Protokoll der Landratssitzung vom 18. Mai 2006

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2006-049 vom 16. Februar 2006
Motion der CVP/EVP-Fraktion: Bildet eine Sicherheitsdirektion
- Beschluss des Landrats < als Postulat überwiesen >



Nr. 1860

Landratspräsident Eric Nussbaumer erklärt, der Regierungsrat sei bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.


Es sei tatsächlich so, dass in unserem Kanton vier von fünf Direktionen Aufgaben im Bereich Sicherheit wahrnehmen, stellt Regierungsrätin Sabine Pegoraro fest. Diese Lösung bringt Vor- und Nachteile. Es stellt sich aber die Frage, ob die heutige Zuordnung der verschiedenen Sicherheitsdienststellen zu den einzelnen Direktionen eine optimale Abdeckung des Sicherheitsauftrages gewährleiste oder ob es sinnvoller wäre, alle Sicherheitsdienststellen in einer Direktion zu vereinigen. Diese Frage lässt sich nicht vom Schreibtisch aus mit Ja oder Nein beantworten; die Bildung einer solchen Sicherheitsdirektion hätte weitgehende Auswirkungen in betrieblicher, organisatorischer, personeller, politischer und wahrscheinlich auch in finanzieller Hinsicht. Die Vor- und Nachteile einer solchen Sicherheitsdirektion sollten geprüft und der heutigen Lösung gegenüber gestellt werden. Für diesen Vergleich bedarf es der Grundlagenarbeit, weshalb der Regierungsrat den Landrat bittet, die Motion in Form eines Postulates zu überweisen.


Mit diesem Vorstoss gelange man in einen Bereich, bei dem es um die Kompetenzaufteilungen und die Zusammensetzung der regierungsrätlichen Direktionen gehe, bemerkt Ivo Corvini . Die CVP/EVP-Fraktion ist deshalb bereit, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln.


In etwas mehr als einem Jahr beginnt eine neue Legislaturperiode; allenfalls wäre es möglich, gewisse Punkte bereits auf diesen Zeitpunkt neu zu regeln. Ivo Corvini möchte von Regierungsrätin Sabine Pegoraro wissen, ob das Postulat aufgrund dieser Überlegungen in einer kürzeren Frist, bereits bis Ende Jahr, beantwortet werden könnte.


Landratspräsident Eric Nussbaumer bemerkt, ein Postulat sei grundsätzlich überwiesen, wenn es keinen gegenteiligen Antrag gebe. Wenn eine Fristverkürzung angestrebt wird, so muss diese beantragt und separat darüber abgestimmt werden. Wir könnten noch ein bisschen über Fristverkürzungen diskutieren, da wir ja noch Zeit hätten, meint er launig.


(Heiterkeit.)


Sie wolle sich dafür einsetzen, dass der Vorstoss beförderlich behandelt werde, stellt Regierungsrätin Sabine Pegoraro Ivo Corvini in Aussicht. Es braucht allerdings auch einen Bericht der anderen Direktionen, weshalb sie nicht versprechen kann, dass die Antwort bis Ende Jahr vorliegen wird.


Diese Äusserungen stimmten ihn optimistisch, erklärt Ivo Corvini . Trotzdem stellt er den Zusatzantrag, dass der Bericht in einer verkürzten Frist - also per Ende 2006 - vorliege.


Landratspräsident Eric Nussbaumer verweist auf § 45 Absatz 6 des Dekretes zum Gesetz über die Organisation und Geschäftsführung des Landrates (Geschäftsordnung des Landrates) , das Folgendes festhält: "Ein Antrag auf Verkürzung der Behandlungsfrist einer Motion oder eines Postulats muss bei der Einreichung im Wortlaut des Vorstosses enthalten sein". Deshalb erachtet er es als korrekt, wenn der Landrat nicht darüber abstimmt, aber die Ausführungen von Regierungsrätin Sabine Pegoraro zur Kenntnis nimmt.


Die Überweisung ist nicht bestritten; es gibt keine Wortmeldungen dazu.


://: Landratspräsident Eric Nussbaumer erklärt die in ein Postulat umgewandelte Motion ( 2006/049 ) für überwiesen.


Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei



Fortsetzung

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