Protokoll der Landratssitzung vom 18. Mai 2006

10
2006-001 vom 10. Januar 2006
Vorlage: Änderung des Kirchengesetzes / Dekret über die Stiftung Kirchengut
- Bericht der Kommission vom: 25. April 2006
- Beschluss des Landrats < 1. Lesung abgeschlossen >



Nr. 1832

Marc Joset führt aus: Die Stiftung Kirchen- und Schulgut ist Eigentümerin von rund 60 Kirchen und Pfarrhäusern in unserem Kanton. Sie stellt den reformierten Kirchgemeinden die Kirchen zur Verfügung und vermietet Pfarrhäuser an Pfarrpersonen. Die vorliegende Gesetzesänderung soll den Kirchgemeinden ermöglichen, selbst ein Pfarrhaus an ihre Pfarrperson zu vermieten und es für eigene Bedürfnisse zu nutzen, etwa als Begegnungsstätte. Die Kirchgemeinde kann das Pfarrhaus aber auch an Dritte weiter vermieten oder kaufen.


Die Finanzkommission findet das alles gut und recht, schliesslich wurde es mit den Betroffenen ausgehandelt und fand auch in der Vernehmlassung breite Zustimmung. Auch dass Pfarrhäuser nicht weiter verkauft werden dürfen, ist einzusehen. Ziel dieser Bestimmung ist u.a., dass damit vielerorts das Bau-Ensemble von Kirche, Pfarrhaus und anderen Gebäulichkeiten erhalten werden kann. Es gibt zwei Detailanträge.


In § 6 soll der Artikel "die" gestrichen werden: es geht um die pfarramtlichen Funktionen. Da heutzutage nicht mehr alle Pfarrpersonen alle pfarramtlichen Funktionen ausüben, soll der Teilsatz einfach lauten: «welche pfarramtliche Funktionen ausüben» .


§ 21, Absatz 2 soll gekürzt werden und nur noch lauten: «Die Kommission besteht aus fünf Mitgliedern.» Man will die Zusammensetzung der Kommission nicht vorschreiben, sondern der Kirchenrat soll von Fall zu Fall darüber entscheiden.


Mit diesen beiden Änderungen beantragt die FIK einstimmig, der Änderung des Kirchengesetzes und dem abgeänderten Dekret über die Stiftung Kirchengut zuzustimmen.


Ruedi Brassel empfiehlt namens SP-Fraktion Eintreten auf das Gesetz und wird den Änderungen wie den zusätzlichen Kommissionsänderungen zustimmen. Eine flexiblere Handhabung und Nutzung der Pfarrhäuser insbesondere sei sinnvoll und soll daher ermöglicht werden. So würde es kaum Sinn machen, ein Pfarrhaus aufgrund seines alten Bestimmungszwecks leer stehen zu lassen, wenn man es etwa als Kindergarten nutzen könnte. Die Vorlage belässt die Kirche im Dorf, ändert an der Aufteilung der Zuständigkeiten und der Trennung von Kirche und Staat nichts. Er bittet um Unterstützung.


Hildy Haas und die SVP-Fraktion sind mit den vorgeschlagenen Änderungen vorbehaltlos einverstanden. Man wird der Kommissionsfassung zustimmen. Die Stiftung Kirchen- und Schulgut stammt aus der Gründerzeit des Kantons Baselland, holt sie aus. Bei der Kantonstrennung mussten die beiden Kantone auch Pfarrhäuser wie Kirchen- und Schulgut teilen. Während Basel-Stadt seinen Anteil nahm und für irgend einen Zweck verwendete, führte der Kanton Baselland das Vermögen in eine Stiftung über. Aus dem Stiftungsertrag konnten die 60 Kirchen und Pfarrhäuser immer unterhalten werden. Nun könne man bei einer Fahrt durchs Baselbiet die schönen und in gutem baulichen Zustand befindlichen Kirchen bewundern. Eine Anpassung des Stiftungsdekrets sowie die Gesetzesänderungen begrüsst man nicht zuletzt, da sich auch die Lebensumstände der Pfarrer und in den Gemeinden verändert haben.


Daniela Schneeberger begrüsst auch mit der FDP im Wesentlichen die Lockerung der Zweckbindung und Entflechtung des Dreiecksverhältnisses ebenso wie die weiteren kleineren Gesetzesänderungen, welche den Veränderungen der heutigen Zeit entsprechen und ausgewogen sind. Die FDP ist für Eintreten und stimmt den Anträgen der FIK zu.


Für Eugen Tanner und die CVP-/EVP-Fraktion war massgebend, dass die Betroffenen - die reformierte Landeskirche respektive die einzelnen Kirchgemeinden - mit der Lösung glücklich werden können, was der Fall zu sein scheine. Man hofft, dass damit humanes Leben in die Pfarrhäuser zurückkehren kann - und nicht nur Mäuse Einzug halten. Auch wünscht man vor allem, dass die entsprechenden Kirchen wieder mit Leuten gefüllt werden. in diesem Sinne wird man sämtlichen Änderungen zustimmen.


Jürg Wiedemann spricht sich namens der Grünen Fraktion ebenfalls für Eintreten aus und wird der Vorlage vorbehaltlos zustimmen.


Regierungsrat Adrian Ballmer : Da man der Meinung war, der Staat solle sich grundsätzlich zurückhalten in Bezug auf die inneren Angelegenheiten der Kirche, stellte man bei der Frage der Nutzung der Pfarrhäuser lediglich seine guten Dienste bei der Moderation der Arbeitsgruppe zur Verfügung. Die Lösungen wurden durch die Kirchen selbst erarbeitet. Auch die Änderungsanträge der Kommission werden sowohl durch die Kirchendirektion wie auch die evangelisch-reformierte Kirche getragen. Dem Ratsplenum macht man beliebt, die Fassung der vorberatenden landrätlichen Kommission zu verabschieden.


Da weder zur Gesetzesänderung noch zum Dekret Anträge vorliegen, beantragt der Landratspräsident , sowohl beim Kirchengesetz wie beim Dekret auf eine Detailberatung zu verzichten.


://: Der Landrat stimmt diesem Vorgehen stillschweigend zu.


://: Nachdem sowohl zum Kirchengesetz wie auch zum Dekret kein Rückkommen verlangt wurde, ist somit die erste Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



Fortsetzung

Back to Top