Protokoll der Landratssitzung vom 6. September 2007

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2007-177 vom 8. August 2007
Bericht: Begnadigungsgesuch
- Beschluss des Landrats am 6. September 2007: < abgelehnt (gemäss Antrag Petitionskommission) >



Nr. 26

Bevor er zum ersten Mal das Wort erteilt, bedankt sich Landratsvizepräsident Peter Holinger (SVP) herzlich für die Wahl am 2. Juli in Augst. Der Vizepräsident erklärt, wie er sich die Worterteilung vorstellt: Die Kommissionspräsidentin, der Kommissionspräsident wird zur Präsentation eines Geschäftes auf den Referentenstuhl gerufen. Darauf erhalten die FraktionssprecherInnen in der Reihenfolge SP, SVP, FDP, CVP/EVP, Grüne das Wort und schliesslich die EinzelsprecherInnen. Allenfalls meldet sich danach noch einmal die/der Kommissionspräsident/in oder die Regierung.


Die Kolleginnen und Kollegen sind zu Beginn der Legislatur um Rücksicht und Nachsicht gebeten für den Fall, dass bei der Bedienung der elektronischen Anlage, die sich auf eine 45 Seiten starke Anleitung stützt, nicht gleich alles rund laufen sollte.


Der Kommissionspräsident der ehemaligen Petitionskommission, Röbi Ziegler (SP), stellt voran, die ehemalige Ehefrau des B.Z., von dem das Begnadigungsgesuch handelt, habe im Rahmen des zivilrechtlichen Ehescheidungsverfahrens beiläufig auch erwähnt, in der Zeit ihrer Ehe von ihrem Mann mehrmals gegen ihren Willen und mit Gewalt zum Beischlaf gezwungen worden zu sein. Aufgrund des Verdachts auf Vergewaltigung, ein Offizialdelikt, wurden die Ermittlungen von Amtes wegen aufgenommen.


Infolge personeller Mängel beim Statthalteramt Arlesheim blieb der Fall während sechs Jahren liegen, was den Gesuchsteller im Glauben liess, die Ermittlungen seien eingestellt worden. Nach sechs Jahren wurde das Dossier in Arlesheim "entdeckt", und man verurteilte B.Z. nach einem erstinstanzlichen Urteil zu viereinhalb Jahren Zuchthaus. Nach Appellation wurde die Strafe auf zwei Jahre reduziert.


Im Begnadigungsgesuch werden vor allem Mängel im Verfahren gegen den Gesuchsteller geltend gemacht, beispielsweise, dass ihm nicht von Beginn an der rechtmässige Verteidiger zugestellt worden sei. Vor allem aber wird die ungebührliche Verzögerung des Verfahrens gerügt. Aufgabe der Petitionskommission aber ist es nicht, Verfahrensmängel zu beurteilen, sie hat vielmehr die Begnadigungswürdigkeit des Gesuchstellers zu beurteilen. Festzuhalten ist dazu, dass sich in dem vom Anwalt des B.Z. formulierten Begnadigungsgesuch kein ausdrückliches verbales Reuebekenntnis findet. Zumindest aber darf ihm zugute gehalten werden, Einsicht gezeigt zu haben, ein Antiaggressionstraining und eine Antabustherapie absolviert zu haben, letzteres, weil alle Vorfälle stets im Zusammenhang mit Alkohol standen.


Weiter hatte die Petitionskommission zu prüfen, ob ein Haftantritt zumutbar sei beziehungsweise welchen Einfluss ein Haftantritt auf die Resozialisierung des Gesuchstellers hätte.


Uneinig war sich die Petitionskommission, ob und in welchem Masse ein Hafturteil nach einer sechsjährigen Verschleppung des Verfahrens noch zumutbar ist. Offen blieb, wer für diese Schlamperei die politische Verantwortung tragen müsste und wie diese zum Ausdruck gebracht werden könnte.


Mit sechs Stimmen gegen eine Stimme beantragt die Petitionskommission dem Landrat, das Begnadigungsgesuch des B.Z. abzulehnen.


Elsbeth Schmied (SP) gibt bekannt, dass die SP dem Antrag der Petitionskommission mit einer knappen Mehrheit folgt, B.Z. also nicht begnadigen möchte.


Rosmarie Brunner (SVP) lehnt das Begnadigungsgesucht namens ihrer Fraktion einstimmig ab.


Auch die FDP Fraktion lehnt die Begnadigung de B.Z. einstimmig ab, meldet Romy Anderegg (FDP).


Kathrin Amacker (CVP) unterstützt die Ablehnung des Begnadigungsgesuchs des B.Z. durch die Petitionskommission namens der CVP/EVP-Fraktion. Für mehrfache Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, vollendete und versuchte Nötigung, Gefährdung von Leben wurde ein Strafmass festgelegt, das vom Kantonsgericht bereits gemildert und nun vom Bundesgericht auch bestätigt worden ist. Neue Umstände, die eine erneute Beurteilung dieses Strafmasses rechtfertigen würden, liegen nicht vor, insbesondere fehlt der CVP/EVP-Fraktion die Reue des Täters.


://: Der Landrat stimmt dem Antrag der Petitionskommission mit 71 Stimmen zu 1 Stimme bei 5 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Fortsetzung

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