Protokoll der Landratssitzung vom 7. September 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 7. September 2006 |
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2006-110
vom 11. April 2006
Bericht:
Zum Postulat
2001/167
vom 21. Juni 2001 von Peter Tobler, FDP-Fraktion, betreffend Vernehmlassung für formulierte Gesetzesinitiativen
Beschluss des Landrats < abgeschrieben >
Nr. 1954
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) hält die Fragestellung des Postulanten für berechtigt, weshalb die Regierung das Anliegen ernsthaft geprüft und darüber berichtet hat. Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass keine Änderung von Gesetz oder Verfassung nötig ist. Die heutige Regelung ist pragmatisch und zweckgerecht. Sie soll weitergeführt werden, weshalb die Regierung um Abschreiben des Postulats bittet.
Ursula Jäggi (SP) bemerkt, dass die Regierung fast fünf Jahre gebraucht habe, bis dieses Postulat beantwortet ist. Der Regierungsrat stellt dar, weshalb aufgrund der Kantonsverfassung und aufgrund des Gesetzes über die politischen Rechte eine Vernehmlassung für formulierte Gesetzesinitiativen nicht möglich ist. Mit der Abschreibung des Postulats ist die SP-Fraktion einverstanden.
Formell sei der Auftrag des Prüfens und Berichtens wohl erfüllt, meint Daniele Ceccarelli (FDP). Inhaltlich bleiben trotzdem Fragen offen.
Der in der Vorlage zitierte § 34 der Kantonsverfassung besagt: Bei Vorlagen, die der Volksabstimmung offen stehen, werden die politischen Parteien und interessierte Organisationen zur Vernehmlassung eingeladen. Es ist wohl unbestritten, dass eine formulierte Initiative der Volksabstimmung zugänglich ist. § 78a Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte besagt aber: Im Falle eines Gegenvorschlags entfällt das Vernehmlassungsverfahren. Diese Bestimmungen wiedersprechen sich; also ist das GpR in diesem Punkt verfassungswidrig.
Pikant ist, dass die Verwaltung behauptet, es habe sich ein Gewohnheitsrecht entwickelt, dass auch bei Initiativen ohne Gegenvorschlag keine Vernehmlassung stattfindet. Diese Argumentation ist schlicht Quatsch: Es kann sich kein Gewohnheitsrecht auf ein Nicht-Tun entwickeln. Ausserdem kann man angesichts einer Verfassung, die noch nicht einmal zwanzig Jahre alt ist, nicht von einem Gewohnheitsrecht reden.
Irgendwann wird das Verfassungsgericht über die Beschwerde eines Stimmbürgers, der sein Vernehmlassungsrecht verletzt sieht, befinden müssen. Das Kantonsgericht wird dann mit Sicherheit die Verfassungswidrigkeit von § 78a GpR feststellen.
Trotz dieser Bedenken ist die FDP-Fraktion für Abschreiben des Postulats. [Heiterkeit]
Ivo Corvini (CVP) hält die Argumentation des Regierungsrates für absolut nachvollziehbar. Das Verfahren hat sich bestens bewährt, weshalb die CVP/EVP-Fraktion den Abschreibungsantrag der Regierung unterstützt.
Ursula Jäggi (SP) glaubt, Daniele Ceccarelli habe die Vorlage nicht sehr intensiv gelesen. In § 34 KV ist die Rede von Vorlagen und nicht von Initiativen .
Christoph Frommherz (Grüne) und seine Fraktion schliessen sich dem Antrag des Regierungsrates an.
://: Das Postulat 2001/167 von Peter Tobler wird mit 70:0 Stimmen abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
Fortsetzung