Protokoll der Landratssitzung vom 10. Januar 2008

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2007-282 vom 13. November 2007
Vorlage: Entwurf eines Gesetzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) (1. Lesung)
- Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 20. Dezember 2007
- Beschluss des Landrats am 10. Januar 2008: < 1. Lesung abgeschlossen >



Nr. 283

1. Lesung


Kommissionspräsident Thomas de Courten (SVP) berichtet, das vorliegende Geschäft sei in der Volkswirt-schafts- und Gesundheitskommission völlig unbestritten. Die volkswirtschaftliche Dimension der Schwarzarbeit sei auch in der Schweiz nicht zu unterschätzen. So sollen im Jahr 2007 in der Schattenwirtschaft 40 Mia. Franken erwirtschaftet und damit am Steuerprozess vorbeigeschleust worden sein. Der Bund wurde in diesem Bereich tätig und erliess das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, welches am 1. Januar 2008 in Kraft trat. Die bundesrechtlichen Bestimmungen sollen nun auch auf kantonaler Ebene umgesetzt werden.


Die Gesetzesvorbereitung gestaltete sich bezüglich Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den betroffenen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen optimal. Der Begriff der Schwarzarbeit werde im Gesetz klar definiert und Zuständigkeiten zwischen der tripartiten Kommission Flankierende Massnahmen und dem KIGA werden geregelt. Weiter wurde die Möglichkeit geschaffen, dass der Gesetzesvollzug mit einer Leistungsvereinbarung auch an die direkt Betroffenen delegiert werden kann. Es wird eine Gebührenordnung und ein Auslagenersatz festgesetzt und für Bagatellfälle ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren mit Quellensteuersatz eingeführt.


Die Kommission interessierte sich insbesondere dafür, wie die Kontrollen bezüglich Schwarzarbeit in der Praxis aussehen werden und welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen. Auch wenn eine Delegation der Kontrollen stattfinden wird, sollen schliesslich sämtliche Fäden wieder beim KIGA zusammenlaufen, auch bei einer Bearbeitung der einzelnen Verstösse durch unterschiedliche Amtsstellen.


Insgesamt zeigt sich die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom vorliegenden Gesetzesentwurf überzeugt und beantragt dem Landrat einstimmig, der Gesetzesvorlage zuzustimmen.


Daniel Münger (SP) informiert, dank der Vorbereitung der Vorlage in der tripartiten Kommission liege dem Landrat heute ein ausgewogenes Gesetz vor, welches in der Kommission völlig unbestritten war. Das neue Gesetz sei sehr wichtig, denn bei der Schwarzarbeit handle es sich nicht um ein Kavaliersdelikt. Der Volkswirtschaft gehen Beträge in Millionenhöhe verloren, welche vor allem auch zu erheblichen Ausfällen bei den Sozialwerken führen.


Bereits in der Vernehmlassung stellte sich die SP vollumfänglich hinter das Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit und schliesst sich dieser Meinung heute weiterhin an. Sie bittet den Landrat daher, auf die aktuelle Vorlage einzutreten.


Dominik Schneider (SVP) stellt fest, das vorliegende Gesetz habe aus Sicht des Kantons Basel-Landschaft keine Erhöhung der finanziellen Nettobelastung zur Folge und für die KMU bedeute es nur einen unwesentlichen Mehraufwand, dies erst noch für einen guten Zweck. Es gehe um den Schutz der Baselbieter Unternehmer und des heimischen Arbeitsmarktes vor unlauteren Praktiken und Dumpingmethoden. Das Gesetz sei ziemlich genau nach dem Wunsch der SVP ausgestaltet, weshalb sie einstimmig darauf eintreten und das Gesetz annehmen werde.


Christoph Buser (FDP) spricht sich auch seitens der FDP-Fraktion für Eintreten und Annahme des Gesetzes aus. Das Ausmass der Schwarzarbeit sei heute derart gross, dass die bisherigen zwei Kontrolleure nicht ausreichen. Die vorgesehenen Massnahmen ermöglichen weitergehende Kontrollen und die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen werden einbezogen, was von der FDP begrüsst wird.


Paul Rohrbach (EVP) bezeichnet es als Phänomen, dass einzelne Menschen oder Gruppierungen die Schwarzarbeit als Kavaliersdelikt verstehen. Die CVP/EVP-Fraktion stehe einstimmig hinter dem vorliegenden Gesetz, denn Schwarzarbeit dürfe kein Kavaliersdelikt sein. Im Zusammenhang mit den EU-Ostverträgen werde die Schwarzarbeit wohl auch weiterhin ein Thema bleiben.


Bereits heute wird sehr gute Arbeit im Kampf gegen die Schwarzarbeit geleistet. Mit dem neuen Gesetz wird nun die Arbeit der Kontrolleure ausgeweitet, für die öffentliche Hand jedoch bedeutet dies keine Kostensteigerung.


Stephan Grossenbacher (Grüne) berichtet, auch die Grüne Fraktion stehe voll hinter dem neuen Gesetz und dessen Annahme sei unbestritten.


Regierungsrat Peter Zwick (CVP) bezeichnet die Schwarzarbeit als wesentliches Element der Schattenwirtschaft, welche in beträchtlichem Ausmass Ertragsverluste für die Steuerbehörden und Sozialversicherungen bedeutet. Der Wettbewerb wird verzerrt und der Arbeitnehmerschutz gefährdet. Zu nennen sind hier insbesondere die Arbeitsbedingungen, Lohndumping, der Versicherungsschutz, etc. Die Schwarzarbeit führt also zu weitreichenden gesellschaftlichen Folgen und letztlich zu einer Beeinträchtigung der Glaubwürdigkeit der Behörden und zu einer Verstärkung des Misstrauens gegenüber den Institutionen, den Arbeitnehmern, den öffentlichen Einrichtungen und der gesamten Bevölkerung. Peter Zwick dankt dem Landrat daher für die gute Aufnahme des Gesetzes, welches rückwirkend per 1. Januar 2008 in Kraft treten soll.


Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) verzichtet auf eine Detailberatung anlässlich der ersten Lesung, da keine Anträge vorliegen.


://: Die erste Lesung des Gesetzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist damit abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



Fortsetzung

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