Protokoll der Landratssitzung vom 23. März 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 23. März 2006 |
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2005-293
vom 8. November 2005
Vorlage:
Meliorationen im Bezirk Laufen: Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Gesamtmelioration Blauen (Regierungsprogramm Nr. 3.06.)
- Bericht der Kommission vom:
14. Februar 2006
- Beschluss des Landrats: < beschlossen >
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Landratsbeschluss
17
2005-294
vom 8. November 2005
Vorlage:
Meliorationen im Bezirk Laufen: Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Gesamtmelioration Brislach (Regierungsprogramm Nr. 3.06.)
- Bericht der Kommission vom:
14. Februar 2006
- Beschluss des Landrats: < beschlossen >
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Landratsbeschluss
18
2005-295
vom 8. November 2005
Vorlage:
Meliorationen im Bezirk Laufen: Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Gesamtmelioration Wahlen (Regierungsprogramm Nr. 3.06.)
- Bericht der Kommission vom:
14. Februar 2006
- Beschluss des Landrats: < beschlossen >
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Landratsbeschluss
Nr. 1716
Der Landratspräsident erklärt, die drei Geschäfte würden gemeinsam beraten, abschliessend fänden dann aber drei separate Abstimmungen statt.
Die Präsidentin der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, Rita Bachmann , erklärt, mit den Meliorationen solle eine Bodenverbesserung im Landwirtschaftsgebiet erreicht werden. Der Kommission ist sehr eindrück-lich aufgezeigt worden, wie zerstückelt die Gemeinden Blauen, Brislach und Wahlen zur Zeit sind. Bei dieser Gelegenheit drückt die Präsidentin ihrer Freude darüber aus, wie gut es die Herren Hans Hägler und Remo Breu verstanden haben, die VGK-Mitglieder derart in die Materie einzuführen, dass daraus eine interessante und engagierte Auseinandersetzung werden konnte.
Es dürfte bekannt sein, dass die Anforderungen an die Landwirtschaft in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Mit der Gesamtmelioration will man mit Landumlegungen, Pachtlandarrondierungen und baulichen Massnahmen die Bedingungen der Landwirtschaft an die heutigen Bedürfnisse anpassen. Die Kosten werden gemäss Neuem Finanzausgleich als Verbundaufgabe getragen, d.h. sie gehen zu Lasten des Bundes (ein Drittel), des Kantons (ein Drittel) sowie der Gemeinden und Grundeigentümer/innen (zusammen ein Drittel).
Dem Landrat werden erstmals drei Projekte von Gesamtmeliorationen unterbreitet. Bisher waren die benötigten Kredite im Budget enthalten. Auf Empfehlung der Finanzkontrolle sollen aber inskünftig alle Verpflichtungskredite beinhaltenden Vorlagen dem Landrat unterbreitet werden. Für die Mitglieder der VGK war dies eine sehr interessante Gelegenheit, sich einmal mit einer komplett anderen Materie zu befassen. Sie wurde dahingehen informiert, dass der Meliorationsprozess im Kanton Baselland nur noch im Laufental anstehe. Es gibt sogar Gemeinden, die aufgrund von Strukturbereinigungen eine weitere Meliorationsrunde bereits abgeschlossen haben.
Die VGK erachtet die Vorlagen als zweckmässig. Die Kosten für die Melioration Wahlen ist im Vergleich zu Blauen und Brislach teurer; dies ist speziell hinterfragt worden, und die Begründung kann dem Kommissionsbericht entnommen werden.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission empfiehlt dem Landrat einstimmig, den drei Vorlagen zuzustimmen.
Die SP-Fraktion sei, so Daniel Münger , mit den Meliorationen einverstanden; es handelt sich aber um eine verdammt teure Sache.
Auch in der SVP-Fraktion seien die drei Geschäfte völlig unbestritten, berichtet Thomas de Courten . Die Meliorationen sind nötig und dringend, und sie werden zu einem ordentlichen Landwirtschaftsbetrieb im Laufental beitragen. Zudem werden sie die behördliche Verwaltung der Grundstücke vereinfachen.
Paul Schär gibt bekannt, auch die FDP-Fraktion werde zustimmen.
Paul Rohrbach teilt mit, auch die CVP/EVP-Fraktion stehe hinter den Vorlagen. Sie erachtet es als sinnvoll - nicht nur weil es die Finanzkontrolle so will -, Verpflichtungskredite in dieser Höhe dem Landrat vorzulegen. Denn schliesslich ist auch Melioration ein wichtiges Thema, mit dem sich das Parlament beschäftigen sollte.
Ein dreifaches grünes Ja signalisiert Madeleine Göschke .
Karl Willimann hat selber den Anschub zu den Meliorationen im Laufental gegeben. Diese laut Daniel Münger «verdammt teure Sache» ist eine Erbschaft des Kantons Bern und war abzusehen. Bern hat im Wallis die Realteilung des Grundeigentums zugelassen, was zu genau der gleichen Situation geführt hat, wie sie nun im Laufental bestanden hat. Im Kanton Baselland dagegen war es bereits im ZGB von 1911 verboten, Parzellen mit weniger als 18 Aren in der Landwirtschaft weiter zu teilen.
Nicht nur für die Landwirtschaft ist die extreme Parzellierung ein Problem, sondern auch für das Grundbuch. Einzelne «Hosenträger-Parzellen» sind im Besitz von Erbengemeinschaften mit bis zu zweihundert Miteigentümern. Bei Grundbuchgeschäften ist es kaum mehr möglich, die Unterschrift alller Miteigentümer einzuholen.
Roggenburg und Nenzlingen haben die Güterzusammenlegung in Angriff genommen; die weiteren Laufentaler Gemeinden harren dieser Strukturreform noch. Dies wird den Kanton noch während einiger Jahre, wenn nicht Jahrzehnte beschäftigen.
Regierungsrat Erich Straumann dankt für die gute Aufnahme der Vorlagen. Zum ersten Mal muss der Landrat über solche Meliorationen beschliessen, weshalb eine ausführliche Information der Kommission durch die Fachleute der VSD sehr sinnvoll war. Der Regierungsrat freut sich, dass eine gute Präsentation schliesslich in die Zustimmung durch das Parlament mündet.
://: Der Landrat fasst den Landratsbeschluss betreffend Meliorationen im Bezirk Laufen, Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Gesamtmelioration Blauen, mit 65:0 Stimmen.
Landratsbeschluss
betreffend Meliorationen im Bezirk Laufen: Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Gesamtmelioration Blauen
vom 23. März 2006
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1.
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Der Beitrag des Kantons von Fr. 856'000 in Form eines Verpflichtungskredites für die Jahre 2009-2018 an die Gesamtmelioration Blauen mit Gesamtkosten von Fr. 2'715'000 wird bewilligt. Als Preisbasis gilt April 2005. Nachgewiesene Lohn- und MaterialpreisÄnderungen sind bewilligt. Die Mehrwertsteuer von 7.6 % ist in die Kosten eingeschlossen.
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2.
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Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 lit. b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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3.
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Dieser Finanzbeschluss gilt unter dem Vorbehalt der finanziellen Beteiligung des Bundes und der betroffenen Gemeinden und setzt den Beschluss zur Durchführung der Gesamtmelioration voraus.
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://: Der Landrat fasst den Landratsbeschluss betreffend Meliorationen im Bezirk Laufen, Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Gesamtmelioration Brislach, mit 64:0 Stimmen.
Landratsbeschluss
betreffend Meliorationen im Bezirk Laufen: Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Gesamtmelioration Brislach
vom 23. März 2006
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1.
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Der Beitrag des Kantons von Fr. 1'556'000 in Form eines Verpflichtungskredites für die Jahre 2008-2017 an die Gesamtmelioration Brislach mit Gesamtkosten von Fr. 5'010'000 wird bewilligt. Als Preisbasis gilt April 2005. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen sind bewilligt. Die Mehrwertsteuer von 7.6 % ist in die Kosten eingeschlossen.
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2.
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Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 lit. b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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3.
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Dieser Finanzbeschluss gilt unter dem Vorbehalt der finanziellen Beteiligung des Bundes und der betroffenen Gemeinden und setzt den Beschluss zur Durchführung der Gesamtmelioration voraus.
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//: Der Landrat fasst den Landratsbeschluss betreffend Meliorationen im Bezirk Laufen, Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Gesamtmelioration Wahlen, mit 67:0 Stimmen.
Landratsbeschluss
betreffend Meliorationen im Bezirk Laufen: Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Gesamtmelioration Wahlen
vom 23. März 2006
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1.
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Der Beitrag des Kantons von Fr. 2'668'000 in Form eines Verpflichtungskredites für die Jahre 2009-2021 an die Gesamtmelioration Wahlen mit Gesamtkosten von Fr. 7'412'000 wird bewilligt. Als Preisbasis gilt April 2005. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen sind bewilligt. Die Mehrwertsteuer von 7.6 % ist in die Kosten eingeschlossen.
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2.
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Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 lit. b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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3.
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Dieser Finanzbeschluss gilt unter dem Vorbehalt der finanziellen Beteiligung des Bundes und der betroffenen Gemeinden und setzt den Beschluss zur Durchführung der Gesamtmelioration voraus.
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Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
Fortsetzung