Protokoll der Landratssitzung vom 22. Juni 2006

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2006-086 vom 28. März 2006
Vorlage: Staatsrechnung 2005
- Bericht der Finanzkommission vom: 8. Juni 2006
- Beschluss des Landrats: < genehmigt > || Landratsbeschluss



Nr. 1922

Kommissionspräsident Marc Joset möchte zunächst den sehr guten Rechnungsabschluss 2005 allgemein würdigen - etwas, das im schriftlichen Kommissionsbericht zur Staatsrechnung 2005 zu kurz gekommen sei.


Die Fraktionsvertreterinnen und -vertreter in der Finanzkommission haben das Resultat durchwegs mit den Prädikaten "glänzend", "sehr erfreulich" und "einmalig" bezeichnet, aber alle haben - je nach Parteicouleur unterschiedliche - Vorbehalte gemacht. Die einen bezeichnen den Abschluss als einmalig und warnen vor Euphorie; sie verweisen auf die einmaligen Erträge und sagen "GAP sei Dank". Die anderen fühlen sich bestätigt in ihrer bisherigen Kritik, dass die Prognosen und auch der Finanzplan zu defensiv gewesen seien.


Fakt ist aber, dass die Rechnung 2005 mit einem Ertragsüberschuss von 32,1 Mio. Franken abschliesst, was heisst, dass ohne die ausserordentlichen Faktoren die Laufende Rechnung um 56 Mio. Franken besser ausgefallen ist als budgetiert. Zu diesen guten Resultaten haben Verbesserungen gegenüber dem Budget sowohl auf der Aufwand- als auch auf der Ertragsseite geführt.


An Sonderfaktoren sind zu erwähnen der Erlös aus den Goldreserven, der Praxiswechsel bei der Verbuchung der periodischen Steuern, welcher zu einer starken, aber einmaligen Ertragssteigerung geführt hat, die ausserordentlichen Abschreibungen, der Praxiswechsel bei der Verbuchung der Investitionsbeiträge, eine Rückstellung wegen des Übergangs der Nationalstrassen an den Bund (gemäss NFA), die Rückstellung für die Schliessung der Deckungslücke bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse, die Bildung eines Fonds für den geplanten Neubau des Kantonsspitals Bruderholz sowie eine Einlage in den Wirtschaftsförderungsfonds.


Von den wichtigen Kennzahlen zur Rechnung möchte Marc Joset speziell den - auf das operative Ergebnis bezogenen - Selbstfinanzierungsgrad erwähnen, der mit 96,2 % die Budgeterwartungen und den Vorjahreswert deutlich übertrifft. Dieser geht also in eine Richtung, wie sie vom Landrat gefordert ist, nämlich 75% im mehrjährigen Durchschnitt. Dank dem positiven Rechnungsabschluss konnte das Eigenkapital um über 30 Mio. Franken erhöht werden, dies nach ein paar mageren Jahren, in denen wegen Defiziten die Hälfte des Eigenkapitals aufgebraucht worden war. Es gibt einige Kantone, die überhaupt kein Eigenkapital hätten - unser Kanton habe es gar erhöhen können, stellt Marc Joset fest.


Die Bemerkungen der Finanzkommission stützen sich auf den Revisionsbericht der Finanzkontrolle. Auch die Finanzkontrolle empfiehlt, die Staatsrechnung zu genehmigen - allerdings mit Einschränkungen. Marc Joset betont, dass die Kommission auf alle Fragen, die sich aus dem zwanzigseitigen Bericht der Finanzkontrolle und den Berichten der vier Subkommissionen ergeben hätten, von der Regierung und von der Verwaltung kompetent, umfassend und rasch Antworten erhalten hat.


Bei den aufgegriffenen Themen hat sich für die Finanzkommission nichts Neues oder Überraschendes ergeben. Sie hat einige Themen immer wieder moniert und ist in ständigem, guten Dialog mit dem Finanzdirektor. Manchmal muss die Kommission nachstossen, neue Termine setzen oder sich in ihrem Bericht dazu äussern.


Marc Joset greift einige Themen heraus:


- Unterdeckung der Basellandschaftlichen Pensionskasse


Die ausgewiesene Unterdeckung der Basellandschaftlichen Pensionskasse hat sich im Berichtsjahr um 334 Mio. Franken auf 429 Mio. Franken reduziert; der Deckungsgrad beträgt nunmehr 90,5% gegenüber 82,9% im Vorjahr. Der Kanton garantiert für die bestehende Deckungslücke. Das Gesetz über die Staatsgarantie für die Basellandschaftliche Pensionskasse sieht eine anteilmässige Beteiligung der Arbeitgebenden an der Unterdeckung vor. Für eine solche allfällige, zukünftige, eventuelle, teilweise und langfristige Schliessung der Lücke - Marc Joset formuliert betont vorsichtig - macht die Regierung eine Rückstellung von 156 Mio. Franken, was durchaus in ihrer Kompetenz liegt. Aus Sicht der Kommission ist dies absolut legal und sinnvoll; die Finanzkontrolle erachtet dies gar als notwendig. Eine Rückstellung ist ein bilanztechnischer Vorgang, und es ist damit noch gar nicht entschieden, ob, wann und zu welchem Anteil dieser Betrag ausgegeben wird. Die Deckungslücke ist und bleibt bis zur Schliessung eine latente oder stille Schuld und, anders ausgedrückt, eine potentielle Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten, hier gegenüber der Pensionskasse - das hat der Landrat mit dem Gesetz über die Staatsgarantie für die Basellandschaftliche Pensionskasse so beschlossen.


Pensionskasse und Kanton arbeiten gegenwärtig an einem Sanierungskonzept; die Strategien dazu werden in diesem Jahr noch bekannt gegeben. Die Finanzkommission hat der Regierung diese Frist ausdrücklich gesetzt. Ein solches Sanierungskonzept muss mit den anderen Arbeitgebern und den Personalverbänden erarbeitet werden; anschliessend wird ja das Parlament darüber beraten und entscheiden können. Nicht zuletzt wegen der Teilausgliederungen - FHNW, Uni, Rheinhäfen - müssen Lösungen betreffend Ausfinanzierung der Deckungslücke gefunden werden. Betreffend Fusion FHNW besteht ja auch eine Rückstellung von 13 Mio. Franken.


Zur Rückstellung im Zusammenhang mit den Goldmillionen bemerkt Marc Joset, er diskutiere gerne auf einer philosophischen Ebene, was letztlich auf dieser Welt alles zusammenhänge; die öffentliche Behauptung aber, dass die Goldmillionen nun für die Renten eingesetzt würden, sei ein Kurzschluss, undifferenziert und schlichtweg falsch. Tatsache ist, dass aufgrund eines guten Rechnungsabschlusses - das wird überall so gehandhabt - Rückstellungen gemacht werden können.


- Uneinheitliche Erfassung von Ferien- und Überzeitguthaben


Die Finanzkontrolle hat festgestellt, dass die Ferien- und Überzeitbegrenzung unterschiedlich und uneinheitlich vorgenommen wird. Es bestehen hohe Ferien-, Überzeit- und Stundenguthaben. Das Personalamt muss nach Meinung der Finanzkommission sicherstellen, dass die gesetzlichen Regelungen befolgt werden und Einheitlichkeit und Transparenz herrschen. Die Finanzkommission betont, dass es auch Führungsaufgabe der Direktionen sei, diese Bestimmungen umzusetzen. Sie möchte die Überzeitguthaben weder dramatisieren noch überinterpretieren. Nach Jahren der Dezentralisierung in der Personalführung ist es aber vielleicht nötig, dass auch in diesem Bereich das Rad etwas zurückgedreht und das zentrale Personalamt das Controlling und die Vereinheitlichung über alle Direktionen an die Hand nimmt.


- Gebühren bei den Bezirksschreibereien


Die Finanzkommission hat bereits im letzten Jahr auf die Ertragsüberschüsse hingewiesen. Sie hat sich eingehend mit dem Gebührenmodell der Bezirksschreibereien befasst und nimmt dazu Stellung in ihrem Bericht betreffend Nachtragskredite zum Budget 2006.


- Rückführung der Reserven FHBB und HPSA-BB an die Partnerkantone


Die Finanzkommission stellt mit Genugtuung fest, dass Rücklagen aus der FHBB von 1,857 Mio. Franken an den Kanton zurückgeflossen sind. Die Finanzkontrolle hat die Übergabebilanzen der Institutionen FHBB und HPSA-BB gemäss den Regelungen geprüft, welche die Regierungen der vier Nordwestschweizer Kantone erlassen haben. Nun sollen der FHNW 1,5 Mio. Franken an stillen Reserven übertragen werden. Die Finanzkommission hat sich vor einem Jahr in ihrem Mitbericht zum Staatsvertrag zur Fachhochschule Nordwestschweiz gegen die Übertragung von Reserven und Rücklagen ausgesprochen.


Da sich die Situation seither offenbar geändert hat - auch in anderen Kantonen sind entsprechende Parlamentsbeschlüsse anstehend - fordert die Finanzkommission eine separate Vorlage mit detaillierten Informationen. Die Finanzkommission beantragt deshalb, Punkt 8 des Landratsbeschlusses zum Staatsvertrag wie folgt zu ändern:


"Der Regierungsrat wird beauftragt, betreffend Übertragung von freien Reserven an die FHNW dem Landrat eine separate Landratsvorlage zum Beschluss zu unterbreiten. Darin sind nebst Ausführungen zum Verteilschlüssel auch Angaben zum Controlling und zur laufenden finanziellen Entwicklung zu machen."


Die übrigen Punkte waren unbestritten, weshalb die Finanzkommission dem Landrat mit 13 : 0 Stimmen beantragt, die Staatsrechnung 2005 zu genehmigen.


Ruedi Brassel stellt fest, die Rechnung 2005 schliesse mit einem Ertragsüberschuss von 32,1 Mio. Franken ab, was ein sehr erfreuliches Ergebnis sei. Wenn man das erfreuliche Ergebnis um die Sonderfaktoren bereinigt, so resultiert - als operatives Ergebnis - noch immer ein Überschuss von 18,3 Mio. Franken. Es ist merkwürdig und schön zugleich, dass für 2005 zwei Rechnungen geführt worden sind, nämlich eine buchungsmässige - welche die Situation in der Bilanz widerspiegelt - und eine operative Rechnung, bei der nachgewiesen werden kann, dass unser Kanton selbst unter Ausklammerung der Sonderfaktoren wirtschaftlich gut dasteht und gut gearbeitet hat.


Allerdings: Das vom Landrat verabschiedete Budget sah ein Defizit von 37,6 Mio. Franken vor, die weiter zurückliegenden Finanzplan-Prognosen für das Jahr 2005 im Rahmen der GAP-Vorlage sagten ein Defizit von 196 Mio. Franken voraus. Das sei, so Ruedi Brassel, Stimmungsmache gewesen, mit dem Ziel, dem GAP-Paket Auftrieb zu geben. Man kann nun sagen "GAP sei Dank" - aber was hat GAP der Rechnung gebracht? Nicht mehr und nicht weniger als eine Ersparnis von 25 Mio. Franken, was bedeutet, dass auch ohne GAP, dafür aber mit gezielten Sparmassnahmen eine schwarze Null hätte erreicht werden können. GAP war eine relativ aufwändige Übung, was Kosten, Zeit und Nerven angeht. Ruedi Brassel bittet daher nicht nur die Regierung, sondern auch den ganzen Landrat, es sich ein anderes Mal gut zu überlegen, bevor solche Parforce-Übungen aufgegleist werden; auch mit den Ressourcen in der Verwaltung sei nämlich sorgfältig umzugehen.


Die Rechnung wird natürlich dominiert von Sonderfaktoren, wobei die Goldmillionen an erster Stelle stehen. Zu nennen sind aber auch die Steuererträge aus den Vorjahren, die buchungsmässig in dieses Wunderjahr hineingepackt worden sind - dies in der begreiflichen Absicht, einfach ein Superjahr zu haben, um nachher wieder zur Normalität zurückzukehren. Das sei, so Ruedi Brassel, durchaus machbar, aber wir müssten uns bewusst sein, dass damit auch enorm viele Rückstellungen und Abschreibungen finanziert werden konnten.


Damit leitet er über zur Rückstellung zur Schliessung der Deckungslücke der Basellandschaftlichen Pensionskasse, welche viel Aufregung verursacht habe.


Die übrigen Rückstellungen - der Fonds zur Finanzierung des Neubaus des Kantonsspitals Bruderholz etc. - sind auch noch nicht ausgegeben und offenbar unbestritten. Warum eine Rückstellung, bei der noch nicht bestimmt ist, wieviel davon allenfalls gebraucht wird, so viel Aufregung verursacht, ist - nüchtern betrachtet - sehr schwer begreiflich. Wenn insinuiert wird, das Volk werde um Millionen betrogen, und wenn unterstellt wird, es sei böse Absicht und Betrug, so ist das für Ruedi Brassel eine unziemliche Einstellung und eine unziemliche Qualifizierung des redlichen Verhaltens der Finanzdirektion, denn es geht darum, Rückstellungen für potentielle Verpflichtungen des Staates zu machen, deren Höhe noch nicht sicher ist. Kein Franken davon sei ausgegeben, und niemand werde in spezieller Art und Weise dadurch bevorzugt, betont Ruedi Brassel.


Zur Einschätzung der gesamten Situation bemerkt er, dass die viel gescholtenen Staats- und Steuerquoten des Kantons stabil seien - ein diesbezüglicher Vorstoss, der vor kurzem überwiesen worden ist, erweise sich in Anbetracht dieser Rechnung als ziemlich unnötig. Weiter ist in positivem Sinn festzustellen, dass die Kostenzunahme im Bereich Bildung / Schulen deutlich gebremst ist - auch hier wird man mit billiger Polemik dem wirklichen Sachverhalt nicht gerecht.


Die SP-Fraktion wünscht sich bei der Investitionsrechnung, die sehr tiefbaulastig ausgefallen ist, eine andere Gewichtung - leider deuten verschiedene Entscheide darauf hin, dass dies in absehbarer Zeit nicht ohne weiteres der Fall sein wird.


Was die Regelung bei Überzeitguthaben etc. betrifft, so hat Marc Joset bereits das Wesentliche gesagt - hier wartet die Fraktion konkrete Lösungsvorschläge ab, ebenso bei der Problematik der Deckungslücke, zu welcher dem Landrat eine Vorlage unterbreitet werden wird.


Es ist nicht jetzt, im Zusammenhang mit der Staatsrechnung 2005, darüber zu befinden.


Die SP-Fraktion ist für Eintreten und Genehmigung der Staatsrechnung 2005 und stimmt den Anträgen der Finanzkommission, insbesondere dem Änderungsantrag bezüglich Punkt 8, zu.


Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei



Landratspräsident Eric Nussbaumer unterbricht kurz die Deabtte, um auf der Zuschauertribüne die Schulklasse 3 MW des Gymnasiums Liestal mit ihrem Lehrer, Herrn Sabatino, zu begrüssen.
Ganz so euphorisch wie Ruedi Brassel sieht es die SVP nicht, meint Helen Wegmüller . Auch den Ausdruck 'billige Polemik' findet sie problematisch, wenn Leute eine andere Meinung haben.

Die Rechnung '05 wird von diversen Sonderfaktoren wie etwa dem Erlös aus dem Nationalbankgold und besonderen Steuererträgen dominiert. Das Ergebnis von 32 Mio. Franken ist für die SVP-Fraktion nicht aussagekräftig. Dank GAP weist die Rechnung 2005 Mehrerträge in diversen Bereichen aus. Ohne GAP-Massnahmen wäre der Selbstfinanzierungsgrad von nahezu 100 % um einiges geringer. Der nach aussen blendend erscheinende, in der Kantonsgeschichte wohl einmalige Abschluss ist trotzdem kein Grund für das Baselbiet, euphorisch in die Zukunft zu blicken. Denn die künftigen Ausgaben werden nach wie vor die künftigen Einnahmen übersteigen.


Zu Punkt 3.1.2.1 Unterdeckung der Basellandschaftlichen Pensionskasse [im Kommissionsbericht] wird sich der SVP-Fraktionspräsident noch melden. Die SVP stimmt der Rechnung zu.


Daniela Schneeberger und ihre Fraktion sind erfreut über das positive Ergebnis der Staatsrechnung. Trotzdem möchte man nicht ganz in den 'zelebrierten' Jubel einstimmen, denn dafür bestehe bei Betrachtung der absehbaren Entwicklung kein Anlass, und man dürfe in Bezug auf die Sparanstrengungen nicht nachlassen. Massgebend ist das operative Ergebnis. Dass dieses, gegenüber dem budgetierten Minus von 37,6 Mio., mit 18,3 Mio. Franken positiv abschliesst, sei natürlich erfreulich. Aber ohne die mehr oder weniger konsequente Aufgabenbewirtschaftung im Rahmen von GAP wäre dieses Ergebnis nicht erreicht worden, auch wenn es sich 'nur' um 25 Mio. Franken handelt. Dieser Umstand bestärkt die FDP-Fraktion in der Absicht, den eingeschlagenen Weg ohne Wenn und Aber weiter zu verfolgen. An dieser Stelle bedankt man sich auch ganz herzlich bei Regierung und Verwaltung, welche es durch die an den Tag gelegte Ausgabendisziplin zu diesem guten Ergebnis gebracht haben. Die GAP-Massnahmen haben sich nicht nur als richtig sondern auch als gangbarer, praktikabler Weg erwiesen.


Die Ausgabendisziplin und der haushälterische Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln darf nicht gelockert werden, schon gar nicht vor dem Hintergrund, dass weitere GAP-Massnahmen aufgrund veränderter Parameter im vorgesehenen Ausmass nicht oder nur teilweise realisiert werden können, wie dem Bericht der Finanzkontrolle zu entnehmen war. Ein ausgeglichener Staatshaushalt ist für die Freisinnigen nach wie vor oberstes Gebot. In Zusammenhang mit der öffentlichen Kontroverse um die Rückstellungen für die Pensionskasse und zum Schuldenabbau scheint es der Landrätin wichtig, noch einige Erklärungen abzugeben.


Die ausgewiesene Deckungslücke der Basellandschaftlichen Pensionskasse - man hat es gehört - beträgt rund 492 Mio. Franken. Gemäss Staatsgarantiegesetz, wiederholt sie gerne nochmals, haftet der Kanton für diese beachtliche Summe. Der Kantonsanteil an diese Deckungslücke beträgt ungefähr 314 Mio. Franken. Man müsse sich bewusst sein, dass u. a. folgende Faktoren zur Verschlechterung dieses Deckungsgrads geführt haben und nach wie vor führen können: Anspruch auf volle Freizügigkeit von Mitarbeitern laut Freizügigkeitsgesetz; höhere Personalfluktuation gegenüber früher; Ausfinanzierungsbedarf aufgrund der Auslagerung von Verwaltungseinheiten - Beispiel FHNW; zunehmende Überalterung; Börsenentwicklung.


Angesichts solcher Unsicherheiten und Risiken sollte eine öffentlich-rechtliche Pensionskasse keine oder eine nur geringe Deckungslücke aufweisen. Die Rückstellung von 156 Mio. Franken stellt im Moment einen rein buchhalterischen Vorgang dar, betont sie. Es wird vorsorglich eine Rückstellung für ein latentes Risiko gemacht. Es werden keine Leistungen verbessert. Der bei manchen Bürgerinnen und Bürgern erweckte Eindruck, der Betrag sei der BLPK verbucht worden, ist falsch, erklärt sie. Einen Zusammenhang zwischen der rein bilanztechnischen Rückstellung und der Verwendung für die Pensionskasse gibt es nicht.


Darüber, wie die BLPK saniert und mit welchen finanziellen Mitteln die Deckungslücke, die eine Schuld des Kantons gegenüber der Pensionskasse darstellt, geschlossen werden kann, wird der Regierungsrat eine separate Vorlage ausarbeiten. Anschliessend wird der Landrat darüber wie auch über die Verwendung respektive Ausgabe der Mittel beschliessen müssen. Daniela Schneeberger ist der Ansicht, die zur Erarbeitung des Sanierungskonzeptes eingesetzte Arbeitsgruppe sollte nicht gestört werden. Vielmehr soll der Vorschlag abgewartet werden, um dann zu entscheiden. Die FDP ist klar der Meinung, dass die Sanierung nicht allein durch den Kanton erfolgen kann. Im Sinne einer ausgewogenen Opfersymmetrie müssen alle, also Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Rentner dazu beitragen.


Die erfolgte Rückstellung ist im Sinne einer sorgsamen und vor allem vorausschauenden Finanzpolitik völlig richtig; sie steht im Übrigen in Einklang mit dem Finanzhaushaltsgesetz. Gemäss privatrechtlichen Prüfungsstandards wie Swiss GAP FER müssen solche Risiken mit einer Rückstellung bilanziert werden. Würde man auch noch die kaufmännische Vorsicht berücksichtigen, so müsste gar der volle Betrag zurückgestellt werden. Denn ein allfälliger Sanierungsbeitrag des Kantons wird dereinst die laufende Rechnung belasten, auch wenn der Beitrag paritätisch erfolgen würde. Dank der Auflösung der jetzt getätigten Rückstellung wäre die Ausgabe gedeckt und würde die betreffende Staatsrechnung nicht zusätzlich belasten. Zu den weiteren ausserordentlichen Massnahmen noch Folgendes:


Die 224 Mio. Franken ausserordentliche Abschreibungen für Investitionsbeiträge entsprechen insofern einem Schuldenabbau, als zukünftigen Generationen keine Schulden in Zusammenhang mit Investitionsbeiträgen mehr aufgebürdet werden. Für den Neubau des Kantonsspitals Bruderholz werden Mittel zur Seite gelegt. Dies verhindert eine teilweise Aufnahme neuen Fremdkapitals. Die eigentlichen Schulden werden erst bei Fälligkeit der Schuld zurückbezahlt. Bei vorzeitiger Ablösung würde ein grosser Zuschlag erfolgen, der sich nicht lohnen würde. Die Goldmillionen werden also zwischenzeitlich angelegt.


Dass die Goldmillionen und die ausserordentlichen Steuererträge für den Schuldenabbau eingesetzt werden, wird von der FDP-Fraktion begrüsst. Die getroffenen Massnahmen finden Zustimmung. Wie vorgängig erklärt, erachtet man den parlamentarischen Auftrag, mit den Goldmillionen Schulden abzubauen, als erfüllt. Die FDP-Fraktion ist für Eintreten auf das Geschäft und stimmt der Staatsrechnung wie auch den Anträgen der FIK zu.


Eugen Tanner erklärt, letztmals im Juni 2001 konnte der Landrat eine Rechnung mit positivem Ergebnis verabschieden; es war ein Ertragsüberschuss von 2 Mio. Franken. Angesichts der Tatsache, dass seither negative Ergebnisse - insgesamt 190 Mio. Defizit - zu verzeichnen waren, könne nun niemand die Freude der CVP/EVP-Fraktion am Ergebnis 2005 verhindern.


Besonders erfreulich seien neben dem Ertragsüberschuss und der guten Selbstfinanzierung insbesondere zwei Dinge: Erstens blieb der Personalaufwand mit rund 3  Mio. Franken unter dem Budget, dies obwohl sich der Landrat erdreistet hatte, eine Budgetkürzung von 10 Mio. zu beschliessen. Als Zweites liegt der Sachaufwand ein halbes Prozent unter dem Budget. Speziell erwähnenswert sind diesbezüglich die IT-Aufwendungen, welche 4,6 Mio. unter dem Budget geblieben sind. Würde man Kreditverschiebungen und -übertragungen berücksichtigen, so wären es gar 5,8 %. Man hätte also an den ursprünglichen Kürzungsanträgen durchaus fest halten können und wäre dennoch unter dem Budget geblieben. Dies verdient ein Kompliment und einen Dank an Regierung und Verwaltung, dass die Herausforderung angenommen wurde.


Auf drei Sachen möchte Eugen Tanner noch speziell zu sprechen kommen:


Vier Jahre lang waren Defizite (190 Mio.) zu beklagen. Nun gibt es einen Ertragsüberschuss von 18,2 Mio. Franken. Schreibe man dies fort, wozu seine Fraktion bereit ist, so seien in zehn Jahren die 190 Mio. wieder wettgemacht. Dann ist man wieder "ebenaus", wie es die Verfassung verlangt. Man würde sich freuen, wenn sich dem auch die andern anschliessen könnten. Die CVP/EVP-Fraktion ist für Eintreten und Verabschiedung der Rechnung.


Jürg Wiedemann stellt fest dass, nachdem in der Finanzplanung 2005 noch ein dreistelliges Millionendefizit prognostiziert und im Budget '05 mit einem Defizit von 37,6 Mio. gerechnet worden sei, das Ergebnis sich mit 32,1 Mio. Franken im positiven Bereich bewege. Die Bürgerlichen sollten seiner Ansicht nach zur Kenntnis nehmen, dass selbst ohne irgend welche GAP-Massnahmen, ohne Sonderfaktoren und ohne Goldeinnahmen die Staatsrechnung 2005 einen guten Abschluss aufweisen würde; das Defizit wäre sehr gering, im einstelligen Millionenbetrag. Dies zeigt für die grüne Fraktion zwei Punkte auf. Erstens: Die Finanzlage des Kantons ist nicht nur zufriedenstellend, sondern darf durchaus als gut bezeichnet werden. Zweitens bewahrheiten sich jetzt die Aussagen der SP und der Grünen bei den Budgetdebatten und bei der GAP-Vorlage, dass die vorgeschlagenen GAP-Massnahmen überrissen und in diesem Ausmass nicht notwendig gewesen wären, auf der ganzen Linie. Dabei müsse man, ohne den Blick nur aufs Portemonnaie zu heften, auch die negativen Auswirkungen der GAP-Massnahmen berücksichtigen.


Die Grüne Fraktion nimmt vom guten Rechnungsergebnis, von der kleineren Staatsverschuldung, vom massiv höheren Selbstfinanzierungsgrad wie auch der kleineren Deckungslücke bei der Pensionskasse, den einmaligen, nicht zwingend notwendigen Sonderabschreibungen und vor allem vom dicken Portemonnaie Kenntnis. Man gratuliert der Finanzdirektion, dass es ihr gelungen ist, 'wie aus der Zauberkiste' aus einem dreistelligen Millionendefizit bei der Finanzplanung einen zweistelligen Millionengewinn in der Rechnung zu machen - wirklich bemerkenswert, diese Zauberkünste!


Rudolf Keller beantragt Rückweisung der Rechnung an den Regierungsrat mit dem Auftrag, die im Bericht der Finanzkontrolle und der Landratskommission fest gestellten Mängel zu beheben und den Betrag von 156 Mio. Franken nicht für die Pensionskasse zurückzustellen. Begründung: Auf den ersten Blick hat man es mit einer schönen Rechnung 2005 zu tun. Bei einem zweiten Blick aber tauchen einige Fragezeichen auf. Zur Rechnung 2005 seien so viele bemerkenswerte Feststellungen gemacht wie noch nie in den letzten Jahren, über die man nun relativ leicht hinwegsehe. Mit sagenhaften 13 : 0 Stimmen empfehle denn die Finanzkommission auch Zustimmung. Aber sowohl die Finanzkontrolle wie auch die Landratskommission haben gewisse Mängel aufgelistet. So stellen sich Fragen beim Fonds für Schulbauten, bei der Buchhaltung Steuerbezug, den Ferien- und Überzeitguthaben. Auch werden Mängel in der Führung der Personaldossiers in Bezug auf Lohneinstufungen aufgeführt, und ein weiteres Thema ist die Unterdeckung der Pensionskasse. Seien dies tatsächliche Mängel, mahnt Rudolf Keller, so müsste man den Mut aufbringen, die Rechnung an die Regierung zurückzuweisen - oder aber es sind keine Mängel!


Er ist überrascht, dass man bereit ist, eine solch "fragwürdige" Rechnung zu akzeptieren. Warum wurde das eine oder andere Problem in den Vorjahren nicht gesehen, warum taucht das meiste erst jetzt auf? Die Frage stelle sich auch in Bezug auf die Aufsichts- und Prüfungspflicht in den Vorjahren. Vielleicht wurden in den Vorjahren diese Dinge nicht so genau untersucht, spekuliert er. Wurde in diesem Zusammenhang in den letzten Jahren geltendes Recht verletzt und ist es gar strafrechtlich relevant? stellt er als Frage in den Raum. Er findet es unglaublich, dass mit diesen von zwei Instanzen fest gestellten Fakten im Parlament einfach so 'locker' umgegangen wird.


Zur kantonalen Pensionskasse: Der Regierungsrat hat den Auftrag, dem Landrat eine Vorlage zur Verwendung der Nationalbankgewinne aus den Goldverkäufen vorzulegen. in verschiedenen Debatten wurde fest gestellt, dass es sich bei den Golderträgen um Volksvermögen handelt, welches allen gehört. Sehr wohl könne nun, wenn zu viel Geld in der Staatskasse ist, ein Teil des Geldes für den Neubau des Bruderholzspitals verwendet werden, da ein Spital als öffentliche Institution jedem zugute kommt. Die Fonds-Einlage von 150'000 Franken für den Bau des Bruderholzspitals sei so gesehen verständlich. Die Buchung einer anteilsmässigen Rückstellung für die Schliessung der Deckungslücke der BLPK im Umfang von Fr. 156 Mio. aber kann er nicht billigen. Damit werde das Geld für eine bestimmte Einzelgruppe verwendet. Denn eine Rückstellung ist in diesem Sinne bereits zweckgebunden. Dies sei in der Debatte mit hochlöblichen Worten wunderbar 'verwedelt' worden. bei Vorliegen der Detailvorlage werde es für den Rat nämlich kaum mehr eine Möglichkeit zur Ablehnung oder Änderung geben.


Mit der Einlage in der Rechnung 2005 werde also ein fast unumstössliches Fait accompli geschaffen. Zudem habe sich die Deckungslücke der Pensionskasse im letzten Jahr um einige Prozent von rund 82 auf etwas über 90 % verringert. Nun würden die Pensionskassen-Manager wohl im guten Jahr 2006 nicht so schlecht arbeiten, dass sie es nicht fertig brächten, diese Deckungslücke weiterhin zu verringern. Man werde also Ende 2006 wohl ungefähr bei einem Deckungsgrad von 100 % anlangen. Würde dies nicht erreicht, so wäre miserabel schlecht gearbeitet worden.


Nun habe man im Landrat über 1 oder 2 Mio. Franken schon stundenlang debattiert. Hier aber gehe der Landrat mit einem Nebensatz über das Thema hinweg, so als wären 156 Mio. Franken nichts. Im dicken grünen Buch [der Staatsrechnung] stehe zu diesem Thema nur rudimentär wenig oder fast nichts. Die kantonale Pensionskasse habe im Übrigen auch privat angeschlossene Kassen. Wie soll also dieser grosse Betrag später einmal eingesetzt werden, ohne dass davon auch private Pensionskassen profitieren? Er hegt grosse Zweifel an der Überprüfbarkeit dessen, denn das Geld muss ja anschliessend für die Pensionskasse "arbeiten". Wie aber soll das Geld für die einen arbeiten und für die anderen - privat angeschlossenen - nicht, wenn man die Resultate anschliessend in einer Kassenrechnung zusammenführen will; nahezu ein Ding der Unmöglichkeit! Zudem stellt sich für ihn die Frage, ob die rechtliche Grundlage der Pensionskasse so etwas überhaupt zulässt.


Nachdem der Landrat vor Kurzem beschloss, die Golderträge sollten vollumfänglich für die Tilgung der Staatsschulden verwendet werden, dürfe nun nicht ein Teil davon missbräuchlich einer einzelnen Kategorie von Leuten zugeschanzt werden. Mit einer Zustimmung zu dieser Rückstellung tue man das aber und stelle gleichzeitig den Landratsentscheid in Frage. Er fragt sich auch, warum die Bürgerlichen damals nicht dem SP-Vorschlag betreffend Verwendung der Golderträge beigestimmt haben, denn im Grunde laufe die Verteilung der Gelder nun ziemlich genau so, wie es die Sozialdemokraten gewollt hätten. Offenbar habe man in der damaligen Golddebatte aus Prestigegründen der SP nicht zugestimmt. Diese Ausgabenpolitik mutet ihn komisch an.


Die langen Ausführungen Rudolf Kellers bringen nach eigener Aussage lediglich seine grundsätzlichen Bedenken zum Ausdruck. Es liegt ihm daran, diese für künftige Debatten protokollarisch fest gehalten zu haben. Nochmals wiederholt er den Rückweisungsantrag der SD.


Regierungsrat Adrian Ballmer bedankt sich sowohl für die grundsätzlich sehr gute Aufnahme der Rechnung wie auch für die Worte Rudolf Kellers, auch wenn er dessen Meinung nicht teilen kann. Argumente werden nicht richtiger, wenn sie sehr laut vorgetragen werden, weist er diesen in die Schranken. Im Übrigen habe man es heute nicht mit einer BLPK-Debatte zu tun, sondern diese finde bei der Behandlung der Rechnung der Pensionskasse statt - in der Finanzkommission hat sie bereits stattgefunden.


Der Finanzdirektor stellt ein grossartiges Ergebnis fest; alle Finanzkennzahlen sind sehr gut. Auch ohne Sonderfaktoren handelt es sich immer noch um ein sehr gutes, wesentlich verbessertes Ergebnis, welches die Frucht erheblicher Anstrengungen ist, wie Adrian Ballmer betont. Er spricht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den besten Dank der Regierung aus. Erfreulich ist auch, dass sowohl auf der Ertrags- wie auf der Aufwandseite eine Saldoverbesserung gegenüber dem Budget erreicht werden konnte. Zudem sind die beeinflussbaren Budgetkredite - Personalaufwand und Sachaufwand - nicht ausgeschöpft worden. Die Kürzungsvorgaben des Parlaments konnten beim Personal- und Sachaufwand eingehalten werden. Eine Ausnahme bildet das medizinische Verbrauchsmaterial, was aber mit den zu erbringenden Spitaltagen zusammenhänge und somit eine Folge der zu erbringenden Leistungen sei, insofern also nicht direkt beeinflussbar.


Der Überschuss ist neben allen Sonderfaktoren einerseits Resultat der positiven wirtschaftlichen Entwicklung seit dem letzten Jahr, andererseits aber auch die Folge konsequenter Massnahmen im Sinne der generellen Aufgabenüberprüfung und bestätigt somit die kantonale Finanzstrategie.


Die Meinung einzelner Parlamentsmitglieder, eine generelle Aufgabenüberprüfung sei nicht nötig gewesen, kann Adrian Ballmer keineswegs teilen. Betrachte man die neue CS-Studie über frei verfügbares Haushaltseinkommen, über welche gestern in der Zeitung berichtet wurde, so werde klar, dass eine generelle Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Ausgaben weiterhin notwendig ist, insbesondere auch in unserer Region.


Bezüglich 'Wirksamkeit' der Budgetpostulate vertritt der Finanzdirektor eine andere Meinung als Eugen Tanner. Seines Erachtens verringern diese die Flexibilität der Regierung. Zudem bemühe man sich auch ohne Budgetpostulate sehr, die Budgetkredite nicht auszuschöpfen.


Die Baselbieter Regierung hat sich bei ihren finanzpolitischen Entscheiden nachweislich nach dem Grundsatz verhalten, dass ausserordentliche Erträge für ausserordentliche Massnahmen verwendet werden sollen. So werden die ausserordentlichen Erträge der Schweizerischen Nationalbank vollumfänglich für den Abbau von Schulden im Kanton Basel-Landschaft verwendet. Dabei sind Schulden, fügt er an, nicht nur im engen Sinn als Fremdkapital (Anleihe) zu verstehen, sondern betreffen auch Verpflichtungen wie diejenige gegenüber der Pensionskasse als Arbeitgeber. Abgesehen von der Tatsache, dass viele andere Kantone ebenso vorgegangen sind, wurde das Vorgehen in der Staatsrechnung klar deklariert und an der Medienkonferenz vom 5. April 2006 deutlich vorgestellt und begründet; die ausführlichen Referate sind auf dem Internet nachzulesen. Der Beschluss fand im Einvernehmen mit der Finanzkommission wie auch mit der Finanzkontrolle statt.


Rückstellungen werden für potenzielle Verbindlichkeiten gegenüber Dritten gebildet. Potenziell bedeutet dabei, dass weder das Eintreten der Verbindlichkeit noch deren genaue Höhe zur Zeit sicher fest stehen. Dies ist gesamtschweizerisch wie auch internationaler Standard. Und gemäss nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards müssen klar für solche Dinge Rückstellungen gebildet werden. In keiner Weise gehe es darum, einzelnen Kategorien von Leuten Geld zuzuschanzen, wehrt sich Adrian Ballmer. Die Rückstellung begründet nicht die Verpflichtung, vielmehr sei die Rückstellung das Huhn und die Verpflichtung das Ei, drückt er sich bildlich aus. Man sollte nicht versuchen, die Reihenfolge umzukehren.


Zur Frage der Schuldenrückzahlung wurde bereits von Daniela Schneeberger alles gesagt, fügt er an. Daher nur im Telegrammstil: Die Regierung hat vor dem Parlament immer deklariert, dass sie eine mittel- und langfristige Schliessung der Deckungslücke der Pensionskasse anstrebt, nicht aber eine kurzfristige. In der schriftlichen Antwort an Ruedi Brassel wurde zudem ganz klar deklariert, warum man der Meinung ist, diese Deckungslücke müsste geschlossen werden. Es wurde ausgeführt, dass eine entsprechende Arbeitsgruppe bereits tätig ist. Klar wird auch fest gehalten, dass eine solche Deckungslücke bei einer paritätisch verwalteten Kasse nicht nur einseitig vom Arbeitgeber geschlossen werden kann. Diese Meinung habe der Finanzdirektor im Übrigen schon immer klar geäussert und jeder, der es wissen wollte, hatte die Information. Könne man nun in irgend welchen Inseraten etwas anderes lesen, so sei dies Desinformation. Das Ganze werde ein Diskussionspunkt bei Behandlung der entsprechenden Vorlage sein.


Seit Jahren weist die Finanzkontrolle in ihrem Bericht auf die bestehende latente Staatsschuld aufgrund der Deckungslücke hin, und es entspricht der kaufmännischen Rechnungsführung, dass eine solche Rückstellung gemacht wird. Da sich nun die Möglichkeit ergibt, macht man die Rückstellung, allerdings nicht im vollen Umfang. Man hat nur einen Teil zurückgestellt, um eben nicht den Eindruck zu erwecken, der Arbeitgeber sei gewillt, die volle Schuld zu übernehmen.


Auch vom Parlament wurden zwei Motionen als Postulate überwiesen - Vorlage 2003/080 der CVP/EVP-Fraktion und 2005/317 der SVP -, welche die Beseitigung der strukturellen Unterdeckung der BLPK verlangen. Und um eine strukturelle Unterdeckung handle es sich; es gibt Finanzierungslöcher. In der Vergangenheit wurden Leistungszusagen gemacht, die nicht finanziert sind. Daher sei auch die Aussage von Rudolf Keller, wenn man Ende 2006 nicht bei hundert Prozent Deckungsgrad ist, habe man schlecht gewirtschaftet, sehr fahrlässig und zeuge nicht gerade von den entsprechenden Detailkenntnissen.


Eine separate Vorlage wird noch kommen. Bis diese vom Parlament behandelt wird, sind die Goldmillionen selbstverständlich gewinnbringend und sicher angelegt. Der Finanzdirektor bittet das Landratsplenum, den von der FIK einstimmig gefassten Anträgen zuzustimmen und die Rechnung zu genehmigen.


Marc Joset nimmt als Kommissionspräsident Stellung zu Rudolf Kellers Antrag und hält fest, es sei formal nicht so, dass nun plötzlich in dieser Rechnung grosse Mängel fest gestellt wurden. Die Einschränkungen der Finanzkontrolle seien schon in den letzten Jahren immer enthalten gewesen und auch ernst genommen worden. Es handle sich insgesamt um wiederkehrende Themen. So gibt es eine Pendenzenliste mit Dutzenden von regelmässig wiederkehrenden Themen. Der Regierung werden neue Termine gesetzt, die Direktionen und Dienststellen zum Rapportieren eingeladen und die entsprechenden Pendenzen anschliessend gestrichen.


Besonders grosse oder viele Mängel wurden nach der diesjährigen Kommissionsberatung und dem Bericht zufolge seines Erachtens nicht fest gestellt. Auf einige Dinge, welche verbessert werden müssen, wird deutlich hingewiesen. Eine Rückweisung der Rechnung ist dadurch aber in keiner Weise gerechtfertigt. Das Thema Pensionskasse wurde zur Genüge behandelt. Am Vortag durfte die Finanzkommission Rechnungsabschluss und Jahresbericht 2005 zur Kenntnis nehmen und genehmigen. Der Bericht wird nach den Sommerferien in den Landrat kommen und dannzumal eine Debatte über die heiklen Fragen der Finanzierung /Anlagestrategie etc. ermöglichen. Weiterhin darüber diskutiert werden kann bei Vorliegen des Konzeptes für die Sanierung. Der FIK-Präsident bittet das Plenum um Ablehnung des Antrags Keller.


Eric Nussbaumer liest den Antrag Keller vor:


Ich beantrage die Rückweisung an den Regierungsrat mit dem Auftrag, die im Bericht der Finanzkontrolle und der Landratskommission festgestellten Mängel zu beheben und den Betrag von 156 Mio. Franken nicht für die Pensionskasse zurückzustellen.


://: Der Landrat lehnt den Antrag mit 61 : 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.


://: Damit ist Eintreten auf die Jahresrechnung beschlossen.



Es findet eine kurze Detailberatung nach Direktionen inklusive Bilanz und Anhänge statt, erklärt Eric Nussbaumer das weitere Vorgehen.


Jahresrechnung 2005
Allgemeine Verwaltung (oranger Teil)

keine Wortbegehren


Finanz- und Kirchendirektion (grüner Teil)
keine Wortbegehren


Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (gelber Teil)
keine Wortbegehren


Bau- und Umweltschutzdirektion (rosa Teil)
keine Wortbegehren


Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (lila Teil)
keine Wortbegehren


Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (grellgrün)
keine Wortbegehren


Gerichte (pink)
keine Wortbegehren


Teil B


Anhang


7. Bilanz


Jörg Krähenbühl führt an, dass am 27. Oktober 2005 über eine Motion der FDP [ 2005-044 ] betreffend Verwendung des Kantonsanteils aus dem Verkauf der Goldreserven sowie über die parlamentarische Initiative seiner Fraktion [ 2005-055 ] betreffend Verwendung ausserordentlicher Erträge diskutiert wurde. Beide Vorstösse, welche als Ziel die Schuldentilgung haben, wurden damals überwiesen. Nun empfiehlt die Regierung gemäss Punkt 3.1.2.1 Unterdeckung der Basellandschaftlichen Pensionskasse [im Kommissionsbericht] eine Rückstellung von 156 Mio. Franken. Es wurde bereits diskutiert. Landrätin Schneeberger erklärte klar und deutlich das Vorgehen bezüglich Sanierung der Pensionskasse. Eine Sanierung hält auch die SVP für nötig; man erwartet eine entsprechende Vorlage. Dennoch findet man diese Zuweisung untauglich. Versetze er sich in die Lage eines Bürgers, der nicht bei der BLPK versichert ist, so müsse er sich ein wenig geprellt vorkommen. Der Betrag dürfe nicht so verwendet werden. Die SVP stellt folgenden Antrag:


Auftrag an den Regierungsrat, die 156 Mio. Franken Rückstellung an die BLPK zu streichen und neu für die Rückstellung zwecks Schuldentilgung laut Kapitel 7 der Staatsrechnung 2005 zu verwenden.


Daniela Schneeberger meint, ihr Vorredner hätte den Anschein gegeben, ihre Erklärungen verstanden zu haben... [Gelächter] Sie betont nochmals, über die Verwendung der Gelder werde hier noch nicht beschlossen; es handle sich um eine Rückstellung. Rudolf Keller entgegnet sie, man habe die Einschränkungen natürlich in der Finanzkommission auch besorgt diskutiert. Warum die Einschränkung der FICO bezüglich Deckungslücke nun plötzlich nicht gelten soll, ist ihr nicht klar. Nun habe sich Rudolf Keller einerseits darüber mokiert, dass Einschränkungen in der Staatsrechnung locker entgegengenommen würden, übersehe aber dabei selbst die Einschränkung der FICO bezüglich Deckungslücke. Die FDP lehnt den Antrag ab.


Isaac Reber hat damals für die Motion der FDP gestimmt, wonach das Geld aus den Goldreserven an den Kanton zur Tilgung der Schulden verwendet werden soll; dies findet er immer noch richtig. Jörg Krähenbühl und Rudolf Keller, möglicherweise aufgestachelt durch Zeitungsinserate und Postzustellungen, zielen seines Erachtens auf das falsche Objekt, nämlich auf die Rückstellung. Die beiden Landräte müssten wenn schon gegen die Staatsgarantie oder noch besser gegen das Pensionskassenobligatorium an sich sein, meint er. Jetzt aber die Rückstellung zu bekämpfen, sei sinnlos, denn so lange die Verbindlichkeit bestehe so lange müsse man sich auch engagieren.


Ruedi Brassel und die SP-Fraktion lehnen den Antrag Krähenbühl ebenfalls ab. Es mache keinen Sinn, hier einen Unterschied zwischen Schuldentilgung und Rückstellung zu machen. Es handelt sich um potenziell vorhandene Verbindlichkeiten des Staates, die damit gedeckt werden können. Durch die Geldanlage entstehen Einnahmen. Dem Staat entgeht nichts, indem man diese Rückstellungen macht. Der Antrag ist für ihn weder buchhalterisch noch politisch begreifbar.


://: Der Landrat lehnt den Antrag Krähenbühl mit 58 : 21 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.


8. Inventar keine Wortbegehren


9. Fonds und Stiftungen keine Wortbegehren


10. Abwasser- / Abfallrechnung keine Wortbegehren


11. Verpflichtungskredit keine Wortbegehren


Es wird kein Rückkommen verlangt.



Landratsbeschluss


Titel und Ingress keine Wortbegehren


Ziffern 1 - 8 keine Wortbegehren


Es wird kein Rückkommen verlangt.


://: Der Landrat heisst den Landratsbeschluss zur Staatsrechnung 2005 mit 74 : 9 Stimmen gut.



>>>   Landratsbeschluss


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



Fortsetzung

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