Protokoll der Landratssitzung vom 27. April 2006

10
2006-085 vom 28. März 2006
Vorlage: Postulat 2001/073 vom 22. März 2001 von Esther Maag, Grüne Fraktion, betreffend Aggression im Strassenverkehr. - (Abschreibung. Direkte Beratung)
- Beschluss des Landrats: < beschlossen >



Nr. 1790

RR Sabine Pegoraro verweist auf die Argumentation zum vorhergehenden Postulat und bemerkt zum Thema FiaZ, Fahren in angetrunkenem Zustand, seit Längerem mache die Beratungsstelle für Alkohol und Suchtprobleme ein Beratungsangebot. Teilweise werden diese Kurse von den Fehlbaren freiwillig besucht; sie verkürzen den Ausweisentzug auf diese Weise um einen bis drei Monate. Als einziger Kanton kennt Baselland das Blas-Test-Programm. Im Zusammenhang mit einem Kursbesuch wird die Alkoholabstinenz während sechs Monaten mittels Atemlufttests durch die Polizei kontrolliert. Wird das Programm erfolgreich abgeschlossen, kann die Dauer des Führerausweisentzugs um neun Monate verkürzt werden. Die durchschnittliche Durchfallquote ist bei den FiaZ-Kursen erfreulich tief. Ziel aller Massnahmen ist es, die Verkehrssicherheit zu verbessern.


Der Landrat ist gebeten, auch dieses Postulat im Sinne des Prüfens und Berichtens abzuschreiben.


Die Kurse für die FiaZ-Täter haben sich bewährt, führt Esther Maag aus. Vor allem aber ging es Esther Maag in ihrem Vorstoss um die Raser, die sich im Verkehr nicht aufgrund von Trunkenheit fehlverhalten, sondern aufgrund von Geltungssucht, Wettbewerb und "Herumgockeln" mit übersetzter Geschwindigkeit durch die Welt rasen.


Je früher man bei Personen einwirkt, die eine Tendenz zu selbst- und fremdgefährdendem Verhalten im Verkehr zeigen, desto grösser sind die Erfolgsaussichten; will heissen, dass bei den Ersttätern anzusetzen ist. Zudem hält es Esther Maag für einen Widerspruch in sich, wenn von Verkehrserziehung für Unverbesserliche geredet wird.


In den Raum stellt die Grüne Fraktion die Frage, ob der vom TCS geplante Verkehrsplatz durch die gut bezahlten Kurse querfinanziert werden könnte. Dies zumal die reinen Kurskosten ja bloss 270 Franken betragen. Da sich Raser überdies häufig als nicht sehr vermögende Leute erweisen, stellt sich ausserdem die Frage, wer die Kosten trägt, wenn der Raser dazu nicht imstande sein sollte. Eine Abrechnung über die Sozialhilfe und damit über die Allgemeinheit wäre völlig bescheuert.


Die Wiederholungstäter sind härtere Quacknüsse, sie brauchen keinen Nachhilfeunterricht in Verkehrsregeln. Bei diesen Leuten geht es um das Umdenken, um das Auslösen eines Einsichtsprozesses. Zeigt die Polizei diesen Leuten einmal einen Film mit Horrorcrash wird keine nachhaltige Wirkung erzielt. Bei diesen Leuten helfen nur psychologische Methoden.


Grundsätzlich anerkennt die Grüne Fraktion die eingeleiteten Bemühungen. Vor der Abschreibung aber möchte die Fraktion konkrete Resultate über das Konzept. Erst in einem Jahr, wenn der Regierungsrat erneut berichtet haben wird, möchte die Grüne Fraktion endgültig über die Abschreibung befinden.


://: Der Landrat schreibt das Postulat 2001/073 von Esther Maag mit 50 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Fortsetzung

Back to Top