Protokoll der Landratssitzung vom 1. November 2012
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2012-219 vom 21. August 2012 [2. Lesung (Fortsetzung)] Vorlage: Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes (Investitionsbeiträge) - Bericht der Finanzkommission vom 5. September 2012 - Beschluss des Landrats vom 20. September 2012: < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrats vom 18. Oktober 2012: < an Finanzkommission zurückgewiesen > - Beschluss des Landrats vom 1. November 2012: < beschlossen mit 4/5-Mehr (FGR) > > Gesetzestext |
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) ruft in Erinnerung, dass es bei der Teilrevision um die Frage gehe, ob im Finanzhaushaltsgesetz der Begriff Verwaltungsvermögen notwendig definiert werden müsse. Eine Stellungnahme der Finanz- und Kirchendirektion und des Rechtsdiensts des Regierungsrats legt dar, dass das Rechnungsmodell HRM2 für Investitionsbeiträge eine Aktivierung in der Bilanz und eine Abschreibung über die Erfolgsrechung vorsieht. Dahinter steckt die Idee, dass bei Investitionsbeiträgen ein mehrjähriger öffentlicher Nutzen im Vordergrund steht, unabhängig von der Eigentumsfrage. Dies entspricht der Definition des Begriffs Verwaltungsvermögen in § 12 Absatz 1 des Finanzhaushaltsgesetzes. Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass eine Erweiterung dieser Definition im Gesetz nicht notwendig ist. Sie beantragt deshalb mit 12:0 Stimmen, den Antrag Schafroth abzulehnen und keine Ergänzung des Finanzhaushaltsgesetzes vorzunehmen.
Gerhard Schafroth (glp) argumentiert, auf die Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes zu verzichten, damit die Investitionsbeiträge nicht generell aktiviert werden können. Es steht ausser Frage, dass es sinnvoll ist, die Investitionsbeiträge im Bereich Verkehr zu aktivieren. Dies lässt sich jedoch auch mit Hilfe eines Fonds realisieren. Die Kommission hat sich für einen anderen Weg entschieden, weil die Finanzdirektion in einer Hau-Ruck-Übung unter grösstem Zeitdruck und in einer miserablen Qualität eine Vorlage präsentiert hat, in der man auf einfache Art das Budget verbessern kann.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) hat deutlich gemacht, dass bei einer Ablehnung der Vorlage das Budget des Kantons wesentlich schlechter werde. Wird die Änderung wie beantragt angenommen, verbessert sich das Budget des Kantons um keinen Rappen, es stellt sich nur besser dar. Allerdings hat dies zur Konsequenz, dass ein ausserordentlicher Posten aus dem Budget genommen wird. Dieser wird den Kanton in den nächsten zehn Jahren als ordentlicher Posten verfolgen, indem jedes Jahr die Abschreibungen höher werden. Damit wird ein strukturelles Defizit geschaffen. was dem Ziel des Entlastungspakets 12/15 entgegen läuft. In der Zukunft wird die Staatsrechnung nicht mehr aussagekräftig sein. Das Rechnungsmodell HRM2 bietet Möglichkeiten, die Bilanz permanent zu verschönern: Beispielsweise müssen die Schulden der Basellandschaftlichen Pensionskasse in Milliardenhöhe nicht bilanziert werden. Der Kanton befindet sich auf dem Weg zu griechischen Zuständen.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) erinnert daran, dass der Regierungsrat die Vorlage aufgrund von einstimmig überwiesenen Vorstössen aus dem Landrat eingebracht hat. Er hat niemals davor gewarnt, das Budget würde sich verschlechtern, wenn die Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes abgelehnt wird. Hingegen hat er darauf hingewiesen, dass das vorliegende Budget umstrukturiert werden muss, wenn die Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes nicht auf den 1. Januar 2013 in Kraft tritt. Deshalb ist eine zeitliche Dringlichkeit geboten. Wenn die Investitionsbeiträge in die Investitionsrechung übertragen werden, bedeutet dies keine Einsparung. Dies hat der Regierungsrat immer klar deklariert.
Monica Gschwind (FDP) verweist darauf, dass das gewählte Verfahren dem Rechnungsmodell HRM2 entspricht. Dieses Modell wurde von der Schweizerischen Finanzdirektorenkonferenz verabschiedet. HRM2 verlangt eine vollständige und wahrheitsgemässe Übersicht nach dem True-and-fair-Prinzip. Die Finanzdirektion und der Rechtsdienst des Regierungsrates haben überzeugend dargelegt, dass die Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes gemäss dem vorliegenden Antrag vorzunehmen ist.
://: Der Landrat stimmt der Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes mit 74:6 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Damit ist die 4/5-Mehrheit erreicht. [ Namenliste ]
Die Finanzkommission beantragt, die Postulate 2011/247 und 2011/318 abzuschreiben.
Keine Wortmeldungen
://: Damit sind die Postulate 2011/247 und 2011/318 stillschweigend abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Patrick Moser, Landeskanzlei
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