Protokoll der Landratssitzung vom 7. September 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 7. September 2006 |
7
2006-108
vom 11. April 2006
Vorlage:
Änderung des Steuergesetzes vom 7. Februar 1974;Steuerliche Entlastung von Familien und tiefen Einkommen sowie Umsetzung des BGE vom 27. Mai 2005 (Erhöhung Eigenmietwert und Aufhebung Mietkostenabzug)
- Bericht der Finanzkommission vom
23. August 2006
Beschluss des Landrats < 1. Lesung beendet >
Nr. 1943
7 2006/108
Berichte des Regierungsrates vom 11. April 2006 und der Finanzkommission vom 23. August 2006: Änderung des Steuergesetzes vom 7. Februar 1974; Steuerliche Entlastung von Familien und tiefen Einkommen sowie Umsetzung des BGE vom 27. Mai 2005 (Erhöhung Eigenmietwert und Aufhebung Mietkostenabzug). 1. Lesung
Die Landratspräsidentin weist darauf hin, dass sie die Vorlagen inskünftig ausführlicher als bisher ankündigen werde, da die Landratssitzungen auch über Internet übertragen werden.
Der Präsident der Finanzkommission, Marc Joset (SP), bemerkt einleitend, die Kommission habe die Vorlage im Rahmen von vier Sitzungen beraten; Eintreten war unbestritten.
In der Detailberatung sind jeweils verschiedene Änderungsanträge gestellt worden, und zwar sowohl zur Wohneigentums- als auch zur Familienbesteuerung. In der Schlussabstimmung gab es keine Gegenstimme, woraus Marc Joset folgert, dass die Kommission die Vorlage als Ganzes trotz gewichtigen Einwänden im Detail nicht gefährden wollte und das Paket mit Elementen einerseits der Wohneigentums- und andererseits der Familienbesteuerung akzeptiert.
Bei einigen wichtigen Detailabstimmungen in der Kommission war der Stichentscheid des Präsidenten nötig. Diese Resultate sind für Marc Joset Ausdruck einer Pattsituation, die inzwischen auch öffentlich zu reden gegeben haben und heute im Plenum zu Recht nochmals zur Debatte stehen. Andere Minderheitsanträge sind in der Kommission mehr oder weniger deutlich abgelehnt worden.
Marc Joset betont, dass die Diskussion in der Kommission jederzeit sachlich und fair verlaufen sei. Begriffe wie "Schröpffaktoren", wie Interessenvertreter sie in einschlägigen Presseartikeln verwendet haben, sind in der Kommission nie gefallen. Auch Aussagen wie - Marc Joset zitiert den Titel eines Forumsbeitrags eines Landratskollegen - "Unsere Steuervögte sind geldgierig" sind in der Kommission nicht gemacht worden. Er sei froh, dass in der Kommission nicht auf diesem Niveau debattiert worden sei, distanziere sich auch von solchen Verunglimpfungen, zumal die Kommission bei ihrer Beratung seitens der Steuerverwaltung sehr sachlich und kompetent unterstützt worden sei, erklärt er.
Die Finanzkommission hat die Ziele der Teilrevision des Steuergesetzes gutgeheissen; es sind dies die steuerliche Entlastung der Ehe und Familie, die Entlastung einkommensschwacher Rentnerinnen und Rentner, die weitgehende Steuerfreiheit des Existenzminimums sowie die vollständige, harmonisierungskonforme Besteuerung des Eigenmietwertes.
Sie ist somit auch grundsätzlich einverstanden, dass Steuermehrerträge, die aus der Umsetzung des Bundesgerichtsentscheides betreffend Eigenmietwerte resultieren, kompensiert werden, d.h. an die steuerzahlenden Familien sowie an Rentnerinnen und Rentner zurückgegeben werden.
Marc Joset erläutert kurz die Detail umstrittenen Paragraphen, welche heute zur Debatte stehen. Es sind dies §27 ter (Soll der Brandlager- oder der Katasterwert bei der Berechnung des Eigenmietwertes zur Anwendung kommen?), §27 ter Absatz 4 (Höhe des Korrekturfaktors für Stockwerkeigentum), §29 Absatz 2 (Sollen die Pauschalabzüge bei den Unterhaltskosten beibehalten oder neu angesetzt werden?).
Dem Kommissionsbericht ist zu entnehmen, dass die Kommission bei §33 (Sozialabzüge) jenen Rentnerinnen und Rentnern entgegenkommt, die kein weiteres Vermögen haben, aber noch selber in der Liegenschaft wohnen.
Im Übrigen hat die Kommission den Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) als Vertretung der Gemeinden angehört, die wegen ihrer unterschiedlichen Strukturen auch unterschiedlich von der Gesetzesrevision betroffen sind. Die Kommission hat dafür Verständnis, sieht aber einen allfälligen Korrekturbedarf eher bei der Revision des Finanzausgleichs.
Marc Joset bemerkt abschliessend, falls sich heute im Rahmen der 1. Lesung bei den umstrittenen Punkten mehrheitsfähige Lösungen abzeichnen würden, könnte der Rat bei der 2. Lesung allenfalls sogar auf das Behördenreferendum verzichten. Die Voraussetzungen dafür wären die 4/5-Mehrheit und keine Referendumsdrohung. Eine Inkraftsetzung des revidierten Steuergesetzes könnte dann auf den 1. Januar 2007 ins Auge gefasst werden.
- Eintretensdebatte
Die SP sei für Steuergerechtigkeit - Steuern seien nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erheben -, hält Annemarie Marbet (SP) einleitend fest. Die Partei erachtet die aktuelle Steuervorlage mit ihren neuen Parametern als einen Schritt in die richtige Richtung und unterstützt sie vor allem auch aus Gründen der Rechtssicherheit. Die Lösungsvorschläge seien vorab auf Druck der SP und des Mieterverbandes in die Vorlage aufgenommen worden; möglich wurde dies aufgrund des Bundesgerichtsurteils, welches neu einen Handlungsspielraum gibt, um Familien zu entlasten und soziale Anliegen einzubringen, die schon lange im Raum gestanden sind.
Im Übrigen wohnten in einem Einfamilienhaus Menschen - Familien, Rentnerinnen und Rentner, etc. -, und dies sei nicht auseinanderzudividieren, gibt Annemarie Marbet zu bedenken.
Mit dieser Gesetzesrevision resultiert ein Steuerausfall für den Kanton von rund 32 Mio. Franken und für die Gemeinden von knapp 20 Mio. Franken, wobei sich die Steuerausfälle für die einzelnen Gemeinden unterschiedlich auswirken werden, je nachdem, wie hoch der Anteil Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer bzw. Mieterinnen und Mieter ist.
Annemarie Marbet geht im Folgenden auf drei Schwerpunkte der Revision ein:
1) Familienbesteuerung und die soziale Komponente
Familien und einkommensschwachen Personen bringt die Vorlage substantielle Verbesserungen; langjährige Forderungen der SP werden hier umgesetzt. Annemarie Marbet nennt in diesem Zusammenhang den Kinderabzug vom Steuerbetrag von Fr. 750.-- , den Abzug für familienexterne Kinderbetreuung bis maximal Fr. 5'500.-- sowie das Vollsplitting, aus dem eine massgebliche Entlastung für Eineltern-Familien mit Kindern resultiert.
Auch die Sozialabzüge werden erhöht. So können höhere Abzüge für Krankenversicherungsprämien gemacht werden (neu Fr. 2'000.--, bisher Fr. 1'200.--, für Kinder neu Fr. 450.--, bisher Fr. 200.--), ferner kann ein Abzug für die Betreuung pflegebedürftiger Personen von Fr. 2'000.-- geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob es sich um Drittpersonen oder um Familienangehörige handelt. Die SP habe allerdings Fr. 5'000.-- gefordert; sie werde in der Detailberatung nochmals darauf zurückkommen, erklärt Annemarie Marbet.
Beim Abzug für Rentnerinnen und Rentner gibt es ebenfalls Erleichterungen. Bekanntlich werden relativ viele Gesuche um Steuererlasse eingereicht. Durch die Abzüge kann nun gewährleistet werden, dass das Existenzminimum faktisch steuerfrei ist. Die Finanzkommission schlägt zudem vor, dass Rentnerinnen und Rentner ihr abbezahltes Eigenheim nicht mehr versteuern müssen (§ 33c). Auf der anderen Seite schreibt das Bundesgerichtsurteil vor, dass der bestehende Mietkostenabzug aufgehoben wird, was mit der Gesetzesrevision umgesetzt wird.
2) Eigenmietwert
Zur Besteuerung des Eigenmietwertes und zur Umsetzung des Bundgerichtsurteils sei viel geschrieben worden, aber es sei so - die Eigenmiete müsse mindestens 60% des Marktwertes betragen, bemerkt Annemarie Marbet. Die Berechnungsgrundlage ist die gleiche wie bisher: der einfache Brandlagerwert. Früher wurde der Brandlagerwert einfach mit dem Faktor "Alter" multipliziert, woraus der vielgelobte Katasterwert resultierte. Neu wird der einfache Brandlagerwert mit den gemeindespezifischen Korrekturfaktoren multipliziert; dieser Wert wird mit dem Korrekturfaktor "Alter" multipliziert, woraus der steuerliche Brandlagerwert resultiert, der als Grundlage für den Eigenmietwert dient.
Zudem haben Untersuchungen haben gezeigt, dass das Stockwerkeigentum gegenüber Einfamilienhäusern lediglich 15% weniger Wert hat (Faktor 0,85) statt 20% wie bisher. Die SP unterstütze deshalb folgerichtig den Korrekturfaktor von 0.85, erklärt Annemarie Marbet. Andererseits sei nur ein kleiner Bevölkerungsteil als Stockwerkeigentümer davon betroffen, weshalb es sich nicht um einen Punkt handle, auf den sich die Partei versteife.
Zum Abzug "Kosten für Unterhalt" bzw. zum Pauschalabzug für Liegenschaften macht sich die SP grundsätzliche Gedanken. Bedeute dieser Unterhalt "Schöner Wohnen" und eine Designerausstattung, oder werde das Geld dazu verwendet, eine alte Liegenschaft auch ökologisch zu sanieren, wovon alle profitieren könnten, fragt Annemarie Marbet. Grundsätzliche Überlegungen über Sinn und Unsinn solcher Abzüge für Unterhaltskosten sollten aus ihrer Sicht einmal gemacht werden; allerdings sei dies heute nicht das Thema.
Die effektiven Kosten können nach wie vor abgezogen werden; gestritten wird um den Pauschalabzug. Weil der Eigenmietwert nun höher ist, ist es folgerichtig, dass die Pauschale für den Liegenschaftsunterhalt ( in Prozenten des Eigenmietwertes ) reduziert wird. Die Regierung möchte mit den vorgeschlagenen Prozentsätzen auch vermeiden - die SP vertritt die gleiche Meinung -, dass das Bundesgerichtsurteil unterlaufen wird. .
3) Einheitstarif und Vollsplitting
Weil das Bundesgerichtsurteil vom Kanton umgesetzt werden muss, hat die Regierung nach Lösungen gesucht, um die Mehreinnahmen der Bevölkerung wieder zurückzugeben.
Die Steuerkurve sei heute durch verschiedene Revisionen arg geknickt und auch ein bisschen "gebeutelt", stellt Annemarie Marbet fest. Mittels einer logarithmischen Funktion wurde die Kurve nun "geglättet", was zu mehr Steuergerechtigkeit führt. Zudem gilt nun für alle Personen neu ein Einheitstarif.
Dank den Mehreinnahmen kann das Vollsplitting eingeführt werden. Mit dem Vollsplitting und der neuen Tarifgestaltung werden die Mehreinnahmen mehr als ausgeglichen - am meisten werden Eineltern-Familien mit Kindern profitieren.
Zum Vollsplitting bemerkt Annemarie Marbet, die SP und sie persönlich als Feministin seien nicht gerade Befürworterinnen dieses Modells; gerecht wäre eigentlich die Individualbesteuerung. Eine solche Individualbesteuerung könnte aber nicht allein auf kantonaler Ebene eingeführt werden; ein entsprechender Vorstoss müsste vom Bund ausgehen. Die SP akzeptiere deshalb das Vollsplitting als Übergangslösung, um die "Heiratsstrafe" zu mildern - ein Vollsplitting bevorzuge nämlich vor allem die höheren Einkommen.
Die SP dankt der Steuerverwaltung und der Regierung für die schnelle Ausarbeitung der Vorlage. Sie ist für Eintreten und wird sich in der Detailberatung nochmals zu Worte melden.
Gemäss Fraktionssprecher Hans-Jürgen Ringgenberg anerkennt die SVP die Notwendigkeit, die Wohneigentumsbesteuerung in unserem Kanton aufgrund des Bundesgerichtsentscheides vom 27. Mai 2005 zu ändern; eine Anpassung der Eigenmietwerte ist deshalb unumgänglich.
Allerdings hat die SVP nicht erwartet, dass die Vorschläge der Regierung über die vom Bundesgericht verlangten Anpassungen hinausgehen würden. Zahlreiche Bestimmungen werden zuungunsten des Steuerzahlers, insbesondere zuungunsten des Wohneigentümers geändert, ohne dass dies im Bundesgerichtsurteil verlangt worden wäre und ohne plausible Begründung.
Gegen die zusätzliche, nicht notwendige Steuererhöhung wehre sich die SVP mit allen Mitteln, hält Hans-Jürgen Ringgenberg fest. Die Vorlage birgt das Problem in sich, dass sie zwei Sachen, die eigentlich separat abgehandelt werden müssten, vermischt. So findet im Massstab 1: 1 eine Umlagerung statt: Die Wohneigentümer haben die steuerliche Entlastung der Familien und der tiefen Einkommen zu finanzieren und zu tragen. Dass die steuerliche Mehrbelastung bei den Wohneigentümern auf keine Freude stösst, versteht sich von selbst. Umso mehr ist diese Mehrbelastung auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.
Die steuerliche Entlastung ist auch in der SVP-Fraktion grundsätzlich unumstritten. Einige Punkte und Details hätte die Fraktion allerdings gerne anders ausgestaltet gehabt. So hätte sie es bevorzugt, wenn der Kinderabzug weiterhin vom steuerbaren Einkommen erfolgt wäre, und zwar durch eine Erhöhung von heute Fr. 5'000.-- auf neu Fr. 7'000.--, was auch die mittelständischen Familien bevorteilt hätte. Die von der Regierung und einer Kommissionsmehrheit bevorzugte Variante eines direkten Abzugs vom Steuerbetrag von Fr. 750.-- pro Kind bevorteilt nach Meinung der Partei einseitig und primär Personen mit tiefen Einkommen, die ohnehin bereits von vielen anderen Vorteilen profitieren können. Hinzu kommt, dass der Kinderabzug vom Steuerbetrag einen Fremdkörper in unserer Steuergesetzgebung darstellt, da ja praktisch alle anderen Abzüge vom steuerbaren Einkommen erfolgen.
Stein des Anstosses ist für die SVP im Weiteren die Abzugsfähigkeit von Drittbetreuungskosten für Kinder, vor allem in der vorgeschlagenen Höhe. Die SVP hätte es vorgezogen, wenn dieser Abzug gar nicht gekommen wäre bzw. kommen würde. Wenn überhaupt, hätte dieser Betrag auf Fr. 2'000.--, anstatt - wie von der Regierung vorgeschlagen - auf Fr. 5'500.-- begrenzt werden müssen. Wohl liegt unser Kanton damit gleich wie Basel-Stadt, aber unnötigerweise weit über dem Durchschnitt der meisten anderen Kantone.
Besonders stört sich die SVP daran, dass die Doppelverdiener-Familien einseitig steuerlich begünstigt werden. Die Verlierer bei dieser Variante sind die Familien, welche die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder selber übernehmen, indem sich ein Elternteil persönlich engagiert und die Betreuung selbst übernimmt und damit zwangsläufig auf ein zweites Einkommen verzichtet. Diese Eltern werden einmal mehr zu Unrecht abgestraft und gegenüber Doppelverdiener-Familien schlechter gestellt. Zudem werden Kinderbetreuungsstätten vielerorts bereits mit öffentlichen Geldern direkt subventioniert, so dass die betroffenen Eltern bereits in zweierlei Hinsicht von steuerlichen Vergünstigungen profitieren können.
Das Ganze sei Ausdruck des verzerrten Bildes, das wir von der Familie haben, führt Hans-Jürgen Ringgenberg weiter aus. Die normale, traditionelle Familie, die es leider immer weniger gebe, werde über das Steuergesetz zum Verschwinden gebracht. Man dürfe sich nicht wundern, wenn der Staat immer mehr Aufgaben übernehmen müsse, die Erziehung und Betreuung unseres Nachwuchses immer weniger funktioniere und grosse Probleme in unserer Gesellschaft sichtbar würden.
Diese steuerlich nach wie vor einseitige Bevorzugung findet die SVP nicht in Ordnung, aber sie verzichtet im Interesse der gesamten Vorlage auf einen entsprechenden Antrag.
Die übrigen steuerlichen Entlastungen kann die SVP problemlos akzeptieren, insbesondere auch die Einführung des Einheitstarifes mit sogenanntem Vollsplitting für Ehepaare sowie die steuerliche Entlastung von Familien und Personen in finanziell bescheidenen Verhältnissen, vornehmlich Rentnerinnen und Rentner. Ferner unterstützt sie, dass für schwer Invalide, Erwerbsunfähige und AHV-Rentner das selbst bewohnte Eigenheim beim Abzug vom steuerbaren Einkommen nicht als Vermögen angerechnet wird und dass die Abzugsmöglichkeiten bei Versicherungsprämien erhöht werden.
Was die Umsetzung des Bundesgerichtsentscheides angeht, so ist unbestritten, dass die Eigenmietwerte nach den bisherigen Tabellenwerten um 50% angehoben werden müssen. Unter diesem Gesichtspunkt hat die SVP es begrüsst, dass die Regierung die Vorlage bereits im Vorfeld entschärft hat und der Eigenmietwert bei selbst genutztem Eigentum bei maximal 60% liegen soll; im Vernehmlassungsentwurf war ja von einer Obergrenze von 80% die Rede gewesen.
Mühe bekundet die SVP allerdings nach wie vor mit dem Wechsel vom Kataster- zum einfachen Brandlagerwert bei der Berechnung des Eigenmietwertes. Der einfache Brandlagerwert soll mit einem gemeindespezifischen Korrekturfaktor, einem Korrekturfaktor nach Baujahr und allenfalls einem Korrekturfaktor für Stockwerkeigentum multipliziert werden, woraus der steuerliche Brandlagerwert resultiert. Im Sinne eines Kompromisses und Konsens' ist die SVP bereit, diesen Systemwechsel trotzdem zu akzeptieren - dies im Wissen darum, dass das Ganze nicht einfacher wird und die gemeindespezifischen Korrekturfaktoren einzig auf den Berechnungen der Firma Wüest & Partner basieren, aber auch im Wissen darum, dass das heutige System früher oder später ohnehin hätte überarbeitet werden müssen.
Gar nicht einverstanden und unter keinen Umständen kompromissbereit sei die SVP allerdings beim Korrekturfaktor für Stockwerkeigentum und bei den Pauschalabzügen, hält Hans-Jürgen Ringgenberg fest. Die Partei fordert, auch mit einem entsprechenden Antrag, der von der FDP- und der CVP-/EVP-Fraktion mitgetragen wird, dass der Korrekturfaktor bei 0,8 und die Pauschalabzüge bei 30% für über 10-jährige Gebäude und bei 25% für bis zu 10-jährige Gebäude belassen wird. Es ist unverständlich, dass eine bürgerliche Regierung zu den Änderungen überhaupt Hand bietet, und es darf nicht sein, dass die Wohneigentümer stärker, als es das Bundesgericht verlangt, bestraft werden. Die Mehrbelastung der Wohneigentümer ist durch den Bundesgerichtsentscheid auch so schon hoch genug, etwa bei durchschnittlich Fr. 1'100.-- pro Wohneigentümer oder gesamthaft etwa 50 Mio. Franken. Die Regierung ist nach Auffassung der SVP zu weit gegangen, und die Annahme dieser beiden Anträge ist für die SVP massgebend, dass sie der gesamten Vorlage überhaupt zustimmen wird.
Was die Steuereinbussen von insgesamt 19 Mio. Franken bei den Gemeinden angeht, so ist die Regierung vor allem bei Gemeinden mit einem hohen Mieteranteil gefordert, die relativ hohe Steuereinbussen werden hinnehmen müssen. Die SVP bittet den Regierungsrat, Härtefalle aus dem sog. Härtefonds auszugleichen; auch mit dem Finanzausgleich können gewisse Korrekturen vorgenommen werden. Ein Problem stellt für die betroffenen Gemeinden vorab das Jahr 2007 dar, da der ungebundene Finanzausgleich immer auf Zahlen des Vorjahres beruht.
Hans-Jürgen Ringgenberg schätzt den Minderertrag, der für den Staat aus dem Massnahmenpaket per saldo resultiert, auf 40 bis 45 Mio. Franken. Er begrüsst zwar grundsätzlich die Entlastung von Familien und tiefen Einkommen - auch die SVP habe ja entsprechende Vorstösse gemacht -, meint aber, dass es sich weisen müsse, ob das Massnahmenpaket im Einklang mit unserer Staatsrechnung stehen werde. Mit diesen Bemerkungen tritt die SVP-Fraktion auf die Vorlage ein.
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
Daniela Schneeberger (FDP) zeigt sich zufrieden, dass mit der regierungsrätlichen Vorlage zur Teilrevision des Steuergesetzes verschiedene freisinnige Anliegen erfüllt werden. Auch die steuerliche Entlastung der Familien und unteren Einkommensklassen unterstützt man. Dabei macht sie geltend, dass der Kanton bereits heute einen sehr sozialen Steuertarif bei den unteren Einkommensklassen aufweist. Mit der nochmaligen Ausweitung der Steuerfreiheit beim Existenzminimum und der gezielten Entlastung einkommensschwacher Rentnerinnen und Rentner habe der Kanton erneut einen grossen Schritt in diese Richtung getan.
Als nächstes müssten nun aber ihrer Meinung nach Anreize für den Mittelstand geschaffen werden können. Denn im Sinne einer zukunftsgerichteten Standortpolitik sollte man die Leistungsstärkeren weder vergessen noch vernachlässigen. Das Baselbiet braucht den Mittelstand, braucht die Ansiedlung neuer KMU-Betriebe als tragende Säulen der Volkswirtschaft. In diesem Zusammenhang ist das Steuerklima ein entscheidender Standortfaktor.
An der Umsetzung des Bundesgerichtsurteils gibt es nichts mehr zu rütteln. Der Eigenmietwert muss nun auch im Baselbiet auf das verlangte Mindestmass von 60 % der Marktmiete angehoben, auf der anderen Seite der Mietkostenabzug ersatzlos gestrichen werden. Gleichwohl erinnert die Landrätin an den in Artikel 133 der Kantonsverfassung festgeschriebenen Grundsatz, welcher klipp und klar festhält, dass selbst genutztes Wohneigentum steuerlich zu begünstigen ist. Artikel 106 hält fest, dass der Kanton den Wohnungsbau sowie den Erwerb von selbst genutztem Wohnungs- und Hauseigentum fördert. Der Verfaassungsauftrag bleibt bestehen, und man wird nach Mitteln und Wegen suchen müssen, um ihn auch in Zukunft erfüllen zu können. Insofern sollten auch die Wohneigentümer, zu welchen letztlich auch Familien gehören, nicht noch weiter steuerlich belastet werden. Sie weist diesbezüglich insbesondere auf die in der Teilrevision ebenfalls vorgesehenen Senkungen der Unterhaltskostenpauschalen oder die reduzierten Korrekturfaktoren für Stockwerkeigentum hin. Diese Änderungen, welche im Übrigen aus Sicht der FDP vom Bundesgerichtsurteil nicht verlangt oder stipuliert wurden, sind unakzeptabel. Dazu wird man aber später eingehend bei den entsprechenden Anträgen in der Detailberatung Stellung nehmen.
Die neue Berechnungsbasis für den Eigenmietwert wurde bereits von Annemarie Marbet (SP) erläutert. Den steuerlichen Brandlagerwert wird man wohl oder übel akzeptieren, obwohl die neu vorgesehene Berechnungsart nicht ganz zu befriedigen mag. Für die FDP handelt es sich lediglich um eine Übergangslösung. Man nimmt die Regierung beim Wort und hofft, dass von ihr diesbezüglich innert nützlicher Frist eine bessere, transparentere, für alle einsehbare und breiter abgestützte Lösung erarbeitet wird. Die Freisinnigen werde in diesem Punkt jedenfalls am Ball bleiben.
Den Rentnerabzug begrüsst man sehr. Es handle sich dabei nicht, wie in den Zeitungen vermittelt, um einen zusätzlichen Abzug. Der Abzug ist im Steuergesetz enthalten; es fand eine Änderung in der Umsetzung statt. Ursprünglich war der Rentnerabzug ans Vermögen gebunden. Nun war man aber der Meinung, dass jemand in einfachen Verhältnissen, der sein Haus abbezahlt hat und keine Schuldzinsen mehr abziehen kann - andererseits auch im Vermögen die Schulden nicht mehr abziehen kann - nicht gestraft sein soll, indem er den Rentnerabzug nicht machen kann.
Zusammenfassend stellt Daniela Schneeberger fest, dass die FDP die steuerliche Entlastung der Familien und unteren Einkommensklassen unterstützt. Sie fordert in diesem Zusammenhang aber die Regierung sowie das Parlament auf, in einer nächsten Runde das Steuerklima für den Mittelstand und die KMU-Wirtschaft zu verbessern. Was den eigentumspolitischen Teil der vorliegenden Teilrevision betrifft, wird sich die FDP gegen eine weitere Verschlechterung des Wohneigentums wehren; die Senkung der Unterhaltspauschale und der reduzierte Korrekturfaktor beim Stockwerkeigentum werden von der FDP ohne Wenn und Aber abgelehnt.
Die Landrätin bedankt sich bei dieser Gelegenheit auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Steuerverwaltung für ihre Informations- und Unterstützungsarbeiten im Rahmen der Kommissionsberatungen. Die FDP ist für Eintreten auf die Vorlage.
Thomi Jourdan (EVP) bemängelt, dass das Anliegen der steuerlichen Entlastung von Familien und tiefen Einkommen sich einmal mehr nicht als eigenständige Vorlage präsentiert, sondern verknüpft wird mit anderen Veränderungen innerhalb eines Steuergesetzes. Natürlich sei wohl zurecht die Umsetzung des Bundesgerichtsentscheides das auslösende Moment für die vorliegende Revision, mit welcher nun gleichzeitig die steuerliche Entlastung für Familien angestrebt werden soll. Trotzdem ist es ihm schwer verständlich, dass es weder auf Bundes- noch auf kantonaler Ebene möglich ist, dem so allseitig als wichtig erklärten Anliegen einer familienfreundlichen Steuerpolitik eine eigene Vorlage zu widmen. Warum kriegt man jedesmal eine kombinierte Vorlage präsentiert, womit auch immer von Neuem das Gezerre um etwas grundsätzlich Unbestrittenes losgeht? ärgert er sich. Denn erfahrungsgemäss berge die Verknüpfung eines grundsätzlich unbestrittenen Anliegens mit möglichst verschiedenen anderen Anliegen stets die Gefahr, dass "eine Menge Jäger des Hasen Tod" sein können. Erfreut zeigt er sich zumindest darüber, dass bisher die drei grössten Fraktionen grundsätzlich einem Konsens sehr zugeneigt erscheinen.
Zur Vorlage: Grundsätzlich bedankt er sich bei der Regierung für die damit geleistete, hervorragende Arbeit. Selten hatte er beim erstmaligen Durchlesen einer Vorlage ein derart positives Gefühl wie bei dieser Steuervorlage. Auch bei näherem Hinsehen präsentiert sich für die CVP-/EVP-Fraktion die Gesamtvorlage sowohl im Blick auf die Familienbesteuerung wie auch hinsichtlich Verarbeitung des Bundesgerichtsentscheids als ausgewogen.
Dass die Regierung bereit ist, die zusätzlichen Steuermillionen, die sich durch die Anhebung des Eigenmietwertes ergeben, nicht einfach für generelle Steuersenkungen einzusetzen, sondern spezifisch an Menschen mit geringem Einkommen und an Familien weiter zu geben, zeuge vom sozialpolitischen Gespür und Engagement der Baselbieter Exekutive und strafe gewisse Leserbriefschreiber Lügen, welche von einer bürgerlich-biederen Regierung sprechen. Sowohl Inhalt als auch an den Tag gelegtes Tempo beweisen, dass der Regierung an einer guten Familienbesteuerung gelegen ist. Erfreut zeigt man sich zudem darüber, dass mit der Vorlage insgesamt 7 Vorstösse der CVP/EVP-Fraktion berücksichtigt und umgesetzt worden sind.
Bezüglich Umsetzung des Bundesgerichtsentscheids betreffend Eigenmietwert und Mietkostenabzug hätte die CVP/EVP-Fraktion der ursprünglichen Regierungsvorlage im Grunde ungeteilt zustimmen können. Die noch zu diskutierenden Änderungsanträge, welche ein so grosses Geheimnis auch nicht seien, sind für einen Teil der Fraktion nicht unbedingt zwingend und belegen die Grundgefahr, dass - nicht inhaltlich gegebene - Verknüpfungen eine Vorlage zum Scheitern bringen können. Nichtsdestotrotz ist man innerhalb eines gewissen Rahmens für einen Kompromiss bereit, damit jedenfalls die Anliegen der Familienbesteuerung berücksichtigt sind. Man wird daher auch grossmehrheitlich den zu erwartenden Anträgen beipflichten, es sei denn, sie unterscheiden sich wesentlich von den bereits diskutierten. Die Fraktion wird sich mit allem Engagement für eine Zustimmung zur Vorlage als Ganzes einsetzen, da sie einerseits dem Bundesgerichtsentscheid genügt und andererseits endlich die Anliegen der Familienpolitik auch in der Steuergesetzgebung entsprechend brücksichtigt.
Thomi Jourdan hofft, dass das Gesetz diesmal trotz der Verknüpfung zweier inhaltlich nicht zusammengehörender Komponenten, respektive trotz der vielen 'Jäger', die Ziellinie erreicht. Mit der Vorlage als Kompromiss sei mehr zu gewinnen als ohne Vorlage. Die CVP-/EVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und ihr zustimmen.
Ad addendum: Die Fraktion wird noch heutigentags eine Motion für eine Standesinitiative zur Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts für Wohneigentum einreichen. Auch in den Beratungen der Finanzkommission zur Vorlage sei immer wieder zu hören gewesen, dass es sich zur Zeit um eine Übergangslösung handelt und man offenbar viel Zeit und Geld in eine entsprechende Optimierung investiert. Thomi Jourdan würde diesbezüglich eine neue, definitive Bundeslösung vorziehen und ihr auch mehr Chancen einräumen. Denn auch dieses Anliegen habe bereits einmal in einer Steuervorlage auf nationaler Ebene Berücksichtigung gefunden, sei aber dort ebenfalls unselig mit anderem verknüpft und letztlich von einem Haufen Jäger "erschossen" worden.
Abschliessend bedankt sich Thomi Jourdan bei Regierung und Steuerverwaltung für das angeschlagene Tempo, aber auch für die Berücksichtigung der inhaltlichen Anliegen zugunsten der Familien. Man ist darüber erfreut und hofft sehr, dass das Steuergesetz in den wesentlichsten Punkten durchkommt.
Jürg Wiedemann (Grüne) befürwortet namens seiner Fraktion die Vorlage, welche vor allem in der Familienbesteuerung echte Fortschritte bringe: allein erziehende Mütter und Väter mit geringem Einkommen, kinderreiche Familien mit wenig Einkommen werden steuerlich deutlich weniger belastet. Auch unter dem Existenzminimum lebende Rentnerinnen und Rentner werden in Zukunft weitgehend keine Steuern mehr zahlen. Allerdings gibt es auch einige Punkte in der Familienbesteuerung, bei welchen die Grüne Fraktion weiter gehen würden:
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Man strebt die vollständige steuerliche Freistellung des Existenzminimums an - nicht nur für RentnerInnen, sondern auch Teilzeitbeschäftigte, Sozialhilfeempfängerinnen, Arbeitslose und in Ausbildung Stehende.
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Mit einem Pro-Kopf-Abzug vom Steuerbetrag im Sinne des Kinderabzugs (Vereinheitlichung) würden nach Ansicht der Grünen die mittleren Einkommen mehr profitieren als mit den geplanten pauschalen Abzügen bei den Versicherungsprämien von Fr. 1'200.- auf 2'000.- für Erwachsene und von Fr. 200.- auf Fr. 450.- für jedes Kind .
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Als Übergangslösung befürwortet man einen Einheitstarif mit Vollsplitting, was den bisherigen Tarif A ersetzt; korrekter wäre aber die Inidividualbesteuerung, welche allerdings bundesweit eingeführt werden müsste. Zudem sollten Konkubinatspaare den verheirateten Paaren vollständig gleich gestellt sein.
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Bezüglich Kinderbetreuungskosten wird kritisiert, dass nicht auch effektive Ausgaben für privat organisierte Betreuungen - Grosseltern, Nachbarn, Au-Pairs - den staatlichen Ausgaben gleich gestellt werden.
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Auch den zweiten Teil der Vorlage unterstützt die Grüne Fraktion. Sie anerkennt die Bestrebungen der Regierung, das Bundesgerichtsurteil vom 27. Mai 2005 per 1. Januar 2007 umzusetzen und somit einen Schritt in Richtung steuerliche Gleichstellung von MieterInnnen und HäuschenbesitzerInnen zu gehen. Dazu ist die Abschaffung des Mietkostenabzugs und eine deutliche Erhöhung des Eigenmietwertes notwendig. Die von der Regierung angestrebten 60 % beim Eigenmietwert entsprechen allerdings nur der bundesgerichtlichen Mindestanforderung. Damit ist die vollständige Gleichstellung nicht erreicht. Im Baselbiet ist man damit im Vergleich mit den meisten anderen Kantonen und dem Bund klar an der unteren Grenze. Das wehmütige Klagen vor allem des Hauseigentümerverbandes (HEV), wonach die Häuschenbesitzer geschröpft würden, kann man nicht ernst nehmen. In Tat und Wahrheit müssen diese nur einen Teil ihrer Privilegien, die sie in den letzten Jahrzehnten hatten, abgeben.
Nach Ansicht der Grünen muss die Vorlage jedenfalls per 01.01.2007 in Kraft treten. Man wird daher jedwelche Verzögerungsanträge beispielsweise betreffend Katasterwert anstatt Brandlagerwert ablehnen. Ebenso wenig wird man Anträge auf überrissene Pauschalabzüge, wie sie teilweise in den Finanzkommissionsberatungen gestellt wurden und offenbar auch in der Detailberatung wieder auftauchen werden, in irgend einer Weise unterstützen. Nicht zuletzt würde die Annahme solcher Anträge das Risiko bergen, dass sich die Gerichte weiter mit dem Fall Basel-Landschaft auseinander setzen müssten. Und ist man nicht imstande, rechtsstaatliche Grundsätze anzuwenden - d.h. Erlangung einer vollständigen Gleichstellung der Mieterinnen und Mieter mit den HausbesitzerInnen -, so würde dies einerseits zu einem Imageverlust des Kantons und andererseits zu einem Vertrauensverlust bei den Bürgerinnen und Bürgern führen. - Es kann nicht angehen, dass die minimalsten Formen von Gleichbehandlung durch erhöhte Abzüge unterlaufen werden, moniert Jürg Wiedemann. Die Grüne Fraktion ist für Eintreten und wird der Vorlage zustimmen.
Rudolf Keller (SD) findet das Resultat in Anbetracht der ganzen Leidensgeschichte der Vorlage nur mittelprächtig. Die familienpolitischen, sozialen Punkte sind einigermassen nachvollziehbar geregelt. Allerdings liege dem Ganzen eine sehr weiträumige Umverteilungsaktion zugrunde, was zum Teil auch zu einigen ungerechten Komponenten - wie etwa die Behandlung der Alleinstehenden - führe.
Als Vertreter eines Elternpaares mit nur einem Einkommen könnte er nun ganz egoistisch sagen, er sei nur halbwegs zufrieden. Erschwerend dazu komme, dass er auch ein Häuschen besitzt. Die Neuorganisation im Gesetz sei für ein solches Elternpaar mit zwei Kindern insgesamt nicht vollauf überzeugend; die Tendenz zeige nach unten, nicht steuerlich. Die eine oder andere mittelgrosse Korrektur sei noch nötig, um die optimale Balance zwischen MieterInnen und HausbesitzerInnen zu finden. Die Schweizer Demokraten könnten sich daher auch vorstellen, dem einen oder anderen Änderungsvorschlag zur Verbesserung der Vorlage zuzustimmen.
Zwei grosse Sorgen bleiben: Am wenigsten profitieren die Alleinstehenden, respektive sie würden gar noch bestraft. Zweitens bestehe die Problematik, dass gewisse Gemeinden die Steuergesetzevision problemlos verkraften, andere aber - hauptsächlich im Oberbaselbiet, aber auch Gemeinden im Laufental - relativ grosse Steuerausfälle zu beklagen haben werden.
Eher unschön, wenn auch durchaus realistisch, findet es Rudolf Keller, dass bereits heute angedeutet wird, in ein paar Jahren müsse man wieder über die Bücher gehen.
Die Schweizer Demokraten treten auf die Vorlage ein und werden sich die Diskussion anhören. Betreffend Eigenmietwert wird man sich zu gegebener Zeit bei den entsprechenden Anträgen äussern.
Myrta Stohler (SVP): Prinzipiell macht der VBLG keine Einwände in Bezug auf das Steuergesetz geltend, sondern meldet lediglich seine Bedenken in Bezug auf die Auswirkungen auf die Gemeinden an. Grundsätzlich wünschten sich die Gemeinden eine kostenneutrale Vorlage. Die vom VBLG eingesetzte, sehr breit abgestützte Arbeitsgruppe weist vor allem auf die sehr unterschiedlichen Strukturen der 86 Gemeinden respektive die damit verbundenen grossen Differenzen in Bezug auf die zu erwartenden Steuereinnahmen hin. In den Gemeinden mit viel Wohneigentum werden höhere Steuereinnahmen erwartet, während bei Gemeinden mit vielen Mietwohnungen die Situation ganz anders aussehen wird. Man befürchtet zudem, die Auswirkungen bei der Budgetierung zu wenig abschätzen zu können. Die finanzschwachen Gemeinden werden grundsätzlich mit Einbussen rechnen müssen. Erschwerend dazu kommt, dass der Finanzausgleich immer von den Vorjahreszahlen ausgeht, und Steuererhöhungen in den Gemeinden mit Mindereinnahmen grundsätzlich undenkbar sind.
Bruno Steiger (SD) geht davon aus, dass er einer der wenigen Mieter in diesem Parlament ist, da ein Grossteil der Landrätinnen und Landräte über ein Eigenheim verfügten. Bezüglich Besteuerung des Eigenmietwerts versteht er zwar die damit einhergehende allgemeine Unzufriedenheit, möchte hier aber auch einmal den durchschnittlich verdienenden Mieter zu Wort kommen lassen, welchen als Letzten die Hunde beissen, wie er sich ausdrückt. Was so schön töne - die steuerliche Entlastung von Familien mit tiefem Einkommen - sei letztlich eine subjektive Sache. Obwohl der Eigenmietwert erhöht wird, werde dennoch ein Teil gewährt. Dass man dem Mieter mit durchschnittlichem Lohn gar nicht entgegen kommt, findet er stossend und untragbar. Auch wenn es heisst «Steuermehrerträge fliessen vollumfänglich an die Baselbieter Bevölkerung», so sei der allein stehende Mieter davon ausgenommen. Bruno Steiger spricht sich als einziger für Nichteintreten auf die Vorlage aus.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) betont, dass es sich bei genauem Hinsehen um eine sehr gute Vorlage handelt. Die vorberatende Kommission benötigte, nach einer vorgängigen Information, in etwa zwei Sitzungen zur Beratung. Er kann sich nicht erinnern, dass eine Steuervorlage je in so wenigen Sitzungen - bisher waren in der Regel dafür mindestens ein Dutzend notwendig - beraten werden konnte. Selbstverständlich bestehen bezüglich Steuergerechtigkeit, wie zu vernehmen war, sehr unterschiedliche Vorstellungen. Letztlich muss aber fest gehalten werden, dass es sich um eine sehr mehrheitsfähige Vorlage handelt - einen guten Kompromiss, mit welchem die "mittlere Unzufriedenheit" durchaus erreicht wurde. Nach Ansicht des Finanzdirektors sollte man mit Blick über die Kantonsgrenzen nicht allzu sehr lamentieren, da sich im Baselbiet die Steuerbelastung immer noch in relativ vernünftigem Rahmen halte; man sei gesamtschweizerisch in etwa an siebter Stelle.
Die Gespräche mit den Gemeinden über den Finanzausgleich werden unmittelbar aufgenommen. So findet am kommenden Freitag, 13.30 Uhr, eine erste Sitzung betreffend § 9 Finanzausgleichsgesetz statt. Im Übrigen könne man natürlich bei den Steuern nicht Gutes tun und dann meinen, es koste niemanden etwas. So sind, etwa bei den Gemeinden, gewissen Mindereinnahmen zu erwarten. Generell ist aber zu sagen, dass die Gemeinden in der Regel sehr gut da stehen, auch wenn es 2007 ein Budgetproblem geben mag, da nicht alles genau absehbar ist.
Für die positive Aufnahme des familienpolitischen Teils bedankt sich Adrian Ballmer ganz herzlich. Gegen den eigentumspolitischen Teil sei zum Teil massiv geschossen worden, bemerkt er. Das führte u.a. dazu, dass bei der Finanzdirektion unzählige Briefe von Leuten eingingen, welche Zeitungsmeldungen, die von Schröpffaktoren und geldgierigen Steuervögten sprachen, ernst nahmen. Derlei Kritik aber offenbare eine Qualität der Argumente, die sich umgekehrt proportional zum Stil und den Worten verhalte. Gegen die unqualifizierte und unfaire Art der Angriffe unter anderem auf seine Mitarbeiter, verwahrt sich der Finanzdirektor in aller Form. Erstens wird das Steuergesetz nicht von der Steuerverwaltung gemacht, stellt er richtig, sondern es wurde von der Regierung auf Antrag des Finanzdirektors so beschlossen und wird letztlich vom Parlament gemacht. Die Steuerverwaltung wendet das Gesetz an, kontrolliert von der Justizdirektion. Sei man nun der Meinung, das Steuerniveau ist zu hoch, so ist dies ein Thema des Parlaments und der Regierung und nicht der Steuerverwaltung.
Zweitens hält der Finanzdirektor den Frust über die Aufhebung des Baselbieter Modells der Wohnkostenbesteuerung durch das Bundesgericht für verständlich. Er selbst wie auch die Regierung stützten dieses Modell. Dass es auf staatsrechtliche Beschwerde hin vom Bundesgericht aufgehoben wurde, sei weissgott nicht auf eine Intervention der Regierung zurückzuführen. Nun habe man sich aber letztlich ans Bundesrecht zu halten, was man auch tue. Wenn auch die verbindlichen Vorgaben des Bundesgerichts zur Eigenmietwertbesteuerung so schonend wie möglich umgesetzt worden seien, geschehe dies - ebenfalls gemäss Vorgabe im Bundesgerichtsentscheid vom 27. Mai 2005 - unter Gleichbehandlung von Eigentümer und Mieter. Gleichzeitig sollen neu die Eigentümer untereinander gleich behandelt werden. Dazu sind Korrekturfaktoren unerlässlich. Aus Optik des Finanzdirektors wurde innerhalb von drei Monaten eine hervorragende Arbeit geleistet. Dies könne man sich durchaus von Fachleuten bestätigen lassen, welche das Ganze im Detail angeschaut haben. So habe ihm u.a. kürzlich ein Treuhänder das System mit den Korrekturfaktoren als hervorragend bestätigt.
Auch der Abschlag für Stockwerkeigentum soll lediglich gewährleisten, dass die bundesgerichtliche Vorgabe von mindestens 60 % nicht unterschritten wird. Die Liegenschaftsunterhaltspauschale werde im Übrigen nicht reduziert, auch wenn dies immer wieder behauptet wird; sie bleibt frankenmässig gleich. Einen sachlichen Grund zur Erhöhung der bisherigen, auch vom HEV so bezeichneten, grosszügigen Liegenschaftspauschale habe es nicht gegeben. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis sein. Ist die frankenmässige Erhöhung aber der politische Preis, damit das Paket per 01.01.2007 umgesetzt wird, so kann Adrian Ballmer damit leben; Kostenpunkt 7 Mio. Franken (Stockwerkeigentümerabzug Fr. 1 Mio. Franken). Allerdings, fügt der Finanzdirektor lakonisch an, möchte er dann im Dezember bei der Budgetdebatte keine Klagen über ein unausgeglichenes Budget vernehmen müssen.
Drittens ist die Behauptung, es werde jemand geschröpft, schlicht und einfach nicht wahr. Die Steuergesetzrevision bringt nicht Mehr- sondern Mindereinnahmen von ca. 32 Mio. Franken für den Fiskus. Das Ziel der steuerlichen Entlastung von Ehe und Familien - auch der traditionellen Familie, bemerkt er an die Adresse von Hans-Jürgen Ringgenberg -, also das Vollsplitting, nützt im Übrigen auch dort, wo es sich um eine/n Alleinverdiener/in handelt und ein Ehepartner nicht erwerbstätig ist. Von der Entlastung profitiert der Mittelstand.
Mit der steuerlichen Entlastung von Ehe und Familie, der Entlastung einkommensschwacher Rentnerinnen und Rentner, weitgehender Steuerfreiheit bei Existenzminimum und der vollständig harmonisierungskonformen Besteuerung des Eigenmietwertes versucht man, das Bundesgerichtsurteil umzusetzen. Das fünfte Ziel - erklärt Adrian Ballmer zuhanden Thomi Jourdan -, die Kompensation der Steuermehrerträge aus der harmonisierungskonformen Besteuerung des Eigenmietwertes, macht letztlich genau die Verknüpfung des familienpolitischen Teils mit der Wohnkostenbesteuerung notwendig. Der grosse Wurf im familienpolitischen Teil wurde seines Erachtens nur durch diese Verknüpfung möglich. Es gibt dazu keine sinnvolle Alternative. Dazu wurde auch Bericht erstattet; die Variante Steuerrabatt wurde geprüft, dort gibt es aber eine gewichtige Umverteilung. Andere Stimmen wiederum wollten noch mehr ins Paket einbringen...
Die Vorlage verdient nach Ansicht von Adrian Ballmer nach all dem gehörten Geklingel ein deutliches Ja, damit sie per 01.01.2007 in Kraft treten kann.
Landratspräsidentin Elisabeth Schneider stellt fest, dass Eintreten bestritten ist.
Eintretensabstimmung
://: Der Landrat beschliesst mit 80 Stimmen : 1 Stimme Eintreten auf die Vorlage.
Die Detailberatung wird am Nachmittag vorgenommen. [ >>> Fortsetzung ]
Fortsetzung