufrieden mit der Antwort der Regierung und spricht sich für Abschreibung des Postulats aus; sie möchte aber, wie gesagt, die Entwicklung im Auge behalten.
* * * * *
- Eintretensdebatte
Mirjam Würth (SP) teilt mit, ihre Fraktion sei für Abschreiben des Postulats.
Balz Stückelberger (FDP) hält fest, das Postulat sei immerhin, wenngleich etwas dünn, beantwortet. Deshalb ist es in Ordnung, wenn es abgeschrieben wird; er selbst hat als Mitglied der Personalkommission dem einstimmigen Entscheid ebenfalls zugestimmt. Auch die FDP-Fraktion ist für Abschreiben. Als Postulant ist er natürlich überhaupt nicht einverstanden mit der Argumentation der Regierung, und er bedauert sehr, dass man nicht bereit ist, die gesetzlichen Grundlagen in einer Richtung anzupassen, die der modernen Arbeitswelt entspricht. Man hat in der Kantonsverwaltung nach wie vor die Situation, dass alle Angestellten - mit der einzigen Ausnahme der Regierungsräte - ihre Arbeitszeit nicht nur erfassen können, sondern auch müssen: auch Generalsekretäre, Gerichtspräsidenten, Staatsanwälte, Spitzenbeamte. Wenn diese Personen am Donnerstagabend noch schnell in die Unterlagen schauen, müssen sie zweieinhalb Minuten Arbeitszeit angeben. Das ist die Realität, die aus dem Industriezeitalter stammt und hier im Dienstleistungsbetrieb Kantonsverwaltung umgesetzt wird. Dies entspricht nicht mehr der Realität in der heutigen Arbeitswelt. Heute wird man nicht mehr fürs Dasitzen bezahlt, sondern verstärkt auch für die Zielerreichung. Im Bund hat man die Vertrauensarbeitszeit ab einer gewissen Lohngrenze längst eingeführt. Die betreffenden Personen haben auch eine gewisse Arbeitszeitsouveränität, was Beginn und Ende der Tagesarbeitszeit angeht. Im Kanton Baselland will man offenbar am alten System festhalten. In der Wirtschaft hat man dies im Dienstleistungssektor schon lange; im Finanzsektor ist man daran, die gesetzlichen Grundlagen nachzuschieben. Wenn es so weit ist, behält sich der Votant vor, sein Anliegen erneut vorzubringen.
Oskar Kämpfer (SVP) teilt mit, seine Fraktion teile die Argumentation von Balz Stückelberger und bedauere, dass man im kantonalen Personalmanagement nicht bereit ist, modernere Mitarbeiterführungsformen einzuführen. Seine Fraktion hofft, dass sich aufgrund der neuen Zusammensetzung des Regierungsrats in Zukunft eine Dynamisierung ergibt. In diesem Sinne stimmt die SVP der Abschreibung zu; sie wird künftige Vorstösse aber sicher unterstützen.
Beatrice Herwig (CVP) kündigt für die CVP/EVP-Fraktion ebenfalls Zustimmung zur Abschreibung an. Das Anliegen als solches sollte aber zu gegebener Zeit weiterverfolgt werden.
Lotti Stokar (Grüne) teilt mit, auch die Fraktion der Grünen sei für Abschreiben. Sie weist darauf hin, dass die Verordnung über die Arbeitszeit per 1. Januar 2013 in einigen Punkten erneuert worden sei, z.B. im Punkt Telearbeit. Für Mitarbeitende, die dies wollen, gibt es also offenbar jetzt schon gewisse Möglichkeiten moderner Arbeitszeitgestaltung.
Regierungsrat Anton Lauber (CVP) bedankt sich vorab für das interessante Postulat. Tatsächlich habe es im Jahr 2008 eine Mitarbeitendenbefragung gegeben, in welcher eine grundsätzliche Zufriedenheit mit der jetzigen Praxis zum Ausdruck kam. Es gibt auch Ausnahmen; dazu gehören die Regierung und alle Mitarbeitenden im Fixzeitenmodell sowie die Lehrpersonen. Im Vergleich mit anderen Kantonen steht Baselland nicht allein da mit dem System der Arbeitszeiterfassung. Im Jahr 2014 ist wieder eine Mitarbeitendenbefragung geplant; dort soll die Thematik erneut aufgegriffen werden, um zu sehen, ob Innovationsbedarf besteht. Anton Lauber nimmt die Anregung für eine Modernisierung gerne auf.
://: Das Eintreten ist unbestritten.
* * * * *
- Beschlussfassung
://: Das Postulat 2012-186 wird stillschweigend abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
Back to Top