Protokoll der Landratssitzung vom 21. September 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 21. September 2006 |
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2006-099
vom 6. April 2006
Postulat
von Jacqueline Simonet, CVP/EVP-Fraktion: Revision des Steuergesetzes: Abzug von Zeitspenden analog zu "freiwilligen Zuwendungen"
- Beschluss des Landrats am 21. September 2006 < überwiesen >
Nr. 1987
Die Regierung lehnt den Vorstoss ab, wie die Landratspräsidentin mitteilt.
Die Postulantin stelle zu Recht fest, dass gemäss einer Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes per 1. Januar 2006 freiwillige Zuwendungen von Vermögenswerten auch in anderer Form als Geld steuerlich abzugsfähig seien, erklärt Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP).
Der Landrat hat vor wenigen Minuten die Revision des Steuergesetzes beschlossen, welches diese Änderung auf kantonaler Ebene nachvollzieht. Unter den im Steuerharmonisierungsgesetz genannten Übrigen Vermögenswerten sind unbewegliches und bewegliches Vermögen sowie Kapitalvermögen und Immaterialgüterrechte zu verstehen - solche Vermögenswerte lassen sich nämlich bewerten. Nicht darunter fällt hingegen freiwillig geleistete, unentgeltliche Arbeit; dieser Abzug ist gemäss Steuerharmonisierungsgesetz, welches zwingendes Recht ist, weiterhin nicht möglich. Aus diesem Grund lehnt die Regierung das Postulat ab.
Postulantin Jacqueline Simonet (CVP) bedankt sich zunächst für die Antwort Regierungsrat Ballmers, die ihr bereits bekannt war. Sie hält dennoch an ihrem Anliegen fest und bedauert, dass dieses bei der Gesetzesrevision nicht beachtet wurde - es wäre ein wichtiges Zeichen gewesen.
Natürlich findet sie es gut, dass gemäss kantonalem Steuergesetz weiterhin Geldspenden abzugsfähig sind, handelt es sich doch um eine Ermutigung zur Spende, vor allem bei namhaften Beträgen.
Die Frage der Bewertung von Zeitspenden ist aus Jacqueline Simonets Sicht kein grosses Problem, denn die Leistungen wären limitiert, indem nur gewisse Institutionen und nur ein gewisser Stundentarif zugelassen sind, ferner wäre die Abzugshöhe nach oben ebenfalls begrenzt. Sie verweist darauf, dass andere geschenkte Vermögenswerte, wie etwa Kunstgegenstände, auch bewertet werden.
Jacqueline Simonet erachtet die gegenseitige Hilfe bei Krankheit, Invalidität, etc. innerhalb der Familie und des Freundeskreises sowie in der Nachbarschaft als selbstverständlich. Nicht aber alle Personen können darauf zurückgreifen - sie sind auf andere Institutionen angewiesen, welche ohne Freiwilligenarbeit nicht auskommen.
Das Jahr 2001 wurde zum Jahr der Freiwilligenarbeit erklärt. Der Landrat behandelte damals mehrere Vorstösse zu diesem Thema, wobei die Regierung positive Zeichen gab. So war etwa zu vernehmen, dass der Kanton Basel-Landschaft die Freiwilligenarbeit unterstützt, indem er Arbeitszeit und Sachmittel zur Verfügung stellt.
Gegen den Abzug von Freiwilligenarbeit wird ins Feld geführt, dass die genaue finanzielle Bewertung zu schwierig sei und es zu Problemen und Streitigkeiten kommen würde. So gelte ein wenig das Motto "Wer hat, dem wird gegeben", meint die Postulantin bewusst pointiert, denn die abzugsfähigen freiwilligen Zuwendungen in Form von Geld, Kunstgegenständen, Häusern etc. seien eigentlich Gaben von wohlhabenden Menschen - wer aber seine Arbeit schenke, könne diese nicht abziehen.
Ferner hat sie in einem Bericht der Petitionskommission an den Landrat zur Vorlage 2002/063 Folgendes gelesen: "Der Text des Steuerharmonisierungsgesetzes lässt den kantonalen Gesetzgebern allerdings den Spielraum, freiwillige Arbeitsleistungen als abzugsfähig zu erklären, wenn diese gegenüber steuerbefreiten Institutionen erbracht werden, nicht aber allgemeine freiwillige Leistungen im Interesse der breiten Öffentlichkeit." Mit ihrem Postulat verlange sie nichts anderes, erklärt sie. Es geht darum, mindestens einen Teil der immensen geleisteten Arbeit sichtbar zu machen und eine sehr bescheidene Anerkennung dieser Arbeit zu erreichen. Jacqueline Simonet zitiert in diesem Zusammenhang Frau Regierungsrätin Pegoraro, die im Mai 2006 an der Benevol-Generalversammlung erklärt hat, dass die Anerkennung der Freiwilligenarbeit noch ungenügend sei. Ferner wurde auch die Schaffung eines Preises in Aussicht gestellt, der die Freiwilligenarbeit honorieren soll. Die Postulantin hat nichts gegen einen solchen Preis, ist aber der Meinung, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit der Freiwilligenarbeit mehr Resonanz hätte und einer breiteren Öffentlichkeit zugute käme als ein solcher Preis.
Sie wünscht allen in diesem Saal, nie eines Tages auf die dringende Hilfe von Hilfsorganisationen angewiesen zu sein, gleichzeitig ist sie überzeugt, dass alle solche Fälle in ihrem Bekanntenkreis hätten und voller Bewunderung für die geleistete Hilfe seien.
Ein Postulat bedeutet Prüfen und Berichten; es gilt zu prüfen, wie man diese Freiwilligenarbeit honorieren könnte. Deshalb bittet Jacqueline Simonet mit Nachdruck um Überweisung des Postulates und dankt für die Unterstützung.
Jede 4. Person hier drinnen und in der Schweiz leiste Freiwilligenarbeit, hält Hanni Huggel (SP) einleitend fest und illustriert mit einer Aufzählung, in welchen Bereichen des täglichen Lebens überall Freiwilligenarbeit geleistet wird - in Vereinen, bei der Betreuung kranker, alter und behinderter Menschen, bei der Betreuung von Kindern, von Flüchtlingen, von Obdachlosen, in der Seelsorge, etc.
Was würden wir ohne Freiwilligenarbeit tun, fragt sie - unser ganzes gesellschaftliches Gefüge sähe schlechter aus.
Das Forum für Freiwilligenarbeit führt alle paar Jahre eine Umfrage über Freiwilligenarbeit durch, wobei zwischen der institutionalisierten (in Sportvereinen, kulturellen Vereinen, etc.) und der informellen Freiwilligenarbeit (Nachbarschaftshilfe, Pflege, etc.) unterschieden wird. Zusammengerechnet ergibt sich ein durchschnittliches Engagement von 15 Stunden pro Monat, was einem Geldwert von 27 Mia. Franken entspricht.
Es sei klar, betont Hanni Huggel, die Freiwilligen leisteten die Freiwilligenarbeit freiwillig - diese ist aber nicht selbstverständlich. Darum geht es: Mit dem Postulat soll die Freiwilligenarbeit anerkannt werden. Die Messbarkeit der Freiwilligenarbeit ist dank dem sogenannten Sozialzeitausweis nicht kompliziert, wie allenfalls ins Feld geführt werden könnte. Jeder, der seine Freiwilligenarbeit steuerlich in Abzug bringen möchte, muss sich selber um den Ausweis kümmern und der Steuererklärung beilegen. Dieser Ausweis muss von der Institution unterschrieben sein; über die Liste der anerkannten Institutionen entscheidet die Regierung. Der abzugsfähige Maximalbetrag von 3'000 Franken für Freiwilligenarbeit erachet Hanni Huggel im Vergleich zu anderen abzugsfähigen Kosten nicht als unangemessen, zumal damit der Gemeinschaft gedient wird. Sie bittet deshalb im Namen der SP, die einstimmig für den Vorstoss eintritt, das Postulat zu unterstützen und ein Zeichen zu setzen - es geht hier um eine kleine, aber wichtige Anerkennung der Freiwilligenarbeit.
Er könne nicht leugnen, dass die SVP für den Vorstoss eine gewisse Sympathie habe - diese gehe aber nicht so weit, dass sie das Postulat unterstütze, leitet Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) sein Votum ein.
Grundsätzlich: Unentgeltliche oder ehrenamtliche Arbeit ist unentgeltlich und ehrenamtlich - wäre sie steuerlich abzugsfähig, handelte es sich nicht mehr um unentgeltliche und ehrenamtliche Arbeit.
Im Detail: Ein grosses Problem ist die Abgrenzung - welche Institutionen leisten steuerlich abzugswürdige Arbeit, für die solche Zeitspenden also geltend gemacht werden könnten? Handelt es sich nur um Organisationen im Bereich der Krankenpflege, oder geht es auch um Organisationen, die sich mit der Erziehung und der Jugend beschäftigen? Gehört eine Organisation, die Wanderwege pflegt, auch dazu? Wie steht es mit der politischen Arbeit in den Sektionen?
Hans-Jürgen Ringgenberg kennt die Vereinsarbeit a fond aus seiner Zeit als Präsident des Fussballverbandes Nordwestschweiz. Er anerkennt die Bedeutung der Freiwilligenarbeit, nicht nur bei den Fussballvereinen; würden sich nicht so viele Personen ehrenamtlich in den Dienst einer Sache stellen, bräche unsere Gesellschaft wahrscheinlich zusammen.
Allerdings kommt es niemanden im Sinn, für seine Freiwilligenarbeit einen steuerlichen Abzug zu verlangen. Es liegt in der Verantwortung jeder Organisation, die Leistungen abzugelten, sei es in Form von Geschenken, Nachtessen, Spesenentschädigungen und vor allem Ehrungen.
Ein problematischer Aspekt ist die Kontrolle dieser Arbeit - wie viel unentgeltliche Arbeit muss jemand leisten, um in den Genuss des Steuerabzuges zu kommen, wer setzt die Tarife fest, etc.? Wahrscheinlich könnte jeder Steuerzahler in irgend einer Form solche Abzüge geltend machen, so dass es nach Ansicht der SVP-Fraktion keinem Privileg mehr gleichkäme.
Hans-Jürgen Ringgenberg erachtet es als schwierig, die Freiwilligenarbeit für den Steuerabzug einheitlich und glaubhaft zu belegen. Jeder Vereinspräsident werde wohl die Bescheinungen "Handgelenk x pi" ausfüllen, bemerkt er bewusst salopp.
Im Übrigen findet er, dass der Vergleich mit Spenden von anderen Vermögenswerten hinke - diese seien im Unterschied zu Zeitspenden mess- und bewertbar. Für die Details verweist er auf die Ausführungen von Regierungsrat Ballmer.
Zudem gibt er zu bedenken, dass viele Leute sehr stolz darauf seien, ehrenamtliche Arbeit zu leisten, und teilweise sogar in ihrem Stolz verletzt wären, wenn ihnen eine steuerliche Abzugsfähigheit dafür eingeräumt würde. Es wäre überdies unvorstellbar und schade, Leute mit dem Argument für die Freiwilligenarbeit zu gewinnen, dass diese steuerlich absetzbar wäre. Das ginge nicht nur ihm persönlich, sondern auch der Fraktion gegen den Strich, betont Hans-Jürgen Ringgenberg.
Denkbar wäre einzig, die Betreuung kranker und invalider Personen, allenfalls im Zusammenhang mit Spitex, als abzugsfähige Zeitspenden zuzulassen - dieser Kreis liesse sich relativ eng fassen. Das Postulat bezieht sich aber auf die generelle Abzugsfähigkeit von Zeitspenden, welche sich schwierig umsetzen lässt. Nicht zu vergessen ist, dass der Abzug von Zeitspenden den Staat unnötigerweise viel Geld kosten würde. Die Fraktion lehnt deshalb das Postulat ab und schliesst sich der Meinung der Regierung an.
Daniela Schneeberger (FDP) erinnert einleitend an die Aussagen von Regierungsrat Ballmer, wonach das Steuerharmonisierungsgesetz den Abzug von Zeitspenden gar nicht zulässt.
Sie persönlich leistet auch Freiwilligenarbeit und findet es auch nicht gut, wenn diese als Selbstverständlichkeit betrachtet wird. Die Freiwilligenarbeit aber mittels Steuerabzug zu honorieren, erachtet sie als etwas Unpersönliches und Materielles - wichtiger wäre es, wenn die Freiwilligenarbeit durch Worte oder auch Geschenke honoriert würde. Die FDP-Fraktion lehnt das Postulat Jacqueline Simonets deshalb ab.
Jürg Wiedemann (Grüne) verweist darauf, dass vor hundert Jahren Mehrgenerationen-Familien traditionellerweise zusammen unter einem Dach lebten und sich um einander kümmerten - heute vereinsamen viele alte Menschen in ihren Wohnungen und fühlen sich zum Teil in die Altersheime abgeschoben. Er erachtet es deshalb als sinnvoll, dieser Entwicklung entgegenzuwirken und mit dem Postulat ein Zeichen zu setzen. Zwar ist der steuerliche Abzug nicht mehr als ein Tropfen auf den heissen Stein, aber es ist eine Anerkennung und eine Motivation für die Freiwilligenarbeit.
Das Votum von Hans-Jürgen Ringgenberg hat bei Jürg Wiedemann Kopfschütteln ausgelöst: Die SVP-Fraktion ist nach seinem Dafürhalten auf die Details fixiert und bringt Killerargumente, mit denen sie einfach einen guten Vorstoss bodigen will. Er erinnert die SVP-Fraktion daran, dass sie zur Legislative und nicht zur Exekutive gehöre - wie ein solcher Vorstoss umzusetzen sei, könne getrost der Regierung überlassen werden, die in dieser Hinsicht ein Vollprofi sei. Daher plädiert Jürg Wiedemann sehr stark dafür, der Regierung diesen Auftrag auch zu erteilen.
Hanni Huggel (SP) antwortet Hans-Jürgen Ringgenberg , sie glaube nicht, dass jene Leute, die bereit seien, Zeit für Freiwilligenarbeit aufzuwenden, bei den Zeitspenden-Belegen schummeln würden - diese seien nämlich nicht berechnend. Und noch einmal: Wer Freiwilligenarbeit leistet, muss selber dafür besorgt sein, den Zeitspendenbeleg bei der Steuererklärung mitzuliefern.
Postulantin Jacqueline Simonet (CVP) bedankt sich bei ihren Vorrednerinnen und Vorrednern für die Unterstützung oder für die Kritik.
Es könne nicht die Rede von einem Lohn sein, würden solche Zeitspenden abzugsfähig sein, bemerkt sie an die Adresse von Hans-Jürgen Ringgenberg.
Eine Würdigung mit Worten ist schön, aber ein kleines Zeichen darüber hinaus wäre noch schöner. Nicht jede Organisation kann es sich leisten, ein Jahresessen durchzuführen oder Geschenke zu machen.
Wie Hanni Huggel richtigerweise festgestellt hat, ist der Sozialausweis kein Lohnausweis - dieser belegt die geleistete Arbeit, kontrolliert und gegengezeichnet von der Hilfsorganisation. Es wird nach wie vor allen frei stehen, vom Zeitspendenabzug Gebrauch zu machen oder nicht, aber es gibt Freiwillige, für welche die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Zeitspenden eine Ermutigung wäre.
Jacqueline Simonet geht mit Jürg Wiedemann einig, dass es nicht die Aufgabe des Landrates ist, Lösungen für die Umsetzung eines Vorstosses zu suchen - ein Postulat bedeute Prüfen und Berichten. Im Jahre 2002 waren der Landrat und die Regierung offenbar der Meinung, dass eine Lösung möglich wäre. Sie bittet daher, das Machbare zu prüfen und den Vorstoss zu unterstützen.
Hannes Schweizer (SP) ermuntert seine Kolleginnen und Kollegen, das Postulat zu unterstützen.
H. Huggel hat durch ihre Aufzählung aufgezeigt, was alles unter Freiwilligenarbeit fällt; diese ist viel weiter gefasst als die - wichtige - Pflege alter Menschen. Werden Freiwillige in Vereinen gesucht, etwa für die Betreuung Jugendlicher, so kann die Abzugsfähigkeit von Zeitspenden durchaus ein Anreiz sein, wie Hannes Schweizer an einem Beispiel illustriert.
Aufgrund der Darlegungen von Hans-Jürgen Ringgenberg kann man den Eindruck bekommen, die Menschen stünden Schlange, um Freiwilligenarbeit zu leisten, dabei weiss dieser wohl von seiner eigenen Verbandstätigkeit her, dass es in allen gesellschaftlichen Bereichen immer schwieriger wird, Menschen für die Freiwilligenarbeit zu motivieren.
Das Vollzugsproblem, welche die SVP-Fraktion als Argument gegen den Vorstoss ins Feld führt, ist für Hannes Schweizer eher eine Ausrede - im Falle einer wirklichen Wertschätzung der Freiwilligenarbeit müsste die Fraktion den Vorstoss unterstützen. Die Politik kann es sich in der heutigen Zeit nicht leisten, der Freiwilligenarbeit keine Wertschätzung entgegenzubringen. Mit dem Vorstoss könne vielen Menschen ein kleines Zeichen der Anerkennung gegeben werden, weshalb Hannes Schweizer darum bittet, diesen zu unterstützen.
Es stehen noch vier Rednerinnen und Redner auf der Liste - die Landratspräsidentin bittet, an das schöne Herbstwetter zu denken...
Annemarie Marbet (SP) fühlt sich von H.-J. Ringgenberg provoziert; dessen Darlegungen erachtet sie als Verunglimpfung aller Freiwilligen, und sie fragt sich auch, ob er damit nicht ein schlechtes Licht auf seine eigene Freiwilligenarbeit als Präsident des Fussballverbandes Nordwestschweiz geworfen habe.
Ein solcher Sozialzeitausweis ist nur unter klar definierten Kriterien erhältlich. Die anerkannten Organisationen können vom Regierungsrat festgelegt werden.
Die Suche nach Freiwilligen ist sehr schwierig; es gibt massenhaft Rücktritte in Vorständen und auch in Gemeindegremien, wo ebenfalls viel Freiwilligenarbeit geleistet wird.
Die von Daniela Schneeberger erwähnten Geschenke machen sich die Freiwilligen meistens gegenseitig; diese können also nicht in Rechnung gestellt werden.
Aus diesen Gründen ruft Annemarie Marbet dazu auf, den Gestaltungsspielraum in unserem kantonalen Steuergesetz zu nutzen - in anderen Bereichen werde dieser Spielraum auch ausgenutzt, bemerkt sie mit dem Hinweis auf eine kürzliche Medienmitteilung über das Bausparen. Sie bittet daher, den Vorstoss zu überweisen.
Grundsätzlich sollte die Freiwilligenarbeit freiwillig sein, hält Bruno Steiger (SD) einleitend fest.
Vor allem von linker Seite wird nun argumentiert, dass mit dem steuerlichen Abzug ein Anreiz für die Freiwilligenarbeit geschaffen werde und dass es immer schwieriger sei, Leute für die Freiwilligenarbeit zu gewinnen - eine Feststellung, die für stadtnahe Gebiete zutreffen mag, nicht aber für ländliche Regionen, wo die Vereinsarbeit im Dorf noch eine wichtige Rolle spielt.
Für Bruno Steiger ist die steuerliche Begünstigung von Zeitspenden der falsche Weg. Er zitiert John F. Kennedy, der gesagt hat "Frage nicht, was der Staat für dich tun kann, sondern frage, was du für den Staat tun kannst" - es gehe also darum, etwas für unseren Staat und unsere Gesellschaft zu tun, ohne dabei an einen finanziellen Anreiz zu denken. Hinter Jacqueline Simonets Postulat steckt die falsche Idee, weshalb die Schweizer Demokraten es nicht unterstützen können.
Die Diskussion erinnert Eric Nussbaumer (SP) an die Debatte, die vor Jahren im Zusammenhang mit dem Vorstoss für einen Zeitspendepreis geführt worden ist; es ging darum, die Freiwilligenarbeit mit einem Anerkennungspreis auszuzeichnen. Involviert waren damals alt Landrätin Rita Kohlermann, alt Regierungsrat Peter Schmid und Landrat Nussbaumer. Mit der Unterstützung von alt Landrätin Kohlermann und des Freisinns ist der Vorstoss überwiesen worden; alt Regierungsrat Schmid bekämpfte ihn vehement.
Jahre später hat sich Eric Nussbaumer bei der zuständigen Direktion erkundigt, ob sie gedenke, den überwiesenen Vorstoss professionell umzusetzen, was ihm bestätigt worden ist. Leider sei es bei der Ankündigung geblieben...
Eric Nussbaumer ist sehr dafür, auch das zur Diskussion stehende Postulat zu überweisen, geht es doch um die Anerkennung der geleisteten Freiwilligenarbeit. Wie Jürg Wiedemann ist er der Meinung, es handle sich um Profis, die den Vorstoss umsetzen können - sie sollten es bei Gelegenheit einfach einmal beweisen. [Heiterkeit]
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) stellt klar, dass die Freiwilligen eine Anerkennung ihrer Arbeit bräuchten - dagegen wehre sich die Fraktion ja nicht. Es gibt viele Möglichkeiten, solche Leistungen auf irgend eine Art zu entschädigen, etwa in Form von Subventionen.
Natürlich stünden die Leute nicht Schlange, um Freiwilligenarbeit zu leisten, meint er, an H. Schweizer gewandt, aber es sei noch nie vorgekommen, dass jemand sein Engagement davon abhängig gemacht habe, ob er seinen Zeitaufwand steuerlich abziehen kann. Wer sich engagiert, tut dies mit Elan, Freude und Idealismus!
Gott sei Dank ist es so, dass die Leute nicht berechnend sind, weshalb es den Vorstoss in dieser Form nicht braucht.
Es habe zwar lange gedauert, aber die Vorlage "Zeitspendepreis" sei geboren und gegenwärtig im Mitberichtsverfahren, kann Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) E. Nussbaumer bestätigen.
Die Rednerliste sei erschöpft, teilt die Landratspräsidentin mit; es kann zur Abstimmung geschritten werden kann.
://: Der Landrat überweist das Postulat 2006/099 mit 44 : 40 Stimmen. [Applaus seitens der Befürworter.]
Die Landratspräsidentin begrüsst ganz herzlich alt Landrat Hans-Rudolf Bass auf der Tribüne.
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
Fortsetzung