Protokoll der Landratssitzung vom 18. Mai 2006

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2006-046 vom 16. Februar 2006
Postulat von Eva Chappuis: Schulbesuch am Tagesaufenthaltsort
- Beschluss des Landrats < überwiesen >



Nr. 1847

Landratspräsident Eric Nussbaumer erklärt die Bereitschaft der Regierung, das Postulat entgegen zu nehmen und fragt nach allenfalls gegenteiligen Anträgen.


Fredy Gerber und die Fraktion der SVP sind gegen die Überweisung des Postulates. Einen Rechtsanspruch, Schulkinder von der einen in die andere Gemeinde transferieren zu können, ohne die abschliessende Stellungnahme der Gemeinden, will die SVP nicht schaffen. Durch den Schulbesuch am Tagesaufenthaltsort würde die Klassenbildung aufgrund des Zu- und Abflusses von SchülerInnen beeinflusst und zöge organisatorische Folgen nach sich. Ein solches Vorgehen käme einem Eingriff in die Gemeindeautonomie gleich, solches lehnt die SVP ab.


Zwar fungiert Eva Chappuis als Absender des Postulates, stellt RR Urs Wüthrich fest, doch gelangten auch Eltern an die Erziehungsdirektion und drückten ihr Unverständnis für die vom Regierungsrat ab 1. August 2006 vorgesehene Lösung aus. Unabhängig von der Überweisung des Postulates Chappuis hat die BKSD bereits im Februar mit dem VBLG Kontakt aufgenommen und die Bereitschaft für eine neue Lösung angemeldet. Selbstverständlich kann nicht irgendetwas verordnet werden, die Gemeinden müssen mitziehen. Der VBLG teilte überdies im Mai mit, er sei dabei, die Frage in den Gemeinden zu evaluieren. In der Vorstandssitzung vom Juni will er die Angelegenheit thematisieren und der Erziehungsdirektion anschliessend Bericht erstatten. In der zweiten Junihälfte, so lautet die Abmachung, sollen sich der VBLG und die BKSD zum klärenden Gespräch treffen.


Der Landrat ist gebeten, das Postulat zu überweisen, um so einen bereits in Bearbeitung befindlichen Auftrag zu bestätigen.


Eva Chappuis fügt bei, das Postulat verlange einzig die gesetzeskonforme Umsetzung des bereits bestehenden und in der Volksabstimmung bestätigten Anspruchs, dass Kinder die Schule dort besuchen dürfen, wo sie familienergänzend betreut werden. Die Gemeindeautonomie ist damit nicht tangiert. Vielmehr werden jene Gemeinden, die relativ viele Betreuungsplätze zur Verfügung stellen, profitieren, und jene Gemeinden, die keine Betreuungsplätze bereit halten, werden bezahlen müssen.


Die Möglichkeit des Schulbesuchs am Tagesaufenthaltsort ist für die Eltern ein absolutes "Muss", denn immer mehr ist die Gesellschaft aufgrund der Altersentwicklung darauf angewiesen, dass Väter und Mütter einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Nichts zu tun, schlimmer noch: nicht einmal dem Gesetz Nachachtung zu verschaffen, wäre wirklich ein Armutszeugnis.


Christian Steiner spricht sich namens der CVP/EVP-Fraktion ebenfalls für Überweisung des Postulates aus. Das Anliegen ist, wie bereits ausgeführt, im Bildungsgesetz umschrieben, und als Sicherung ist festgehalten, dass eine Gemeinde dem Anliegen nur dann entsprechen muss, wenn nicht zwingend eine neue Klasse gebildet werden muss. Die Verordnung mit den sehr restriktiven Regelungen ist praxisfremd, dieser Anspruch muss reduziert werden. Handlungsbedarf ist also gegeben.


Jürg Wiedemann unterstützt das Postulat und fordert Fredy Gerber auf, Gesetz und Verordnung noch einmal vertieft zu studieren, um zu realisieren, dass die viel zu restriktive Verordnung zur Nichteinhaltung der Gesetzesbestimmungen führt.


://: Der Landrat überweist das Postulat Schulbesuch am Tagesaufenthaltsort von Eva Chappuis mit 53 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Fortsetzung

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