Protokoll der Landratssitzung vom 1. Juni 2017

Kommissionsvizepräsidentin Mirjam Würth (SP): In ihrem Postulat fordert Regula Meschberger, dass das Geld, das durch den Wasserzins eingenommen wird, teilweise an die Gemeinden weitergegeben werden kann. Für die Finanzkommission war vor allem interessant herauszufinden, weshalb es überhaupt Wasserzinsen gibt. Dies kommt daher, dass sich die Finanzkraft früher vor allem in städtischen Gebieten befand, dass das Wasservorkommen sich jedoch mehrheitlich auf dem Land bzw. in den Bergregionen konzentrierte. Aus diesem Grund wollte man daran Anteil haben. Heute ist es aber so, dass die Wasserzinsen dem Kanton nach wie vor zugesprochen werden, dass die Gemeinden, bei denen der Wasserzins anfällt, davon jedoch nicht profitieren können.

Da die Sprecherin das Geschäft «in flagranti» vom Kommissionspräsidenten übernehmen musste, zieht sie es vor, die weiteren Darlegungen der Regierungsvertreterin zu überlassen.

– Eintretensdebatte

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) erklärt, dass der Antrag der Regierung auf Abschreiben des Postulats lautet. Sie argumentiert, dass die Gemeinden selber aktiv werden müssen, wenn sie eine Senkung des Wasserzinses anstreben. Es ist nicht am Kanton, dies zu tun. Damit ist das Postulat beantwortet. Ob die Gemeinden diesen Schritt tun, steht auf einem anderen Blatt.

Dominik Straumann (SVP) verdeutlicht, dass die SVP-Fraktion einstimmig der Meinung sei, dass sich das Postulat abschreiben lasse.

Kathrin Schweizer (SP) weist darauf hin, dass die Gemeinden mit diesem Postulat aktiv geworden sind. Wo ist der Handlungsspielraum? Das Postulat wurde eingereicht, die Regierung hat berichtet. Vermutlich braucht es eine Motion, und es wäre spannend, von den anderen Beteiligten zu hören, wie man mit einer Motion umgehen würde.

Der Kanton hat Investitionen getätigt. Ein Teil davon – bzw. wesentlich mehr – erhielt er über den Wasserzins wieder zurück . Die Gemeinden wurden daran bislang nicht beteiligt. Warum soll man die Aufteilung nicht neu überdenken? Es reicht als Argument nicht aus, dass der Kanton sehr klamm ist. Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass man das Thema weiterverfolgen und deshalb das Postulat stehen gelassen werden soll. Für eine Gesetzesänderung bräuchte es dann aber eine Motion.

Christof Hiltmann (FDP) erlaubt sich, als Gemeindepräsident einer Wasserkraft-Standortgemeinde, dazu ebenfalls zu äussern. Das Postulat lässt sich seines Erachtens problemlos abschreiben. Es wurde sehr gut beantwortet. Wichtig sind vor allem die Erkenntnisse, die daraus gewonnen werden. Die Erkenntnis ist, dass der Kanton als Betreiber eines Unternehmens sowohl am Gewinn beteiligt ist als auch Steuereinnahmen bezieht – so wie die Standortgemeinde. Dies hat alles seine Richtigkeit.

Das Thema ist aber die Gebühr aus der Nutzung der Wasserkraft, die per se nichts mit dem Kanton zu tun hat. Es ist nicht nur eine Feststellung, dass eine Energiequelle vorliegt, die genutzt und wofür Geld verlangt wird. Es wird hier bald eine Änderung geben, damit es gleich lange Spiesse mit anderen Energiequellen gibt. Die Frage ist aber, wohin der verbleibende Teil des Wasserzinses fliessen soll. Es ist nicht unbedingt einsehbar, weshalb der Zins nur an den Kanton gehen soll. Würde man nämlich dem Subsidiaritätsprinzip gehorchen, wäre naheliegend, dass alles an die Gemeinde geht – und falls etwas übrig bleibt, an den Kanton und dann an den Bund. Es wäre also durchaus sinnvoll, diese Frage einmal zu prüfen oder es im Sinne einer Motion so zu steuern, dass nicht nur der Kanton Nutzniesser ist. Der Votant wäre gerne bereit, in diesem Sinne mitzumachen. Das vorliegende Postulat jedoch lässt sich jetzt, da beantwortet, abschreiben.

Marie-Theres Beeler (Grüne) hat sich gewundert über die Aussage von Christof Hiltmann, das Postulat sei wunderbar beantwortet. Im Antrag steht, dass zu berichten ist, welche gesetzlichen Grundlagen für diese Weitergabe geschaffen werden müssen. Sie hat aber nichts darüber in der Antwort gelesen. Die Votantin wäre der Regierungsrätin dankbar, zu erläutern, welche Instrumente konkret zur Verfügung stünden, um wirkungsvoll beim Kanton vorstellig werden zu können.

Die Fraktion Grüne/EVP ist dafür, das Postulat abzuschreiben, um eine Motion zum gleichen Thema lancieren zu können. Damit lässt sich Klarheit schaffen, welche öffentliche Hand vom Wasserzins tatsächlich profitieren kann.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) sagt, dass es sich bei den Wasserzinsen um Gebühren handle, welche der Konzessionär dem Konzessionsgeber zahlen muss – dies ist der Bund. Der Bund gibt die Wasserzinsen an die Kantone weiter. Möchte man also etwas ändern, muss man dies beim Bund beantragen. Es ist so, dass die grossen Wasserkantone (Graubünden, Wallis) von den Wasserzinsen natürlich sehr profitieren. Im Zusammenhang mit der Energiestrategie wurde auch darüber diskutiert, ob man die Wasserzinsen reduzieren sollte, um die Wasserkraft zu fördern. Die Bergkantone sind natürlich klar dagegen, weil dies für sie eine bedeutende Einnahmequelle darstellt. Es handelt sich also um ein Politikum. Als Vertreterin des Kantons Baselland in den Kraftwerken von Birsfelden und Augst hat die Sprecherin stets zwei Hüte auf: Einerseits den Unternehmerhut mit Blick auf den Wasserzins als wichtigen Anteil der Abgaben, die sie leisten müssen. Auf der anderen Seite hat sie den Kantonshut auf und sieht die Einnahmen, die sich daraus ergeben. In diesem Spannungsfeld bewegt man sich.

Die Forderung müssen die Gemeinden jedoch nicht an den Kanton, sondern an den Bund als Konzessionsgeber richten. Sie müssen von sich aus aktiv werden und dies einleiten, was eine gesamtschweizerische Lösung ist. Aus Sicht des Kantons hat der Finanzdirektor keine grosse Freude, wenn ihm hier Einnahmen wegfielen.

Christof Hiltmann (FDP) muss Sabine Pegoraro leicht korrigieren: Wenn das der Fall wäre, müsste man die Forderung an den Kanton richten, denn der Bund gibt das Geld an die Kantone weiter. Ergo gilt es, die Forderung dort zu platzieren. Welche Gesetzgebung dies betrifft, lässt sich gegebenenfalls in der Konsultativkommission Aufgabenteilung Finanzausgleich besprechen. Es gibt Mittel und Wege, damit umzugehen. Das ist keine grosse Sache. Mit dem Postulat hat es aber nichts mehr zu tun, weshalb man es abschreiben kann.

://: Eintreten ist unbestritten.

Beschlussfassung

://: Der Landrat schreibt das Postulat 2015/054 mit 58:18 Stimmen bei einer Enthaltung ab.

[Namenliste]

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) schliesst die Sitzung um 16:30 Uhr und wünscht allen einen schönen Abend und schöne Pfingsten.

 

Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei