Protokoll der Landratssitzung vom 27. April 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 27. April 2006 |
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2005-316
vom 14. Dezember 2005
Motion
der SVP-Fraktion: Änderung des Dekrets zum Personalgesetz (Personaldekret)
- Beschluss des Landrats: < abgelehnt >
Nr. 1799
Der Regierungsrat lehnt die Ueberweisung der Motion ab.
RR Adrian Ballmer vertritt die Auffassung, die Förderung der Leistungshonorierung ist eine der Neuerungen des Lohnsystems, welches der Landrat im Jahre 2000 teilrevidiert hat. Es ist das Ergebnis einer erfolgreichen sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit. Das Lohnsystem wurde denn auch im Konsens sämtlicher Parteien in Kraft gesetzt.
Die damalige Landratsvorlage machte zum Thema Leistungshonorierung folgende Aussage: "Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen grundsätzlich für ausserordentliche Leistungen eine Honorierung erhalten. Es sollen sowohl einzelne Personen als auch Gruppen ausgezeichnet werden können."
Die Leistungshonorierung wurde wie folgt umgesetzt:
1.
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Der Regierungsrat hat gemäss § 24 des Personaldekrets die Kompetenz zur Gewinnung oder Erhaltung speziell qualifizierter MitarbeiterInnen eine Zulage von bis zu 20% des Jahresgehalts zu sprechen.
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2.
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Auf der Grundlage von § 25 hat der Regierungsrat im Rahmen des Personaldekrets per Januar 2006 nach mehrjähriger Pilotphase Richtlinien zur Ausrichtung von einmaligen und herausragenden Leistungen erlassen.
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3.
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In den §§ 15 und 16 des Personaldekrets ist die leistungsabhängige Erfahrungsstufenentwicklung geregelt und in § 27 der Personalverordnung konkretisiert.
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Bei unbestritten guter Leistung erfolgt der Stufenanstieg jährlich. Bei nachgewiesener ausserordentlich guter Leistung kann der Stufenanstieg beschleunigt und bei nachgewiesenermassen ungenügender Leistung muss der Stufenanstieg nicht gewährt werden.
Es besteht zumindest rechtlich also kein Anspruch auf einen automatischen Erfahrungsstufenanstieg. Daraus ergibt sich auch keine Notwendigkeit zur Aenderung des Personaldekrets.
Die personlarechtlichen Bestimmungen, wonach Erfahrungsstufenentwicklungen Leistungskomponenten beinhalten sind eindeutig.
Der Stufenanstieg ist gemäss Personaldekret mit einer Leistungsqualifizierung verbunden. Mit dem MAG existiert ein Instrument für die Zielvereinbarung und zur Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Allerdings bleibt noch viel zu tun, bis das Instrument in der Praxis flächendeckend angewendet werden kann.
Wie richtig bemerkt, unterliegt der ES-Anstieg rechtlich keinem Automatismus. Faktisch gibt es allerdings in aller Regel einen Automatismus, der damit zu begründen ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grossmehrheitlich eine gute Leistung erbringen.
Muss bei einer ungenügenden Leistung der Stufenanstieg ausgesetzt werden, darf dies nicht zweimal hintereinander passieren, ohne dass entsprechende Massnahmen getroffen werden.
Der Umbau des heutigen Lohnsystems mit einer Leistungskomponente zu einem Leistungslohnsystem käme einer Totalrevision gleich.
Aus den nach folgenden zwei Gründen sollte das Lohnsystem aber eine gewissen Bestand haben:
1.
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Ein derart massiver Eingriff ins Lohnsystem führt zu enormen internen Kosten und ist darum höchst ineffizient.
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Zu den Projektkosten innerhalb der Verwaltung kommen die Kosten für die rechtliche Nachbearbeitung der Systemänderung hinzu
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2.
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Der Arbeitgeber kommt seinen sozialen und partnerschaftlichen Verantwortung nicht mehr nach, wenn er elementare Teile des Lohnsystems in kürzester Zeit ändert.
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Der Finanzdirektor bittet den Rat eindringlich, auf einen derart massiven Eingriff ins Lohnsystem nach nur fünf Jahren seit Verabschiedung des heutigen Lohnsystems
zu verzichten, zumal das bestehende System leistungsbezogene Elemente enthält.
Zudem gibt es Bereiche mit einem weitaus dringenderen Handlungsbedarf.
Das Personalmanagement muss dringend verbessert werden. Dafür gilt es die notwendigen Instrumente zu entwickeln. Die Vorgesetzten aller Stufen müssen in ihrer Führungsaufgabe geschult, weitergebildet und unterstützt werden.
Auf diese Aufgaben muss sich die Regierung in nächster Zeit konzentrieren. Damit leistet sie einen Beitrag zur Leistungs- und Effizienzsteigerung. Ohne diese Voraussetzungen funktioniert das Leistungslohnsystem nicht.
Um die Kräfte auf die dringend notwendigen Aufgaben konzentrieren zu können, ersucht der Regierungsrat den Rat, die Motion nicht zu überweisen.
Hanspeter Ryser erinnert an die Aussage im Rahmen der jährlichen Budgetdebatte, ein Vergleich mit der Privatwirtschaft sei nicht möglich, da das Staatspersonal den Stufenanstieg habe und damit im Vergleich zur Privatwirtschaft überproportional bevorzugt werde.
Anlässlich der Landratsdebatte zum Besoldungsreglement. Damals wurde die Leistungskomponente noch ausdrücklich gelobt. Damals wurde betont, dass ein Erfahrungsstufenanstieg nur bei guter Leistung zugesprochen werde.
Hanspeter Ryser hat nun im Nachhinein den "Automatismus" hinterfragt.
Will ein Vorgesetzter einem Mitarbeitenden einen Erfahrungsstufenanstieg verweigern, muss ein Personalgespräch geführt und anschliessend eine Verfügung erlassen werden, die bis zum Verwaltungsgericht weitergezogen werden kann.
Bis zu einem endgültigen Entscheid kann bis zu einem halben Jahr verstreichen. Während dieser Zeit muss der Vorgesetzte mit "Aerger in seinem Laden" rechnen.
Das Beste dabei ist jedoch der Umstand, das der Erfahrungsstufenanstieg höchstens einmal ausgesetzt werden kann. Genügen die Leistungen auch beim zweiten Mal nicht für die Ausrichtung des Erfahrungsstufenanstiegs, kommt es zur Kündigung des oder der betroffenen MitarbeiterIn.
Jemand mit Führungsverantwortung weiss aber, dass es Angestellte gibt, die zwar keine Lohnerhöhung verdienen, weil sie die erforderliche Leistung nicht zu erbringen vermögen. Nichts desto trotz sind sie ihren aktuellen Lohn aber wert und für eine Kündigung besteht kein Grund.
Hanspeter Ryser räumt ein, als Vorgesetzter beim Kanton würde er sich wahrscheinlich auch zweimal überlegen, ob er jemandem dem ES-Anstieg verweigern soll, umso mehr es ja nicht sein Geld ist, und er lieber als guter Kollege denn als der böse Chef dasteht.
Dass dies offenbar der Mehrheit der Vorgesetzten beim Staat ähnlich geht zeigt die Tatsache, dass von rund 12'000 Mitarbeitenden jährlich nur einigen wenigen der Erfahrungsstufenanstieg verwehrt wird.
Seine Abklärungen haben ergeben, dass Theorie und Praxis zwei verschiedene Dinge sind, weil de facto jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter einen Anspruch auf einen ES-Anstieg hat, ohne seine Leistung unter Beweis stellen zu müssen. Im Gegenteil, die Vorgesetzten müssen ihren Mitarbeitenden nachweisen, dass sie eine ungenügende Leistung erbringen.
Mit der Motion soll dem Vorgesetzten nun die Möglichkeit eingeräumt werden, aufgrund des Personalgesprächs den ES-Anstieg zu gewähren oder abzulehnen.
Dass sich in der Praxis damit nicht viel ändert, ist Hanspeter Ryser bewusst. Immerhin kann ein Vorgesetzter aber seine Verantwortung wahrnehmen ohne von langen Verfahren abgeschreckt zu werden.
Am Tag, als die Motion eingereicht wurde, hat sich ein Rektor bei Hanspeter Ryser gemeldet, und ihn mit der Frage konfrontiert, wie er sich das eigentlich vorstelle. Wenn seine Motion Erfolg habe, werde er künftig seine Kollegen bewerten müssen....
Noch mehr erstaunt hat ihn die Reaktion eines Amtsvorstehers, der die Motion ohne zu zögern als "fertige Blödsinn" bezeichnete. Hat der Landrat wieder einmal nicht den gesamten Teuerungsgleich gewährt, konnte er seine Leute bisher damit motivieren, ihnen bleibe ja noch der ES-Anstieg. Dass er nun künftig seine Leute auch noch bewerten soll, fand er unzumutbar.
Aufgrund dieser Reaktionen wurde Hanspeter Ryser erst bewusst, dass die Motion auch die Lehrer tangiert. In den mit der Lehrerschaft geführten Diskussion stiess er auf wenig Begeisterung. Die Betroffenen fürchten sich vor der Willkür des oder der Vorgesetzten. aber auch davor, dass der ES-Anstieg zu einem Budgetposten der FKD wird und damit manipulierbar ist.
Im Januar 2006 riefen die Personalverbände mit einem Flugblatt zu einer Protestkundgebung auf. Darin stand u.a., die Motion stelle den grössten Angriff aller Zeiten auf den Arbeitsfrieden dar.
Würde diese Aussage zutreffen, müsste Hanspeter Ryser entgegen seiner inneren Ueberzeugung demjenigen Bundesrat recht geben, welcher den Staat als geschützte Werkstatt bezeichnete.
An die SP-Fraktion gerichtet bemerkt Hanspeter Ryser, er hoffe, dass diese ihrem eingeschlagenen Weg treu bleibe, denn ein zuverlässigen Gegner sei ihm lieber als ein unzuverlässiger Partner.
In einem Pressecommuniqué vom 27. Januar 2001 habe sich die FDP-Fraktion mit aller Deutlichkeit vom seinem Vorstoss distanziert.
Am 22. April 2004, das Landratsprotokoll belegt dies, wurden u.a. zwei Motionen behandelt; eine von der SVP-Fraktion [ 2003-256 ] und eine zweite von Remo Franz [ 2003-313 ]. Beide Vorstösse hatten den Personalstopp zum Thema.
In Pkt. 4 seiner Motion forderte Remo Franz zudem: "Durch Gesetzesänderungen sind für das Staatspersonal, soweit es nicht direkt in hoheitlichen Funktionen, beispielsweise Gerichten tätig ist, kündbare und mit der Privatwirtschaft vergleichbare Anstellungsverhältnisse zu schaffen. Erfahrungsstufen mit automatischem Anstieg des Reallohns sind abzuschaffen. Die Flexibilität für Lohnzahlungen ist dagegen je nach Marktlage zu erhöhen."
Diesem Vorstoss hat der Landrat damals grossmehrheitlich zugestimmt. Der damalige Sprecher der FDP-Fraktion, Werner Rufi, hat in seinem Votum mit Nachdruck festgehalten, dass, entgegen der Meinung des Regierungsrates, die Motion überwiesen werden müsse.
Hanspeter Ryser wartet nun gespannt auf die Erklärung der FDP, was sie zu ihrem Gesinnungswandel veranlasst hat. Er hofft, dieser lasse sich nicht damit begründen, dass 2004 ein Jahr nach und 2006 ein Jahr vor den Wahlen ist.
Erstaunt hat ihn auch die Aussage des Regierungsrates. Nachdem dieser gemäss Protokoll vom 22.4.2004 noch bereit war, die Motion von Remo Franz als Postulat, ohne Zahlen sogar als Motion, entgegen zu nehmen, lehnt sie nun seine abgeschwächte Form ab.
Für die Behandlung einer Motion hat die Regierung zwei Jahre Zeit. Dieser Termin ist vor fünf Tagen abgelaufen.
In der Vorlage 2006/041 werden Aufträge, die nicht innert gesetzlicher Frist erfüllt wurden, zusammengefasst. Die Motion 2003/313 ist darin jedoch nicht enthalten.
Als ehemaliger Subko-Präsident der GPK hält es Hanspeter Ryser für ausgeschlossen, dass in der FKD ein Vorstoss verloren geht. Trotzdem ist er weg und seine Motion lehnt die Regierung nun ab!
Oder stimmt womöglich die Behauptung, die Motion von Remo Franz sei nicht ernst zu nehmen, weil Punkt 4 seiner Motion die Einheit der Materie verletze und die Motion dadurch ungültig werde?
Hanspeter Ryser hat bisher allerdings noch nie gehört, dass es bezüglich eines Motionsinhalts Auflagen gibt.
Abschliessend betont der SVP-Vertreter, er halte mit Sicherheit an seiner Motion fest, da die heutige Praxis weder richtig noch gerecht sei.
Er erwarte, dass sich Regierung und Verwaltung mit dem Vorstoss auseinander setzen, zumal der Landrat vor zwei Jahren und fünf Tagen den Auftrag dazu schon einmal erteilt hat.
Peter Küng betont, die SP-Fraktion habe ihre Meinung nicht geändert und als Hanspeter Rysers "Motiönli" sei nun tatsächlich eine Motion geworden.
Für die SP-Fraktion ist sie ein klares Misstrauensvotum gegenüber dem Staatspersonal. Sie hat innerhalb der Kantonsangestellten zu einer grossen Verunsicherung geführt.
Die SP steht hinter dem 2001 eingeführten Lohnsystem. Sie hält es für fair und gerecht. Im Uebrigen hat sich damals auch die SVP zustimmend dazu geäussert.
Die SP wird keine derart populistische Motion unterstützen. Sie lehnt einen Wahlkampfstart mit Motionen dieser Art entscheiden ab und stellt sich schützend vor die Staatsangestellten.
Die SP unterstützt die Regierung in ihren Bemühungen.
Christine Mangold geht direkt auf die Herausforderung Hanspeter Rysers ein und stellt fest, bei der Motion von Remo Franz ging es nach Ansicht der FDP-Fraktion in erster Linie um das Thema Personalstopp. Obwohl unter Pkt. 4 der automatische Erfahrungsstufenanstieg erwähnt wurde, hat sich der Landrat damals ausschliesslich mit dem Personalstopp auseinander gesetzt.
Wenn, wie Hanspeter Ryser behauptet, die damalige Formulierung so klar war, ist die vorliegenden Motion grundsätzlich überflüssig.
Die FDP-Fraktion schliesst sich dem Votum des Finanzdirektors an.
Das neue Lohnsystem ist seit 2001 in Kraft. Damals wurde hart gerungen und nach Kompromissen zur Umsetzung gesucht. Nachdem verschiedene Automatismen geprüft wurden, entschied man sich letztlich für die vom Finanzdirektor erwähnte Lösung.
An einem seit 2001 eingeführten Gesetz nun bereits wieder Aenderungen vorzunehmen, wäre der falsche Weg. Es wäre zudem riskant, einen einzelnen Punkt aus einem derart komplexen Gebilde herauszulösen und zu verändern.
Unter § 30 Punkt e) ist die Einführung allfälliger Leistungskomponenten klar definiert. Die Führungsinstrumente sind somit vorhanden, sie müssen lediglich eingesetzt werden.
Im Wissen, dass noch einiges im Argen liegt, hat die FDP eine Motion zur Verbesserung und Vereinheitlichung des kantonalen Personalmanagements eingereicht.
Dass es an einer koordinierten und ganzheitlichen Personalstrategie mangelt ist auch der FDP nicht entgangen. Sie verlangt deshalb in ihrer Motion ein Personalmanagementkonzept, das in sämtlichen Direktionen und Dienststellen zur Anwendung kommt.
Weshalb der Stellenplan noch immer nicht überall vorhanden ist, ist für die FDP unerklärlich.
Eine Gemeinde ohne Stellenplan wäre ein Ding der Unmöglichkeit.
Die vorliegende Motion ist für die FDP nicht der richtige Weg; sie steht ihr aus diesem Grund ablehnend gegenüber.
Eugen Tanner ruft dem Rat ins Gedächtnis, dass der Erfahrungsstufenanstiegs in den vergangenen Jahren ein Dauerbrenner war. Im Vordergrund stand dabei die Frage, ob der Erfahrungsstufenanstieg zwingend zu jährlichen Mehraufwand von 10 Mio. Franken führen muss. Eine Erklärung dafür wurde bis heute nicht geliefert.
Die Regierung argumentierte immer wieder damit, aufgrund des fehlenden Personalcontrollings seien aussagekräftige Zahlen noch nicht verfügbar.
Die CVP-Fraktion hat in der Folge bei der Beratung des Jahresprogramms moniert, den Instrumenten in Zusammenhang mit dem Erfahrungsstufenanstieg sei erste Priorität einzuräumen.
Die CVP ist seit langem überzeugt, mittelfristig müsse der Erfahrungsstufenanstieg kostenneutral ausfallen, da im Rahmen der normalen Fluktuationen ein Mutationsgewinn entsteht.
Die Regierung weist aber ebenso regelmässig darauf hin, die Mehrkosten resultieren aus dem ES-Anstieg.
Die CVP geht davon aus, dass die Mittel zwar eingesetzt werden, aber nicht zur Finanzierung des ES-Anstiegs sondern für Einstufungen in höhere Lohnklassen bei Neuanstellungen und bei bestehenden Funktionen. Diesbezüglich Unterlagen fehlen leider.
Eugen Tanner ruft dem Rat in Erinnerung, dass die Finanzkontrolle Erhebungen in Zusammenhang mit der Handhabung der leistungsgerechten Entlöhnung gemacht hat. Der an die Regierung abgegebene Bericht hat offenbar zu grösseren Diskussionen geführt, da die darin enthaltenen Feststellungen nicht unumstritten sind resp. beim Regierungsgremium nicht überall auf Begeisterung stiess.
Eugen Tanner wartet immer noch auf den Schlussbericht der Finanzkontrolle. Dieser könnte für die Arbeit des Parlaments hilfreich sein.
Zur Motion der SVP nimmt die CVP-Fraktion wie folgt Stellung::
1.
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Die CVP stellt fest, dass in der Motion nicht die Abschaffung des ES-Anstiegs verlangt wird. Es wird einzig darauf hingewiesen, dass der Automatismus für den ES-Anstieg nicht gegeben ist.
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Da im Dekret kein Automatismus verlangt wird, haben die Vorgesetzten hinsichtlich des ES-Anstiegs Handlungsspielraum. Wie sie diesen nutzen, bleibt ihnen überlassen.
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2.
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Durch die Revision des Personaldekrets ist es heute möglich, Leistungen abzugelten, sowohl über spezielle Zahlungen, wie auch im Rahmen des ES-Anstiegs.
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Nachdem die Erhebung für das Jahr 2005 zeigt, dass bei acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein beschleunigter ES-Anstieg vorgenommen wurde, während bei einer Mitarbeiterin resp. einem Mitarbeiter der ES-Anstieg ausgesetzt wurde, entstehen bei Eugen Tanner erhebliche Zweifel, dass die vorhandenen Instrumente auch richtig genutzt werden.
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Die Praxis zeigt, dass nicht die Gesetzgebung sondern die Handhabung der vorhandenen Instrumente das Problem ist. Dieses sollte nun endlich mit der erforderlichen Priorität angegangen werden.
3.
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Zum von Remo Franz unter dem Titel Personalstopp eingereichten Motion bemerkt Eugen Tanner, das Hauptthema der Motion war der Personalstopp. Es trifft jedoch zu, dass unter Punkt 4. mit der Privatwirtschaftlich vergleichbare Bedingungen gefordert wurden.
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Bei der Debatte hat sich das Parlament jedoch ausschliesslich zur Frage des Personalstopps geäussert.
Die CVP bittet den Motionär, den Stand seines berechtigtes Anliegens mit einem Postulat abzufragen.
Kaspar Birkhäuser schickt voraus, die Motion habe für ihn als Angestellten des Kantons, der in vier Jahren in Pension geht, kaum mehr Auswirkungen.
Den Zeichen der Zeit folgend und in Anlehnung an die Privatwirtschaft hat der Landrat 1998 das neue Personalgesetz verabschiedet. Dieses berücksichtigt bei der Lohngestaltung auf realistische Art verschiedene Aspekte wie Ausbildung, Funktion, Erfahrung und Leistung.
Inzwischen ist das Gesetz in Kraft getreten und hat sich in der Praxis insgesamt bewährt.
Mit erheblichem Aufwand werden inzwischen auch die Leistungen jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters gemessen und bei der Lohngestaltung mit berücksichtigt.
Nun verlangt Hanspeter Ryser in seiner Motion eine "Amerikanisierung" der Lohngestaltung. Dabei ist allgemein bekannt, dass Leistung oft nur schwer und mit Vorbehalt messbar ist.
Das Personaldekret in seiner Gesamtheit sorgt für eine Lohngestaltung auf einer umfassenden und ausgewogenen Basis. Die Leistung nimmt dabei den ihr gebührenden Anteil ein, sie wird jedoch nicht überbewertet. Genau diese Ueberbewertung wird mit der vorliegenden Motion jedoch beabsichtigt.
Die Fraktion der Grünen lehnt die Motion darum kategorisch ab.
Wie von Eugen Tanner richtig bemerkt, muss die Handhabung verbessert werden: Eine Motion, die das Kind mit dem Bad ausschüttet, hilft hier nicht weiter.
Aus eigener Erfahrung weiss Karl Willimann , Baselland hat ein gutes und grosszügiges Lohnsystem, das jedoch zweifellos Schwächen bei der Leistungskomponente aufweist.
Der Finanzdirektor habe zwar einen rechtlichen Anspruch auf den Erfahrungsstufenanstieg verneint. In der Praxis, die Zahlen Eugen Tanners haben es deutlich gemacht, besteht jedoch ein Automatismus.
Trotz der kollektiven Empörung der Personalverbände, gibt es in der Verwaltung öffentlich-rechtliche Angestellte, die es begrüssen würden, aufgrund ihrer Leistung entlöhnt zu werden.
In seinen siebenundzwanzig Jahren als Dienststellenleiter hat Karl Willimann diese Erfahrung mehr als einmal gemacht.
Seit 1992 besteht ein Regierungsbeschluss, wonach Mitarbeitergespräche durchzuführen sind.
Die BKSD hat sich bisher erfolgreich gegen solche Gespräche bei der Lehrerschaft zur Wehr gesetzt. Es wird damit argumentiert, für die Lehrerschaft sei ein MAG unzumutbar, da der Vorgesetzte in der Regel kein Pädagoge ist.
Karl Willimann ist der Auffassung, wird die Führungsverantwortung schon als Führungsinstrument eingesetzt, sollte davon die gesamte Verwaltung betroffen sein.
Als die Regierung WoV noch als Allerheilmittel pries, hat sie die Dienststellenleiter im Landratssaal versammelt und ihnen mitgeteilt, sie als Dienststellenleiter hätten in Zukunft die Verantwortung für die Zuweisung des Leistungslohns ihrer Untergebenen. Dafür stehe jedem Dienstsellenleiter 1% der Gesamtlohnsumme seiner Abteilung zur Verfügung. Es blieb allerdings bei der Absicht. Karl Willimann fragt sich, wo sind die guten Vorsätze von WoV geblieben und wo die Absicht, die Führungsverantwortung beim Kader zu erhöhen?
Seiner Meinung spricht vieles dafür, im Rahmen des Vorstosses nochmals über WoV nachzudenken.
Remo Franz erstaunt weniger der Inhalt der SVP-Motion als vielmehr die Tatsache, dass bezüglich seiner am 10. Dezember 2003 eingereichten und am 22. April 2004 vom Parlament überwiesene Motion Funkstille herrscht.
In seiner Motion 2003/313 habe er unter anderem verlangt, dass der Personalbestand zurückgefahren und zur Flexibilisierung ein Stellenpool gebildet werde und dass, Zitat: "Erfahrungsstufen mit automatischem Anstieg des Reallohnes abzuschaffen sind. Die Flexibilität für Lohnzahlungen müsse hingegen erhöht werden."
Da sein Anliegen bei der Regierung seit über zwei Jahren deponiert ist, und der Vorstoss der SVP sich mit seiner Forderung deckt, erübrigt sich deren Vorstoss grundsätzlich.
Remo Franz legt Wert darauf, dass seine Motion keinerlei personalfeindlichen Komponenten enthält sondern leistungsbezogene Perspektiven öffnen will.
Bereits in früheren Vorstössen habe er immer wieder auf diesen Punkt hingewiesen.
Zur Unterstützung ihrer eigenen Motion hat sich die CVP entschieden, die Motion Ryser als Postulat zu unterstützen.
Hanspeter Ryser kann Peter Küng insofern beruhigen, als auch die SVP der Meinung ist, dass Staatspersonal mache einen guten Job.
Nichts desto trotz halte er die heutige Praxis der Handhabung des Stufenanstiegs für führungsuntauglich. Wie von Eugen Tanner richtig bemerkt, gehe es ihm nicht um die Abschaffung des ES-Anstiegs.
Im Sinne eines Kompromisses erkläre er sich jedoch bereit, seine Motion in ein Postulat umzuwandeln.
RR Adrian Ballmer stellt fest, nicht alle, die der Motion ablehnend gegenüber stehen, tun dies aus dem gleichen Grund.
Weder halte er eine stärkere Betonung der Leistungskomponente für unangebracht, noch sei er der Auffassung die Leistungen der pädagogischen Berufe können nicht bewertet werden.
Momentan fehlen aber die praktischen Voraussetzungen für eine wesentlich stärkere Betonung der Leistungskomponente.
Dabei sind nicht die rechtlichen Grundlagen das Problem, weshalb eine Aenderung des Personaldekrets auch nicht die Lösung sein kann.
Im Uebrigen besteht keine Bevorzugung gegenüber der Privatwirtschaft.
Die Lohnerhöhung zwischen dem Grundlohn und der höchsten Erfahrungsstufe ES 27 liegt durchschnittlich bei 35% .
Der Unterschied zur Privatwirtschaft besteht darin, dass das Lohnsystem der Verwaltung einer stetigen Entwicklung unterliegt, während die Lohnschwankungen in der Privatwirtschaft kurzfristig grösser, über die Jahre eines Arbeitslebens aber mit der Verwaltung durchaus vergleichbar sind.
Entgegen der Annahme von Christine Mangold ,verfügen inzwischen mit Ausnahme der Schulen alle Direktionen über einen Sollstellenplan.
Was den Vorstoss 2003/313 anbelangt, war keineswegs bis heute Funkstille. Ueberwiesen wurde der Vorstoss am 22. April 2004. In Zusammenhang mit GAP hat die Regierung zum Personalstopp sehr wohl Stellung bezogen.
Eric Nussbaumer macht angesichts der fortgeschrittenen Zeit beliebt, die Rednerliste zu schliesssen.
://: Dagegen erhebt sich kein Widerstand.
Christoph Frommherz geht in seinen Ueberlegungen davon aus, dass die Staatsangestellten ihre Arbeit gut machen und bereit sind, die erforderliche Leistung zu erbringen.
Aus dieser Sicht erscheint ihm mit zunehmendem Dienstalter aufgrund der Produktivitätssteigerung ein höherer Lohn gerechtfertigt.
Die Leistungsbeurteilung einzelner Personen erweist sich teilweise als problematisch. Bei Mitarbeitenden, die in einem Team arbeiten, muss das Umfeld mit berücksichtigt werden.
Es ist darum besonders wichtig, die Vorgesetzten auf ihre Führungsrolle vorzubereiten und sie bei ihrer Aufgabe zu unterstützen.
Als Lehrer und damit Direktbetroffener erklärt Martin Rüegg , die Lehrerschaft widersetzte sich den Mitarbeitergesprächen keineswegs. Solche Gespräche finden statt.
Nach einem Vorgespräch und einem Lektionsbesuch findet ein Schlussgespräch mit Zielvereinbarungen statt.
Im Sinne einer Gleichbehandlung ist der Lehrerschaft wichtig, dass die Gespräche nach einem einheitlichen System erfolgen.
Jürg Wiedemann , ebenfalls Lehrer, weiss nicht woher das Gerücht stammt, in den Schulen gebe es keine MAG's.
Seiner Ansicht nach ist es enorm schwierig, für die Lehrer gerechte Kriterien aufzustellen, da jede Lehrerin und jeder Lehrer autonom und ohne Aufsicht der Schulleitung arbeitet.
Bezugnehmend auf das Votum Hanspeter Rysers stellt Werner Rufi klar, seitens der FDP-Fraktion habe kein Gesinnungswandel stattgefunden. Hauptthema des Vorstosses von Remo Franz war der Personalstopp und nicht der Erfahrungsstufenanstieg.
Mit dem Vorstoss betr. Personalmanagement hat die FDP ein Signal gesetzt. Es geht, wie vom Finanzdirektor richtig bemerkt, um die Frage der praktischen Handhabung. Eine Gesetzesänderung bringt in diesem Fall nichts.
Im Gegensatz zum Votum Jürg Wiedemanns ist Werner Rufi der Meinung, es seien alle Direktionen miteinzubeziehen. Sonderbehandlungen sind zu vermeiden.
Eric Nussbaumer teilt mit, dass fünfzehn Ratsmitglieder eine namentliche Abstimmung verlangen.
://: Der Landrat lehnt den Vorstoss 2005/316 mit 38 : 34 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
Mit Ja stimmten:
Augstburger Elisabeth, Bachmann Rita, Brunner Rosemarie, Corvini Ivo, Franz Remo, Gaugler Daniela, Gerber Fredy, Gorrengourt Christine, Haas Hildy, Hammel Urs, Hasler Gerhard, Hess Urs, Holinger Peter, Jermann Hans, Jordi Paul, Jourdan Thomi, Krähenbühl Jörg, Nufer Juliana, Piatti Aldo, Rohrbach Paul, Ryser Hanspeter, Schäfli Patrick, Schneider Elisabeth, Schulte Thomas, Simonet Jacqueline, Steiner Christian, Straumann Dominik, Tanner Eugen, Wegmüller Helen, Willimann Karl, Wirz Hansruedi, Wullschleger Hanspeter, Wüthrich Ernst, Zwick Peter
Mit Nein stimmten:
Aebi Heinz, Birkhäuser Kaspar, Brassel Ruedi, Ceccarelli Daniele, Chappuis Eva, Degen Jürg, Frommherz Christoph, Fuchs Beatrice, Göschke Madeleine, Gutzwiller Eva, Huggel Hanni, Jäggi Ursula, Joset Marc, Keller Rudolf, Küng Peter, Maag Esther, Mangold Christine, Marbet Annemarie, Münger Daniel, Reber Isaac, Richterich Rolf, Rudin Christoph, Rüegg Martin, Rufi Werner, Schär Paul, Schenk Dieter, Schmied Elsbeth, Schneeberger Daniela, Schoch Philipp, Schuler Agathe, Schweizer Hannes, Steiger Bruno, Svoboda Paul, Van der Merwe Judith, Vögelin Rosmarie, Wenk Daniel, Wiedemann Jürg, Ziegler Röbi
Enthaltungen:
Frey Hanspeter, Hollinger Marianne
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Schluss der Sitzung
Landratspräsident Eric Nussbaumer schliesst die Sitzung um 17.20 Uhr und wünscht seinen Ratskolleginnen und -kollegen einen schönen Abend.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Die nächste Landratssitzung findet statt am 11. Mai 2006
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