Protokoll der Landratssitzung vom 1. Dezember 2016
Nr. 1060 |
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[2. Lesung]
2016-273 vom 6. September 2016 Vorlage: Bericht zur Motion von Marie-Theres Beeler: Faire Entschädigung ambulant tätiger Hebammen (2013-155); Änderung des Gesundheitsgesetzes - Bericht der Volkswirtschafts-und Gesundheitskommission vom 8. November 2016 - Beschluss des Landrats vom 17. November 2016 < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrates vom 1. Dezember 2016: < beschlossen; FGR > > Gesetzestext |
Kommissionspräsidentin Rahel Bänziger (Grüne) verzichtet auf das Wort.
– Zweite Lesung Gesundheitsgesetz
Titel und Ingress keine Wortbegehren
I.
§ 79a
Bürgin Beatrix
(SVP) beantragt namens der SVP-Fraktion, § 79a Absätze 1, 4 und 5 im Sinne der regierungsrätlichen Vorlage zu formulieren:
1
Die Gemeinden richten an selbständig tätige Hebammen eine Inkonvenienzentschädigung für geleistete Bereitschaftsdienste bei Hausgeburten und ambulanten Wochenbettbetreuungen aus.
4
Die Gemeinden sind nur leistungspflichtig, soweit die Leistung nicht durch die obligatorische Krankenversicherung abgegolten wird.
5
Der Regierungsrat bestimmt nach Anhörung der Gemeinden und der Hebammen die Höhe der Inkonvenienzentschädigung.
Zudem soll der Landrat zusätzlich noch folgenden Beschluss fassen:
Der Regierungsrat wird verpflichtet, mit den Versicherern raschmöglichst Verhandlungen aufzunehmen, um die Inkonvenienzentschädigungen als Tarifposition aufzunehmen und somit abzugelten.
Regula Meschberger (SP) bittet darum, den Antrag der SVP-Fraktion abzulehnen. Schon in der 1. Lesung wurde darüber debattiert. Es ist nicht grundlos, dass der Kanton die Kosten übernehmen soll: Denn er wird auch entlastet, wenn Mütter kurz nach der Geburt das Spital verlassen.
Christof Hiltmann (FDP) erklärt, auch für die FDP-Fraktion habe sich seit der 1. Lesung nichts Neues ergeben, und deshalb lehne auch sie den Antrag ab.
Marie-Theres Beeler (Grüne) und mit ihr die Grüne/EVP-Fraktion ist nach wie vor der Ansicht, die Ausrichtung dieser Inkonvenienzentschädigungen sei eine Aufgabe des Kantons. Er muss den Umbau im Bereich Geburten von stationär zu ambulant aktiv unterstützen.
Peter Riebli (SVP) legt seine Interessenbindung offen: Er ist Gemeindepräsident von Buckten. Er ist auch Mitglied der SVP-Fraktion, aber das Tolle daran ist, dass man in dieser Fraktion auch einmal eine andere Meinung haben kann, ohne dass dies gleich zu einer Zerreissprobe führt.
Den Antrag lehnt er aus folgenden Gründen ab: Per 1. Januar 2009 wurde das neue Gesundheitsgesetz in Kraft gesetzt, und damals sagte der Regierungsrat deutlich, dass die Inkonvenienzentschädigung der Hebammen ein Auftrag der Krankenkassen-Grundversicherung sei. Der Kanton hat es aber mit dem Hebammenverein innert acht Jahren nicht geschafft, mit Tarifsuisse eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. In der Übergangszeit haben die Gemeinden gerne und guten Willens die Zahlungen übernommen, denn sie freuen sich über jedes neue Kind. Auch wenn die Summen nicht allzu hoch sind, geht es um eine System-Frage. Der Kanton spart Geld und will sogar den Tarif festlegen – und die Gemeinden müssen einfach bezahlen, ohne das sie die Möglichkeit haben, mit den Krankenkassen zu verhandeln.
Nun muss der Druck auf den Kanton erhöhrt werden, dass er endlich diese Vertragsverhandlungen zu einem gütlichen Ende führt; dafür ist es nötig, dass er – vorübergehend – diese Kosten übernehmen muss. Wenn weiterhin die Gemeinden bezahlen müssten, würde bestimmt jahrelang weiterverhandelt...
Marc Scherrer (CVP) bittet auch im Namen der CVP/BDP-Fraktion darum, den Antrag der SVP-Fraktion abzulehnen. Eigentlich sollte die finanzielle Entlastung der Gemeinden ja auch ein Anliegen der SVP-Mitglieder sein.
Regina Werthmüller (parteilos) erklärt, auch die glp/GU-Fraktion bleibe bei ihrer Meinung und werde den Antrag der SVP-Fraktion entsprechend ablehnen. Es ist Aufgabe des Regierungsrats, diese Zahlungen zu leisten, denn der Kanton profitiert von kürzeren Spitalaufenthalten.
://: Der Antrag der SVP-Fraktion wird 62:20 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
§ 85 keine Wortbegehren
II., III., IV. keine Wortbegehren
– Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
– Schlussabstimmung
://: Die Änderung des Gesundheitsgesetzes wird mit 78:2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen. Das 4/5-Mehr ist erreicht.
://: Die Motion 2013/155 wird stillschweigend abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei