Protokoll der Landratssitzung vom 20. September 2007
Protokoll der Landratssitzung vom 20. September 2007 |
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2007-186
vom 22. August 2007
Vorlage:
Bericht des Büros an den Landrat betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Landrates; Anpassung der Entschädigungen des Landrates Anlobung
- Beschluss des Landrats am 20. September 2007: < beschlossen >
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Landratsbeschluss
Nr. 70
Landratspräsidentin Esther Maag (Grüne) informiert, seit sieben Jahren seien die Entschädigungen des Landrates nicht mehr an die Teuerung angepasst worden. Die aktuelle Vorlage stelle einen Nachvollzug der Teuerungsanpassung dar, welcher einen jährlichen Mehraufwand von 120'000 Franken mit sich bringe. Der diesbezügliche Landratsbeschluss unterstehe dem fakultativen Finanzreferendum.
Das Büro beantragt dem Landrat, der Änderung der Geschäftsordnung des Landrates gemäss Entwurf zuzustimmen.
Ruedi Brassel (SP) betont, bei der hier diskutierten Vorlage handle es sich nicht um eine Erhöhung der Sitzungsgelder, sondern um eine Anpassung an die Teuerung, welche auf elf Jahre berechnet wurde, von der letzten Erhöhung bis zum Ende der jetzt angelaufenen Legislatur. Mit der vom Landrat im Laufe der letzten Legislatur beschlossenen Dekretsänderung sowie mit der Änderung des Landratsgesetzes sah der Landrat vor, dass die Sitzungsgelder jeweils zu Beginn einer Legislatur der Teuerung angepasst werden sollen. In anderen Parlamenten erfolgt die Anpassung teilweise per Ende einer auslaufenden Legislatur.
Die in der Vorlage aufgeführten Zahlen zeigen, dass eine Teuerungszulage angemessen sei. Durch die vorgeschlagene Anpassung werde das Milizsystem sicherlich nicht in Frage gestellt, sie biete allenfalls Anlass, die Entwicklung kritisch zu beurteilen. Gerade langjährige Ratsmitglieder können immer wieder feststellen, dass die Anforderungen an die Erfüllung eines Landratsmandates trotz Routine steigen. Die Komplexität der Geschäfte und folglich auch der Zeitaufwand werden grösser, ebenfalls sind vermehrt Absprachen über die Kantonsgrenzen hinaus notwendig. Gleichzeitig steigen die Probleme, Leute zu finden, welche sich in der Arbeitswelt freisetzen können. Wer ein Parlamentsmandat seriös erfüllen wolle, sei darauf angewiesen, sich gut vorbereiten zu können. Für diese Vorbereitung sei eine minimale Entschädigung unerlässlich.
Bei der vorgeschlagenen Teuerungsanpassung gehe es nicht allein um eine minimale Entschädigung, sondern auch um eine Wertschätzung. Diese drückt sich zwar nicht primär in Form von Geld aus, jedoch gehört die finanzielle Entschädigung dazu. In einer Zeit, in welcher nicht einmal gewisse Bundesräte davor zurückschrecken, die Parlamentsarbeit verächtlich zu machen, ja sogar zum Schwänzen von Kommissionssitzungen aufzurufen, erscheint es Ruedi Brassel besonders angebracht, die Wertschätzung auch in der Selbstwahrnehmung der Ratsmitglieder einzubringen. Es bestehe kein Anlass, die Arbeit des Landrates gering zu schätzen, was sich auch in einer angemessenen Anpassung der Landratsgelder ausdrücken dürfe.
Für Ruedi Brassel ist es unverständlich, warum sich gewisse Kreise gegen eine angemessene Entlöhnung des Landrates sperren. Es wurde eingebracht, die Fraktionsgelder seien erst gerade erhöht worden. Diese Gelder sollen jedoch nicht an die einzelnen Parlamentsmitglieder fliessen, sie dienen zur Weiterbildung, zur Aufbereitung bestimmter Vorlagen oder sie gehen an das Sekretariat und den Apparat, welcher von den Fraktionen und Parteien eingesetzt wird. Wenn sich ein Geschäftsführer einer Partei nun lauthals darüber mokiert, dass der Landrat seine Bezüge erhöhe, müsse man sich wohl fragen, woher das Geld für die Geschäftsführung dieser Partei stamme. Ruedi Brassel erachtet es als höchst problematisch, einerseits selbst Gelder zu beziehen und andererseits jemandem eine Entschädigung für ehrliche Arbeit zu verwehren. Er bittet den Landrat daher, den Anträgen des Büros zuzustimmen.
Thomas de Courten (SVP) hebt hervor, die aktuelle Vorlage betreffe die Entschädigung eines Landrates und nicht dessen Entlöhnung, denn der Lohn müsste an einer Leistung gemessen werden. Die Leistung eines Landrates lasse sich nicht am wirtschaftlichen Erfolg messen, wichtig seien, dass dieser kluge Entscheide fällt. Den Grundsatz, dass der Landrat selbst seine Entschädigung bestimmt, bezeichnet Thomas de Courten als komisch. Als stossend erachtet er es zudem, dass der Landrat nun seine Entschädigung erhöht, bevor er seine Arbeit richtig aufgenommen hat. Das Argument, mit der Erhöhung würde die Inflation ausgeglichen, überzeugt nicht, da die Fraktionsentschädigungen erst kürzlich ebenfalls erheblich erhöht wurden. Die Landratsentschädigung setzt sich aus folgenden Elementen zusammen: Grundpauschale, Sitzungsgelder und Fraktionsentschädigungen. Es gehe nicht an, immer wieder ein Einzelnes der Elemente zu erhöhen, alle Elemente zusammen müssten ganzheitlich betrachtet werden.
Die SVP-Fraktion hat sich der Vorlage betreffend Anpassung der Entschädigungen des Landrates eingehend gewidmet und kann der vorgeschlagenen Erhöhung mehrheitlich nicht zustimmen. Eine Minderheit war der Ansicht, die Vorgaben im Landratsgesetz sollten eingehalten werden.
Hanspeter Frey (FDP) kann sich Ruedi Brassels Begründung für die moderate Erhöhung der Entschädigungen des Landrates anschliessen. Es handle sich um eine Anpassung an die Teuerung, welche den Zeitraum von 8 bis 10 Jahren abdecken soll. Diese Anpassung drückt wie gesagt auch eine minimale Wertschätzung aus und das Argument, der Zeitpunkt sei falsch, ist für die FDP unverständlich. Es sei nun einmal der Landrat selbst, welcher über seine Entschädigung zu beschliessen habe. Es sei wichtig, zur Notwendigkeit der vorgeschlagenen Erhöhung zu stehen, welche nun zum im Landratsgesetz dafür vorgesehenen Zeitpunkt vorgenommen werden soll.
Die FDP-Fraktion unterstützt die aktuelle Vorlage einstimmig.
Elisabeth Schneider (CVP) erwartet einen Vorstoss der SVP-Fraktion zur Änderung von § 11a des Landratsdekrets, wenn diese der Meinung sei, der Zeitpunkt für die Anpassung der Entschädigung sei falsch. Nach der gültigen Gesetzgebung sei der Zeitpunkt für die vorgesehene, teuerungsbedingte Anpassung richtig. Kompetente, engagierte und repräsentative Vertreterinnen und Vertreter im Landrat dürfen auch etwas kosten. Im Vergleich zu anderen Entschädigungen (beispielsweise für die kommunalen Einwohnerräte) sei der neue Stundenlohn von 50 Franken keinesfalls überrissen.
Die CVP/EVP-Fraktion ist der Meinung, Parlamentsmitglieder müssten für ihre Funktion richtig entschädigt werden, weshalb sie der aktuellen Vorlage zustimmt.
Philipp Schoch (Grüne) stellt fest, es mache sich nicht unbedingt gut, wenn sich der Landrat die Entschädigung selbst erhöhe. Vom Gesetz her jedoch sei dies so vorgesehen. Das Problem der Fraktionsentschädigungen werde mit der aktuellen Vorlage nicht gelöst. Der Landrat ist heute eines der günstigsten Parlamente der Schweiz und die Schweiz wiederum verfügt über eine der günstigsten Demokratien weltweit. Die Grünen stehen zur Demokratie und zur Schweizer Stabilität und empfinden eine Anpassung der Entschädigungen des Landrates an die Teuerung einstimmig als gerechtfertigt.
John Stämpfli (SD) hat in der letzten Zeit das Wort "schizophren" in der Bevölkerung sehr oft gehört. Ein neu konstituiertes Parlament, welches an seiner zweiten offiziellen Sitzung über seine eigenen, höheren Entschädigungen abstimmt, stosse in der Bevölkerung und in den Medien sauer auf, weshalb er sich einstimmig gegen die Erhöhung ausspreche.
://: Der Landrat beschliesst die vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung des Landrates mit 65:6 Stimmen bei 8 Enthaltungen.
[ Namenliste ]
Landratsbeschluss
betreffend Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats)
Änderung vom 20. September 2007
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Das Dekret zum Gesetz über die Organisation und die Geschäftsführung des Landrats (Geschäftsordnung des Landrats) wird wie folgt geändert:
§ 9 Absatz 1
1
Die Entschädigung setzt sich zusammen aus einem Jährliches Grundbetrag von 4400 Fr., einem Sitzungsgeld von 50 Fr. pro Stunde und einer Wegentschädigung von 70 Rp. pro Kilometer.
§ 10 Absatz 2
2
Der Landratspräsident oder die Landratspräsidentin bezieht zusätzlich eine jährliche Repräsentationsentschädigung von 6000 Fr.
II.
Diese Änderung tritt rückwirkend auf 1. Juli 2007 in Kraft.
III.
Die Dekretsänderung unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung und § 11 des Landratsgesetzes der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
Fortsetzung