Protokoll der Landratssitzung vom 18. Mai 2006

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2005-318 vom 14. Dezember 2005
Motion der SVP-Fraktion: Bildungsgesetz: Ausnützung der Klassengrössen gemäss § 11 lit. c, e und f des Bildungsgesetzes und Überprüfung des Abteilungsunterrichtes
- Beschluss des Landrats < abgelehnt >



Nr. 1845

Landratspräsident Eric Nussbaumer erklärt die Bereitschaft der Regierung, die Motion als Postulat entgegen zu nehmen und erteilt zur Begründung das Wort Regierungsrat Urs Wüthrich.


RR Urs Wüthrich legt dar, die beiden mit der Motion eingebrachten Anliegen entsprächen einerseits der aktuellen Praxis und bildeten andererseits Gegenstand eines Überprüfungsauftrags der BKSD. Auf Antrag der Personalkommission ist die Direktion aktuell dabei, in einem ausführlichen Bericht über die Entwicklung der Klassenbildung auf den einzelnen Stufen Klarheit zu erlangen. Der Bericht wird belegen, so der Bildungsdirektor, dass die bestehenden gesetzlichen Vorgaben dank einer restriktiven Klassenbildungspraxis - inklusive SchülerInnenverschiebungen - schon heute konsequent umgesetzt werden.


Gestützt auf einen Auftrag des Projektes GAP sind zurzeit alle Schulstufen beauftragt, die aktuellen Angebote im Bereich Abteilungsunterricht auf ihre pädagogische Notwendigkeit hin zu überprüfen und Änderungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Im Hinblick auf eine allfällige Praxisänderung ist indes in jedem Fall auch die Schulraumrealität zu überprüfen. Selbstverständlich wird die BKSD - gestützt auch auf das Postulat - die Berichterstattung an den Landrat sicherstellen.


Zu Recht wird gerne postuliert, so Karl Willimann , der einzige Rohstoff der Schweiz sei die Bildung. Trotzdem darf, entgegen ab und an gehörten Aussagen, festgestellt werden, dass die Bildung nicht vernachlässigt, sondern auch finanziell tatkräftig gefördert wird. Zwischen 1996 und 2005 stiegen die Ausgaben im Bildungswesen des Kantons Basel-Landschaft von 463 auf 709 Millionen Franken. Nicht nur der SVP bleibt vorbehalten, beim Sparen und Optimieren auch bei der Bildung anzusetzen. Vor diesem Hintergrund entstand die vorliegende Motion. Wenn das Bildungsgesetz schon Möglichkeiten des Sparens vorsieht, so soll dies auch getan werden, eine der Möglichkeiten steckt in den Klassengrössen. Die SVP ist - wenn immer möglich - für ein konsequentes Ausnutzen dieser Grössenordnungen, weiss aber auch, dass Härtefälle eintreten können - diese sind angemessen zu respektieren. In der Regel soll die Klassengrösse ausgenützt werden, falls nicht, soll es sich um eine Ausnahme handeln. Die Erhaltung von LehrerInnenstellen darf nicht die prioritäre Überlegung bei der Klassenbildung sein.


Schon mit der GAP-Vorlage 2005/076 legte der Regierungsrat schriftlich dar, dass beim Abteilungsunterricht Einschränkungen ohne Qualitätsverlust im Bildungsbereich möglich sind. Dass der Bildungsdirektor nun mitteilt, was diesbezüglich im Gange ist, freut das Parlament sehr. Allerdings ist die Konsequenz, die Motion bloss als Postulat übernehmen zu wollen, nicht ganz logisch. Die SVP beantragt nach wie vor, den Vorstoss als Motion zu überweisen.


SP-Sprecherin Eva Chappuis könnte sich mit der Überweisung des Vorstosses in der Form eines Postulates einverstanden erklären. Die Motion aber nimmt die Resultate der Überprüfung vorweg, der Abteilungsunterricht muss - coute que coute - reduziert werden, unabhängig der Folgekosten, die allenfalls anderswo produziert werden. Zudem unterstellt die Motion fälschlicherweise, dass die Klassenbildung heute nicht gesetzeskonform durchgeführt wird. Bei der Bildung von Klassen und Abteilungen geht es nie um das Erhalten von LehrerInnenstellen, alles wird versucht, damit Arbeitsplätze sozialverträglich abgebaut werden. Die Klassenbildung funktioniert gemäss gesetzlichem Rahmen im Kanton Basel-Landschaft, Handlungsbedarf ist schlicht nicht gegeben.


Christine Mangold hält die Forderungen der Motion für identisch mit den GAP- Massnahmen, die der Regierungsrat umzusetzen angekündigt hatte. Erstaunlich nun, dass Eva Chappuis erst eine Überprüfung des Ganzen fordert, Regierungsrat Wüthrich wird diese Überprüfung doch sicherlich bereits im Rahmen der Vorlage 2005/076 durchgeführt haben.


Zu den Klassengrössen: Schon im Rahmen der Bildungsgesetzberatung wurden die Klassengrössen eingehend und nicht als Sparmassnahme diskutiert. Die beschlossenen Grössen galten als pädagogisch sinnvoll und machbar, folglich können sie nun auch umgesetzt werden.


Die FDP-Fraktion unterstützt den Vorstsoss auch als Motion.


Christian Steiner gibt bekannt, dass die CVP/EVP-Fraktion das Geschäft nur als Postulat überweisen kann. Die Fraktion hält die Ausführungen des Regierungsrates für richtig. Würde der Abteilungsunterricht reduziert, tauchten anderswo neue Probleme auf, beispielsweise müsste mehr Förderunterricht angeboten werden. Beim konsequenten Umsetzen der Klassengrössen wäre in kleineren Gemeinden die Konstellation denkbar, dass eine Klasse aufgehoben und die SchülerInnen auf zwei oder drei andere Klassen verteilt würden, ohne damit die Maximalschülerzahl zu überschreiten.


Eine lauwarme bis widerspenstige Mitwirkung der BKSD in den GAP-Bemühungen ist festzustellen, zitiert Kaspar Birkhäuser die Motionäre. Fragt sich, ob sie das Ergebnis der Volksabstimmung über GAP nicht zur Kenntnis genommen haben. Die BaselbieterInnen sagten doch unmissverständlich: Bei der Bildung darf nicht gespart werden. Nun kommt dieser praxisferne SVP-Vorstoss, der zwei Ergebnisse nach sich ziehen könnte:


- Erschweren der Arbeit für die Lehrpersonen
- Senkung der Schulqualität


Das sogenannte konsequente Ausnutzen der Grenzwerte bei der Klassenbildung und im Abteilungsunterricht ist zum einen sachlich verfehlt, weil die durchaus sinnvollen Richtwerte missachtet werden und zum Zweiten führt das Ausnutzen der Maximalzahlen dazu, dass gewisse neue Lehr- und Lernmethoden gar nicht mehr möglich sind. Der Vorstoss drückte also auf die Resultate der Schulen, wahrlich eine ökonomische Dummheit. Schlechter ausgebildete SchulabgängerInnen sind auch für die Wirtschaft weniger interessant.


Die Fraktion der Grünen sagt Nein zur Motion und Nein zum Postulat.


RR Urs Wüthrich bemerkt vorweg, die BKSD bestimme nicht, wie die Klassen gebildet werden, sie überprüfe vielmehr, ob die Vorgaben erfüllt werden. Bisher ist dem Bildungsdirektor kein Fall bekannt, dass einer Gemeinde geraten worden wäre, noch eine zusätzliche Klasse zu bilden oder eine kleine Klasse aufrecht zu erhalten. Das Vorgehen ist ein anderes: Die Schulräte stellen Anträge auf Ausnahmebewilligungen an die BKSD. Diese werden, sofern als berechtigt erkannt, bewilligt, eine grosse Anzahl aber lehnt die BKSD ab.


Warum ist die Motion das falsche Instrument? Für die Klassenbildung ist kein Massnahmenpaket erforderlich, wie die Motionäre beantragen. Mit dem Bericht über die Vorgehensweise kann die BKSD aufzeigen, dass eine restriktive Klassenbildung, über deren Sinn man durchaus unterschiedlicher Auffassung sein kann, tatsächlich stattfindet. Den Auftrag, über ein Massnahmenpaket nachdenken zu müssen, hält der Bildungsdirektor deshalb nicht für überzeugend und nicht für korrekt.


Eine ernsthafte Kostenentwicklung bahnt sich im Bereich der speziellen Förderung an. Die BKSD hat ein Modell für einen Pensenpool entwickelt, um Anreize zugunsten von Integration und gegen die Separation in Kleinkassen zu schaffen. In absehbarer Zeit wird darüber im Landrat zu diskutieren sein.


In der Sache Abteilungsunterricht wird die BKSD aufzeigen, welche Massnahmen wie viel an Einsparungen eintragen, wie es um die pädagogische Einschätzung steht, und was räumlich überhaupt realisiert werden kann.


://: Der Landrat lehnt die Überweisung der Motion Ausnützung der Klassengrössen gemäss § 11 lit. c, e und f des Bildungsgesetzes und Überprüfung des Abteilungsunterrichtes mit 43 zu 34 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Fortsetzung

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