Protokoll der Landratssitzung vom 11. Mai 2006

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2006-033a vom 25. April 2006
Vorlage: 7 Einbürgerungsgesuche von Ausländern
- Beschluss des Landrats < beschlossen >



Nr. 1803

Kommissionspräsident Robert Ziegler bemerkt, am 23. März 2006 habe der Landrat 7 Einbürgerungsgesuche aus Birsfelden zurückgestellt, dies vor dem Hintergrund, dass Birsfelden das Einbürgerungsverfahren änderte und um den Gemeinderat zu entlasten eine Einbürgerungskommission bildete, welche die Einbürgerungsgespräche mit den Kandidatinnen und Kandidaten führen soll. Es wurde von Birsfelden jedoch unterlassen, diese Änderung dem Kanton mitzuteilen bzw. das neue Reglement zur Prüfung vorzulegen. Es entstand daher der Verdacht, die 7 Einbürgerungen aus Birsfelden seien nicht gesetzeskonform zustande gekommen. Eine Überprüfung ergab nun, dass die sieben Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten vom Gemeinderat angehört worden waren, weshalb keine Einwände gegenüber den Gesuchen mehr bestehen. Diese werden von der Petitionskommission einstimmig zur Einbürgerung empfohlen.


Zwei weitere Gesuche aus der Vorlage 2006/033 wollte die Petitionskommission damals aus anderen Gründen zurückstellen. Da immer wieder gewisse Kritiken gegenüber der Petitionskommission laut werden, möchte es Robert Ziegler an dieser Stelle nicht unterlassen, ein weiteres Mal zu erklären, wie die Kommission jeweils mit Einbürgerungsgesuchen umgeht. Die Akten zu den Einbürgerungsgesuchen werden von einem Kommissionsmitglied geprüft. Besteht ein Vorbehalt oder Bedenken gegenüber einem Gesuch, wird dies in der Kommission thematisiert und falls diese zum Schluss kommt, eine genauere Prüfung sei notwendig, so wird das entsprechende Dossier von allen Kommissionsmitgliedern studiert. Dies war bei den nun zur Diskussion stehenden Gesuchen Nr. 21 und Nr. 24 der Fall.


Die Petitionskommission beantragt dem Landrat mit 5:2 Stimmen, dem Bewerber Nr. 21 das Kantonsbürgerrecht zu erteilen. Ebenfalls erteilt werden soll das Kantonsbürgerrecht dem Bewerber Nr. 24 (4:2 Stimmen bei 1 Enthaltung).


Georges Thüring stellt fest, die SVP-Fraktion unterstütze die Einbürgerungsgesuche Nr. 22, 23, 25, 26 und 27, über die Gesuche Nr. 21 und 24 soll jedoch einzeln abgestimmt werden.


Georges Thüring betont, das schweizerische Bürgerrecht sei ein zu kostbares Gut, als dass beliebig damit umgegangen werden könne. Wer sich einbürgern lassen wolle, müsse sich für unser Land ohne Wenn und Aber entscheiden. Mit dem Erwerb des Schweizer Bürgerrechts sei eine klare Entscheidung für unser Land und seine Rechtsordnung, unser Gesellschaftssystem und unser Brauchtum verbunden. Die SVP-Fraktion ruft zudem in Erinnerung, dass kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung bestehe und der Landrat müsse im Zweifelsfall den Mut aufbringen, auch Nein zu sagen. Das gestrige Urteil des Bundesgerichts unterstütze diese Aussage.


Zu Gesuch Nr. 21: Unser Milizsystem stelle eine zentrales Element der Gesellschaftsordnung dar. Jeder Schweizer leiste Militärdienst oder in begründeten Ausnahmefällen Zivildienst oder Zivilschutz. Der zur Diskussion stehende Kandidat weigerte sich anfänglich kategorisch, derartige Dienstleistungen zu erbringen. Nur unter Druck liess er sich schliesslich dazu erweichen. Es sei offensichtlich, dass der Gesuchsteller sich diese Bürgerpflicht noch nicht verinnerlicht habe und diese auch nicht respektiere. Inwiefern der Kandidat letztlich tatsächlich hinter unserer Rechts- und Gesellschaftsform stehe, sei fraglich. Wer sich letztlich nur unter Druck zu unserem Milizsystem bekennen könne, habe sich nicht würdig genug gezeigt, in die Gemeinschaft der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen zu werden. Die SVP-Fraktion lehnt daher die vorliegende Einbürgerung ab.


Zu Gesuch Nr. 24: Der 27-jährige Antragssteller wurde in den 1990er-Jahren verschiedentlich straffällig und zu einer Zuchthausstrafe verurteilt, welche inzwischen jedoch verbüsst wurde. Die Straftaten seien damit gesühnt und dürfen ihm nicht mehr vorgeworfen werden. Seit mehr als acht Jahren wurde der Gesuchsteller nicht mehr straffällig, oder es sei zumindest nichts über allfällige Delikte bekannt. Die persönlichen Verhältnisse des Gesuchstellers können jedoch trotzdem nicht als geordnet oder unproblematisch bezeichnet werden, denn aufgrund seines offenbar teils schwierigen Verhaltens und nicht zuletzt aufgrund seines Konsums von Cannabis habe dieser bereits verschiedentlich seine Stelle verloren und sei deshalb regelmässig auf Stellensuche. Laut den neuesten Informationen sei er seit letzten Winter wiederum auf Stellensuche. Scheinbar leidet der Antragssteller nach wie vor unter Suchtproblemen. Die SVP-Fraktion ist der Ansicht, dass Antragssteller, welche ins Schweizer Bürgerrecht aufgenommen werden sollen, über einen guten Leumund verfügen müssen. Im vorliegenden Fall bestehen diesbezüglich jedoch einige Fragezeichen, weshalb das Gesuch abgelehnt werde.


Robert Ziegler ergänzt Georges Thürings Ausführungen folgendermassen:


Zu Gesuch Nr. 21: Es handelt sich hier um einen aus Italien stammenden Mann, welcher die Frage, ob er bereit sei, Militärdienst zu leisten, zuerst verneinte. Als Begründung gab er an, seine Familie sei vom Krieg geprägt, denn sein Grossvater war im Krieg umgekommen. In weiteren Gesprächen erklärte sich der Gesuchsteller selbstverständlich bereit, Zivilschutz zu leisen. Altersbedingt komme er im Übrigen für die übliche Militärpflicht nicht mehr in Frage. Die Petitionskommission empfindet es als verständlich, dass die Frage nach der Erfüllung der Militärpflicht im Einzelfall aufgrund der Familiengeschichte auch einmal verneint werde.


Zu Gesuch Nr. 24: Der Gesuchsteller habe in der Jugendzeit delinquiert und eine entsprechende Strafe verbüsst. Die entsprechenden Einträge im Strafregister seien inzwischen gelöscht. Die gesetzlichen Bestimmungen und die gängige Praxis bei Einbürgerungen beinhalten, dass eine gelöschte Strafe aus einem Strafregister als nicht mehr relevant betrachtet wird. Hinter dem Vorgehen, dass selbst eine gelöschte Strafe im Strafregister sichtbar bleibe, stecke die Philosophie, dass der Staat zwar nicht vergesse, nach einer bestimmten Zeit jedoch Strafen nicht mehr anrechne. Dies gilt nicht nur im Falle von Einbürgerungen, sondern auch in vielen anderen Situationen. Der Staat glaube an die positive Entwicklungsmöglichkeit eines Menschen. Aus diesen Überlegungen stimmte eine Mehrheit der Petitionskommission auch diesem Gesuch zu.


Paul Schär betont, die beiden Gesuche Nr. 21 und 24 seien in der Petitionskommission sehr intensiv diskutiert worden. Obwohl er selbst militärisch vorbelastet sei, empfiehlt Paul Schär dem Landrat, dem Gesuch Nr. 21 zuzustimmen, da der Gesuchsteller bereit sei, Zivilschutzdienst zu leisten. Gesuch Nr. 24 habe ihn auch persönlich sehr beschäftigt, die Straftaten seien jedoch verjährt und aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen kamen die Vertreter der FDP zum Schluss, der Landrat müsse dem Gesuch zustimmen. Im Übrigen können die beiden vorliegenden Fälle nicht in Zusammenhang mit dem gestrigen Bundesgerichtsurteil gebracht werden.


Ivo Corvini bestätigt, dass ein Vergleich mit dem Bundesgerichtsurteil nicht möglich sei, dieses zeige jedoch trotzdem, dass dem Landrat ein gewisser Ermessensspielraum zukomme. Ivo Corvini empfindet es als richtig, dass die Gesuche Nr. 21 und 24 anfänglich zurückgestellt wurden, denn eine genaue Überprüfung habe sich hier gelohnt.


Zu Gesuch Nr. 24: Die Strafen des Gesuchstellers seien gelöscht und wichtig sei, dass die Delikte in den Jahren 1995 und 1997, vor nunmehr bald zehn Jahren, begangen wurden. Seither habe sich der Gesuchsteller keine weiteren Straftaten zuschulden kommen lassen und zudem gebe es zu beachten, dass der Gesuchsteller seine Delikte im Alter von 16 und 18 Jahren begonnen hatte. Weiter scheine sich der Gesuchsteller seither gut integriert zu haben und die CVP/EVP-Fraktion spricht sich daher für die Einbürgerung aller Gesuchsteller der Vorlage 2006/033a aus.


Eric Nussbaumer gibt bekannt, über die Gesuche Nr. 21 und 24 werde einzeln abgestimmt.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



Fortsetzung

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