Protokoll der Landratssitzung vom 23. März 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 23. März 2006 |
6
2006-033
vom 7. Februar 2006
Vorlage:
48 Einbürgerungsgesuche von Ausländern
- Beschluss des Landrats: < beschlossen >
Nr. 1701
Kommissionspräsident Robert Ziegler informiert zu zwei Einbürgerungsgesuchen, bei welchen Wohn- und Einbürgerungsort nicht übereinstimmen.
Gesuch Nr. 33: Die Gesuchsteller leben auf dem Ramsach, ein Gebiet, welches postalisch zu Läufelfingen gehört, von der Bürgergemeinde her jedoch zu Häfelfingen.
Gesuch Nr. 37: Der Gesuchsteller zog während dem laufenden Verfahren von Lausen nach Pratteln.
Weiter verweist Robert Ziegler auf einen Artikel in der heutigen Ausgabe der Basellandschaftlichen Zeitung (23. März 2006, S. 17) mit dem Titel: "Wer einbürgert, muss auch prüfen". Es besteht ein Problem, weil die Gemeinde Birsfelden ihr Einbürgerungsverfahren änderte. Nicht mehr die Einbürgerungsbehörde, der Gemeinderat, hört nun die Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten an, sondern eine so genannte Einbürgerungskommission. Die Gemeinde Birsfelden änderte zu diesem Zwecke zwar ihr kommunales Einbürgerungsreglement, unterliess es jedoch, dieses dem Kanton zur Genehmigung zu unterbreiten. Laut kantonalem Gesetz besteht der Grundsatz, wer einbürgert, der müsse auch prüfen. Dieser Grundsatz ist heute in Birsfelden nicht mehr erfüllt. Im Bezug auf die in der heutigen Vorlage enthaltenen Einbürgerungsgesuche aus Birsfelden besteht nun eine Ungewissheit, von wem die Kandidatinnen und Kandidaten geprüft wurden. Um rechtlich eindeutig auf der sicheren Seite zu stehen, beantragt Robert Ziegler dem Landrat, die Gesuche 21 bis 27 zur näheren Prüfung zurückzustellen.
Für die übrigen Einbürgerungsgesuche beantragt die Petitionskommission dem Landrat Zustimmung.
Bruno Steiger machte sich ein weiteres Mal die Mühe, die Einbürgerungsakten zu studieren. In zwei Fällen stimmen, wie bereits erwähnt, Wohnsitz und Einbürgerungsort nicht überein. Die Nicht-Einhaltung der Wohnsitzpflicht dürfe seiner Meinung nicht als achtenswerter Grund für eine Einbürgerung gelten. Speziell im Bezug auf Gesuch Nr. 37 stellt er fest, dem Antragsteller sei die Wohnung gekündigt worden, weshalb er zu einem Wechsel des Wohnortes gezwungen war. Eine solche Kündigung erfolge nicht von ungefähr und zudem sollte, wer eingebürgert werden wolle, über ein existenzsicherndes Einkommen verfügen, was mit einem steuerbaren Einkommen von rund 7'000 Franken in diesem Fall sicher nicht zutreffe. Weiter habe der Antragsteller seine Lehre unterbrochen und wolle sie nun im Alter von 24 Jahren wieder aufnehmen. Wer kommt für den Lebensunterhalt des Gesuchstellers auf? In Zukunft müsse vermehrt darauf geachtet werden, dass nicht immer mehr Menschen leichtfertig den Schweizer Pass erhalten, welche schliesslich der öffentlichen Hand zur Last fallen. Bruno Steiger kann dem gesamten, heute vorliegenden Einbürgerungspaket nicht zustimmen.
Elsbeth Schmied protestiert heftigst gegen Bruno Steigers Aussagen. Diesem sei es erlaubt, die Einbürgerungsakten einzusehen, jedoch haben Bemerkungen zum steuerbaren Einkommen und zu weiteren persönlichen Daten eines Gesuchstellers im Landrat aus Persönlichkeitsschutzgründen nichts zu suchen.
://: Der Landrat erteilt allen Bewerberinnen und Bewerbern (mit Ausnahme der zurückgestellten Birsfelder Gesuche Nr. 21 bis 27) das Kantonsbürgerrecht und setzt die Gebühren gemäss den regierungsrätlichen Vorschlägen fest.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
Fortsetzung