Protokoll der Landratssitzung vom 19. Oktober 2006

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2006-081 vom 23. März 2006
Interpellation von Hanspeter Frey: Belohnt soll werden wer Lernende ausbildet!
- Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 22. August 2006
- Beschluss des Landrats am 19. Oktober 2006: < erledigt >



Nr. 2015

Hanspeter Frey (FDP) beantragt Diskussion.


://: Dem Antrag auf Diskussion wird stattgegeben.


Hanspeter Frey (FDP) ist froh, dass er diese Interpellation eingereicht hat, da gleich noch über eine ganze Reihe Vorstösse zu diesem Thema diskutiert werden wird. Er betont, das Beschaffungsgesetz sollte für alle gleich lange Spiesse schaffen und allen Anbietern nach Marktregeln den Zugang zu öffentlichen Aufträgen ermöglichen. Nun merkt man, dass mit diesem Gesetz Geister gerufen worden sind, die man heute nicht mehr los wird; denn immer wieder werden - trotz einer interkantonalen Vereinbarung - in den einzelnen Kantonen Änderungen am jeweiligen Submissionsgesetz vorgenommen. Im Februar 2006 hat der Grosse Rat Basel-Stadt die Heimatglocken geschwenkt und eine eigene Regelung verlangt - immerhin mit einem guten Ansatz: Firmen, die Lernende ausbilden, sollen bevorzugt behandelt werden.


Es sollte darauf geachtet werden, dass solche kantonalen Änderungen nicht zu Erschwernissen für die Anbieter führen, sondern dass der Markt spielen kann. Nicht alle Unternehmen können Lehrlinge anbieten, und nicht alle können sich um öffentliche Aufträge bewerben.


Der Lehrlingsausbildung kommt für die FDP ein hoher Stellenwert zu; aber in der Interpellationsbeantwortung unternimmt der Regierungsrat etwas gar viele Slalomfahrten. Nicht alle Antworten sind so ausgefallen, wie der Interpellant sich erhofft hat. So wird zum Beispiel darauf hingewiesen, dass die Submissionsgesetze in beiden Basel gleichlautend seien, während auch erklärt wird, die Gesetze könnten sich kantonal unterschiedlich weiterentwickeln. Die regierungsrätliche Antwort trägt mit gewissen Killerkriterien zur Verwirrung bei und lässt den Schluss zu, sie wolle gar keine bevorzugte Behandlung von Lehrbetrieben.


Natürlich darf die Lehrlingsausbildung nicht das entscheidende Kriterium sein; aber aus anderen Kantonen ist bekannt, dass es als eines von verschiedenen zusätzlichen Kriterien angewandt werden könnte, zum Beispiel mit einer Gewichtung von bis zu 10 %.


Die Regierung ist auch ausgewichen bei der Frage, ob die Einführung eines solchen Kriteriums zu Einschränkungen für Anbieter aus anderen Kantonen führen würde.


Das Fazit ist aber - und dies war letztlich das Ziel des Interpellanten -, dass der Regierungsrat den ausschreibenden Stellen der kantonalen Verwaltung den Auftrag erteilt, «das Kriterium Lehrlingsausbildung in den kantonalen Beschaffungsverfahren wann immer möglich und konform zur Rechtssprechung, die das Kriterium zulässt, anzuwenden». Dies zeigt, dass eine Bewertung des Kriteriums Lehrlingausbildung möglich ist.


Die Regierung soll die Entwicklung des Beschaffungswesens weiterhin beobachten. Allerdings sollte sie nicht nur Basel-Stadt im Auge behalten, sondern auch schauen, was sich in den anderen 24 Kantonen diesbezüglich tut.


Hanspeter Frey ist gespannt, wie der Auftrag an die Verwaltung umgesetzt wird und ob daraus überhaupt ein erkennbares Resultat entstehen wird. Die FDP will auch weiterhin jungen Menschen bei ihrer Suche nach Lehrstellen behilflich sein.


://: Damit ist die Interpellation 2006/081 erledigt.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



Fortsetzung

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