Protokoll der Landratssitzung vom 18. Mai 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 18. Mai 2006 |
48
2006-063
vom 23. Februar 2006
Motion
von Ivo Corvini: Verfahrensvereinigung mit Gebührenreduktion im Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren
- Beschluss des Landrats < überwiesen >
Nr. 1862
Landratspräsident Eric Nussbaumer erklärt, der Regierungsrat sei bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Der Anlass für die Motion, so Regierungsrätin Sabine Pegoraro , seien 18 Beschwerdeentscheide gewesen, die von 34 Personen einzeln eingereicht worden sind und alle den gleichen Sachverhalt betroffen haben. Für jeden dieser grössenteils gleichlautenden Entscheide sind Entscheidgebühren von 400 Franken, in einem Fall von 600 Franken erhoben worden.
Die erwähnten Entscheide verletzen nach Auffassung der Regierung weder das Kostendeckungs- noch das Äquivalenzprinzip; der Kostendeckungsgrad bei den betreffenden Beschwerdeentscheiden beträgt lediglich 2,17%.
Die Änderungen, die Ivo Corvini fordert, sind zwar rechtlich möglich, aber nicht zwingend notwendig. Bereits heute kann eine solche Verfahrensvereinigung auch ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage gemacht werden; allerdings ist in solchen Fällen jeweils unklar, wer für die entstandenen Kosten, also Entscheidgebühren und allfällige Beweiskosten, haftet. Der Vorteil einer gesetzlichen Lösung würde darin liegen, dass diese Frage im Rahmen einer Gesetzesrevision klar beantwortet werden könnte. Gleichzeitig ist es so, dass die Verfahrensvereinigung nicht zwingend zu einem wesentlich geringeren Bearbeitungsaufwand führen wird. Gerade im oben erwähnten Fall hätte die Verfahrensvereinigung nur zu einem geringen Minderaufwand geführt, weil auch bei der Ausarbeitung nur eines Entscheides trotzdem auf die Beschwerdelegitimation der einzelnen Beschwerdeführer eingegangen werden muss.
Der Regierungsrat ist jedoch bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.
Ivo Corvini erklärt, im Gegensatz zum vorletzten Geschäft nicht bereit zu sein, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Er begründet sein Festhalten an der Motion wie folgt: Es geht um eine Gesetzesänderung, wodurch der Motionsgedanke bereits erfüllt ist; zudem ist der Vorstoss offen formuliert, Ausnahmen von der Regel sollen nach wie vor zulässig sein. Die Motion will einzig und allein verhindern, dass weiterhin für kurz abgefasste Entscheide mehrere Tausend Franken an Gebühren verlangt werden können, mit der Begründung, das Gesetz sehe keine Verfahrensvereinigung vor. Natürlich würden Verfahrensvereinigungen von den Verwaltungsgerichten und dem Kantonsgericht bereits gemacht, aber im verwaltungsinternen Verfahren, wo erst seit gut einem Jahr Gebühren verlangt werden können, hat sich die Verfahrensvereinigung noch nicht durchgesetzt. Es ist deshalb wichtig, dass der Grundgedanke zwingend auch im Gesetz aufgenommen wird, wie dies in anderen Kantonen bereits der Fall ist.
Ivo Corvini bittet den Landrat, die Motion zu überweisen.
Peter Küng erklärt, dass die SP-Fraktion den Vorstoss auch in Form einer Motion mit grossem Mehr unterstütze.
Die SVP-Fraktion unterstütze die Motion einstimmig, gibt Daniela Gaugler bekannt. Die Verfahrensvereinigung sollte immer angestrebt und die Verteilung der Gebühren nach dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip gehandhabt werden.
Die Grünen könnten die Gedanken Ivo Corvinis nachvollziehen und unterstützten die Motion ebenfalls, erklärt Kaspar Birkhäuser .
Keine weiteren Wortbegehren.
://: Der Landrat überweist die Motion ( 2006/063 ) mit 71 : 2 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
Fortsetzung