Protokoll der Landratssitzung vom 10./11. Dezember 2014
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2014-304 vom 16. September 2014 [Das Geschäft wird online nicht publiziert] Vorlage: Erteilung Kantonsbürgerrecht an ausländische Staatsangehörige (18) - Beschluss des Landrats vom 30. Oktober 2014: < beschlossen > 2014-304a Bericht der Petitionskommission vom 2. Dezember 2014 - Beschluss des Landrats vom 10. Dezember 2014: < beschlossen > |
Hans Furer (glp), Präsident der Petitionskommission, informiert, dass es sich hier um ein Gesuch handle, das der Landrat am 30.10.2014 zurückgestellt habe. Das Parlament hat den Wunsch geäussert, dass die Kommission dieses Gesuch nochmals genau untersucht. Er bittet darum, den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen - ein Ehepaar mit Tochter - zu wahren. Das Gesuch wurde aus zwei Gründen zurückgestellt: Der Ehemann hatte sehr viele Betreibungen und Verlustscheine in den Jahren 1993 bis 2005 und bezog auch Sozialhilfe. Die Familie mit vier Kindern zählte zu den Working Poors, beide Elternteile haben also gearbeitet und erzielten dennoch nicht das nötige Einkommen. Betreibungen sind eigentlich ein Ausschlussgrund bei Einbürgerungen. Dennoch wurde das Gesuch weiterbearbeitet. Dies liegt daran, dass in der für die Einbürgerung relevanten Periode nur eine Betreibung über einen tiefen Betrag vorliegt und dieser Betrag auch bezahlt wurde. Der sogenannte Runde Tisch, der das Ziel hat, im Kanton eine möglichst einheitliche Einbürgerungspraxis vorzunehmen, empfiehlt, dass es im Umgang mit Betreibungen der letzten fünf Jahre einen Ermessensspielraum der Behörden gibt. Da es sich nur um eine Betreibung gehandelt hat, der Betrag tief war und die Rechnung beglichen wurde, kam die Einbürgerungsbehörde zum Schluss, dass dieses Gesuch weiterbehandelt werden kann. Dass die früheren Betreibungen überhaupt der Einbürgerungsbehörde vorgelegt wurden, ist eine Spezialität des Kantons BL. In anderen Kantonen wären diese gar nicht bekannt geworden.
Eine Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass der Ablauf korrekt war. Eine Minderheit ist der Meinung, dass die Familie zu wenig integriert sei, weil sie keine Zahlungsmoral besitze. Gemäss den Kriterien des Runden Tischs sind die Kriterien aber eindeutig eingehalten worden.
Es gilt an dieser Stelle zu betonen, dass der Landrat noch eine Motion von Marco Born zu diesem Thema behandeln wird. Dort wird der betreibungsrechtliche Leumund der Einbürgerungswilligen zur Diskussion gestellt werden. Heute soll aber auf der Grundlage des gültigen Rechts debattiert werden.
Marco Born (FDP) sagt, dass Hans Furrer die Nennung der Zahl der Betreibungen und Verlustscheine vermieden habe. Es handelt sich um 89 Betreibungen und 79 Verlustscheine. Hier von geregelten finanziellen Verhältnis zu sprechen, ist ein Witz. Auch muss der Fall vom Landrat beurteilt werden und nicht vom Runden Tisch. Die Spielregeln des Runden Tisches sind sehr störend. Die Zahlungsmoral ist bei dieser Person nicht gegeben. Es geht nicht um eine Betreibung oder um zwei Betreibungen. Hier hatte die Betreibungen System.
Ayse Dedeoglu (SP) möchte etwas zum Fall sagen, obwohl der Bericht der Petitionskommission sehr detailliert ist. Die Zahl der Betreibungen ist sicher beeindruckend, auch wenn die meisten über 10 Jahre zurückliegen. Die wirtschaftliche Situation der Gesuchsteller hat sich seit einiger Zeit normalisiert, es gab bis auf eine Betreibung keine neuen Vorkommnisse. Und diese Betreibung wurde zurückgezogen. Bei diesem Gesuch wurden alle heute geltenden Richtlinien erfüllt. Bei einer Einbürgerung geht es aber nicht nur um den finanziellen Leumund. Die Bürgergemeinde hat das Gesuch einstimmig angenommen. Auch die Referenzen der Nachbarn und von anderen Stellen waren sehr positiv. Daher stimmt die SP-Fraktion einstimmig für diese Einbürgerung.
Georges Thüring (SVP) möchte sich zu diesem speziellen Fall nicht äussern. Er möchte aber etwas anderes erwähnen: Der angesprochene runde Tisch hat für die Bürgergemeinden einen Leitfaden erarbeitet, der für diese bindend ist. Dass die Regelung betreffend Betreibungen heikel ist, davor hat er schon seit längerem gewarnt. Und er hofft, dass in einer zukünftigen Diskussion über diesen Leitfaden eine Lösung gefunden werden kann, die alle Seiten befriedigt.
Agathe Schuler (CVP) findet den Kommissionsbericht ausführlich, er muss nicht wiederholt werden. Schade ist, dass vorhin einmal mehr mit der Nennung der Anzahl Betreibungen vertrauliche Fakten veröffentlicht wurden. Die Referenzen der Bürgergemeinde sind sehr gut. Die CVP/EVP-Fraktion wird der Einbürgerung zustimmen.
Keine weiteren Wortbegehren .
://: Dem zurückgestellten Gesuch Nr. 9 aus Vorlage 2014/304 stimmen die Mitglieder des Landrates mit 48:30 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. Sie erteilen den Bewerberinnen und Bewerbern damit das Kantonsbürgerrecht und setzen die Gebühren gemäss den regierungsrätlichen Vorschlägen fest. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Thomas Löliger, Landeskanzlei
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