Protokoll der Landratssitzung vom 19. Oktober 2006

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2006-180 vom 27. Juni 2006
Bericht der Petitionskommission: Petition "Arbeit für die Jugend" des Jugendrates Baselland
- Beschluss des Landrats am 19. Oktober 2006: < beraten >



Nr. 2014

Bevor sie die Diskussion eröffnet, weist Landratspräsidentin Elisabeth Schneider (CVP) darauf hin, dass der Bericht der Petitionskommission auch die Traktanden 6 und 8 umfasse und dass auch die Traktanden 5 und 7 inhaltlich damit zusammenhängen.


Nach der Beratung des Berichts der Petitionskommission wird über die Punkte 1, 4 und 5 des Kommissionsantrags abgestimmt. Über die Forderung 2 wird unter Traktandum 6 abgestimmt, über die Forderung 3 unter Traktandum 8.


Mit diesem Verfahren sei er einverstanden, gibt Petitionskommissionspräsident Röbi Ziegler (SP) bekannt. Trotzdem möchte er sich in einem Mal zu allen fünf Anträgen der Kommission äussern.


Zunächst zitiert er jemanden, der in dieser Frage sehr kompetent ist, nämlich Niklaus Gruntz, den Leiter des Amts für Berufsbildung und Berufsberatung (AfBB). Zur Situation der Berufsausbildung hat er in den Anhörungen der Petitionskommission Folgendes gesagt:


Weiter betonte Niklaus Gruntz, heute sei


Zu den einzelnen Forderungen der Petentinnen und Petenten nimmt die Petitionskommission wie folgt Stellung:


Die erste Forderung verlangt ein «Recht auf ausreichende Ausbildung». Wenn diese Forderung von der Kommission abgelehnt wird, kann dies auch missverstanden werden. Die Kommission will aber nicht sagen, dass man kein Recht auf Ausbildung haben soll, sondern sie will, dass alle erdenklichen Anstrengungen unternommen werden, möglichst viele Jugendlichen erfolgreich durch eine Ausbildung zu führen.


Aber ein solches Recht, zumal wenn es einklagbar sein und eine gewisse Wahlfreiheit implizieren sollte, gerät in Konflikt mit unserem dualen Berufsbildungsprinzip. An sich ist ein Recht auf Ausbildung nur dann sinnvoll, wenn es auch eine gewisse Auswahl ermöglicht. Wenn jemand nur zwischen Maurer, Metzger oder gar nichts auswählen kann und diese Alternativen gar nicht seinen Talenten und Begabungen entsprechen, kann nicht von einer Wahl gesprochen werden. Ein Recht auf eine Ausbildung nach Wunsch ist aber nicht realisierbar.


Andererseits ist ein Recht bedeutungslos, wenn der Rechtsanspruch nicht irgendwie durchgesetzt werden könnte. Da das Angebot an Lehrstellen zum allergrössten Teil von der Wirtschaft zur Verfügung gestellt wird - auch wenn der Staat mit grossem Aufwand und vielen finanziellen Mitteln ergänzende Angebote geschaffen hat -, lässt sich kein einklagbares Recht auf eine Ausbildung einführen. Der Staat müsste sonst der Wirtschaft vorschreiben, welche Lehrstellen sie anzubieten habe; das funktioniert nicht. Aus diesem Grund beantragt die Kommission, Forderung Nr. 1 der Petition abzulehnen.


Die zweite Forderung lautet «Quantität und Qualität». Dass sich der Lehrstellenmarkt in den letzten zehn Jahren stark verändert hat, liegt nicht daran, dass die Zahl der Lehrstellenbewerber zugenommen hätte - das Gegenteil ist der Fall -, sondern dass die Anzahl der von der Wirtschaft angebotenen Ausbildungsplätze zurückgegangen ist. Diesbezüglich besteht tatsächlich Handlungsbedarf.


Eine mögliche Massnahme ist die Mitberücksichtigung von Lehrstellen bei der Vergabe staatlicher Aufträge. Diese Idee wurde sowohl vom Leiter des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung als auch vom Vertreter der Wirtschaftskammer Baselland unterstützt. Dies hat die Petitionskommission dazu bewogen, eine entsprechende Motion einzureichen. Sie lässt völlig offen, welchen Stellenwert die Ausbildung von Lehrlingen und Lehrtöchtern in der Submission einnehmen soll; die Motion legt nicht fest, dass alle Unternehmen, welche keine Ausbildungsplätze anbieten, gar nicht zum Zug kommen könnten; sie sagt auch nicht, dass dieses Kriterium erst dann angewandt werden soll, wenn einander sonst ebenbürtige Offerten vorliegen. Der Vorstoss lässt der Regierung völlig freie Hand bei der Umsetzung. Es geht der Kommission mehr darum, dass diese Massnahme umgesetzt wird, als dass sie vorgibt, wie sie umgesetzt werden soll.


Nachdem alle Beteiligten gegenüber der Petitionskommission ihre Zustimmung signalisiert haben, hat die Kommission kein Hindernis mehr gesehen, diese Idee nun tatsächlich in die Tat umzusetzen. Es wäre sehr interessant zu vernehmen, was die Regierung dazu bewegt, den Vorstoss nur als unverbindliches Postulat entgegennehmen zu wollen. Ein Postulat ist ein politisches Mittel für all jene, die nie etwas Falsches sagen wollen. Ein Postulat bedeutet, «Jein» zu sagen, eine Motion drückt dagegen aus, dass man zu einer Idee steht und sie innert nützlicher Frist umsetzen möchte.


Eine weitere Forderung der Petition betrifft die Schaffung eines Ausbildungsfonds. Dieses Anliegen wird ebenfalls sowohl vom AfBB als auch von der Wirtschaftskammer unterstützt. Urs Berger, Bereichsleiter Berufsbildung der Wirtschaftskammer Baselland, hat verlangt,


Diesem Vorschlag schliesst sich die Petitionskommission an, weshalb sie ein entsprechendes Postulat eingereicht hat, wohlwissend, dass in gewissen Branchen ansatzweise bereits solche Einrichtungen bestehen. Dem steht allerdings ein branchenübergreifendes Vorgehen nicht entgegen.


Die Forderungen 4 und 5 verlangen, dass ausbildende Unternehmen ihre Lehrlinge auch nach dem Lehrabschluss beschäftigen bzw. dass junge Arbeitnehmer bei der Vergabe von Stellen bevorzugt behandelt werden sollen. Die Petitionskommission lehnt diese beiden Forderungen ab. Denn sie stehen teilweise im Widerspruch zum Grundanliegen der Petition, nämlich Ausbildungsplätze zu schaffen.


Werden Unternehmen dazu verpflichten, Leute, die sie ausbilden, weiterzubeschäftigen, so werden sie sich sehr genau überlegen, wie viele Lehrstellen sie schaffen sollen. Ein Beispiel ist Novartis, die jährlich 120 junge Laboranten ausbildet im Wissen, dass sie später nicht alle wird beschäftigen können. Aber wer einmal eine Ausbildung hat, kann in einem anderen Betrieb auf diesem Beruf arbeiten oder verfügt über eine Basis, um eine ergänzende Ausbildung zu beginnen, ist also auf jeden Fall weitaus besser dran als Jugendliche, die mit 19, 20 oder 21 Jahren noch immer über keine Ausbildung verfügen.


Wenn nun ausbildende Firmen ihre Lehrlinge weiterbeschäftigen müssten, hätte dies eine Verringerung der Ausbildungsplätze zur Folge. Das gleiche trifft auch für die Forderung nach generell bevorzugter Behandlung junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu. Es ist darüber hinaus nicht ganz einzusehen, weshalb junge Menschen im Vergleich zu beispielsweise behinderten Arbeitskräften oder Wiedereinsteigerinnen privilegiert behandelt werden sollen.


Elsbeth Schmied (SP) war beeindruckt vom Auftreten der jungen Petentinnen und Petenten in der Kommission. Sie haben ihre Anliegen engagiert vorgebracht, haben ihre Forderungen kompetent erläutert und die Mitbetroffenheit ihren Altersgenoss(inn)en gegenüber glaubhaft vermittelt.


Was ist das für ein Start ins Leben, wenn ein junger Mensch nach der Schule keine Lehrstelle oder nach der Lehre keine Arbeit findet! Wie muss es einem jungen Menschen zumute sein, der statt der Möglichkeit zu lernen, sein Leben selbst in die Hand zu nehmen - auch finanziell -, auf die Sozialhilfe angewiesen ist!


Junge Menschen sind mit einer Petition an den Landrat gelangt, damit er auf politischem Weg seine Möglichkeiten wahrnimmt, allen, die es wollen, einen gelungenen Start ins Leben zu ermöglichen.


Zur Forderung 1 - Recht auf Ausbildung - wird Eva Chappuis noch einen Änderungsantrag stellen. Zur Forderung 2 gilt es zu betonen, dass die Qualität der beruflichen Ausbildung im Baselbiet gut ist und einen hohen Stellenwert geniesst; die Quantität der Lehrstellen sicherzustellen, ist angesichts der starken konjunkturellen Schwankungen nicht immer einfach. Es werden von Kanton und Wirtschaft schon heute grosse Anstrengungen unternommen, die gute Resultate erzielen. Es wäre ein zusätzlicher Anreiz, wenn den Lehrbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ihre gesamtgesellschaftlich bedeutsame Leistung angerechnet würde. Dafür würde die Motion für eine Änderung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen sorgen.


Forderung 3 - Schaffung eines Ausbildungsfonds - unterstützt die SP; die Kantone Freiburg, Genf und Neuenburg sind diesen Weg bereits gegangen; das Rad braucht also nicht neu erfunden zu werden. Das neue Berufsbildungsgesetz sieht die Möglichkeit eines Ausbildungsfonds ausdrücklich vor.


Zu Forderung 4 muss festgehalten werden, dass nicht einerseits Betriebe motiviert werden können, Lehrstellen zu schaffen, und andererseits diese Unternehmen mit der Verpflichtung abgeschreckt werden dürfen, alle Ausgebildeten nach Lehrabschluss weiterzubeschäftigen. Es ist wichtiger, den jungen Menschen während ihrer Lehrzeit aufzuzeigen, wie und wo sie sich weiterbilden bzw. wie und wo sie sich auch neu beruflich ausrichten können. Die Zukunft fordert in noch verstärktem Ausmass Flexibilität von den Arbeitnehmenden. Die Statistik zeigt, dass bereits heute vier Jahre nach der Lehre 40 % der jungen Leute in einem anderen als dem Lehrberuf arbeiten.


Es muss viel Wert darauf gelegt werden, dass Menschen zur Flexibilität befähigt werden. Forderung 5 würde aber eine Ungleichheit schaffen zwischen jungen Menschen und anderen Alters- bzw. Arbeitnehmer(innen)gruppen.


Die SP steht hinter den Anträgen der Petitionskommission.


Georges Thüring (SVP) betont, seine Fraktion sei mit dem Bericht der Petitionskommission einverstanden. Im grossen und ganzen besagt er, was auch die SVP will: Nämlich möglichst gute Bedingungen für die Jugendlichen beim Start ins Berufsleben.


Da der Kommissionspräsident und die Vorrednerin bereits sehr viel Richtiges gesagt haben, kürzt Georges Thüring sein Votum und erklärt nur noch, die SVP-Fraktion wolle die Forderung nach Änderung des Beschaffungsgesetzes nicht als Motion überweisen, sondern - wie vom Regierungsrat gewünscht - nur als Postulat. Auf die Gründe wird unter Traktandum 6 noch eingegangen.


Wenn junge Leute keine Stelle finden und nur herumhängen, sei das nichts Gutes, stellt Romy Anderegg (FDP) fest. Jugendliche ohne Lehrstelle sind schlichtweg Kandidaten für die Sozialhilfe. Deshalb hat die FDP-Fraktion Verständnis für die Anliegen der Petenten.


Der Arbeitsmarkt ist starken konjunkturellen Schwankungen unterworfen, und die Anforderungen werden immer höher. Deshalb ist eine Vollbeschäftigung in allen Altersgruppen kaum realistisch. Dank des grossen Engagements von Kanton und Wirtschaftskammer - mit branchenübergreifender Lehrstellenförderung, der jährlichen Berufsschau sowie Gotte-/Götti-Aktionen a la «Speranza» - sind im Kanton viele neue Lehrstellen geschaffen worden. Eigentlich könnte man von einer «Baselbieter Erfolgsgeschichte» sprechen; Tatsache ist aber, dass immer noch ein Lehrstellenmangel besteht. Jeder Jugendliche, der keine Lehrstelle findet, hat einen schlechten Start ins Leben erwischt.


Man sollte deshalb jetzt versuchen, mehr Anreize zu schaffen, dass zusätzliche Betriebe Lehrstellen anbieten. Forderung 2 bewegt sich in einem grossen Spannungsfeld. Die Interessen des Kantons, der KMU und der Lehrlinge sind nicht in jeder Hinsicht deckungsgleich: Der Kanton strebt im Beschaffungswesen Gleichbehandlung an, die KMU - von denen nicht alle Lehrlinge ausbilden können - rufen nach weniger administrativen Hindernissen und zusätzlichen Vorschriften, und bei den Lehrlingen besteht eine grosse Nachfrage nach Lehrstellen.


Die FDP-Fraktion unterstützt die Überweisung der Motion für die Änderung des Beschaffungsgesetzes. Sie erwartet, dass der Regierungsrat die in der Antwort auf die Interpellation 2006/081 von Hanspeter Frey aufgezeigten Möglichkeiten weiter konkretisiert. In diesem Rahmen muss die Regierung Lösungsvorschläge unterbreiten, die dem aufgezeigten Spannungsfeld Rechnung tragen. Daraus muss nicht zwingend eine Änderung des Beschaffungsgesetzes resultieren. Die freisinnige Fraktion ist gespannt darauf, was die Regierung dem Landrat vorlegen wird, und wird sich weiterhin aktiv für die Lehrlingsausbildung engagieren. Die Motion 2005/269 von Hannes Schweizer möchte sie in der Form eines Postulates überweisen, weil darin die Lösungsmöglichkeiten zu eng gefasst sind.


In Bezug auf Forderung 3 - wer nicht ausbildet, soll zahlen - ist die FDP-Fraktion gespalten. Denn nicht alle KMU können Lehrlinge ausbilden; sie würden mit dem Instrument eines Berufsbildungsfonds bestraft. Viele KMU wehren sich gegen zusätzliche Regelungen und Abgaben.


Die CVP/EVP-Fraktion stimmt, wie Ivo Corvini (CVP) bekannt gibt, den Anträgen 1, 4 und 5 der Petitionskommission zu. Zu Forderungen 2 und 3 wird sie sich bei der Behandlung der jeweiligen Traktanden äussern.


Der CVP/EVP-Fraktion ist es allgemein ein grosses Anliegen, den Stellenwert der Berufsbildung zu verbessern - gerade auch gegenüber der universitären Ausbildung. Diesbezüglich besteht noch ein grosser Handlungsbedarf.


Jürg Wiedemann (Grüne) drückt die grosse Sympathie aus, die seine Fraktion der Petition entgegenbringt. Das Thema Lehrstellenförderung ist sehr wichtig, insbesondere wenn man bedenkt, dass nach dem Abschluss der obligatorischen Schulzeit im Kanton über 500 Jugendliche Brückenangebote nutzen müssen. Sie tun dies hauptsächlich, weil sie bei der Lehrstellensuche erfolglos geblieben sind. Nur sehr wenige Lehrstellen sind verfügbar, weshalb der Handlungsbedarf in diesem Gebiet sehr gross ist.


Die Qualität der Lehrstellen muss möglichst hoch sein. Die grüne Fraktion unterstützt die Motion 2006/199 der Petitionskommission. Sie ist notwendig, damit die gesetzlichen Änderungen vorgenommen werden können. Es ist unbegreiflich, weshalb die Regierung den Vorstoss nur als Postulat entgegennehmen möchte.


Sicher richtig ist die Forderung, dass ausbildende Unternehmen unterstützt werden, weshalb die Schaffung eines Berufsbildungsfonds zu begrüssen wäre.


In Bezug auf die vierte Forderung teilen die Grünen die Position der Petitionskommission. Würde der Forderung entsprochen, böten wohl viele Unternehmen weniger Lehrstellen an. Dies hätte wiederum zur Folge, dass noch mehr SchulabgängerInnen mit 15 oder 16 Jahren keine Lehrstelle finden könnten. Dies wäre wesentlich schlimmer, als wenn ausgebildete Berufsleute mit 20 Jahren eventuell einen anderen Job finden müssen. Auch die 5. Forderung der Petition könnte sich in der Praxis eher ungünstig auswirken, weshalb die grüne Fraktion auch in diesem Punkt dem ablehnenden Antrag der Kommission folgt.


Eva Chappuis (SP) fasst zusammen, der Jugendrat fordere in Punkt 1 seiner Petition «das Recht auf eine ausreichende berufliche Ausbildung». Dieses Recht hat der Landrat am 2. Juni 2002 geschaffen mit der Verabschiedung des Bildungsgesetzes. § 4 Absatz 1 besagt:


Jede Berufsbildung ist ein Sekundarstufe-2-Abschluss, sei es eine Attestausbildung, sei es ein Fähigkeitszeugnis. Gesamtschweizerisch sind alle solchen Abschlüsse als Abschluss der Sekundarstufe 2 anerkannt. Es wird also bereits heute den Jugendlichen ein Anspruch auf Ausbildung garantiert, bis sie einen Abschluss der Sekundarstufe 2 erreicht haben, der ihren Fähigkeiten entspricht.


Es ist nicht davon auszugehen, dass der Jugendrat sich ein Wunschkonzert vorgestellt hat, d.h. dass jeder Berufswunsch - sei es Goldschmied, sei es Informatiker - von Rechts wegen erfüllt werden muss. Der Jugendrat hat wohl vielmehr das selbe Ziel, das auch den Landrat bei der Formulierung des Bildungsgesetzes geleitet hat: Es sollen keine jungen Menschen zwischen sämtlichen Maschen hindurchfallen und nicht in den Genuss einer Ausbildung kommen. Dass es einen Markt für die Berufsbildung gibt, ist dem Landrat klar und ist auch dem Jugendrat klar gewesen.


Es wäre ein falsches Signal, Forderung 1 einfach abzulehnen - selbst wenn die Ablehnung mit vielen Erklärungen ausgeschmückt würde. Der Landrat muss den Jugendlichen vielmehr sagen: Ihr habt dieses Recht - nehmt es in Anspruch!


Deshalb beantragt Eva Chappuis, Punkt 1 der Anträge wie folgt abzuändern: Die 1. Forderung ist rechtlich durch § 4 Absatz 1 des Bildungsgesetzes vom 2. Juni 2002 erfüllt.


An die Adresse von Romy Anderegg sagt Kommissionspräsident Röbi Ziegler (SP), es stimme zweifellos, dass nicht jedes Unternehmen Lehrlinge und Lehrtöchter ausbilden könne. Das hängt einerseits von der Unternehmensgrösse, andererseits von der Qualifizierung der Mitarbeiter ab. Aber dies spricht überhaupt nicht gegen die Schaffung eines Berufsbildungsfonds. Damit soll nämlich keinesfalls jedes Unternehmen zur Ausbildung von Lehrlingen gezwungen werden. Sondern der Berufsbildungsfonds schafft nur eine Ergänzungsleistung für die Berufsausbildung.


Denn auch jene Unternehmen, die selber keine Berufsleute ausbilden, stellen solche ein. Wer über die Kantonsgrenzen hinaus blickt, stellt fest, dass es in anderen Gegenden KMU-Betriebe gibt, die massenhaft Berufsleute ausbilden, die dann in unserem Kanton eingestellt werden. Es gibt ganze Branchen, die ohne gut ausgebildete Berufsleute aus dem Elsass gar nicht mehr existieren könnten.


Welche Vorstellungen mit einem Berufsbildungsfonds verbunden sein könnten, hat Urs Berger als Vertreter der Wirtschaftskammer Baselland formuliert. Er hat gesagt, statt komplizierter Promilleansätze auf die Lohnsumme könnte er sich ein ganz einfaches Modell vorstellen mit einem klarne Frankenbetrag,


Der Berufsbildungsfonds wäre also ein Ausgleichsbecken zwischen den verschiedenen Betrieben, den ausbildenden und den nicht ausbildenden, also ein Mittel der Solidarität innerhalb der Wirtschaft.


Wenn der Landrat der Meinung ist, die Forderung 1 des Jugendrates nach einem Recht auf Arbeit sei tatsächlich so zu verstehen wie von Eva Chappuis geschildert - dass also nicht die freie Berufswahl impliziert ist -, dann ist tatsächlich dieses Anliegen im Bildungsgesetz erfüllt.


Remo Franz (CVP) fragt sich, wie ein Recht auf Ausbildung im Bezug auf Berufslehren in der Praxis durchgesetzt werden soll. Was passiert, wenn ein Jugendlicher keine Lehrstelle findet? Wie setzt er sein Recht dann durch? Letztlich geht das gar nicht. Es wird seine Gründe haben, dass die Petitionskommission zum Schluss gekommen ist, Forderung 1 sei abzulehnen.


Von Rechten, die nicht durchsetzbar sind, sollte das Parlament die Finger lassen.


://: Dem Antrag Eva Chappuis mit 40:35 Stimmen bei zwei Enthaltungen folgend, hält der Landrat fest: Die erste Forderung der Petition ist rechtlich erfüllt durch § 4 Absatz 1 des Bildungsgesetzes vom 2. Juni 2002.


://: Über Forderung 2 der Petition wird unter Traktandum 6 entschieden.


://: Über Forderung 3 der Petition wird unter Traktandum 8 entschieden.


://: Die Forderungen 4 und 5 der Petition werden mit 80:0 Stimmen abgelehnt.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



Fortsetzung

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