Protokoll der Landratssitzung vom 1. Dezember 2016

Kommissionspräsident Hannes Schweizer (SP) berichtet von einem klaren Kommissionsentscheid von 11: 1 Stimmen. Gleichwohl gaben drei Themen zu Diskussionen Anlass. Es soll ausschliesslich auf diese drei eingegangen werden.

Einerseits wurde der Antrag gestellt, den Kredit um CHF 175'000 zu kürzen, um den Bereich «Kunst am Bau» zu streichen. Diesen Antrag hat er als Kommissionspräsident – obschon nicht als Kunstliebhaber bekannt – abgelehnt. Gleichwohl sollte der Teil «Kunst am Bau» auch abgedeckt sein, handelt es sich dabei doch lediglich um 0.4 % der Gesamtinvestitionssumme. Zudem ist nicht vorgesehen, in jedem Schulzimmer teure Bilder aufzuhängen, sondern es geht um «Kunst am Bau». Das ist wichtig. In Reigoldswil wurde zum Beispiel eine Statue eines einheimischen Künstlers vor dem neuen Schulhaus platziert. Dies ist auch immer eine Chance für einheimische Kulturschaffende.

Die Gegenüberstellung soll nicht zynisch sein, doch vergleicht man mit irgendwelchen Kreiseln im Kanton, ist dort manchmal durchaus auch ein gewisser künstlerischer Ausbaustandard zu beobachten, welcher nicht unbedingt angebracht scheint.

Der Antrag bietet auch die Möglichkeit, die gesamte Dachfläche mit Photovoltaik auszukleiden. Diese Option hat ebenso eine Mehrheit in der Kommission gefunden, obwohl die Regierung beschlossen hat, solche Anlagen selber zu realisieren, was aufgrund der finanziellen Situation momentan nicht möglich ist.

Die Kommission beantragt dem Landrat mit 11:1 Stimmen, dem angepassten Landratsbeschluss zuzustimmen.

Eintretensdebatte 

Matthias Ritter (SVP) erklärt, die SVP-Fraktion sei der Meinung, es sei nötig, den Neubau Sekundarschule Laufen zu realisieren, da die bestehenden Gebäude alle zwischen 40 und 50 Jahre alt seien. Anders beurteilt die Fraktion den Posten «Kunst am Bau» in einer Zeit in der gespart werden muss. Sie stellt deshalb den Antrag, den Verpflichtungskredit um CHF 175'000 auf CHF 40'810'000 zu kürzen. 

Jan Kirchmayr (SP) verkündet, die SP-Fraktion stehe einstimmig hinter dem Verpflichtungskredit für den Neubau der Sekundarschule Laufen. Der Neubau ist sehr dringend, denn das aktuelle Schulhaus ist in einem «oberlausigen» und maroden Zustand, welcher das Unterrichten sehr schwierig macht. Es ist gut, gibt es die Vorlage endlich. Der Umstand, dass seit 15 Jahren Schülerinnen und Schüler per Transport nach Zwingen verschoben werden mussten, ist sehr bedenklich. Auch musste sich die Schule an vielen Orten teuer einmieten. Darum ist der Neubau als positives Signal für das Laufental zu sehen.

Die SP-Fraktion ist auch froh, konnte eine Lösung gefunden werden, welche teuere Provisorien verhindert und den Schulbetrieb weiterhin parallel zum Bau im alten Gebäude ermöglicht. Die Planung, Gestaltung sowie die Raumteilung des Schulhauses sind jedoch nur halbwegs überzeugend. Die Benutzerfreundlichkeit ist nicht sehr hoch, ist alles doch relativ kompakt, sodass es sehr schnell laut werden kann. Das Gute ist, dass das Schulhaus bei Bedarf relativ rasch ergänzt und ausgebaut werden kann.

Die SP-Fraktion bedauert jedoch sehr, dass es im neuen Schulhaus kein Schwimmbad mehr geben wird, in welchem die Schülerinnen und Schüler während des ganzen Jahres hätten Schwimmunterreicht geniessen können. Auch ist schade, hat man sich bei der Planung des Neubaus keine Gedanken über die Anpassung der Infrastruktur für eine Tagesschule gemacht. Das wäre für die Zukunft sicherlich ein wichtiger Ansatz gewesen und sollte bei weiteren Planungen bei Sekundarschulhausneubauten berücksichtigt werden.

Grundsätzlich muss erwähnt werden, dass bei diversen anderen Sekundarschulen auch dringender Investitionsbedarf besteht. Der Kanton hat vor zehn Jahren einige Ruinen eingekauft.

Über alles gesehen unterstützt die SP-Fraktion die Vorlage einstimmig. Was den Antrag bezüglich «Kunst am Bau» angeht, muss betont werden, dass die CHF 175'000 0.4 % des gesamten Investitionsvolumens entsprechen. Das ist machbar und gehört dazu. Damit können auch einheimische Kulturschaffende unterstützt werden und Kultur ist schliesslich Teil der Geschichte, welcher dokumentiert sein sollte. Darum lehnt die SP-Fraktion den Antrag ab. 

Thomas Eugster (FDP) sagt, dass auch die FDP-Fraktion die Vorlage genau betrachtet habe und zum Schluss käme, dass es sich hierbei um ein «Leuchtturmprojekt» handle. Es ist das Resultat eines Wettbewerbs von 98 Teilnehmenden und es erfüllt die Anforderungen des Lehrbetriebes vollumfänglich. Auch ist es flexibel nutzbar und damit bei allfälligen Änderungen des Lehrbetriebes bezüglich Raumkonzept anpassbar. Insgesamt ist das eine gute Sache mit effizienter Flächennutzung. Auch ist dringend notwendig, dass dieses Schulhaus in Laufen neu gebaut wird. Im Speziellen gilt der Dank der Schulleitung, dass sie bereit ist, während der Bauzeit flexibel auf die räumlichen Engpässe zu reagieren und damit drei Provisorien verhindert.

Bezüglich der Fragestellung «Kunst am Bau» ist die Fraktion der Meinung, dass es einen generellen Anreiz braucht, mit den Mitteln möglichst haushälterisch umzugehen. Kollege Paul Hofer wird diesbezüglich noch einen Änderungsantrag vorbringen. Insgesamt befürwortet die FDP-Fraktion das Projekt einstimmig.

Lotti Stokar (Grüne) gibt bekannt, dass auch die Grüne/EVP-Fraktion den Verpflichtungskredit einstimmig unterstütze. Was die «Kunst am Bau» angeht, sind die CHF 175'000 – betrachtet man die Gesamtsumme von fast CHF 41 Mio. – ein Muss für die öffentlichen Hand, auch der Kunst etwas Achtung und Wertschätzung entgegen zu bringen. Denn auch die Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass Kunstschaffende hie und da wieder ein Projekt der öffentlichen Hand erhalten.

Zur Photovoltaikanlage auf dem Dach: In der Kommission wurde zur Kenntnis genommen, dass es der Politik des Kantons entspricht, die Photovoltaikanlagen auf den eigenen Gebäuden auch selber zu erstellen. Das findet die Kommission grundsätzlich gut. Fehlt jedoch das Geld, ergibt sich nun die Möglichkeit einer effizienten Umsetzung, welche nur gerade die Ausschreibung kostet. Die Votantin ist überzeugt, dass es sich dabei um ein interessante Projekt handelt, liegt doch eine grosse Fläche vor. Auch die Ausrichtung des Daches stimmt und der Eigenbezug des Stroms kann so ebenfalls geregelt werden. Darum beantragt die Grüne/EVP-Fraktion, dass eine Ausschreibung für die Photovoltaikanlage gemacht wird. Gleichzeitig soll darauf hingewiesen werden, dass bei einer allfälligen Aufstockung die Kosten für Ab- und Wiederaufbau durch den Betreiber zu tragen sind. Das tönt zwar kompliziert, ist aber gang und gäbe, das wurde zum Beispiel auch im St. Jakobs-Park so gemacht. 

Felix Keller (CVP) erwähnt, dass nun nach vielen Schulhaussanierungen erfreulicherweise einmal ein Schulhausneubau zu behandeln gewesen sei. Bereits 2013 war in der Kommission wie auch im Landrat sehr ausführlich über dieses Projekt diskutiert worden. Man war damals schon überzeugt von der Notwendigkeit dieses Neubaus. Seine Stärke ist, dass keine Provisorien notwendig sind, sondern der Schulbetrieb daneben weiterlaufen kann. Das ist sicherlich eine gute Lösung. Erfreulich ist auch, dass die Kostenvorgaben von 2013 eingehalten werden. Es darf gespannt sein, ob dann auch im Rahmen dieses Betrages abgerechnet wird. Es wäre wünschenswert, wenn sogar unterhalb dieses Betrages abgerechnet werden könnte.

Bereits bei der Diskussion bezüglich des Planungskredits wurde festgehalten, dass die Nutzung des Daches zur Strom-Eigenproduktion (Photovoltaik) in den Planungsprozess als Option einfliessen werden soll. Diese Option muss weiterhin berücksichtigt werden. Findet man einen Contractor, welcher diese Dachfläche nutzen möchte, sollte diese auch vergeben werden. In dem Sinne unterstützt die Fraktion den Regierungsantrag einstimmig. 

Matthias Häuptli (glp) erläutert, in der glp/GU-Fraktion sei unbestritten, dass es einen Neubau brauche. Das Projekt ist an sich überzeugend. Es ist zwar sehr kompakt, fast eine wenig fabrikmässig, aber das Raumkonzept ist überzeugend und kann unterstützt werden.

Was etwas zu Stirnrunzeln Anlass gegeben hat, ist das Investitionsvolumen. Es entsteht der Eindruck, als gäbe es in diesen CHF 40 Mio. durchaus noch ein wenig «Luft», auch hinsichtlich der Benchmarks, welche in der Vorlage zitiert werden. Daher ist es etwas paradox, nun über ein halbes Prozent für «Kunst am Bau» zu diskutieren. Dieses halbe Prozent könnte wohl bei der Projektrealisierung durchaus andernorts eingespart werden. 

Linard Candreia (SP) sagt, es herrsche Freud im Laufental, denn es handle sich bei diesem Projekt um eine gute Sache. Darum darf man auch einmal danke sagen, denn es wurde gut gearbeitet.

Was das Thema «Kunst am Bau» angeht, kommen dem Votanten zwei Orte in den Sinn. Einerseits seine Bürgergemeinde Stierva, andererseits der Landratssaal. Die Gemeinde Stierva war eine der ärmsten Gemeinden im Kanton Graubünden. Dennoch wurde dort in den Achtzigerjahren «Kunst am Bau» am Schulhaus realisiert, weil es als wichtig erachtet wurde. Im Landratssaal schaut er sich immer, wenn es ihm etwas langweilig ist – was eher selten der Fall ist – die Bilder an der Wand hinter dem Landratspräsidenten an und freut sich daran: «1932 Otto Plattner und Emilio Müller, Familie und Arbeit». In den Dreissigerjahren war der Kanton Baselland ganz und gar kein reicher, sondern ein von Krisen gebeutelter Kanton, vor allem 1929/30.

Was «Kunst am Bau» im Zusammenhang mit einem Schulhaus angeht, darf nicht vergessen werden, dass ein Schulhaus ein Kulturbau ist. Somit ist es doch naheliegend, dass einheimische Kunst ein solches Gebäude würdig abrundet. 

Paul R. Hofer (FDP) sagt, die Fraktion habe sich ebenfalls mit diesen Fragen auseinander gesetzt und versuche, den «gordischen Knoten» zu lösen. Dies inklusive Kunst, jedoch limitiert auf CHF 40 Mio. Insofern der Antrag, dass Kunst Platz haben solle, jedoch der Gesamtbau nicht mehr als CHF 40 Mio. kosten darf.  

Matthias Ritter (SVP) gibt bekannt, den bereits gestellten Antrag der SVP-Fraktion wie folgt zu ergänzen: Dem LRB soll eine neue Ziffer 5 hinzugefügt werden, welche besagt, «auf Kunst am Bau ist zu verzichten».

Kommissionspräsident Hannes Schweizer (SP) nimmt zum Antrag der FDP-Fraktion Stellung und stellt fest, dass es sich hierbei um eine Kürzung von etwa 2 % handle. 2013 fand ein Paradigmenwechsel bei der Projektierung von Bauten statt. Bis dahin gab es eine Bandbreite von +/- 5 %, von welcher zugunsten einer möglichst guten Planungssicherheit abgewichen wurde. Sowohl Felix Keller als auch Markus Meier waren zu diesem Zeitpunkt in der Bau- und Planungskommission. Seither hat dieses System gut funktioniert und es wurde eine Planungsgenauigkeit erreicht.

Zudem sind in den Gesamtkosten auch Reserven enthalten und alle, welche schon einmal gebaut haben, wissen, dass solche Reserven eingebaut werden müssen. Es kann sein, dass zum Beispiel beim Aushub irgendwelche Überraschungen wie Laufentaler Felsen aufwarten. Bestenfalls könnte man auch auf ein Ölvorkommen stossen, was aber zusätzliche Mittel beschaffen würde. Jedenfalls sind die 5 % Reserve absolut notwendig. In diesem Sinn, lieber Paul Hofer, muss schon präzisiert werden, wo gekürzt werden soll. Das Projekt müsste ja dann umgestaltet werden. Es kann nicht einfach gesagt werden, anstelle von «Dreihunderter -Beton» nehme man nur «Zweihundertfünfziger». Abspeckungen erfolgen auf Kosten der Räumlichkeiten. 

Thomas Eugster (FDP) repliziert auf Hannes Schweizer und meint, es müsse gar nichts eingespart, das Bauprogramm könne «voll durchgezogen» werden. Es gibt zwei Reservepositionen: Zum einen eine Bauherrenreserve von 5 %. Diese ist für zusätzliche Wünsche. Das andere ist eine fünfprozentige Reserve für Unvorhergesehenes. Insgesamt ist das Projekt kostenmässig – das hat auch Matthias Häuptli bereits gesagt – relativ solide aufgestellt. Der von der FDP-Fraktion gestellte Antrag ist eigentlich bloss eine Kürzung der Reserve um rund 2.5 %. Das erscheint verkraftbar und ist eine Zielsetzung, das Projekt möglichst effizient abzuwickeln sowie sparsam mit den Ressourcen umzugehen. Das entspricht jedoch mitnichten irgendeinem Verzicht. Die Idee ist überhaupt nicht, etwas weniger zu realisieren, sondern haushälterisch mit den Reserven umzugehen. Sind Reserven vorhanden, können diese auch genutzt werden. Sie sollen jedoch ein wenig reduziert werden. Das geschieht in einem für den Projektleiter erträglichen Mass und er weiss damit umzugehen.  

Andreas Bammatter (SP) findet, man könne es vielleicht auch so nennen: «Filet bestellen und Klöpfer bezahlen». Das ist das, was die FDP-Fraktion möchte.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) bedankt sich bei den Landrätinnen und Landräten für die gute Aufnahme der Vorlage. Wie schon gesagt handelt es sich hierbei um den ersten Neubau seit langem. Dieser ist auch dringend notwendig und kann somit auch die baulichen Probleme Laufens lösen. Es sind 40 bis 50 jährige Gebäude, welche eine erhebliche Abnutzung mit grossem Instandhaltungsbedarf aufweisen. Vor allem sind sie auch nicht hindernisfrei gebaut. Das kann mit dem neuen Projekt alles korrigiert werden.

Wie korrekt gesagt wurde, können die Vorgaben des Projektierungskredits aus dem Jahr 2013 eingehalten werden. Es wurde ein Wettbewerb durchgeführt und es resultierte ein wirklich gutes Bauprojekt daraus mit einer effizienten Flächengestaltung und einem hohen wirtschaftlichen Nutzen.

Der Dank gilt der entgegenkommenden Schulleitung, welche es ermöglicht, bis zur Fertigstellung auf teure Provisorien zu verzichten.

Dass die Photovoltaikanlage dazu genommen wurde, ist gut und die Verpflichtung gegenüber dem Contractor für den Rückbau wird selbstverständlich in die Ausschreibung aufgenommen.

Dass nun ausgerechnet eine Diskussion rund um «Kunst am Bau» ausgebrochen ist, zeigt die Zufriedenheit mit dem Rest des Projekts. Gestritten wird nur noch um ein Detail. Es wurde einst beschlossen, bei grösseren Bauten der Verwaltung einen gewissen Betrag für «Kunst am Bau» aufzunehmen. Dies in dem Sinn, dass einheimischen Künsterinnen und Künstlerinnen die Gelegenheit gegeben wird, etwas an einem öffentlichen Gebäude zu realisieren. Das macht Sinn. Ob das nun in der Art getan wird, indem der Kredit gekürzt wird oder ob ein Deckel bei der Bausumme festgesetzt wird, kommt schlussendlich auf dasselbe hinaus. Wird jetzt bereits gesagt, man solle bei den Reserven reduzieren, ist dies jedoch nicht gut, denn diese haben nicht den Zweck, die Kosten «Kunst am Bau» zu kompensieren, sondern sind wirklich für Unvorhergesehenes gedacht.

Die Berechnung der Kosten ist in der Vorlage ersichtlich. Diese wurden wirklich ohne die +/- 5 %, wie es früher üblich war, kalkuliert. Das war ein klarer Auftrag des Landrates und daran hat sich die Regierung gehalten. Somit ist die Berechnung relativ genau. Natürlich sind auch dies noch Schätzungen, jedoch wurde der genannte Puffer auf Wunsch des Landrates entfernt.

Dem Landrat wird die Überweisung gemäss Vorlage beantragt. «Kunst am Bau» würde dem schönen Gebäude sicherlich gut tun.

://: Eintreten ist unbestritten.

Detailberatung Landratsbeschluss

Titel und Ingress keine Wortmeldungen

Ziffer 1

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, es gebe zu Ziffer 1 zwei Anträge: Einerseits den der SVP-Fraktion, das Kostendach auf CHF 40,81 Mio. zu fixieren, andererseits den der FDP-Fraktion, die Bausumme auf CHF 40 Mio. zu deckeln. Der Antrag der SVP-Fraktion hat noch einen Zusatz in Form einer neuen Ziffer 5, «Auf Kunst am Bau ist zu verzichten». Darüber wird separat abgestimmt, würde der Antrag der SVP-Fraktion obsiegen.

 Rolf Richterich (FDP) bezieht sich auf die Landratsvorlage, Seite 16, Kostenaufstellung, und bemerkt, die Kostengenauigkeit +/- 10 % gelte immer noch, ungeachtet dessen, dass dies im LRB nicht mehr wiederholt werde. Dies wiederum hat nichts mit der Teuerung zu tun, welche eine andere Geschichte ist, genauso wie die Reserve, welche eine dritte Geschichte ist. Diese drei Sachen müssen klar differenziert werden.

Was die FDP-Fraktion will, ist eine Plafonierung bei CHF 40 Mio. Mit diesem Betrag muss der Bau zu realisieren sein. Das wurde übrigens ganz erfolgreich auch beim Campus FHNW in Muttenz so gemacht. Jeder private Auftraggeber weiss, dass das Limit gegeben ist und dazu muss jeden Tag vor Ort auf der Baustelle geschaut werden, diese Limit nicht zu überschreiten. Das ist eine schwierige Aufgabe, welche jedoch nicht unlösbar ist.

Klaus Kirchmayr (Grüne) kritisiert das vorgeschlagene Abstimmungsprozedere. Der Antrag der SVP-Fraktion sei damit begründet, das Kostendach zu reduzieren, indem «Kunst am Bau» gekürzt werde. Hingegen ist der Antrag der FDP-Fraktion ein «Design-to-Cost» inklusive Kunst. Aus diesem Grund sollte zunächst über die Frage «Kunst oder nicht Kunst» abgestimmt werden. Ist die Mehrheit der Ansicht, Kunst müsse auch im Projekt enthalten sein, findet die Folgeabstimmung darüber statt, ob das Kostendach gesenkt werden soll. Zuerst über das Kostendach abzustimmen, würde hingegen eine Präjudizierung bedeuten.

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) nimmt den Hinweis auf und gibt bekannt, zunächst über die neue Ziffer 5, «Auf Kunst am Bau ist zu verzichten», welche dem Antrag der SVP-Fraktion entspricht, abstimmen zu lassen.

://: Der Landrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion, auf Kunst am Bau zu verzichten, mit 55:25 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

[Namenliste]

://: Der Landrat stimmt dem Antrag der FDP-Fraktion auf Limitierung des Verpflichtungskredits auf CHF 40 Mio. mit 45:37 Stimmen zu.

[Namenliste]

Ziffern 2-4 keine Wortmeldungen

Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

Schlussabstimmung

://:

Der Landrat stimmt dem modifizierten Landratsbeschluss zum Neubau Sekundarschule Laufen, Verpflichtungskredit, mit 81:1 Stimmen bei einer Enthaltung zu.

[Namenliste]

Landratsbeschluss

über den Verpflichtungskredit (Baukredit) Neubau Sekundarschule Laufen

vom 1. Dezember 2016

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Es wird ein Verpflichtungskredit für den Neubau der Sekundarschule Laufen, den notwendigen Landerwerb und den Rückbau der bestehenden Liegenschaften von CHF 40'000'000 inklusive Mehrwertsteuer von aktuell 8 % bewilligt.

2. Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis Baupreisindex Nordwestschweiz, Hochbau, vom April 2016, Indexstand: 103.6 (Basis Oktober 2010 = 100), des Kredits unter Ziffer 1 dieses Beschlusses, werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.

3. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.

4. Das Dach soll für eine Fotovoltaik-Anlage zur Verfügung gestellt werden. In der Ausschreibung ist darauf hinzuweisen, dass im Falle einer Aufstockung des Gebäudes der Contractor die Anlage auf seine Kosten zu entfernen und wieder zu montieren hat.

 

Für das Protokoll:
Miriam Bucher, Landeskanzlei