Protokoll der Landratssitzung vom 21. September 2006

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2005-139 vom 26. Mai 2005
Motion der SP Fraktion: Einführung der Individualbesteuerung von Ehepaaren
- Beschluss des Landrats am 21. September 2006 < zurückgezogen >



Nr. 1982

Die Landratspräsidentin gibt bekannt, dass die Regierung die Motion ablehnt.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) möchte der Motionärin beliebt machen, ihren Vorstoss zurückzuziehen, da das Steuerharmonisierungsgesetz die Individualbesteuerung derzeit nicht zulässt. Er weist darauf hin, dass der Kanton Basel-Landschaft anlässlich der Vernehmlassung des Bundes zur Ehegatten-Besteuerung im Jahre 2000 als einer der wenigen Kantone für die Individualbesteuerung plädiert habe; es habe sich dabei um den ersten Regierungsratsbeschluss gehandelt, den er selbst in die Regierung eingebracht habe. Die Regierung unterstützt die Individualbesteuerung also grundsätzlich, aber gegenwärtig ist eine solche nicht möglich. Mit der soeben beschlossenen Änderung des Steuergesetzes und der Einführung des Vollsplitting ist das derzeit Machbare getan.


Regierungsrat Ballmer dankt im Übrigen dem Landrat für das überwältigende Abstimmungsergebnis bei der Änderung des Steuergesetzes und Bruno Steiger für seine Gegenstimme - daran lasse sich erkennen, dass in unserem Kanton nicht einfach kommandiert, sondern wirklich abgestimmt werde.


Annemarie Marbet (SP) kann sich den Ausführungen von Regierungsrat Adrian Ballmer anschliessen. Dennoch erachtet sie die Individualbesteuerung aus Gleichstellungsgründen als die gerechteste, wie auch Studien zeigten. Die Individualbesteuerung macht die Erwerbstätigkeit beider Ehegatten gleichermassen attraktiv; sie wirkt sich positiv auf die Erwerbstätigkeit von Frauen und somit auf das Bruttoinlandprodukt aus. Der Erwerbstätigkeit von Frau und Mann wird damit, steuerlich gesehen, der gleiche Wert beigemessen - und damit vielleicht auch schon bald lohnmässig.


Ein Wechsel zur Individualbesteuerung würde das ganze Steuersystem auf den Kopf stellen, weshalb ein solcher gesamtschweizerisch - also gleichzeitig beim Bund und den Kantonen - erfolgen sollte. Über die Tatsache, dass das heutige Familiensteuersystem nicht verfassungskonform ist, werde diese Woche auch der Nationalrat in Flims befinden - diskutiert werde dort über ein zusätzliches Teilsplitting, um die Heiratsstrafe zu mildern, merkt Annemarie Marbet an. Bundesrat Merz habe noch für dieses Jahr auch eine Vorlage und ein Vernehmlassungsverfahren in Aussicht gestellt, bei denen es um den Grundsatzentscheid "Individualbesteuerung oder modifiziertes, recht kompliziertes Splitting-Modell" gehen werde.


Annemarie Marbet begründet, warum sie die Motion überhaupt eingereicht hat, obwohl sie weiss, dass die Individualbesteuerung nur gesamtschweizerisch eingeführt werden kann:


Es ging ihr und der SP zum einen darum, Druck für die Individualbesteuerung zu machen. Sie möchte diesen Druck nun aufrecht erhalten, damit unser Kanton im Rahmen des in Aussicht gestellten Vernehmlassungsverfahrens des Bundes erneut der Individualbesteuerung den Vorzug geben wird. Das Vollsplitting bei der Änderung des kantonalen Steuergesetzes habe sie als Zwischenlösung akzeptiert, aber die Individualbesteuerung sei aus ihrer Sicht das bessere Modell, betont sie. Zum andern ist sie überzeugt, dass die SP-Motion die Einführung des Vollsplitting im Rahmen der kantonalen Steuergesetzänderung positiv beeinflusst hat. Damit konnte hinsichtlich Heiratsstrafe die bestmögliche Lösung erreicht werden.


Annemarie Marbet erklärt, die SP-Fraktion ziehe die Motion zurück, da es auf eidgenössischer Ebene eine entsprechende Vorlage geben wird. Sie bittet den Regierungsrat ausdrücklich, sich in der kommenden Vernehmlassung für die Individualbesteuerung stark zu machen.


://: Damit ist die Motion (2005/139) zurückgezogen.


Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei



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