Protokoll der Landratssitzung vom 6. September 2007

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2006-040b vom 28. Juni 2007
Nachtragsbericht: Jahresberichte der Fachhochschule beider Basel (FHBB) und der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel (HPSA-BB) über das Jahr 2005
- Beschluss des Landrats am 6. September 2007: < Kenntnis genommen >



Nr. 27

Der ehemalige Präsident der Geschäftsprüfungskommission, Dieter Schenk (FDP) stellt einleitend klar, dass es sich nicht, wie in der Traktandenliste aufgeführt, um Vorlage 2007/040b handelt, sondern um Vorlage 2006/040b. Die Vorlage beinhaltet also den Bericht zum Jahre 2005.


Die Liquidation der Fachhochschule beider Basel, FHBB, und der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit beider Basel, HPSA-BB, und die Überführung in die Fachhochschule Nordwestschweiz ging mit einigen Misstönen über die Bühne. Die Meinung, die wesentlichen Kritikpunkte könnten innerhalb nützlicher Frist sauber abgehandelt werden, haben sich zerschlagen. Ein weiteres Zuwarten mit der Behandlung der beiden Berichte hätte indes nichts eingetragen, weil der Untergang der beiden Schulen rechtlich längst vollzogen ist. So kann die GPK heute nur noch rügen, dass der Regierungsrat die Umsetzung des Dekrets über die Arbeitsverhältnisse an den Fachhochschulen nicht rechtzeitig überprüft und die dem Dekret widersprechenden Einreihungen nicht sofort beanstandet hat. Die HPSA-BB war zudem auch nicht in der Lage, ihre Jahresrechnung selber zu erstellen, eine Aufgabe, die letztlich die Finanzkontrolle Baselland übernehmen musste. Seit Jahren schon wies die GPK die FHBB darauf hin, dass die getätigten Rückstellungen bei der Überführung in die Fachhochschule Nordwestschweiz an die Trägerkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zurückfliessen sollen. Regelmässig sicherte der Regierungsrat der GPK auch zu, dass er diese Rückstellungen sicherstellen werde. In den Anmerkungen zur Bilanz- und Erfolgsrechnung wird zwischen Rückstellungen und Rücklagen unterschieden. Rückstellungen sind für klar definierte Forderungen gebildet worden und bei den Rücklagen wird erwähnt, dass 2005 insgesamt zwei Millionen Franken an die Trägerkantone zurückgeführt worden seien. Es verbleiben aber noch freie Reserven von 4,99 Millionen Franken. Dazu wird im Bericht ausgeführt:


Von den freien Reserven können gemäss Vereinba rung der vier künftigen Trägerkantone der FHNW anteilig Reserven an die FHNW übertragen werden. Die diesbezüglichen Entscheide treffen die vier Regierungen gemeinsam. Die verbleibenden Reserven werden an die heutigen Trägerkantone Basel-Landschaft und Baselstadt zurückgeführt.


Demgegenüber beschloss der Landrat anlässlich der Behandlung der Jahresrechnung 2005, dass die Regierung für die Übertragung der freien Reserven an die FHNW dem Landrat eine Vorlage zum Beschluss zu unterbreiten hat. Der Regierungsrat hat auf Anfrage im Mai dieses Jahres der GPK erklärt, dass verschiedene Fragen abgeklärt werden müssten, ehe diese Vorlage an den Landrat überwiesen werden könne. Der Regierungsrat führte in seiner Antwort aus:


Im Sinne aller Beteiligten ist der Regierungsrat darum bemüht, die Pendenz mit der nötigen Sorgfalt und Transparenz so rasch wie möglich zu erledigen.


Die GPK hofft sehr, dass sie schon bald über die Vorlage, die vermutlich durch die Finanzkommission vorberaten wird, beraten kann, und dass sie nicht dereinst im Bericht wird lesen müssen, sie habe nun in dieser Sache nichts mehr zu sagen, weil die FHBB ja nicht mehr existiere und die FHNW das Geld längst ausgegeben habe.


Zur Genehmigung beziehungsweise Kenntnisnahme des Nachtragsberichts noch Folgendes: In den Fachhochschulverträgen steht, der Hochschulrat genehmige zuhanden der politischen Behörden der beiden Vertragskantone den Voranschlag, die Jahresrechnung, den Geschäfts- und den Leistungsbericht. Weiter bestimmen die Verträge, die Hochschulen hätten den Regierungen der Vertragskantone zuhanden der Parlamente jährlich einen Geschäftsbericht zu unterbreiten. Dieser enthalte auch Ausführungen über die Erfüllung des Leistungsauftrags. Des Weiteren ist im FHBB-Vertrag festgeschrieben, die Regierungen der Vertragskantone führten gemeinsam die Oberaufsicht über die FHBB. Im Staatsvertrag HPSA-BB aber steht:


Die Regierungen der Vertragskantone üben gemeinsam die Aufsicht über die HPSA-BB. Das verfassungsmässige Oberaufsichtsrecht der Parlamente bleibt gewährleistet.


Aus den Staatsverträgen erwachsen somit keine direkten Aufträge, wie die Geschäftsberichte behandelt werden sollen. Die Verfassung aber sagt, der Landrat habe die Oberaufsicht über alle Behörden und Organe auszuüben, welche kantonale Aufgaben wahrnehmen. Zudem steht im Landratsgesetz, der Landrat genehmige die jährlichen Amtsberichte des Regierungsrates, der kantonalen Gerichte und der selbständigen Verwaltungsbetriebe. Ein Gutachten des regierungsrätlichen Rechtsdienstes legte dar, "Genehmigung" sei kein spezifischer Rechtsbegriff und die Gültigkeit eines Berichts hänge nicht davon ab, ob der Landrat die Genehmigung formell ausspreche. Eine Nichtgenehmigung eines Geschäftsberichts hätte keine direkten Auswirkungen auf den Betrieb, denn der Landrat könnte einzig zum Ausdruck bringen, der Bericht sei unvollständig und müsse deshalb nachgebessert werden. Im konkreten Falle bringt eine Nichtgenehmigung gar nichts, da diese Hochschulen nicht mehr existieren.


Wenn die GPK nun beantragt, den Bericht mit der gefühlsmässig schwächeren Kenntnisnahme zu verabschieden, so tut sie dies in der Absicht, auch der Landrat drücke damit sein Unbehagen über den Abschluss dieser Hochschulen aus.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei


Hanni Huggel (SP) stimmt seitens SP-Fraktion dem Kommissionsantrag zu, wonach die Jahresberichte zur Kenntnis genommen, jedoch nicht genehmigt werden. Verschiedene Fragen betreffend stille Reserven oder korrekte Umsetzung des Lohnsystems seien noch nicht befriedigend beantwortet, ebenso stellen sich noch Fragen betreffend Oberaufsicht. Hanni Huggel empfiehlt ihren Kolleginnen und Kollegen, die beiden informativen Jahresberichte zu lesen und diese zur Kenntnis zu nehmen.


Karl Willimann (SVP) war es von Anfang an klar, dass die Überführung von vier Fachhochschulen in die Fachhochschule Nordwestschweiz nicht ohne Probleme ablaufen werde. Als Präsident der IPK der vier beteiligten Kantone habe er selbst die Beratungen des Staatsvertrages hautnah miterleben können und er stellt fest, dass damals leichtfertig Dinge versprochen wurden, welche nun nicht oder nur schwierig eingehalten werden können. Als ein Beispiel nennt er die aus Mitteln der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt gebildeten Reserven, welche auch nach der Fusion nicht der FHNW gehören, sondern an die beiden Kantone zurückerstattet werden sollen. Dieser Sachverhalt war anlässlich der Beratungen unbestritten, im Nachhinein werde nun jedoch alles relativiert. Die Glaubwürdigkeit von Aussagen der Regierung leide angesichts der nun bestehenden Schwierigkeiten und entsprechende Aussagen in Bezug auf künftige Staatsverträge werden daher vermehrt hinterfragt.


Zum Lohnsystem meint Karl Willimann, je weiter weg von Liestal eine Institution sich befinde, desto eigenständiger könne auch das Lohnsystem festgesetzt werden. So habe sich beispielsweise bei der FHBB und der HPSA-BB eine Eigenmächtigkeit etabliert, welche dazu führte, dass trotz Einbindung ins kantonale Lohnsystem möglichst hohe Einreihungen vorgenommen wurden. So wurden Tatsachen geschaffen, welche nur sehr schwierig wieder geändert werden können. Beim Problem der Lohneinreihungen haben nach Karl Willimanns Ansicht die Aufsichtskommission und der Regierungsrat geschlafen, denn unter Umständen hätte ein früherer Einsatz der Finanzkontrolle stattfinden sollen.


Die SVP-Fraktion werd die vorliegenden Jahresberichte zur Kenntnis nehmen.


Daniel Wenk (FDP) gibt bekannt, auch die FDP-Fraktion werde dem Antrag der GPK zustimmen und die Berichte zur Kenntnis nehmen. Bezüglich der Unstimmigkeiten hinsichtlich Lohneinreihung und Reserven warte man auf den Bericht des Regierungsrates und sei zuversichtlich, dass der Kanton Basel-Landschaft letztlich zu seinem Recht kommen werde. Im Hinblick auf die Zukunft beschäftige ihn jedoch das Thema der Oberaufsicht. So lange eine Institution einem Kanton allein gehört, liegt die Verantwortung letztlich beim Parlament. Bei einer gemeinsamen Institution von vier Kantonen werde es schwieriger und die Mitglieder der interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen müssen darauf achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Im Sinne eines Spruches der alten Römer, ein Sklave mit drei Herren sei frei, hofft die FDP-Fraktion, dass die Aufsichtspflicht des Kantons auch bei interkantonalen Einrichtungen wahrgenommen werde.


Rita Bachmann (CVP) schickt ihren Ausführungen voraus, es gehe beim vorliegenden Geschäft weder um die FHBB noch um die HPSA-BB. Es tangiere die Fachhochschule Nordwestschweiz ebenfalls nicht, sondern einzig Geschehnisse der Vergangenheit. Die Stellungnahme der CVP/EVP-Fraktion könnte unter folgendem Titel zusammengefasst werden: "Die Macht und Ohnmacht eines Parlaments."


Parlamentarierinnen und Parlamentarier steckten in den letzten zweieinhalb Jahren sehr viel Zeit, Energie und Fachwissen in Fusionsgeschäfte. Heute müsse das Parlament vom vorliegenden Nachtragsbericht Kenntnis nehmen und feststellen, dass der Einfluss eines Parlaments am Ende bedauerlicherweise sehr gering sei. Die von der GPK verlangte Vorlage liege bisher noch nicht auf dem Tisch, hingegen habe sich der Rechtsdienst des Regierungsrates mit den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bezüglich der Personaldekrete befasst. Die einfache Schlussforderung laute, dass einmal verselbständigte Institutionen weitgehend dem Einfluss der Parlamente entzogen seien. Im Hinblick auf neue Staatsverträge werde es umso wichtiger sein, dass zumindest die landrätliche Fachkommission sich schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt mit dem Geschäft befassen könne. Leider ist sich die CVP/EVP-Fraktion aber bewusst, dass auch dann immer wieder Punkte auftauchen werden, welche nicht voll und ganz zur Zufriedenheit aller gelöst werden können.


Die CVP/EVP-Fraktion nimmt die Geschäftsberichte FHBB und HPSA-BB unbefriedigt zur Kenntnis und dankt der GPK für ihren ausgezeichneten Bericht.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) geht davon aus, dass heute keine Grundsatzdebatte über die Rolle des Parlaments im Zusammenhang mit autonomen Institutionen geführt werde. Er werde sich auch nicht zur Frage äussern, ob die vorliegenden Berichte genehmigt oder zur Kenntnis genommen werden sollen. Zur Zeit befinde man sich in einer Zwischenphase, denn für die FHNW gelten nun klar definierte Spielregeln, während früher für die verschiedenen Institutionen unterschiedliche Regeln galten. Oftmals gingen die Jahresberichte damals direkt ans Parlament, während sich heute zuerst die GPK damit beschäftigt. Urs Wüthrich selbst hätte es geschätzt, wenn er zu den Beratungen der GPK direkt hätte Stellung nehmen können.


Zum weiteren Vorgehen:


Trotz aller Kritik verweist Urs Wüthrich auf den Leistungsausweis der beiden Institutionen FHBB und HPSA-BB, welcher nicht vergessen werden soll.


://: Der Landrat nimmt die Jahresberichte der FHBB und der HPSA-BB für das Jahr 2005 mit 77:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Kenntnis. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



Fortsetzung

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