Protokoll der Landratssitzung vom 8. Juni 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 8. Juni 2006 |
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2006-044
vom 14. Februar 2006
Vorlage:
Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV) vom 24. Juni 2005
- Bericht der Kommission vom:
18. Mai 2006
- Beschluss des Landrats < beschlossen (4/5-Mehr) >
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Rahmenvereinbarung, IRV
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Nr. 1881
12 2006/044
Berichte des Regierungsrates vom 14. Februar 2006 und der Finanzkommission vom 18. Mai 2006: Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV) vom 24. Juni 2005
Marc Joset stellt die IRV in Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen. Die NFA setzt neben dem Finanzausgleich, neben der Neuregelung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen auf die Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit.
Täglich wird uns bewusst, dass die heutigen Kantonsgrenzen nur noch bedingt den tatsächlichen Lebensräumen entsprechen. Doch statt neue politische Räume zu schaffen, was zwar möglich, aber beschwerlich wäre, bietet sich die intensivierte interkantonale Zusammenarbeit an. Jene Aufgaben, welche die Möglichkeiten eines einzelnen Kantons übersteigen, sollen regional getragen werden. Im Vergleich zur zentralisierten Aufgabenerfüllung des Bundes können interkantonale Lösungen auf regionale und kantonale Bedürfnisse besser Rücksicht nehmen.
Mit dem neuen Verfassungsartikel 48a hat der Bund die Möglichkeit, die interkantonale Zusammenarbeit in 9 abschliessend aufgeführten Aufgabenbereichen als verbindlich zu erklären.
Im Weiteren sind die Kantone gemäss Artikel 13 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich verpflichtet, für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich eine Rahmenvereinbarung zu erarbeiten. Darin regeln die Kantone die Grundsätze und die Verfahren ihrer Zusammenarbeit. Die IRV führt somit noch nicht zu einer gemeinsamen Aufgabenerfüllung, liefert aber die Vorgaben für die Zusammenarbeitsverträge. In verschiedenen Bereichen hat Basel-Landschaft solche Verträge mit Basel-Stadt abgeschlossen. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die von Basel-Stadt und Baselland gemeinsam erarbeiteten Standards Pioniercharakter haben. Sie bauen auf der IRV auf und konkretisieren sie. Vor diesem Hintergrund ist Baselland daran interessiert, dass auch andere Nachbarkantone mitmachen. Die Kantone Aargau und Solothurn sind der IRV bereits beigetreten, andere werden folgen, da die vorliegende IRV-Fassung bereits vor einem Jahr von der Konferenz der Kantonsregierungen zu Handen der Ratifikation in den Kantonen einstimmig verabschiedet worden ist.
Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, dem Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich, IRV, zuzustimmen.
Paul Svoboda stellt fest, was zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt schon seit längerer Zeit gut funktioniere, sollte nun auch auf Bundesebene eingeführt werden. Die SP hält den Beitrittsantrag zur IRV für sehr sinnvoll und stimmt zu.
Hans-Jürgen Ringgenberg ergänzt, die IRV mache Vorgaben für die Ausgestaltung der aufgabenspezifischen Verträge. Damit handelt es sich um ein Teilprojekt der vom Volk beschlossenen NFA, die per 1.1.08 in Kraft treten soll. Die Konferenz der Kantonsregierungen hat der IRV im Juni 05 einstimmig zugestimmt. Sobald 18 Kantone die Vereinbarung ratifiziert haben, tritt sie in Kraft. Die für den Kanton Basel-Landschaft speziell wichtigen Kantone Solothurn und Aargau haben bereits ratifiziert. Die IRV sieht vor, dass die gemeinsamen Aufgabenerfüllungen in Form von Trägerschaften und Leistungseinkauf erfolgen. Für die Abgeltung der grenzüberschreitenden Leistungen bilden gemäss Artikel 28 die Vollkosten die Grundlage.
Nicht unbedeutend ist für die SVP die Regelung über die parlamentarische Mitsprache. Die Regierung wird in Artikel 4 verpflichtet, rechtzeitig und umfassend über bestehende oder beabsichtigte Vereinbarungen im interkantonalen Bereich zu informieren. Auch die Zuständigkeiten und die Kompetenzen sind klar geregelt.
Die SVP sieht in der Vereinbarung keinerlei Nachteile und auch keine konkreten finanziellen Konsequenzen. Sie regelt das, was im Kanton schon seit Längerem Praxis ist, stärkt die interkantonale Zusammenarbeit und somit auch den Föderalismus.
Die SVP tritt auf das Geschäft ein und stimmt ihm zu.
Toni Fritschi ist die Feststellung wichtig, dass die Aufgabengebiete der IRV abschliessend aufgeführt, Ergänzungen oder Änderungen nicht mehr möglich sind, auch wenn die FDP gerne hier und dort das eine oder andere abgeändert hätte. So etwa steht noch immer das Thema Pensionskasse im Zusammenhang mit der Fachhochschule Nordwestschweiz im Raum. Auch die heute in der Gemeindehoheit befindliche Wasserversorgung gewinnt zunehmend regionale Bedeutung. Mit der Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit werden folgende drei Hauptziele verfolgt:
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Intensivierte interkantonale Zusammenarbeit mit dem sehr wichtigen geregelten Lastenausgleich
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Stärkung der horizontalen Zusammenarbeit im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sowie eine bessere Berücksichtigung der regionalen und lokalen Bedürfnisse
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Effizienzsteigerung durch Zusammenarbeit
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Neben der Form der Zusammenarbeit durch Leistungseinkauf oder gemeinsame Trägerschaft werden die für die FDP wichtigen Grundlagen und Kriterien zur Ermittlung der Abgeltung (Standards) festgehalten.
Die Region ist ein gutes Beispiel für gelebte interkantonale Zusammenarbeit. Der Kanton Basel-Landschaft ist interessiert am Beitritt zur IRV und zwar nicht nur wegen den Zentrumsleistungen an Basel, sondern auch wegen des Einbezugs von Solothurn und Aargau.
Zusammenfassend darf festgesellt werden, dass die Vorlage nur Vorteile bringt und den Erhalt des Föderalismus nicht gefährdet.
Die FDP stimmt der Vorlage einstimmig zu.
Thomi Jourdan erklärt die Bereitschaft der CVP/EVP-Fraktion, der Vorlage die Zustimmung zu erteilen.
Auch Jürg Wiedemann , Grüne Fraktion, stimmt der ausgiebig besprochenen Vorlage zu.
RR Adrian Ballmer dankt für die gute Aufnahme und erklärt, der Kanton Basel-Landschaft sei sehr interessiert an der NFA und der interkantonalen Zusammenarbeit. Da die IRV auch den kantonalen Standards entspreche, sei sie problemlos zu akzeptieren, ein zusätzlicher Druck entstehe nicht, vielmehr werde Baselland in der regionalen Zusammenarbeit, insbesondere auch mit anderen Kantonen unterstützt.
Zweck der NFA ist eine Stärkung der auch heute noch sehr wichtigen Organisationsform Föderalismus. Dieser ist dem Zentralismus mindestens ebenbürtig. So wie in der Wirtschaft niemand daran zweifelt, dass die KMU sehr wichtig sind, zweifelt dieses Bauprinzip auch niemand bei der öffentlichen Hand an. Probleme werden nicht gelöst, indem Grenzen verschoben werden oder fusioniert wird, denn die Funktionalräume sind sehr unterschiedlich, wie die Beispiele Universität, Spitäler und Spitzenmedizin zeigen.
Landratspräsident Eric Nussbaumer weist darauf hin, dass für den Beschluss dieses Staatsvertrags eine Vierfünftelsmehrheit erforderlich ist, folglich wiederum eine Abstimmung mit Anwesenheitskontrolle durchgeführt wird.
://: Der Landrat stimmt der IRV vom 24. Juni 2005 mit 76 Stimmen ohne Gegenstimme zu.
Das Vierfünftelsmehr ist erreicht, eine Volksabstimmung findet nicht obligatorisch statt.
Rahmenvereinbarung, IRV [PDF]
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
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