Protokoll der Landratssitzung vom 27. April 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 27. April 2006 |
6
2006-034
vom 31. Januar 2006
Vorlage:
Gesetz über den unverzüglichen Bau der H2 zwischen Pratteln - Liestal; Finanzierung des Verpflichtungskredites für den Bau der H2. -
1. Lesung
- Bericht der Kommission vom:
10. April 2006
- Beschluss des Landrats: < 1. Lesung abgeschlossen >
Nr. 1779
6 2006/034
Berichte des Regierungsrates vom 31. Januar 2006 und der Finanzkommission vom 10. April 2006: Gesetz über den unverzüglichen Bau der H2 zwischen Pratteln - Liestal; Finanzierung des Verpflichtungskredites für den Bau der H2. 1. Lesung
Kommissionspräsident Marc Joset bezeichnet den Titel: "Gesetz über den unverzüglichen Bau der H2 zwischen Pratteln - Liestal; Finanzierung des Verpflichtungskredites für den Bau der H2" als etwas seltsam für ein Gesetz. Es handle sich um einen politischen Titel, welcher inhaltlich aber von der Finanzkommission gebilligt wurde, da diese die Absicht des unverzüglichen Baus bekräftigte. Das Spezialgesetz betreffe eine Spezialfinanzierung mit einer befristeten Aufhebung des Verkehrssteuerrabattes. Ziel der Vorlage und des vorgeschlagenen Finanzierungsplanes ist die Sicherstellung der Finanzierung der H2 und die Möglichkeit eines Starts der Bauarbeiten vor der definitiven Zusicherung der Bundesbeiträge. Die Finanzkommission empfiehlt dem Landrat mit 4:3 Stimmen bei 5 Enthaltungen, dem vorliegenden Gesetzesentwurf zuzustimmen.
Der Beschluss der Finanzkommission wurde gefällt, bevor die Behandlung und Überweisung der Motion betreffend Zusatzkredit für den durchgehenden Tunnel im Rat behandelt wurde. Die Enthaltungen zum vorliegenden Geschäft seien also nicht als Gleichgültigkeit zu interpretieren, sondern als eine Haltung, mit welcher alle Optionen in einem politischen Gesamtkontext und im Zusammenhang mit dem Entscheidungsprozess zum Tunnel-Zusatzkredit offengehalten werden sollen. Weder hänge der Tunnel direkt vom Finanzierungsgesetz ab noch umgekehrt, trotzdem bestehe jedoch ein politscher Zusammenhang. Es mache daher Sinn, heute die erste Gesetzeslesung durchzuführen, anlässlich der nächsten Landratssitzung über die Vorlage zur Projektänderung mit dem Zusatzkredit zu befinden und erst in der nachfolgenden Sitzung die zweite Lesung durchzuführen und definitiv zu beschliessen. Auf jeden Fall sei eine allfällige Variante mit durchgehendem Tunnel in der vorliegenden Formulierung des § 1 enthalten.
§ 1
1 Das vom Landrat am 6. Februar 1995 beschlossene Generelle Projekt "Jurastrasse J2" (...) wird mit den notwendigen und bis anhin vorgenommenen Projektanpassungen und Projektänderungen unverzüglich verwirklicht.
Die Finanzkommission lehnte es ab, im Gesetzestext allfällige Varianten zu erwähnen.
Im Grundsatz werde die so genannte verursachergerechte Finanzierung aus Mitteln der Motorfahrzeugsteuer und aus einem zweckgebundene Fonds begrüsst und nicht in Frage gestellt, dies inklusive eines allfälligen Zusatzkredites für die Variante mit durchgehendem Tunnel.
Zwei respektable Minderheitspositionen in der Finanzkommission bringen der vorgeschlagenen Finanzierung grosse Vorbehalte entgegen. Eine Minderheit könne der Vorlage nur dann zustimmen, wenn sämtliche Kosten (auch die bisher investierten 62 Mio. Franken sowie die 22 Mio. Franken Rückbaukosten) aus dem Fonds bestritten werden und dieser entsprechend unbefristet geäufnet wird. Der Verkehrssteuerrabatt soll also so lange aufgehoben werden, bis die H2 vollständig finanziert ist.
Eine weitere Kommissionsminderheit möchte den Verkehrssteuerrabatt während maximal fünf Jahren nur zur Hälfte aufheben, dies mit der Begründung, es handle sich dabei im Grunde genommen um eine Steuererhöhung.
Nur eine knappe Mehrheit stimmte in der Kommission also der Finanzregelung, wie sie vom Regierungsrat vorgeschlagen wird, zu. Der Vorschlag lautet: Aufhebung des Verkehrssteuerrabattes befristet auf fünf Jahre, die Verlängerungsmöglichkeit durch den Landrat um weitere max. fünf Jahre und keine weiteren Mittel aus dem Fonds für den Rückbau der Rheinstrasse. Die Befristung der Aufhebung des Verkehrssteuerrabattes auf fünf Jahre gebe dem Landrat die Möglichkeit, dann in Kenntnis des Bundesbeitrags neu zu entscheiden.
Eine grob geschätzte Rechnung kommt zu folgendem Resultat: Die Aufhebung des Verkehrssteuerrabattes ergebe Mehreinnahmen von mindestens 17 Mio. Franken pro Jahr. Der Gesamtaufwand betrage rund 250 Mio. Franken, wobei die erhofften Bundessubventionen rund 100 Mio. Franken betragen könnten. Die Finanzierungsdauer werde also ungefähr zwischen 5 und 10 Jahren liegen. Die Belastung für jeden Autohalter und jede Autohalterin betrage bei einem Mittelklassewagen rund 100 bis 120 Franken pro Jahr, dies im Gegensatz zur Vorlage, welche irrtümlicherweise nur 60 bis 70 Franken ausweise.
Eine knappe Mehrheit der Finanzkommission schliesst sich also den Überlegungen des Regierungsrates an und empfiehlt dem Landrat, dem vorliegenden Gesetzesentwurf zuzustimmen. Sämtliche Vorstösse in diesem Zusammenhang werden von der Kommission zur Abschreibung empfohlen.
Annemarie Marbet stellt fest, mit der aktuellen Vorlage werde eigens ein Gesetz für ein Strassenbauprojekt geschaffen. Die SP unterstütze das Projekt, weil sie den Volksentscheid aus den Jahren 1995 resp. 1997 zu respektieren habe und auch akzeptiere. Die Kompromissbereitschaft der SP-Fraktion gelte jedoch nicht zu jedem Preis. Für das Projekt H2 wurden bereits Gelder in der Höhe von 62 Mio. Franken aus der Staatskasse ausgelegt und nun werde von vielen Seiten auf den unverzüglichen Bau der Strasse gedrängt, ohne sicher zu sein, ob die 30 Mio. Franken Subventionen des Bundes tatsächlich fliessen werden. Die SP-Fraktion könne dem Projekt daher nur geschlossen zustimmen, falls die Finanzierung einheitlich durch die Aufhebung des Motorfahrzeugsteuer-Rabattes erfolge.
Die SP-Fraktion werde ihre bereits im Rahmen der Kommissionsberatungen gestellten Anträge wiederholen, elementar seien dabei folgende Punkte:
- Die H2 wird durch eine Aufhebung des Motorfahr-zeugsteuer-Rabattes finanziert.
- Aufhebung des Motorfahrzeugsteuer-Rabattes für die vollständige Finanzierung des Projekts.
Unter den oben genannten Prämissen ist die SP bereit, dem vorliegenden Kompromiss einstimmig zuzustimmen und dem Gesetz somit zu einem 4/5-Mehr im Landrat zu verhelfen.
Die SP-Fraktion wolle verhindern, dass durch Strassenbauprojekte weiterer Spardruck auf andere Bereiche ausgeübt werde. Die SP habe zu einer Lösung Hand geboten, und falls ihre Anliegen im Landrat kein Gehör finden, liege es an den Bürgerlichen, wenn das Gesetz nicht mit genügend Ja-Stimmen verabschiedet werden könne. Es sei offen, wie sich die einzelnen Mitglieder bei der Schlussabstimmung verhalten werden, sollten die oben genannten Prämissen nicht eingehalten werden. In einem allfälligen Abstimmungskampf wäre die SP zudem frei, sich neu auszurichten und die Frage nach dem Wie der Finanzierung und des Baus der H2 erneut zu stellen.
Die SP zeigt sich befremdet, dass mit der H2- Initiative noch einmal ein weiteres politisches Instrument bemüht werde. Der Landrat habe es im Rahmen der zweiten Lesung in der Hand, ein Zeichen zu setzen und der Landratspolitik zum Erfolg zu verhelfen. Die SP erwartet daher, dass die Initiative nach einer klaren Verabschiedung der aktuellen Vorlage zurückgezogen werde.
Die SP-Fraktion spricht sich für Eintreten auf die Vorlage 2006/034 aus.
Helen Wegmüller spricht sich seitens der SVP-Fraktion nach 40-jähriger Leidensgeschichte und zwei Volksabstimmungen für eine rasche Realisierung der H2 aus. Dazu kommt, dass der Bund 135 Mio. Franken Bundesbeiträge versprochen habe, welche innerhalb von zwei Jahren beansprucht werden müssen, also bis 2008, da sie ansonsten verfallen. Da die finanziellen Voraussetzung für den Bau der H2 zur Zeit so gut seien, entschied sich die SVP-Fraktion nach hartem, zähem Ringen um einen Konsens innerhalb der Fraktion dafür, der Finanzierung gemäss Vorschlag der Regierung zuzustimmen.
Anton Fritschi erklärt, die FDP-Fraktion wolle mit der Unterstützung der vorliegenden Vorlage zwei Ziele erreichen: Den unverzüglichen Bau resp. die Fertigstellung der H2 in 2 Etappen und andererseits die Finanzierung des Verpflichtungskredites für den Bau mittels Spezialfinanzierung via Fonds und befristeter Aufhebung des Motorfahrzeugsteuer-Rabattes. Heute gehe es jedoch nicht darum, über die Varianten eines offenen oder geschlossenen Tunnels zu befinden. Diese Frage werde später im Rahmen einer Zusatzvorlage behandelt und beantwortet. Die aktuelle Vorlage enthalte einen Landratsbeschluss, welcher es dem Landrat ermögliche, die von ihm bevorzugte Variante zu wählen.
Zur Vorlage: Der Gesetzesentwurf sei in § 1 derart offen gestaltet, dass verschiedene Varianten ohne Abänderung des Gesetzes möglich seien. Die FDP-Fraktion befürworte die vorgesehene, fünfjährige Befristung der Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes. Nach fünf Jahren werde eine Neubeurteilung erfolgen, wobei für die FDP bereits jetzt klar sei, dass wer A sage, auch B sagen müsse. Nach wie vor werde mit einer Kostenbeteiligung des Bundes gerechnet. Sollten die Eidgenössischen Räte den Verkehrsinfrastrukturfonds unterstützen, werde sich der Bund mit 50 % an der H2 beteiligen, nicht jedoch an den Mehrkosten für die geschlossene Tunnelvariante. Die FDP geht davon aus, dass sich die Regierung bis zum Vorliegen einer definitiven Zusage des Bundes weiterhin so engagiert wie bisher für den Bundesbeitrag einsetzen werde. Mit der Regierung gehe man einig, dass ein Rückbau der Rheinstrasse nicht über den Fonds finanziert werden dürfe.
Die FDP erachtet die vorgesehene Finanzierungsform der H2 via Fonds als zweckmässig, allerdings ohne Präjudiz für weitere und ähnliche Projekte. Die FDP-Fraktion unterstützt also die aktuelle Vorlage und stimmt dem Gesetzesentwurf, wie er vom Regierungsrat beantragt wird, zu. Vor dem Hintergrund des breiten Meinungsspektrums hält die FDP die aktuelle Vorlage für einen sinnvollen und gangbaren Kompromiss. Kann sich der Landrat jedoch nicht auf den vorliegenden Kompromiss einigen, zweifelt die FDP stark, ob überhaupt eine andere Lösung gefunden werden könne. Es sei nun wichtig, im Landrat einen gemeinsamen Nenner zu finden, was bedeute, dass sich alle Seiten zu Zugeständnissen bereit erklären müssen. Nur dann bestehe eine reelle Chance für eine rasche und unverzügliche Realisierung des Projekts.
Will man einen politisch gangbaren Weg einschlagen, sollte auch auf eine Variantenabstimmung verzichtet werden. Vielmehr sollte der Landrat sich auf eine Variante festlegen und diese mit 4/5-Mehr gutheissen. Der Landrat müsse seine Verantwortung wahrnehmen, denn wer zu viel verlange, laufe Gefahr, dass die H2 in absehbarer Zeit nicht oder sogar überhaupt nicht gebaut werden könne.
Dem Bau der H2 kommt nicht zuletzt auch eine Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Basel-Landschaft zu. Bezüglich Standortvorteile werde die H2 hoch eingestuft, denn Strassenverbindungen seien mitentscheidend, ob ein Unternehmen sich im Baselbiet ansiedeln oder bleiben wolle.
Eugen Tanner möchte zwei Dinge nicht ausblenden: Im September 1995 sprach sich das Volk sehr deutlich für den Bau der H2 aus, gleichzeitig jedoch wurde eine Aufhebung des Motorfahrzeugsteuer-Rabattes abgelehnt. Die H2 wurde also bereits beschlossen, jedoch noch nicht gebaut. Zugenommen habe inzwischen nicht nur der Verkehr, sondern auch der Ärger der BenutzerInnen der Rheinstrasse und generell derjenigen Personen, welche unter dem starken Verkehrsaufkommen leiden. Die H2 wurde bisher noch nicht gebaut, weil die finanziellen Mittel nicht vorhanden waren und im Nachhinein müsse man auch feststellen, dass die Prioritäten bezüglich Umfahrung Sissach und H2 falsch gesetzt worden waren.
Mit der aktuellen Vorlage liege nun ein gutes Gesetz und ein guter Kompromiss auf dem Tisch, ein so genannter Pakt der Vernunft habe stattgefunden. Es sei unbestritten, dass die H2 vorangetrieben werden soll und zudem zeigten sich diejenigen Kreise, welche ursprünglich eine Aufhebung des Motorfahrzeugsteuer-Rabattes ablehnten, bereit, das Vorhaben wie im Gesetz vorgesehen mitzufinanzieren. Eugen Tanner betont noch einmal, mit dem vorliegenden Gesetz sei vorsichtig umzugehen und zudem sehe die Situation bezüglich Mitfinanzierung durch den Bund zur Zeit nicht schlecht aus. Allerdings besteht bezüglich der Bundesmittel offensichtlich eine Frist, dass innerhalb von zwei Jahren mit dem Bau begonnen werden müsse. Der fette Spatz Bundessubventionen sollte nun nicht dadurch verloren gehen, dass zu viel verlangt werde, dass also auch die bereits ausgelegten Mittel sowie der Rückbau der Rheinstrasse via Aufhebung des Motorfahr-zeugsteuer-Rabattes finanziert werden soll.
Eugen Tanner bittet alle Anwesenden darum, bei der Finanzierung der bereits beschlossenen H2 subtil vorzugehen und gut abzuwägen. Bekanntlich existieren respektable Gegner einer Finanzierung über den Motorfahrzeug-steuer-Rabatt, welche nicht zusätzlich provoziert werden sollen. Den Gegnern gilt es in Erinnerung zu rufen, dass der Motorfahrzeugsteuer-Rabatt nur für den Bau, nicht jedoch für Betrieb und Unterhalt, eingesetzt werden soll.
Die CVP/EVP-Fraktion stellt sich hinter die aktuelle Vorlage, mit welcher eine gute Chance bestehe, nun endlich etwas zu verwirklichen, was bereits seit langem beschlossen sei.
Jürg Wiedemann stellt fest, die Rheinstrasse verfüge heute über eine Kapazität von 40'000 Fahrzeugen und die H2 werde ebenso viele Fahrzeuge fassen können. Selbst nach dem Rückbau der Rheinstrasse werde die Kapazität insgesamt deutlich höher liegen als heute. Jede neue Strasse, welche eine Kapazitätserhöhung bedeutet, zieht auch neuen, zusätzlichen Verkehr an. Einmal mehr setzen offensichtlich die Regierung und die bürgerlichen Parteien mit der geplanten Strasse auf den Privatverkehr und nicht auf den öffentlichen Verkehr. Es mache den Anschein, die enorm hohen Ozon- und Feinstaubbelastungen der letzten Monate und Jahre seien an der Regierung und den bürgerlichen Parteien spurlos vorbeigegangen.
Die Grüne Fraktion lehne die H2 ab, denn es gäbe sinnvollere und vor allem umweltfreundlichere Möglichkeiten, das vorhandene Verkehrsproblem zu lösen. Die Grüne Fraktion sei sich allerdings auch bewusst, dass die Chancen, das Projekt H2 zu verhindern, relativ klein seien. Es bleibe also die Frage der Finanzierung. Der Entscheid, ob die Grüne Fraktion der aktuellen Finanzierungsvorlage zustimmen werde, hänge entscheidend davon ab, wer die H2 bezahlen werde. Falls die Automobilistinnen und Automobilisten mit der Aufhebung des Motorfahrzeugsteuer-Rabattes die vollständigen Kosten für den Bau der H2 sowie die Folgekosten (beispielsweise Unterhalt und Rückbau der Rheinstrasse) bezahlen, können sich die Grünen gut vorstellen, der aktuellen Vorlage anlässlich der zweiten Lesung zuzustimmen. Andernfalls werde die Vorlage abgelehnt, wodurch die 80 %-ige Zustimmung im Landrat nicht erreicht würde.
Die Grüne Fraktion werde anlässlich der Detailberatung verschiedene, kleinere Änderungen beantragen mit dem einzigen Ziel, eine möglichst hohe Sicherheit zu erreichen, dass die Finanzierung der H2 über die Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes erfolgen werde und nicht aus der allgemeinen Staatskasse finanziert werden müsse, was eine Steuererhöhung zur Folge haben könnte.
Rudolf Keller weiss als betroffener Frenkendörfer nach so vielen Jahren Einsatz für die Umfahrungs- oder Entlastungsstrasse beinahe nicht mehr, was Neues noch dazu zu sagen wäre. Er weiss jedoch sicher, dass die vielen Anwohnerinnen und Anwohner sich die Strasse sehr dringlich wünschen, ebenso die täglich vom Verkehrsstau betroffenen VerkehrsteilnehmerInnen. Die betroffenen Gemeinden Frenkendorf, Füllinsdorf, Liestal, Augst und Pratteln sprechen sich zudem sehr klar für den Bau der Entlastungsstrasse aus. Am 24. September 1995 wurde eine Strasse mit durchgehendem Tunnel versprochen, wobei es nun auch nach Ablauf weiterer zehn Jahre und den damit verbundenen Änderungen bleiben soll. Auch heute spricht sich Rudolf Keller klar für eine Strasse mit Tunnel aus, denn diesen genau vor dem Altersheim zu öffnen, wäre menschenunwürdig oder gar menschenverachtend.
Heute gehe es im Landrat nun aber vor allem um die Finanzierung der H2. Im Rahmen der GAP-Sparmassnahmen signalisierten die Schweizer Demokraten, man könne sich eine befristete Aufhebung des Verkehrssteuer-Rabattes zu Gunsten des Projekts H2 vorstellen. Es könne nicht angehen, dass in finanziell angespannten Zeiten Gelder aus dem Staatshaushalt genommen werden und Schulden für den Bau der H2 gemacht werden. Im Weiteren wäre es auch nicht vertretbar, die allgemeinen Steuern für die H2 zu erhöhen. Der nun vorliegende Vorschlag der Regierung sei vernünftig und Rudolf Keller appelliert an alle Skeptiker, doch bitte über ihren Schatten zu springen.
Über eine Aufhebung des Motorfahrzeugsteuer-Rabattes von rund fünf Jahren müsse ernsthaft diskutiert werden, denn zu einer derartigen Lösung könne man auch stehen. Die Aufhebung des Rabattes soll sicher nicht länger als notwendig erfolgen. Die ganze Situation könne der Bevölkerung bestimmt glaubhaft übermittelt werden, weshalb sich Rudolf Keller auch vor einer Volksabstimmung nicht fürchten würde. Es sei allen klar, dass die H2 nicht gratis zu haben sei, auch wenn der Bund richtigerweise noch Zuschüsse ausrichten werde. Wer allenfalls aus taktischen, partei- oder finanzpolitischen Überlegungen eine breit abgestützte Lösung ablehne, stelle damit auch den schnellen Bau der H2 in Frage. Dies wolle kaum ein Mitglied des Landrates, gehe es beim Bau der H2 doch um eine Entlastung der in unserem Land meistbefahrenen Strasse. Mit der Zustimmung zur aktuellen Vorlage werde die Aufhebung des Motorfahrzeugsteuer-Rabattes jeden Automobilisten und jede Automobilistin jährlich nur rund eine Tankfüllung kosten, was angesichts der möglichen Zeitersparnis nach Wegfall des Staus durchaus angebracht sei.
Dem Begehren der Grünen Fraktion nach Rückbau der Rheinstrasse wolle man nachkommen, womit diese vor ihren Wählerinnen und Wählern gut dastehen. Sollte es zudem gelingen, die Rheinstrasse durch den Bau der Umfahrungsstrasse zu entlasten, so können die Busse des öffentlichen Verkehrs endlich wieder ihren Fahrplan einhalten und niemand müsse damit rechnen, seine Anschlüsse zu verpassen. Der Bau der Umfahrungsstrasse bringe also auch dem öffentlichen Verkehr einen direkten Nutzen.
Rudolf Keller appelliert eindringlich an alle Landratsmitglieder, Vernunft walten zu lassen und der Regierungsvariante zuzustimmen.
Regierungsrat Adrian Ballmer glaubte immer daran, dass es möglich sei, im Landrat eine tragfähige Mehrheit für die Finanzierung und den unverzüglichen Bau der H2 zu finden, dies trotz dem knappen Entscheid der Finanzkommission zur aktuellen Vorlage. Die heutigen Voten der FraktionssprecherInnen zeigen, dass der von Eugen Tanner genannte Pakt der Vernunft zu Stande kommen könnte. Für diejenigen Ratsmitglieder, welche nach Ansicht von Adrian Ballmer noch nicht ganz rechtgläubig seien oder sogar mit einem Referendum liebäugeln, macht er folgende Ausführungen:
In Gesprächen mit den Unternehmungen in unserem Kanton sei die Rheinstrasse immer wieder ein Thema. Zuoberst auf der Minusliste der Standortfaktoren stehe nicht die Steuerbelastung, sondern eben die Rheinstrasse, dies vor allem bei Unternehmen im Waldenburgertal mit zahlreichen Mitarbeitenden. Auch die Bevölkerung habe sich klar dafür ausgesprochen, dass bezüglich Rheinstrasse gehandelt werden soll.
Das Projekt H2 sei Gegenstand der verursachergerechten Spezialfinanzierung, unabhängig davon, ob eine Variante mit einem oder mit zwei Tunnels gewählt werde. Nicht in die verursachergerechte Spezialfinanzierung eingerechnet werden die bereits getätigten Ausgaben von 62 Mio. Franken (Landkauf und Planung) und der Rückbau der Rheinstrasse. Trotzdem ist der Rückbau der Rheinstrasse Bestandteil des Projekts H2, dies als wichtige Konzession an die linke und grüne Seite des Landrates.
Heute herrscht ein Konsens darüber, dass die H2 Liestal - Pratteln über die Aufhebung des Motorfahrzeugsteuer-Rabattes und mittels Bundessubventionen verursachergerecht finanziert werden soll. Adrian Ballmer nimmt den auf der Tribüne anwesenden Nationalrat Hans Rudolf Gysin beim Wort, dass dies nach wie vor gilt, auch für die Bürgerlichen. Die Befristung der Aufhebung des Rabattes soll nicht bedeuten, dass nur ein Teil der H2 verursachergerecht finanziert wird, sondern dass nach einem Zeitraum von fünf Jahren eine Standortbestimmung vorgenommen wird, einerseits über die Kosten, andererseits aber auch über die Bundesbeiträge und die Ergiebigkeit der Rabatt-Aufhebung. Eine Aufhebung von fünf Jahren werde sicher notwendig sein, dann soll jedoch über eine allfällige weitere Aufhebung beschlossen werden.
Wären die bereits ausgegebenen 62 Mio. Franken (v.a. Landerwerb) sowie die vorgesehenen 22 Mio. Franken für den Rückbau der Rheinstrasse ebenfalls in die verursachergerechte Finanzierung einbezogen worden, hätte man das Fuder überladen. Die Regierung kam zum Schluss, dass eine Aufhebung des Verkehrssteuerrabattes während zehn Jahren sicherlich die Schmerzgrenze darstellt. Mit dem Einbezug aller Kosten müsste der Verkehrssteuerrabatt um weitere vier bis fünf Jahre länger aufgehoben bleiben. Um die verursachergerechte Finanzierung nicht grundsätzlich zu gefährden, ruft Adrian Ballmer also dazu auf, der Finanzierung gemäss Vorlage des Regierungsrates zuzustimmen.
Bis in rund fünf Jahren müsse generell diskutiert werden, wie in Zukunft unsere Strassen zu finanzieren seien, beispielsweise über einen allgemeinen Strassenfonds.
Zur Kritik, es handle sich bei der Aufhebung des Motor-fahrzeugsteuer-Rabattes um eine Steuererhöhung: Im Vergleich zu den übrigen Kantonen sei die Besteuerung im Baselbiet sehr moderat, vor allem bezogen auf das Leistungsniveau der öffentlichen Dienstleistungen, welches mit Zug oder Nidwalden nicht vergleichbar sei. Der Gesamtbelastungsindex liegt in Basel-Landschaft bei 94,1 (Durchschnitt Schweiz = 100), dies bedeutet ungefähr die siebente Stelle unter den Kantonen. Bei der Motorfahrzeugsteuer liegt die Belastung zugegebenermassen höher, bei 110,6, was der 21. Stelle unter den Kantonen gleichkommt. Es sei jedoch sinnvoll, eher bei der Motorfahrzeugsteuer etwas höher zu liegen, als bei den natürlichen Personen. Im Baselbiet wurden die Steuern in den letzten Jahren immer wieder reduziert, dies mittels Steuerabzügen, von welchen die tieferen Einkommen stärker profitieren. Die neueste Steuervorlage sieht Reduktionen für Familien und tiefe Einkommen von jährlich 32 Mio. Franken vor, diese Zahl liegt also deutlich über der verursachergerechten, befristeten Mehrbelastund durch die Aufhebung des Motorfahrzeugsteuer-Rabattes.
Die vorgeschlagene Finanzierung der H2 bezeichnet Adrian Ballmer als kostenverursacher- und nutzergerecht sowie für den einzelnen Automobilisten oder die einzelne Automobilistin moderat. Im Landrat sollte diesbezüglich keine Ideologie betrieben werden, sondern es gelte, pragmatisch vorzugehen und den Regierungsvorschlag als so genannten Akt der Vernunft zu unterstützen. Alle Seiten müssen Konzessionen machen und niemand könne irgendwelche Maximalforderungen durchsetzen. Es gelte nun, den Gordischen Knoten endlich einmal zu durchschlagen und das bereits mehrere Jahrzehnte alte Projekt zu finanzieren. Es wolle wohl keine politische Partei die Verantwortung für weitere Verzögerungen in Kauf nehmen, indem die Finanzierungsvorlage scheitere.
An dieser Stelle begrüsst Eric Nussbaumer Nationalrat Hans Rudolf Gysin auf der Zuschauertribüne.
Peter Holinger setzt sich als betroffener Unternehmer seit vielen Jahren für die H2 ein. Vor über vierzig Jahren wurde eine Talstrasse von Sissach bis Pratteln geplant, gebaut wurde schliesslich aber nur die Strecke Sissach bis Liestal Nord. Der Kanton erwarb aber vorausschauend Land, insbesondere von der Gemeinde Füllinsdorf, und trieb die weitere Planung voran. So wurden 62 Mio. Franken für den Bau der H2 Liestal - Pratteln bereits ausgegeben. Das Stimmvolk sprach sich sowohl 1995 als auch 1997 klar für den Bau der H2 aus, und zwar mit durchgehendem Tunnel. Von der Regierung wurde jedoch der Chienbergtunnel terminlich bevorzugt, obwohl es sich dabei um das jüngere Projekt handelte und die Strasse in Sissach nur von 18'000 Fahrzeugen täglich befahren wird (im Gegensatz zu 45'000 in Füllinsdorf).
Die H2 sei für das mittlere und obere Baselbiet volkswirtschaftlich sehr wichtig und baulich seien keine grösseren Probleme zu erwarten (Mergel, Tagebau). Vom ökologischen und ökonomischen Standpunkt her sei es unerlässlich, den Bau nun endlich in Angriff zu nehmen. Die aktuelle Vorlage zur Finanzierung bezeichnet Peter Holinger als guten Kompromiss, welcher die Möglichkeit biete, in fünf Jahren in Kenntnis der Subventionen durch den Bund die weitere Finanzierung zu planen. Um die Bundesfinanzen nicht zu verlieren, müsse jedoch bis zum Jahr 2008 mit dem Bau begonnen werden.
Das Erreichen einer 4/5-Mehrheit im Landrat für das vorliegende Gesetz erachtet Peter Holinger als unerlässlich, denn damit würde ein wichtiges Zeichen gesetzt.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
Fortsetzung