Protokoll der Landratssitzung vom 1. Juni 2017

Der Landrat hat an seiner letzten Sitzung die este Lesung ohne Änderung abgeschlossen, erklärt Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne).

Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) verzichtet auf das Wort.

Urs Kaufmann (SP) und die SP-Fraktion sind sehr enttäuscht, dass die bürgerliche Mehrheit so kompromisslos an den wenigen aber entscheidenden Fehlkonstruktionen im neuen FHG festhalten will. Die SP habe konstruktive Vorschläge in siebzehn Kommissionssitzungen und in der ersten Lesung gemacht, aber leider kein Gehör gefuunden. Darum wird sie heute nur noch einen Antrag stellen, nämlich zur Höhe der Finanzkompetenzen des Regierungsrates und des Landrats. Es gibt Signale, dass der drohende Demokratieverlust wegen zu hohen Finanzkompetenzen auch auf SVP-Seite zu denken gibt.

Die SP-Fraktion wird mit Schwung in den Abstimmungskampf gegen dieses FHG steigen und freut sich schon auf die «Podiumsdikussiönli» mit dem Finanzdirektor. Das Baselbieter Volk wird verstehen, dass proportionale Kürzungen kein seriöser oder demokratischer Weg zu besseren Kantonsfinanzen sind und wird merken, dass Regierung und Parlament es sich mit diesem FHG einfach machen wollen. Statt Verantwortung zu übernehmen, wollen die bürgerlichen Politiker den Rasenmäher aus dem Schopf holen und den ganzen Garten gleichmässig zurechtstutzen.

Das könnte ja noch funktionieren, wenn der Baselbieter Garten ein gleichmässiger, englischer Rasen wäre und man effektiv überall gleichmässig einige Millimeter abhauen könnte. Der Garten ist aber viel anspruchsvoller. Da gibt es Stellen, an denen der Rasen schon so kurz geschnitten wurde, dass nichts mehr geschnitten werden kann.

Im Kantonsgarten gibt es auch viele Steine, und der Rasenmäher kommt erst an die Stelle, wenn die Steine beseitigt sind. In diesem Fall sind dies z.B. Gesetzesänderungen, welche es in vielen Bereichen braucht, um Sparmassnahmen umsetzen zu können. Das können aber auch Referenden oder Initiative sein, welche übertriebene Sparmassnahmen abblocken. Die geplante Kürzung der U-Abo-Subventionen ist ein gutes Beispiel. Diesen Stein wird das Volk sicher nicht wegräumen wollen. Auch beim erfolgten Abbau der Krankenkassen- Prämienverbilligungen haben war klar zu spüren, dass Regierung und Parlament eindeutig am Volk vorbei gespart haben. Es gäbe noch viele weitere Beispiele von Steinen, die das Volk nicht beiseite räumen wird, damit der bürgerliche Finanz-Rasenmäher ohne Hindernisse im Garten herumfahren kann.

Weiter gibt es im Baselbieter Garten Stellen mit einigen wenigen zarten Pflanzen, eines davon ist die Kulturförderung. Wenn nun der Rasenmäher diese letzten blühenden Pflänzlein auch noch wegschneidet, dann droht ein trostloses und ödes Baselbiet. Auch gibt es im Garten durchaus noch Stellen, an denen das Gras etwas höher steht. Das ist zum Beispiel bei der Polizei. Das neue FHG wird dazu führen, dass der Rasenmäher die wenigen Stellen mit dem fetten Gras auch noch radikal zurückstutzen muss. Das könnte also konkret heissen, dass wegen §19 des neuen FHG das Polizeikorps deutlich verkleinert werden muss.

Erst in der Zukunft wird man merken, dass der Rasen zu kurz geschnitten wurde oder sogar abgestorben ist und es daher neue Rasensamen und Dünger braucht. Spätestens dann wird man merken, dass bei der Herausnahme des Rasenmähers der Schlüssel aufs Dach des Schopfes geworfen wurde. Wird man dann endlich zwei Drittel der Stimmen zusammen haben, um den Schlüssel vom Schopfdach herunterholen zu können, ist es vermutlich schon zu spät und der gesamte Baselbieter Rasen ist abgestorben.

Die SP ist dezidiert gegen drei Kernpunkte dieses neuen Gesetzespaket: die proportionalen Kürzungen im § 19, die Möglichkeit von Kreditsperren durch die Regierung in § 24 und das Zweidrittelmehr bei Steuerfuss-Anpassungen. Das Baselbiet auferlegt sich damit schweizweit das mit Abstand härteste FHG. Damit kann der Kanton nicht gestärkt werden, sondern es beginnt eine gesetzlich verordnete Abbau-Politik womit man in der politischen Sackgasse landet. Die SP-Fraktion lehnt daher das vorliegende FHG ab.

Klaus Kirchmayr (Grüne) meint, bei aller Emotionalität und bei allen Sprachanleihen aus der Zahnmedizin oder aus der Biologie oder der Landmaschinenbranche sei es vielleicht einmal angebracht, das vorliegende Gesetz näher zu betrachten. Was in den 18 Sitzungen in der FIK erarbeitet wurde, ist zu 98 Prozent ein Gesetz, das auf dem Stand der Zeit ist. Diesbezüglich ist es absolut vorbildlich und es werden die richtigen Schlüsse aus dem gezogen, was die anderen Kantone getan haben. Insbesondere der Aufgaben- und Finanzplan, die eingeführte Schuldenbremse und eine ganze Reihe weiterer Elemente machen das Gesetz zu etwas sehr Wünschenswertem. 98 Prozent der Paragrafen, die im täglichen Leben tatsächlich Wirkung haben, sind hervorragend. Leider gibt es in dem Gesetz drei schwierige Elemente. Von seinem Vorredner wurde es angekündigt. Es sind die Kreditsperren, die proportionalen Kürzungen, und es ist insbesondere das Quorum. Die ersten zwei Dinge können noch als symbolisch betrachtet werden, denn sie haben grundsätzlich keine praktischen Auswirkungen.

Beim Thema Quorum ist dies anders. Diese Bestimmung scheint aus mehreren Gesichtspunkten sehr problematisch. Erstens vergibt sich der Landrat unnötig Handlungsflexibilität. Mit dem Paragraf müsste der sehr mühsame Umweg über das Steuergesetz genommen werden, wollte man an den Steuern etwas ändern. Und kurzfristiges Handeln aufgrund eines Ereignisses, das der Landrat gar nicht beeinflussen konnte, wird dadurch erschwert. Der Artikel schränkt die Handlungsfreiheit des Landrats unnötig ein. Aber auch aus demokratiepolitischer Sicht ist die Bestimmung relativ schwierig nachzuvollziehen. Warum setzt sich der Landrat über das Volk? Das Volk entscheidet normalerweise mit 50 Prozent, ob etwas passiert oder nicht und kann entsprechend korrigieren. Auch bei den Steuergesetzen sollte diese Regelung richtigerweise gelten. Der Landrat sollte sich nicht anmassend über das Volk stellen.

Man wird den Antrag betreffend Steuerquorumsanpassung in der Detailberatung nochmals stellen. Man sollte mindestens zwischen 98 und 102 Prozent bei dem 50-Prozentquorum bleiben, um sich den Handlungsbedarf und die demokratietechnisch problematische Regelung des jetzigen Gesetzes zu verhindern. Er bittet, diesem Antrag zuzustimmen.

Oskar Kämpfer (SVP) meint, immer wenn man keine Argumente habe, werde das Demokratieverständnis hervorgeholt. Sein Vorredner hat einen Antrag zum mit der Finanzkompetenz einhergehenden Demokratieverlust angekündigt. Dieser entstehe, wenn die Regierung in vernünftigem Rahmen des Budgets in Eigenkompetenz entscheiden könne. Der Sprecher kann dies nicht einmal im Ansatz nachvollziehen. Zwei Bemerkungen zu den Ausführungen von Urs Kaufmann: Einen gesunden Rasen kann man noch mähen, wenn er einmal ausgedörrt ist – und das ist das Resultat, wenn man überhaupt einmal zu linearen Kürzungen käme – muss er gar nicht mehr gemäht werden. Das Argument der SP läuft ins Leere. Wenn nämlich kein Rasen mehr vorhanden ist, kann man auch nicht mehr mähen. Und der Vergleich mit den Krankenkassenprämien ist schon sehr erstaunlich angesichts des im Kanton Aargau vor Kurzem erfolgten Entscheids. Man hat keine Angst vor dieser Abstimmung.

Zum Thema Quorum bei den Steuererhöhungen: Hätte man dies gewollt, so hätte bereits in der Kommissionsberatung der Idee der SVP-Fraktion zugestimmt werden müssen, dass jede Steuererhöhung vors Volk muss, damit es keine nur auf ein Jahr befristete Steuererhöhung gibt. Eine Steuererhöhung für ein Jahr um nur ein oder zwei Prozent kann nicht im Ernst einen Kanton nachhaltig sanieren. Das ist reine Pflästerlipolitik. Und der entscheidende Paragraf wird nie in Kraft gesetzt, da es zuvor gelingen muss, den Staatshaushalt in den Griff zu bekommen. Dafür steht der Rest des FHG; also die 98 Prozent, von denen gesagt wurde, sie seien gut. Aber genau der zuvor angesprochene Punkt ist überflüssig und daher ist ihm die Opposition zum Zweidrittelquorum ganz und gar unverständlich. Denn dieses führt gerade dazu, dass die Steuererhöhung eher vors Volk käme, und dies entspricht seinem Demokrativerständnis und nicht, dass man 50:50 macht, weil dies bei allen gewohnten Kompromissen, die vielleicht sonst gemacht werden, eben der Fall ist. Die SVP-Fraktion wird der Vorlage gemäss erster Lesung ohne Änderungen zustimmen.

Laut Christof Hiltmann (FDP) wurde das Wichtigste bereits im Rahmen der letzten Landratsdebatte gesagt, und wer es bis jetzt noch nicht gemerkt habe, wisse spätestens jetzt, dass die SP mitten im Wahlkampf stecke – mit ihrem Ausweichen in Zahnmedizin und Gartenbranche.

Wie Klaus Kirchmayr richtig fest gestellt hat, sollte die Vorlage von politischen Ränkespielen ausgenommen sein. Mit Ausnahme von ein paar wenigen Elementen, die darin enthalten sind. Und in der Kommissionsberatung wurde ausführlich und tiefgehend darüber diskutiert, die beiderseitigen Haltungen wurden eingebracht, begründet und daraufhin entschieden. Es ist allzu durchsichtig, nun mit Schlagwörtern zu kommen; das ist billiger politischer Wahlkampf. Und das wird dem wichtigen Sachgeschäft nicht gerecht. Hier geht es um einen zentralen Mechanismus für den Kanton.

Grundsätzlich war aus FDP-Sicht zu erwarten, dass insbesondere zum Quorumsthema von linksgrüner Seite noch Anträge kommen würden. Demokratiepolitik versteht die FDP aber anders als Klaus Kirchmayr. Wird diese ins Feld gebracht, so bedeutet das, dass die Stimme des Volks entscheidet. Genau aus diesem Grund wird die FDP einen Gegenvorschlag zum Antrag Kirchmayr bringen, welcher diesem Aspekt in Form einer Referendumsmöglichkeit Rechnung trägt. Im Übrigen kennen die meisten Schweizer Kantone bei Steuerfussentscheiden durch das Parlament das Volksreferendum, einige das fakultative, ein paar sogar das obligatorische Referendum. Dies wird der Sache gerecht, denn wie sein Vorredner richtig sagte, ist eine Steuerfussveränderung um ein Jahr nur Pflästerlipolitik.

Der vom Kanton gesetzlich festgelegte Steuersatz bildet ein strategisches Element und ist somit die Basis der Unternehmen oder Privaten. Und Planungssicherheit braucht es. Schraubt man jedes Jahr – sei es nach oben oder nach unten – daran herum, so führt dies nicht gerade zu Vertrauen in den Kanton. Es ist ein – keineswegs politisch gefärbter – Schutzmechanismus, der nicht nur gegen oben, sondern auch gegen unten wirkt, und er sollte demokratisch abgestützt sein. Mit dem Quorum wird dies hochgehalten. Findet aber die einfache Mehrheit ein paar Anhänger, so müsste zumindest eine Unterstellung unter das fakultative Referendum erfolgen. Die FDP-Fraktion wird in der Detailberatung einen entsprechenden Antrag stellen.

Hanspeter Weibel (SVP) ortet in Urs Kaufmanns Rede allzu viel Kampfrhetorik. Das werde der in der Finanzkommission geführten Diskussion nicht gerecht. In gewissen Punkten mag man untersschiedlicher Ansicht sein, dies dann aber als fundamentale Zahnpflege- und Gärtnereiprobleme abzutun, werde der Sache nicht gerecht. Hätte Klaus Kirchmayr gesagt, 99.8 Prozent des vorwiegend technischen Gesetzes seien ok, so wäre das für ihn in Ordnung gewesen, nicht aber 98 Prozent. Denn jetzt wird noch über die letzten paar Promille diskutiert, vergleichbar mit dem Fall, dass sich etwa ein Meteorit dem Kanton Baselland annähert. Gartenpflege findet viel, viel früher statt. Und interessant ist der Vergleich mit dem Rasenmäher insofern, als dieser u.a. an Orten eingebracht wird, an denen das Gerät gar nicht zum Einsatz kommen kann, weil Steine im Weg liegen usw. Der Vergleich mit dem Rasenmäher funktioniert nicht. Das Gesetz ist im Wesentlichen eine Anleitung zur Pflege der Finanzen im Kanton, und es gibt zwei oder drei Notausgänge, die beschreiben, welche Notausgänge es für die mit der Finanzpflege betrauten Stellen gibt, falls diese mit der Aufgabe nicht ganz nachkommen. Um beim Gartenbild zu bleiben: Wenn einzelne Direktionen nun ihre «Gartenpflege» sauber und im gewünschtem Sinne ausführen, aber vielleicht nicht gerade einen grünen Daumen haben und daher gewisse Dinge vernachlässigen, so regelt das Gesetz, was zu tun ist. Umstritten sind die letzten Notausgänge, wenn das System in irgend einer Form versagt. Hanspeter Weibel kann die SP-Anträge nicht unterstützen.

Franz Meyer (CVP) und die CVP/BDP-Fraktion sind überzeugt, dass mit dem neuen FHG ein lösungsorientiertes Werkzeug geschaffen wird, um den Finanzhaushalt nicht nur ins Lot zu bringen, sondern auch im Lot zu halten. Wie bereits sein Vorredner sagte, komme das Gesetz nur in sehr begrenztem Sinn zum Tragen, wenn vorher gewisse Aufgaben nicht richtig gemacht wurden. Und das neue Gesetz gibt dem Landrat die Kompetenz, jeweils für ein Jahr maximal fünf Prozent mit einem Zweidrittelsmehr zu korrigieren. Hierbei von zu viel Kompetenzen des Landrates zu sprechen, ist nicht angebracht. Die CVP/BDP könnte aber auch mit einem einfachen Mehr in dieser Frage leben. Das sehr gut tarierte Finanzhaushaltsgesetz darf wegen dieses Details nicht in Frage gestellt werden.

Daniel Altermatt (glp) und die glp/GU-Fraktion kommen zum Schluss, dass die FIK wohl das Maximum aus dem Gesetz herausgeholt hat. Es ist eine abgerundete Sache. In Bezug auf die Zweidrittelsmehrheit lässt sich zusammenfassend sagen, dass diese eher für Stabilität steht, während ein normales Mehr eher Zufallsergebnisse und jedes Jahr ein Auf und Ab ergibt. Angesichts der heutigen Ratszusammensetzung kann beim einfachen Mehr je nachdem einmal knapp die eine, ein anderes mal knapp die andere Hälfte obsiegen. Im Sinne einer gewissen Kontinuität sowie Planungssicherheit spricht sich die Fraktion für das Zweidrittelsmehr aus.

Regierungsrat Anton Lauber (CVP) führt zur von Christof Hiltmann bereits gut erläuterten Thematik Steuerfuss Folgendes aus: Der Steuerfuss wird im Dekret beschlossen, das heisst, es gibt keine Mitbestimmung des Volkes, sondern der Landrat allein beschliesst. Dem Landrat werden aber in dreierlei Hinsicht Grenzen gesetzt:

– Er kann den Steuersatz nur auf ein Jahr bestimmen;

– Er kann max. 5 Prozent Erhöhung oder Herabsetzung beschliessen;

– Es braucht das Zweidrittelsquorum

Die Annahme, dass eine Zweidrittelsmehrheit demokratisch gerechtfertigt ist und keinen Volksentscheid braucht, ist ein politischer Entscheid. Nun kann man die Variante der einfachen Mehrheit einbringen. Werden nun beim Quorum Abstriche gemacht, so kann man ein anderes Kriterium anpassen. Es wären dann bei Einfachem Mehr zwei oder drei Prozent Steuererhöhungen möglich. Die Demokratie ist gewahrt. Es ist gerechtfertigt, dass im Dekret ohne Mitwirkung des Volkes eine Steuererhöhung für ein Jahr beschlossen werden kann. Bezugnehmend auf Oskar Kämpfers Votum, bestätigt der Finanzdirektor, dass das Gesetz ins richtige Licht gestellt werden muss. Seit 2009 stehen die Kantonsfinanzen unter Druck. Das hier diskutierte Instrument steht heute schon im Gesetz. Angewendet wurde es bisher noch nie. Es kam auch nie ein entsprechender Antrag, weder in der Regierung noch im Parlament. Man hält sich also aus verständlichen Gründen zurück. Die Frage ist, ob man es nun streicht oder belässt. Es gibt einerseits die Möglichkeit einer leichten Herabsetzung von 5 auf 3 Prozent o. Ä. (mit einfachen Mehr) oder das Volk bestimmt bei jeder Art von Steuererhöhung mit; damit kommt man der Intention der SVP am nächsten. Das würde bedeuten, dass der letzte Hebel, sozusagen die Ultima Ratio, wenn zu wenig gut gearbeitet wurde, also § 19bis, ersatzlos gestrichen werde könnte. Dies wiederum hätte zur Folge, dass jede Anpassung, die zu einer Steuererhöhung führt, über den Steuersatz erfolgen müsste. Der Steuersatz ist in § 34 des Steuergesetzes geregelt und würde dann automatisch immer dem fakultativen Referendum unterstehen.

Urs Kaufmann (SP) findet, es sei nun einiges an Schönfärberei betrieben worden, was die Kernpunkte des Gesetzes anbelange. Selbstverständlich sind 95 Prozent des Gesetzes in Ordnung und State of the Art, wie es in andern Kantonen auch der Fall ist. Bei den entscheidenden fünf Prozent verhält es sich aber nicht so, wie behauptet wurde, dass bei einer Steuerfusserhöhung via Dekret oder Gesetz keine Mitbestimmung des Volkes mehr möglich ist. Das ist genau der Witz eines Finanzhaushaltsgesetzes: Gemäss §19 hat das Volk bei proportionalen Kürzungen in Bereichen, in denen die Regierung zuständig ist, auch kein Mitspracherecht. Genau das ist die Aufgabe eines FHG, zuerst einmal zu schauen, wo gekürzt werden kann und wenn das nicht geht, muss auf Niveau Steuerfuss etwas von Gesetzes wegen passieren. Und das fehlt. Heute regelt das FHG mittels eines klaren Mechanismus, wie die Steuern anzuheben sind, im Falle, dass das Eigenkapital eine bestimmte Schwelle unterschreitet.

Hier macht man das genaue Gegenteil. Das ist im neuen Gesetz nicht möglich respektive nicht mehr nötig. Übrigens ist in Bezug auf die FHG der anderen Kantone zu bemerken, dass mindestens zehn davon genau am Schluss eine gesetzliche Steuerfusserhöhung enthalten. Hier aber wurde nur noch ein Sparen mit dem Rasenmäher von Gesetzes wegen konstruiert. Auf der anderen Seite aber wurde die Latte so hoch gelegt, dass es letztlich mit Steuererhöhungen gar nicht mehr funktionieren kann. Es ist also eine Fehlkonstruktion: Auf der einen Seite besteht ein gesetzlicher Zwang ohne demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten, wenn es um Massnahmen im Bereich der Regierungskompetenz geht. Und dann soll bei der Steuerfusserhöhung das Quorum hoch gehängt respektive ein fakultatives Referendum festgelegt werden. Das passt einfach nicht zusammen und ist kein seriöses Finanzhaushaltgesetz.

Grundsätzlich hätten die emotionalen Aspekte bereits in der Vorbereitung des Gesetzes von den technischen Aspekten getrennt werden sollen, nimmt sich Klaus Kirchmayr (Grüne) an der eigenen Nase. Das wäre gescheiter gewesen, damit hätte man die unbestrittenen Punkte durchbringen können.

Der vom Finanzdirektor vorgeschlagene Weg betreffend Quorumsangelegenheit scheint ihm sinnvoll und logisch. Wahrscheinlich wird sich die Grüne/EVP-Fraktion zugunsten dieses Vorschlags entscheiden, sollte er denn kommen.

Regierungsrat Anton Lauber (CVP) meint, es sei schwierig, ein derart komplexes Gesetz zu diskutieren, ohne irgendwie dem roten Faden zu folgen. Folgendes zur Klärung: Neu im Gesetz gibt es die Pflicht zur regelmässigen generellen Aufgabenüberprüfung, festgeschrieben in § 11. Jedes Jahr läuft dies gleichzeitig mit der Budgetierung, und bereits im letzten Jahr wurde es gemacht mit dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP), der auch von Urs Kaufmann begrüsst wird. Zurzeit wird der AFP weiter entwickelt und konkretisiert. Er wird für das Parlament maximal transparent und es kann genau nachvollzogen werden, was gemacht wird. Es ist nicht korrekt, wenn gesagt wird, dass die Regierung oder das Parlament irgend etwas allein entscheiden könne. Der Aufgaben- und Finanzplan weist dies alles aus. Im Budget wurden transparent 132 Sparmassnahmen der Regierung vorgeschlagen, was auch realisiert wurde; dies führte zu CHF 74 Mio.-Entlastung. Und dort wurde genau diesen Massnahmen folgend im Parlament Antrag mittels Budgetpostulat gestellt, um die einzelnen Massnahmem, die die Regierung umsetzen wollte, wieder zu korrigieren. Das Parlament konnte also klar mitreden.

Das interne Controlling wird verstärkt werden; das ist für den Finanzdirektor zentral. Und man wird das Staatsbeitragscontrolling verstärken, d.h. die Kaskade der finanziellen Führung ist glasklar vorgegeben und stringent und führt dazu, dass eigentlich die härteren Mittel gar nicht eingesetzt werden müssen, die hier immer wieder so deutlich hervorgehoben werden.

Zum Budget: Es wurde gesagt, es sei nicht so fair, wenn bei Sparmassnahmen im Budget das Volk nicht mitreden könne. Das ist nichts Neues. Jeder Budgetbeschluss unterliegt nicht dem Referendum. Das ist im Kanton BL und in den Gemeinden so. Budgetbeschlüsse des Parlamentes unterliegen keinem Referendum. Budgetkürzungen liegen in der Kompetenz des Landrates, daran wird nichts geändert.

Wenn nun die Mittel versagen und man trotz verstärkter Steuerung, trotz Staatsbeitragscontrolling und laufender genereller Aufgabenüberprüfung oder auch aufgrund von Parlamentsentscheiden einfach nicht zum Ziel kommt, über acht Jahre ausgeglichen zu sein, so stellt sich die Frage von § 19 einer proportionalen Kürzung. Das Thema ist bereits zerredet. Die proportionalen Kürzungen sind Aufträge an die Direktionen, die diese zu erfüllen haben. Die Aufträge münden mittels Anträgen ins Budget, und das Budget kommt vors Parlament. Wo die Regierung nicht über das Budget Kürzungen vornehmen kann, muss sie mit Sondervorlagen an den Landrat gelangen. Und der Landrat beschliesst im Rahmen der Sondervorlage. Es geht nichts am Landrat, nichts am Volk vorbei. Auch hierbei wurde nichts geändert. Wenn man selbst mit den proportionalen Kürzungen nicht zum Ziel kommt, wenn nämlich die Budgetpostulate die Regierung wieder korrigieren oder wenn sämtliche Sparvorlagen einzeln vom Parlament verworfen werden und immer noch kein Ausgleich über die acht Jahre möglich ist, so kommt die Ultima Ratio, von der bereits die Rede war, und an welcher wahrscheinlich niemand wirklich Freude hat – nämlich die Steuererhöhung –, um am Ende der acht Jahre eine ausgeglichene Rechnung präsentieren zu können. Es wurde bereits gesagt, es handelt sich um vier Jahre vorher und vier zukünftige Jahre. Das ist die Mittelfristplanung, die der Kanton BL zusammen mit der Schuldenbremse in Zukunft angeht. Wie die Gestaltung betreffend § 19bis im Steuergesetz aussehen kann, wurde bereits erwähnt.

 

Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei

2. Lesung Kantonsverfassung

Titel und Ingress kein Wortbegehren

I.

§§ 31 - 65 kein Wortbegehren 

§ 66

Kathrin Schweizer (SP) beantragt seitens SP-Fraktion die folgende Änderung:

1 Der Landrat

a. beschliesst das Budget als 1. Jahr des Aufgaben- und Finanzplans,

b. beschliesst über neue einmalige Ausgaben von mehr als CHF 500'000 sowie über neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als CHF 100'000,

c. genehmigt die Jahresrechnung.

Es geht darum, wie viele Kompetenzen die Regierung und wie viele der Landrat haben soll. Die SP-Fraktion ist der Ansicht, dass die von der Regierung vorgeschlagene Korrektur im Grundsatz gut ist. Der Finanzkompetenzbereich des Regierungsrates soll bis CHF 500'000 bei einmaligen und bis CHF 100'000 bei wiederkehrenden Ausgaben reichen.

Hanspeter Weibel (SVP) meint, dass es in der politischen Diskussion zentral sei, Kompromisse zu finden. Die SVP-Fraktion hatte im Bereich des Finanzhaushaltsgesetzes Vorstellungen, die nicht erfüllt wurden. Politische Diskussionen sind ein Geben und Nehmen. Die Limite zu belassen, ist als Zugeständnis zu werten. In diesem Sinne lehnt die SVP-Fraktion den Antrag ab.

Christof Hiltmann (FDP) erklärt, dass die FDP-Fraktion weiterhin der Meinung sei, die gefundene Regelung sei stufengerecht. Dies entspricht modernen Geschäftsführungsmodellen. Die FDP-Fraktion lehnt den Antrag ab.

Klaus Kirchmayr (Grüne) betont, dass die Grüne/EVP-Fraktion bei ihrer Meinung bleibe. Im kantonalen Vergleich bewegt sich der Kompetenzbereich des Regierungsrates auf durchschnittlichem Niveau. Dies erlaubt eine schnellere und stufengerechte Entscheidungsfindung. Die Grüne/EVP-Fraktion lehnt den Antrag ab.

Franz Meyer (CVP) sagt, dass die CVP/BDP-Fraktion ihre Meinung beibehalte. Die Finanzkompetenz, welche dem Regierungsrat eingeräumt wird, ist zeitgerecht. Die CVP/BDP-Fraktion lehnt den Antrag ab.

Kathrin Schweizer (SP) widerspricht, dass die Finanzkompetenz des Regierungsrates nicht eingemittet sei. Im kantonalen Vergleich bewegt sich der Kanton Basel-Landschaft am oberen Rand. Eine Orientierung am Landesmittel hätte eine noch weitere Senkung des Kompetenzbereiches zur Folge.

://: Der Landrat lehnt den Änderungsantrag von § 66b mit 59:25 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

[Namenliste]

§§ 67-129 kein Wortbegehren

II. - IV. kein Wortbegehren

Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

Schlussabstimmung Verfassungsänderung

://: Der Landrat beschliesst die Änderung der Kantonsverfassung mit 62:21 Stimmen bei 2 Enthaltungen zuhanden der Volksabstimmung.

[Namenliste]

– 2. Lesung Finanzhaushaltsgesetz

Titel und Ingress kein Wortbegehren

I.

§§ 1 - 63 kein Wortbegehren

§ 64

Regierungsrat Anton Lauber (CVP) stellt im Namen der Regierung einen Änderungsantrag (gemäss § 52 Absatz 2 LRG). Der Regierungsrat beantragt, die Regelung betreffend Controlling gemäss Landratsvorlage 2015/435 vom 15. Dezember 2015 zu beschliessen. Gegenüber der Version nach der 1. Lesung des FHG ist demnach Absatz 3 von § 64 ersatzlos zu streichen.

Absatz 3 hat zur Folge, dass Personen, die in anderen Direktionen in den Bereichen Controlling und Rechnungswesen angestellt sind, personell, organisatorisch und fachlich der FKD eingegliedert werden. Sie würden bei der FKD angestellt, das Mitarbeitergespräch würde durch die FKD durchgeführt. Auch im Organigramm und im Stellenplan wären sie der Finanz- und Kirchendirektion angeschlossen. Die fachliche Weisung ebenso.

Der Regierungsrat beantragte, dass die fachliche Führung des Rechnungswesens (Absatz 1 Buchstabe g) und des internen Kontrollsystems (Absatz 1 Buchstabe i) Aufgaben der FKD sein sollen.

Die FKD und die anderen Direktionen arbeiten sehr gut zusammen, besonders im Controlling. Gerüchte besagen, dass die einzelnen Direktionen in Elfenbeintürmen leben würden. Dies ist nicht der Fall. Die innert kürzester Zeit vorangetriebene Entwicklung im Aufgaben- und Finanzplan wäre nicht möglich gewesen, wenn nicht alle Direktionen und besonders die Kontrollabteilungen sehr intensiv zusammengearbeitet hätten. Die Regierungsratsmitglieder treffen sich zu bidirektionalen Gesprächen. In zwei Sitzungen (FKD + entsprechende Direktion) wird die komplette AFP-Thematik diskutiert und Pendenzen aus- und miteinander abgearbeitet. Diese Arbeit funktioniert gut.

Die fachliche Führung ist notwendig. Es ist nicht möglich, einen Standard, beispielsweise im AFP, zu erreichen, ohne klare Vorgaben in der fachlichen Führung zu haben. Die Regierung ist der Ansicht, dass es nicht zwingend notwendig ist, zusätzlich personell und organisatorisch der FKD zu unterstellen. Der ursprüngliche Antrag der Regierung reicht, um die Qualität des AFP, des Controllings und des Rechnungswesens hochzuhalten.

Hanspeter Weibel (SVP) hat einen entsprechenden Antrag der Regierung erwartet. Einerseits stösst dieser auf Verständnis. Die operativ ausführenden Personen im Finanz- und Rechnungswesen sollen nicht der FKD unterstellt werden.

Die SVP-Fraktion stellt den Antrag, Absatz 3 zu belassen, jedoch «Finanz- und Rechnungswesen» zu streichen.

Die Fachpersonen im Controlling der Direktionen, der Landeskanzlei und der Gerichte sind der Finanz- und Kirchendirektion unterstellt.

Die Fachpersonen im Controlling der Direktionen sind im Sinne eines übergeordneten Controllings über die ganze Holding der FKD zu unterstellen.

Klaus Kirchmayr (Grüne) lobt die Regierung für ihre gute Zusammenarbeit im Bereich Finanzen in den letzten drei, vier Jahren. Dies hat damit zu tun, dass mit Monica Gschwind und Isaac Reber zwei langjährige Finanzkommissionsmitglieder im Regierungsrat vertreten sind und dass mit Thomas Weber und Sabine Pegoraro leidgeprüfte Direktionsvorsteher im Amt sind, die Altlasten von Vorgängern zu bereinigen hatten.

Das Gesetz wird jedoch nicht zur Beurteilung der jetzigen Situation beschlossen. Es ist möglich, dass in zukünftigen Regierungen weniger Finanz-Knowhow vorhanden ist.

Der Kanton Basel-Landschaft erlebte gravierende Vorfälle, die sich aufgrund der Fehlkonstruktion ereigneten. Beispielsweise wurden bei der Übertragung der Sekundarschulhäuser von den Gemeinden zum Kanton grosse Fehler aufgrund nicht einheitlicher Finanzführung und Unterstellung begangen. Das gleiche gilt für die Verselbstständigung der Spitäler. Die von der VGD genannten Zahlen waren drei Jahre später komplette Makulatur. Weitere Beispiele sind die Base Rates in den Spitälern und das Projekt Focus (Outsourcing der Zivilrechtsverwaltung in den Kantonen). Gesamthaft sind es sicherlich sechs gravierende Vorfälle, die sich nicht ereignet hätten, bestünde eine einheitliche Verantwortung für die Finanzen.

Es liegt in der Verantwortung des Landrats, diese Fehlkonstruktion zu beseitigen. Dieser Standard wird in Wirtschaft und Industrie praktiziert. Es ist nicht angebracht, dass jeder Direktionsvorsteher seine eigenen Finanzen so präsentieren kann, wie es ihm gefällt. Geteilte Verantwortung ist keine Verantwortung – dies gilt insbesondere für Finanzen.

Es wird beliebt gemacht, dem Antrag der Regierung aus den genannten Gründen nicht zu entsprechen. Bezüglich dem Antrag der SVP ist es problematisch, das Rechnungswesen auszunehmen. Die Anlagenbuchhaltung und das Buchen in die Anlagenbuchhaltung findet innerhalb der BUD statt und wird nicht von der FKD verantwortet. Dies kann zu von der Managementrechnung unabhängigen Abschreibern und Amortisationen führen.

Christof Hiltmann (FDP) sagt, dass dieser Punkt mehrfach in der FIK diskutiert worden sei. Der Hinweis, dass die bestehende Zusammensetzung des Regierungsrats vor allem in finanziellen Angelegenheiten gut zusammenarbeite ist richtig.

Der springende Punkt ist, dass Gesetze nicht nur für Schönwetterlagen gemacht werden. Die FDP-Fraktion gewichtet den Aspekt der Personenunabhängigkeit (im Regierungsrat) sehr hoch. Eine grössere Mehrheit der Fraktion kann sich dem Regierungsvorschlag anschliessen. Der Grund dafür ist, dass eine schlechte Führung der FKD keine so starke Auswirkung auf die anderen Direktionen hätte. Die andere Fraktionshälfte ist der Meinung der Kommission, die besagt, dass eine einheitliche, fachliche Steuerung auch eine Linienführung benötigt, um wirksam zu sein.

Urs Kaufmann (SP) sagt, dass die SP-Fraktion einen Kompromissvorschlag, der innerhalb der Finanzkommission behandelt wurde, beantrage.

3 Die für das Controlling und das Finanz- und Rechnungswesen der Direktionen, der Landeskanzlei und der Gerichte beauftragten Personen sind der Finanz- und Kirchendirektion fachlich unterstellt.

Anstellungen von Fachpersonen gemäss Absatz 3 bedürfen der Zustimmung der Finanz- und Kirchendirektion.

Einerseits wird so eine explizite fachliche Unterstellung gegenüber der FKD gewährleistet, jedoch keine Linienunterstellung. Auf der anderen Seite hat die FKD die Möglichkeit, bereits bei der Anstellung zu intervenieren.

Reto Tschudin (SVP) gibt Klaus Kirchmayr in der Argumention Recht, nicht jedoch im Resultat. Gesetze müssen in erster Linie umsetzbar sein. Eine zentrale Organisation ist in der Praxis nicht umsetzbar.

Hanspeter Weibel (SVP) weist darauf hin, dass sich die Frage nach dem goldenen Mittelweg durchaus stelle. Dass Controlling, Finanz- und Rechnungswesen nicht getrennt werden können ist eine Frage der Philosophie. Finanz- und Rechnungswesen sind ausführende operative Tätigkeiten, die klar reglementiert sind. Controlling hingegen ist eine Aufgabe der langfristigen Optik, der Planung und der Überwachung.

Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, dass eine zentrale Organisation sehr wohl umsetzbar sei. Diesen Philosophiewandel haben praktisch alle grösseren und mittleren Unternehmen in den letzten Jahren vollzogen.

Der Landrat hat die Tendenz, sich in organisatorische Fragen einzumischen. Ist dies jedoch eine organisatorische oder eine Frage der Funktion des Landrats, als Aufsichtsorgan? Das Beispiel der Hochleistungsstrassen zeigt, dass es nichts schlimmeres gibt, als wenn der Landrat nicht weiss, wer verantwortlich ist. Deshalb ist die zentrale Organisation eine Frage der Verantwortung. Wenn der Landrat eindeutig geregelt haben möchte, wer verantwortlich ist, muss klar sein, dass der Finanzdirektor für ein sauberes Zahlenwerk verantwortlich ist. Momentan ist er dies nicht und wird dies auch nicht durch eine lediglich fachliche Unterstellung sein. Wenn Dinge schiefgehen, wird es wieder zu Mami/Papi-Spielen kommen. Die Aufgabe des Landrates ist, sicherzustellen, dass Dinge nicht schiefgehen. Deshalb ist die Kommissionsempfehlung zu unterstützen.

Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) sagt, dass gerade Controller für die VorsteherInnen der Direktionen sehr wichtig seien. Sie unterstützen die Vorsteher in der Führungsarbeit. Es ist zentral für die Direktionsvorsteherin die Zahlen im Griff zu haben, was den Controller zu einer der wichtigsten Führungspersonen macht. Das Vier-Augen-Prinzip wird zwischen den einzelnen Direktionen und der FKD in den Bereichen Budget und Jahresrechnung angewandt. Es findet ein Austausch statt, bis Zahlen feststehen, die beide Seiten vertreten können. Dieses System ist gut. Dass in der Jahresrechnung der BKSD nur ganz kleine Abweichungen zum Budget zu verzeichnen sind, sorgt für grosse Zufriedenheit.

Mit der neuen Regelung würde das bewährte Vier-Augen-Prinzip wegfallen. Heute verfügt die Regierungsrätin über detaillierte Kenntnis über die Zahlen ihrer Direktion. Diese würden wegfallen, wäre der Controller nicht mehr ihr unterstellt. Um sich nicht im Blindflug zu befinden, wäre der Aufbau von Parallelstrukturen nötig.

Die von Klaus Kirchmayr monierte Fehlkonstruktion wird in Abrede gestellt. Jede Direktion ist für ihre Geschäfte in Bezug auf Inhalt und Finanzen zuständig. Dieses Modell entspricht dem Willen des Landrates und des Gesetzgebers. Die Struktur des Kantons lässt sich nicht mit der einer Firma vergleichen. Es gibt fünf Direktionsvorsteher, von denen jeder seine Verantwortung zu tragen hat. Dies soll auch in Zukunft der Fall sein. Die fachliche Unterstellung ist ausreichend. Vorgaben der FKD an die jeweiligen Controller und eine einheitliche Umsetzung in den Direktionen sind zu begrüssen. Die Controller sollen aber weiterhin den jeweiligen Direktionen unterstellt sein.

Christoph Buser (FDP) sagt, dass eine klare Verantwortung zugewiesen werden müsse. Dies findet in der Wirtschaft so statt und jeder CEO ist gut beraten, eng mit dem CFO zusammenzuarbeiten. Der entscheidende Punkt ist jedoch, dass es innerhalb des Kantons fünf CEOs gibt. Dies kann man nicht 1:1 mit der Wirtschaft vergleichen. Die Vorgabe der gleichen Instrumente und Formulare ist wichtig. Die fachliche Unterstellung reicht. Informationsasymetrien zwischen dem Finanzdirektor und den anderen Regierungsräten zu schaffen ist problematischer.

Dominik Straumann (SVP) sagt, dass die Idee nicht sei, dass mit dem Wegfallen der hierarchischen Unterstellung auch die Auskunftspflicht gegenüber dem Direktionsvorsteher wegfallen würde. Ergo braucht es auch keine Parallelorganisation. Die jeweiligen Personen können weiterhin den entsprechenden Regierungsräten Auskunft geben, sind jedoch der FKD unterstellt.

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass zuerst die Anträge der SVP und der SP gegeneinander ausgemehrt würden. Der obsiegende wird gegenüber dem Antrag des Regierungsrates auf Streichung ausgemehrt.

://: Der Landrat zieht den SVP-Antrag dem SP-Antrag mit 45:38 Stimmen vor.

[Namenliste]

://: Der Landrat zieht den SVP-Antrag dem Antrag der Regierung auf Streichung mit 42:41 Stimmen nach Stichentscheid vor.

[Namenliste]

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) sagt, dass nun über den Änderungsantrag der SVP entschieden werde.

Rolf Richterich (FDP) fragt, ob nur über den SVP-Antrag oder SVP-Antrag gegen Kommissionsversion abgestimmt werde. Im ersten Fall würde dies zu einem zusätzlichen Paragraphen führen, der mit der Kommissionsversion verträglich ist.

Hanspeter Weibel (SVP) erklärt, dass sich der SVP-Antrag gegenüber dem Kommissionsantrag lediglich dadurch unterscheide, dass «die Personen in Finanz- und Rechnungswesen» nicht der FKD unterstellt werden. Dies ist der einzige Unterschied der ansonsten identischen Formulierung wie er im Kommissionsantrag zu finden ist.

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) sagt, dass die Anträge des Regierungsrates und der SP eine andere Basis gehabt hätten. Der Antrag der SVP ist ein Änderungsantrag von der ursprünglichen Version der Finanzkommission. Das vorgeschlagene Abstimmungsverfahren ist deshalb korrekt. Es wird nur über den Änderungsantrag abgestimmt, eine Ausmehrung gegenüber dem Kommissionsantrag ist nicht nötig.

://: Der Landrat stimmt dem Änderungsantrag der SVP zu § 64 mit 68:16 Stimmen zu.

[Namenliste]

§§ 65 - 67 kein Wortbegehren

II.

1. Änderung des Landratsgesetzes kein Wortbegehren

2. Änderung des Gesetzes über den Ombudsman

kein Wortbegehren

3. Änderung des Gesetzes über die Information und den Datenschutz kein Wortbegehren

4. Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes

kein Wortbegehren

5. Änderung des Finanzkontrollgesetzes

kein Wortbegehren

6. Änderung des Steuergesetzes

§ 19bis

Klaus Kirchmayr (Grüne) beantragt seitens Grüne/EVP-Fraktion die Streichung des § 19bis. Dadurch würden alle Änderungen des Steuergesetzes dem fakultativen Referendum unterstehen.

Christof Hiltmann (FDP) bittet den Finanzdirektor auszuführen, was eine Streichung von § 19bis zur Folge habe. Nach dem Verständnis der FDP-Fraktion gäbe es in Zukunft keinen Steuerfuss mehr und demnach auch keine kurzfristige Möglichkeit, am Steuersatz Änderungen gemäss Gesetz vorzunehmen.

Regierungsrat Anton Lauber (CVP) erläutert, dass § 19bis den kantonalen Einkommenssteuerfuss behandle. Der Landrat kann im Rahmen von Dekreten jährlich über den Steuerfuss entscheiden, ob dieser um 5% angehoben oder gesenkt wird. Dies gilt für maximal 1 Jahr. Dies kann gemacht werden, wenn bemerkt wird, dass eine ausgeglichene Rechnung über den Zeitpunkt von 8 Jahren nicht erreicht werden kann. Dieses Element benötigt immer einen Landratsbeschluss und ist somit nicht als automatische Schuldenbremse zu verstehen. Da der Beschluss in Form eines Dekrets erfolgen würde, unterläge er nicht dem Referendum.

Eine Streichung des Paragraphen würde bedeuten, dass im Rahmen des Dekrets kein Steuerfuss mehr verändert werden könnte. Es bleibt lediglich der Steuersatz (§ 34 des Steuergesetzes). Änderungen des Steuersatzes bedingen entweder ein 4/5 Mehr im Landrat oder unterliegen dem fakultativen Referendum.

Marianne Hollinger (FDP) sagt, dass die Folgen des Streichungsantrages nicht abgeschätzt werden könnten und stellt den Ordnungsantrag auf Unterbrechung der Debatte.

Dominik Straumann (SVP) fragt, auf wann die Debatte unterbrochen würde.

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) antwortet, die Debatte könne laut Regierungsrat am Nachmittag weitergeführt werden.

Rolf Richterich (FDP) sagt, dass die Entscheidung fundamental sei. Die Antwort des Regierungsrates ist zu wenig fundiert, um innert 30 Sekunden eine Entscheidung zu fällen. Eine Unterbrechung muss, wenn überhaupt, bis zur nächsten Landratssitzung erfolgen. Fundamentale Anträge, die in letzter Minute gestellt werden, müssen in der Fraktion besprochen werden können.

Oskar Kämpfer (SVP) stellt den Ordnungsantrag, die Diskussion zu beenden und abzustimmen. Sämtliche Fragen wurden in der Kommission geklärt, die Auswirkungen sind nicht so mystisch, wie es den Anschein macht.

Urs Kaufmann (SP) widerspricht seinem Vorredner. Der Antrag Kirchmayr ist komplett neu und die Konsequenzen nicht abzuschätzen. Der Steuerfuss wäre neu zwar definiert, jedoch nicht, wie er verändert werden könnte. Es stellt sich die Frage, ob sich der Streichungsantrag nur auf die Änderungen oder auf den Paragraphen generell bezieht.

Regierungsrat Anton Lauber (CVP) sagt, dass es ihm lieber wäre, der Antrag auf Streichung würde zurückgezogen und der Landrat stimme darüber ab, ob mit 3% bei einfachem Mehr gearbeitet werden möchte. Es gilt vorwärts zu machen mit dem Finanzhaushaltsgesetz. Eine Rückkehr in die Beratung würde dies verhindern. Es geht mit dem Antrag auf Streichung um die Aufhebung des Steuerfusses. Lieber ein Kompromissvorschlag, als weitere Verzögerungen.

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) sagt, dass mehrere Anträge vorhanden seien, über die abgestimmt werden müsse.

Oskar Kämpfer (SVP) insistiert, dass ein Abbruch der Diskussion und eine Entscheidung in Form einer Abstimmung stattfinden solle. Jede Kompromisslösung ist genauso wenig abschätzbar wie die Folgen des Antrags auf Streichung.

Andreas Dürr (FDP) sagt, dass ein Unterschied zwischen den Anträgen bestehe. Der Kompromissvorschlag von Regierungsrat Anton Lauber beinhaltet die dem Landrat bekannten gesetzlichen Grundlagen: Quoren, Steuerfuss, Prozent. Der Antrag auf Streichung hätte einen Systemwechsel zur Folge. Die Aufhebung des Steuerfusses hat eine grössere Tragweite. Alle Kantone haben das Kombisystem Steuersatz und -fuss, ausser dem Kanton Wallis, der den Steuerfuss nicht kennt. Dieser Systemwechsel ist also von viel grösserer Tragweite als Gedankenspiele mit Quoren und Prozenten.

Des Weiteren ist nicht bekannt, wie viele andere Gesetze aufgrund des Systemwechsels geändert werden müssten. Das Wort «Steuerfuss» zu streichen, ist mutig. Wie sieht es mit Gemeindesteuerfusssätzen? Betrifft dies nur die Einkommenssteuer; wie sieht es bei der Vermögenssteuer aus? Wenn das Model «Wallis» gewünscht wird, müssen zuerst die Konsequenzen durchdacht werden.

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) erteilt Klaus Kirchmayr das Wort zur Erklärung zum Rückzug seines Antrages. Alle anderen Anträge sind somit obsolet.

Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, dass der Antrag auf Streichung zurückgezogen werde. Gleichzeitig stellt er den ursprünglichen Antrag der SP zu § 19bis:

2 Eine Festlegung höher als 102% oder tiefer als 98% bedarf der Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder.

Christof Hiltmann (FDP) sagt, dass die Frage, ob ein einfaches Mehr für eine Veränderung des Steuerfusses reicht, zentral sei. Jedes Mal wenn eine Veränderung des Steuerfusses im Landrat beschlossen werden soll, ist dies gegenüber dem gesetzlich festgehaltenen Volkswillen eine weitreichende Änderung. Die FDP-Fraktion ist der Ansicht, dass diesbezügliche Landratsbeschlüsse dem fakultativen Referendum unterliegen sollen.

Entsprechend beantragt die FDP-Fraktion ihren Gegenvorschlag anzunehmen:

1 Aufgrund des Aufgaben- und Finanzplans legt der Landrat jährlich durch Dekret den kantonalen Einkommenssteuerfuss in Prozenten der normalen Staatssteuer vom Einkommen der natürlichen Personen für das folgende Steuerjahr fest, jedoch höchstens bei 105% und mindestens bei 95%.

2 Eine andere Festlegung als bei 100% untersteht dem fakultativen Referendum.

3 ersatzlos gestrichen

Abs. 1 ist unverändert. Unter Abs. 2 wird das fakultative Referendum eingeführt, sollte es zu einer anderen Festlegung als 100% kommen. Absatz 3 wird dadurch obsolet.

Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, dass er seinen Antrag zugunsten des FDP-Antrags zurückziehe.

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass es sich beim Antrag der FDP-Fraktion um einen Änderungsantrag handle.

://: Der Landrat stimmt dem Änderungsantrag von § 19bis der FDP-Fraktion mit 56:28 Stimmen zu.

[Namenliste]

III. kein Wortbegehren

IV. kein Wortbegehren

Rückkommen

Peter Riebli (SVP) sagt, dass er die speditive Vorgehensweise des Landratspräsidenten schätze. Bei der Änderung des Landratsgesetzes hat der Votant aber etwas überhört. Wie lautet § 61 Absatz 1 Buchstabe b im Landratsgesetz? Der Votant ist der Meinung, dieser Paragraph wurde vom Landratspräsidenten verlesen, obwohl dessen Streichung in der 1. Lesung mit 82:0 Stimmen beschlossen worden war.

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) entschuldigt sich für das Versehen. Der entsprechende Paragraph wurde irrtümlich verlesen. 

Schlussabstimmung Finanzhaushaltsgesetz

://: Der Landrat stimmt den Änderungen des Finanzhaushaltsgesetzes mit 58:21 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Die 4/5-Mehrheit von 67 Stimmen ist verfehlt; somit kommt es zu einer obligatorischen Volksabstimmung.

[Namenliste]

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) unterbricht die Sitzung um 12:00 Uhr für die Mittagspause.

 

Für das Protokoll:
Benedikt Wirthlin, Landeskanzlei

Nr. 1510

[Fortsetzung]

– Detailberatung der Geschäftsordnung des Landrates

Keine Wortmeldungen.

Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

Schlussabstimmung Landratsdekret

://: Der Landrat stimmt der Änderung der Geschäftsordnung des Landrates mit 78:0 Stimmen zu.

[Namenliste]

– Detailberatung Landratsbeschluss

Keine Wortmeldungen.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Schlussabstimmung Landratsbeschluss

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend Stärkung der finanziellen Steuerung mit 55:20 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.

[Namenliste]

Landratsbeschluss

betreffend Stärkung der finanziellen Steuerung: Teilrevision der Kantonsverfassung und Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG) und Formulierte Verfassungsinitiative «Für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhung», Gegenvorschlag

vom 1. Juni 2017

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der Teilrevision der Kantonsverfassung wird zugestimmt.

2. Der Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes wird zugestimmt.

3. Der Teilrevision des Dekrets zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) wird zugestimmt.

4. Ziffer 2 dieses Beschlusses wird gemäss § 30 Buchstabe b der Kantonsverfassung der obligatorischen Volksabstimmung unterstellt.

5. Die folgenden Vorstösse werden abgeschrieben:

5.1. Postulat 2011/338 von Klaus Kirchmayr: Schuldenbremse – Eine Weiterentwicklung der Defizitbremse

5.2. Postulat 2012/324 der SVP-Fraktion: Keine Verwässerung der Defizitbremse

5.3. Motion 2013/156 von Hans-Jürgen Ringgenberg: Einführung einer Schuldenbremse

5.4. Postulat 2011/335 von Klaus Kirchmayr: Anpassung des Planungsprozesses – Stärkung des Finanzplans

5.5. Motion 2010/124 von Isaac Reber: Integrierte Finanz- und Investitionsplanung

5.6. Postulat 2007/314 von Klaus Kirchmayr: Einheitliche und gezielte Finanzführung

5.7. Postulat 2010/340 von Klaus Kirchmayr: Produktivitätskennzahlen in Rechnung und Budget des Kantons

5.8. Postulat 2010/401 von Klaus Kirchmayr Richtige Flughöhe bei Finanzentscheidungen

5.9. Motion 2006/007 der CVP/EVP-Fraktion: Pauschale Budgetanträge

5.10. Motion 2013/234 von Gerhard Schafroth: Langfristige Finanzplanung

5.11. Motion 2009/342 von Klaus Kirchmayr: Einheitliche Finanzstandards bei Landratsvorlagen

5.12. Postulat 2011/093 von Hans-Jürgen Ringgenberg: Festlegung von verbesserten und verbindlichen Standards für die Abrechnung von Verpflichtungskrediten

5.13. Postulat 2007/159 von Hans-Jürgen Ringgenberg: Klarere gesetzliche Vorgaben und Standards für die Zuweisung von Rückstellungen (Fondsbildung) in der Staatsrechnung

5.14. Postulat 2010/096 von Klaus Kirchmayr: Grundlagen für Vorfinanzierungen

5.15. Postulat 2010/366 von Hans-Jürgen Ringgenberg: Klare gesetzliche Regelungen für die Auflösung von Reserven und zweckgebundenen Rückstellungen

5.16. Postulat 2010/214 von Klaus Kirchmayr: Grundlagen für die Gewährung vergünstigter Darlehen durch den Kanton

5.17. Motion 2009/227 von Elisabeth Schneider-Schneiter: Für die Überarbeitung der Finanzkompetenz von Regierung und Landrat

5.18. Postulat 2012/148 von Klaus Kirchmayr: Finanz- und Investitionsrechnung unter einer Verantwortung

6. Die Landratsbeschlüsse betreffend Entscheidungsverfahren bei Projekten der Baudirektion vom 16. Oktober 1978, vom 27. Juni 1985 sowie vom 17. Juni 1992 werden aufgehoben.

7. Die formulierte Verfassungsinitiative «Für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhung» wird abgelehnt.

8. Die unter Ziffer 1 beschlossene Teilrevision der Kantonsverfassung wird der formulierten Verfassungsinitiative «Für gesunde Staatsfinanzen ohne Steuererhöhungen» als Gegenvorschlag gegenübergestellt.

9. Den Stimmberechtigten wird empfohlen:

a. die Initiative abzulehnen,

b. den Gegenvorschlag anzunehmen und

c. für den Fall, dass sowohl Gegenvorschlag als auch Initiative angenommen werden, den Gegenvorschlag vorzuziehen.

> Verfassungstext

> Gesetzestext

Dekretstext

 

Für das Protokoll:
Benedikt Wirthlin, Landeskanzlei