Protokoll der Landratssitzung vom 13. Dezember 2007
Protokoll der Landratssitzung vom 13. Dezember 2007 |
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2007-179
vom 14. August 2007
Vorlage:
Bewilligung der Verpflichtungskredite für die Sanierung der Abwasseranlagen Frenketäler Phase 1
- Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission vom
3. Dezember 2007
- Beschluss des Landrats am 13. Dezember 2007: < beschlossen >
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Landratsbeschluss
Nr. 268
Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) nutzt die Pause, bis der Kommissionspräsident vorbereitet ist, um anzukündigen, dass am Ende dieser Sitzung noch eine Verabschiedung, ein Konzert, eine Ratskonferenz und ein Apéro auf dem Programm stehen.
Kommissionspräsident Philipp Schoch (Grüne) erklärt, dass die Reigoldswiler Abwasserreinigungsanlage Frenke 1 bereits über 30 Jahre alt ist. Die Anlage soll zurückgebaut und durch ein Mischwasserbecken ersetzt werden. In Zukunft soll das Wasser nach Bubendorf abgeleitet werden, weshalb dortige Anlage ausgebaut werden muss. Für diesen Ausbau enthält die Vorlage nur die Projektierung, die Ausführung ist nicht Bestandteil. Der Kanton Baselland machte gute Erfahrungen mit der Ableitung von Schmutzwasser in grössere Anlagen, um kleinere zu ersetzen und durch Mischwasserbecken zu ergänzen. In anderen Tälern, so dem Birstal, wird dies bereits angewandt. Die Mischwasserbecken befinden sich im Bau und das Abwasser der Reinacher Anlage wird auf die ARA Birs nach Birsfelden abgeleitet. Im nächsten Traktandum wird Philipp Schoch auf einige Details eingehen. Die UEK beantragt dem Landrat einstimmig, diesem Verpflichtungskredit zuzustimmen.
Thomas Bühler (SP) und die SP-Fraktion werden dem Verpflichtungskredit einstimmig zustimmen. Man hat sich von dieser Vorlage überzeugen lassen. Die Vorlage ist gut und detailliert ausgearbeitet. Auch erhielt die Kommission vor Ort sehr gute Informationen durch das AIB. Die Kommission konnte sich insbesondere davon überzeugen, dass dieses Projekt Bestandteil einer Strategie darstellt. Die SP empfiehlt Zustimmung.
Thomas de Courten (SVP) darf zuhanden des Protokolls die einstimmige Zustimmung durch die SVP-Fraktion bekannt geben.
Auch Thomas Schulte (FDP) und die FDP-Fraktion unterstützen dieses Geschäft.
Elisabeth Augstburger (EVP) und die CVP/EVP-Fraktion stehen hinter dieser Vorlage. Bei dieser Gelegenheit möchte es Elisabeth Augstburger nicht verpassen, dem AIB für die vorbildliche und effiziente Arbeit ein grosses Lob auszusprechen. Die UEK liess sich vor Ort davon überzeugen.
Auch Jürg Wiedemann (Grüne) und die Grüne Fraktion stehen hinter dieser Vorlage. Die Vorlage ist gut ausgearbeitet, fundiert und überzeugend.
- Landratsbeschluss
Titel und Ingress, 1., 2., 3., 4.
keine Wortmeldungen
kein Rückkommen
://: Der Landrat stimmt der Vorlage 2007/179 mit 66:0 Stimmen ohne Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
Landratsbeschluss
Bewilligung der Verpflichtungskredite für die Sanierung der Abwasseranlagen Frenketäler Phase 1
vom 13. Dezember 2007
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1.
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Der für die Aufhebung ARA Frenke 1 in Reigoldswil und Ableitung auf die ARA Frenke 3 in Bubendorf erforderliche Verpflichtungskredit von brutto CHF 3'900'000.-- (inkl. MwSt) zu Lasten Konto 2341.501.52.124 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen bzw. Bauteuerung gegenüber der Preisbasis 31. März 2007 werden bewilligt.
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2.
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Der für die die Planung von baulichen Massnahmen auf der ARA Frenke 3 in Bubendorf und von Mischwasserbecken in den Frenketälern erforderliche Verpflichtungskredit von brutto CHF 800'000.-- (inkl. MwSt) zu Lasten Konto 2341.501.51.078 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 31. März 2007 werden bewilligt.
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3.
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Soweit für die Ausführung der Massnahmen und der damit verbundenen Bauvorhaben Areal erworben oder in Rechte an Grund und Boden sowie in Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss und nicht Bundesrecht massgebend ist, wird die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, das Enteignungsverfahren nach kantonalem Recht durchzuführen.
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4.
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Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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Für das Protokoll:
Pascal Andres, Landeskanzlei
Fortsetzung