Protokoll der Landratssitzung vom 6. April 2006

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2006-072 vom 14. März 2006
Vorlage: Wahl des Bildungsrates für die Amtsperiode 20006 - 2010
- Beschluss des Landrats: < gewählt >



Nr. 1731

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Bericht des Regierungsrates vom 14. März 2006: Wahl des Bildungsrates für die Amtsperiode 2006 - 2010


Regierungsrat Urs Wüthrich erklärt, das Thema "Bildungsrat" werde dreimal auf der Traktandenliste des Landrates stehen: heute mit den Anträgen des Regierungsrates, ein zweites Mal nach der Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer, die ein Vorschlagsrecht für drei weitere Mitglieder hätten, und schliesslich mit der Vorlage zu den parlamentarischen Vorstössen, in denen eine Verschiebung der Kompetenzen vom Bildungsrat hin zum Landrat beantragt werde. Dannzumal müsse die Frage geklärt werden, ob eine solche Kompetenzverschiebung gewollt sei und ob der Bildungsrat in Zukunft weiter bestehen solle.


Heute gehe es darum, diejenigen Mitglieder des Bildungsrates zu wählen, die dem Landrat vom Regierungsrat vorgeschlagen werden können. Damit der Bildungsrat nicht bis Ende Mai inexistent sei, bittet Urs Wüthrich darum, die Wahl heute auch tatsächlich vorzunehmen; es gebe aktuelle Themen, an denen weiter gearbeitet werden müsse.


Zur vorgeschlagenen Zusammensetzung des Bildungsrates macht Urs Wüthrich zwei Bemerkungen:


Urs Wüthrich zeigt sich überzeugt, dass der Vertreter der Kirchen trotzdem Gehör finden werde, denn dieser habe eine deutliche Stimme.


Der Regierungsrat bittet den Landrat, die Wahl so vorzunehmen.


Jörg Krähenbühl rügt, dass die Regierung die Vorlage äusserst kurzfristig unterbreitet habe. Dadurch sei es für die Fraktionen kaum möglich gewesen, eine Kandidatin oder einen Kandidaten zu einer Diskussion einzuladen. Er erachtet es zudem als äusserst schlecht, dass die Wahl in mehreren Schritten vorgenommen wird.


Ferner erinnert Jürg Krähenbühl daran, dass die überwiesene Motion, die eine Überprüfung der Kompetenzen des Bildungsrates verlangt, von der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) behandelt und demnächst im Landrat traktandiert wird. Er stellt daher den Antrag, den Bildungsrat nur bis zum 31. März 2007 zu wählen. Damit wolle er Druck ausüben, dass die Motion möglichst rasch im Rat behandelt werde und so wieder klare Verhältnisse geschaffen würden.


Eugen Tanner bemerkt an die Adresse von Regierungrat Urs Wüthrich, es sei wünschenswert, dass auch die Kantonalkonferenz ihre Vorschläge rechtzeitig auf die Wahl des Bildungsrates durch den Landrat hin unterbreite; dies sollte der Konferenz so mitgeteilt werden.


Trotzdem kann aus seiner Sicht der erste Teil dieser Wahlen vorgenommen werden. Bis auf eine Ausnahme handelt es sich um Personen, die bereits heute im Bildungsrat tätig sind. Im Übrigen ist es eine Bestätigungswahl, da es die Regierung ist, welche die Vorschläge unterbreitet; dies im Gegensatz etwa zur Wahl von Richtern, für welche die Fraktionen ihre Vorschläge machen.


Was das Postulat von Elisabeth Schneider angeht, so nimmt die Fraktion zur Kenntnis, dass dieses abgeschrieben werden solle. Im Übrigen begrüsst sie es, dass offenbar vermehrt Jugendliche in Bildungsfragen, die für sie wichtige Weichenstellungen sind, einbezogen werden sollen. Sie bedankt sich, dass das Postulat geprüft worden ist.


Ruedi Brassel bezweifelt, ob der Antrag der SVP, die Wahl bis zum 31. März 2007 vorzunehmen, formal möglich sei. Nach seinem Dafürhalten entspricht die Wahl für nur 1/4 der vorgesehenen Amtszeit nicht den gesetzlichen Vorgaben. Er bittet, die rechtliche Situation abzuklären, bevor über den Antrag abgestimmt wird.


Wie Regierungsrat Urs Wüthrich bereits ausgeführt habe, werde der Landrat vermehrt über den Bildungsrat diskutieren - die entsprechenden Motionen seien eingereicht, erklärt Christine Mangold .


Die FDP-Fraktion unterstützt den SVP-Antrag insofern, als bei der Behandlung der hängigen Motionen im Landrat über die Amtsperiode diskutiert werden sollte. Christine Mangold möchte allerdings beliebt machen, die Amtsdauer heute nicht auf 31. März 2007 zu befristen; vielmehr sollte die Wahl vorgenommen werden, aber unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Ergebnisse, welche die Behandlung der hängigen Motionen im Landrat zeitigen werde.


Für Jürg Wiedemann macht es wenig Sinn, die Wahl nur für ein Jahr vorzunehmen.


Vier Jahre bedeuten Kontinuität, und was beim Bildungsrat passieren wird, ist heute noch ungewiss. Falls der Entscheid gefällt wird, den Bildungsrat abzuschaffen, wäre die Wahl so oder so hinfällig.


Jörg Krähenbühl erklärt, er ziehe seinen Antrag zurück und unterstütze den FDP-Antrag. Er sieht ein, dass ein Reagieren dann angezeigt ist, wenn die entsprechenden Vorstösse im Landrat behandelt werden.


Regierungsrat Urs Wüthrich verweist auf die Formulierung der Anträge in der Vorlage 2006/072. Diese lautet: "Ohne anderen Landratsbeschluss gelten für die neue Amtsperiode des Bildungsrates ab 1. April 2006 bis längstens zum 31. März 2010...". Beschliesse der Landrat in der Zwischenzeit eine Gesetzesänderung, wodurch die Behörde allenfalls abgeschafft werde, so bestimme diese Gesetzesänderung die tatsächliche Amtsdauer.


Der Landratspräsident fragt Christine Mangold, wie genau der FDP-Antrag lauten solle.


Die FDP-Fraktion wolle lediglich, dass die Amtsperiode nicht auf 31. März 2007 befristet werde, präzisiert Christine Mangold .


Sein Antrag, die Amtsperiode auf 31. März 2007 zu befristen, erübrige sich, erklärt Jörg Krähenbühl . Er habe ihn deshalb zurückgezogen.


Es gibt keine weiteren Wortbegehren.


Anträge


Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei



Fortsetzung

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