Protokoll der Landratssitzung vom 2. November 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 2. November 2006 |
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2006-082
vom 23. März 2006
Interpellation
der FDP-Fraktion: Bildungspolitische Weichenstellungen und ihre Folgen
- Beschluss des Landrats am 2. November 2006 < beantwortet >
Nr. 2090
RP Urs Wüthrich , glücklich, nicht für die Traktandierung der Geschäfte verantwortlich zu sein, bemerkt vorweg, die Interpellantinnen seien wohl davon ausgegangen, ihre Fragen würden zu einem früheren Zeitpunkt der Landratssitzung traktandiert.
Zu Frage a: Sind vom Regierungsrat Vorschläge zur Änderung der Schulstrukturen zu erwarten, wenn ja welche?
Die Frage muss mit Vorbehalt beantwortet werden, da aktuell eine Antwort dazu von der BKSD gegeben wird, am 21. November eine weitere vom Regierungsrat folgt und im Verlaufe des Jahres 2007 die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz im Rahmen der Bereinigung von HARMOS dazu Stellung beziehen wird.
Der Kanton Basel-Landschaft hat sich, dies zur Ausgangslage, mit seiner Standesinitiative vom 28. Februar 2002 als Speerspitze der Bildungskoordination positioniert, und am 21. Mai 2006 hat der Kanton Basel-Landschaft über die Bildungsverfassung mit klarer Mehrheit abgestimmt. Zur Zeit arbeitet die BKSD im Rahmen der EDK an einem Entwurf für ein neues Konkordat mit dem Schwerpunkt Harmonisierung.
Gegenüber dem Projekt HARMOS macht der Vorsteher der Bildungsdirektion zur Aussage, die Primarstufe habe inklusive Vorschule acht Jahre zu dauern, einen grossen Vorbehalt. Für Baselland würde dies bedeuten, dass die Primarschule um ein Jahr auf sechs Jahre verlängert werden müsste. Ein solcher Umbruch würde, dies die Auffassung der Bildungsdirektion, qualitative Entwicklungen der Schule blockieren.
Seit Juni 2005 hat die BKSD als Nachfolgeprojekt der FHNW gemeinsam mit Basel-Stadt, Aargau und Solothurn Diskussionen unter dem Titel "Bildungsraum Nordwestschweiz" aufgegleist. Dazu gehört die Feststellung, dass unter diesen vier Kantonen in etwa die grösstmöglichen Unterschiede überhaupt bestehen.
Zu Frage b: Wie werden die Vollkosten für eine eventuelle Umstellung ermittelt und gibt es schon eine Schätzung?
Der Bildungsdirektor hat dazu im Frühling den Auftrag erteilt, zu folgenden Umstrukturierungsbereichen Kostenschätzungen anzustellen:
1. Kostenschätzungen zum Schuleingangsbereich; dabei ist eine Variante Istzustand mit zwei Jahren Kindergarten dem Modell Grund- beziehungsweise Basisstufe gegenüber zu stellen.
2. Kostenschätzungen für das Modell Verlängerung der Primarstufe von fünf auf sechs Jahre beziehungsweise die entsprechende Verkürzung der Sekundarstufe.
3. Schätzung der Kosten bei einer Verkürzung der Zeit bis zur Matura von 12 1/2 Jahren auf 12 Jahre mit den beiden Varianten 3 Jahre Gymnasium ab zehntem Schuljahr und vier Jahre Gymnasium ab neuntem Schuljahr. Erste, wirklich nur grobe Schätzungen sind der Bildungs-, Kultur und Sportkommission bereits geliefert worden. Klar muss sein, dass jede Veränderung einschneidende personelle, organisatorische, räumliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen wird. Diese Feststellung gilt speziell auch für einmalige Aufwändungen im Rahmen der Umstellung. Die Kostenschätzungen bedeuten nicht, dass die BKSD die Veränderungen in diesem Sinne anstrebt. Den Mehrwert, den eine Veränderung der Schildchen mit sich bringen soll, hat dem Bildungsdirektor bisher niemand beweisen können. Mit der heutigen Regelung besteht im Kanton Basel-Landschaft speziell auch kein Mobilitätshindernis.
Zu Frage c: Wie wird das Kosten - Nutzenverhältnis in die Überlegungen einbezogen?
Die BKSD hat das Kosten-Nutzenverhältnis sehr wohl berücksichtigt. Klar ist, dass ein Schulkoordinationsfranken einen bestimmten Wert hat, ebenso aber auch ein Schulentwicklungsfranken. Im Bereich der Schulentwicklung können sicherlich Synergien genutzt werden, in der gemeinsamen Auswertung von Forschungsergebnissen etwa, in der Umsetzung der Lehrmittelbeschaffung oder der Lehrplanentwicklung.
Zu Frage d: In welchem Zeitrahmen sollen eventuelle Änderungen umgesetzt werden?
Die EDK verfolgt die Absicht, die definitive Fassung des Konkordates im Herbst 2007 den Kantonen zur Ratifizierung vorzulegen. Um eine Inkraftsetzung zu erwirken, müssten zehn Kantone zustimmen. Für das Umsetzen der Strukturen geht man aktuell von vier Jahren aus.
Zu Frage e: Wie werden diese Kenntnisse in die Schulraumplanung der Sekundarstufe I einbezogen?
Für die BKSD gilt in Sachen Investitionen ein faktisches Moratorium überall dort, wo der Schulstandort nicht definitiv feststeht. Vorerst sind drei Meilensteine abzuwarten: Der Beschluss des Regierungsrates, der EDK und die Ratifizierung durch die Kantone. Erst dann können die Standort- beziehungsweise Investitionsentscheide getroffen werden. Immerhin kann gesagt werden, dass diese Entscheide nur für die Raumgrösse relevant sind, die Frage, ob der Kanton künftig 10 oder 19 Sekundarschulstandorte führen wird, ist vom Aspekt 6 / 3 nicht tangiert.
Zu Frage e2: Die Planungen "unter einem Dach" ziehen erhebliche Kosten für Um- und Neubauten nach sich. Wie steht der Regierungsrat zu einer Sistierung der Planungen, bis die Schulstrukturen festgelegt sind?
Wie bereits ausgeführt, sollen wegen des Klärungsbedarfs im Zusammenhang mit HARMOS und wegen gewissen Vorentscheiden in den Nachbarkantonen Basel-Stadt und Aargau keine Präjudizien geschaffen werden. Nur dort wird investiert, wo bei fünf oder sechs Primarschuljahren keine Veränderungen eintreten werden.
Bea Fünfschilling (FDP) dankt für die Beantwortung der Fragen, und gibt - ganz persönlich - ihrer Befriedigung über die Stellungnahme des Bildungsdirektors Ausdruck. Wichtig ist, dass man sich über HARMOS intensiv Gedanken macht, insbesondere auch über den im ganzen Projekt nicht ausgewiesenen Bereich der Finanzierung. Enorme Änderungen würden auf jene Kantone zukommen, die dem Modell 6 / 3 heute nicht entsprechen. Persönliche behauptet die Landrätin: Geben wir das viele Geld aus, so wird hinterher kein Kind gescheiter sein!
://: Damit ist die Interpellation der FDP-Fraktion beantwortet.
Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei
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