Protokoll der Landratssitzung vom 2. November 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 2. November 2006 |
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2006-259
vom 31. Oktober 2006
Mündliche Anfragen
für die Landratssitzung vom 2. November 2006
- Beschluss des Landrats am 2. November 2006 < alle Fragen beantwortet >
Landratspräsidentin Elisabeth Schneider -Schneiter begrüsst die Anwesenden zur Nachmittagssitzung.
Nr. 2084
1. Madeleine Göschke : Welche Familienpolitik?
Das Baselbieter Bündnis für Familien soll am 11. Januar, einen Monat vor den kantonalen Wahlen, gegründet werden. Eingeladen wird vom zuständigen Regierungsrat Adrian Ballmer und der kantonalen Fachstelle für Familienfragen .
Regierungsrat Adrian Ballmer beantwortet die Fragen und hält vorgängig fest, dass das am 11. Januar 2007 zu gründende Baselbieter Bündnis für Familien von der Fachstelle für Familienfragen initiiert wurde und auch von dieser Stelle koordiniert wird. Das Bündnis steht allen Interessierten wie Gemeinden, Kirchen, Schulen, Verbänden, Vereinen, Parteien, Unternehmen, sozialen und kulturellen Institutionen, Bürgergruppen wie auch Einzelpersonen offen. Das zu schaffende Bündnis ist ein Resonanzgremium und Kompetenzzentrum wie auch ein Netzwerk für Familienfragen. Zusätzlich und unterstützend gibt es noch ein Patronatskomitee, bestehend aus wichtigen Akteuren wie den Landeskirchen, den Wirtschafts- und Handelskammern, den Gemeinden und den beiden für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf führenden Direktionen (ehemals die VSD, heute ist die FKD Familiendirektion). Die BKSD ist involviert, weil sie in Bezug auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Stufe schulpflichtige Kinder zuständig ist. Das Patronatskomitee bildet also ein Marketinginstrument für die Sache.
Konzept und Terminvorschlag, welche von der zuständigen Fachstelle für Familienfragen stammen, wurden vom Direktionsvorsteher in der vorgeschlagenen Form akzeptiert. Den Anlass einzig aus dem Grund zu verschieben, dass jemand aufgrund der bevorstehenden Wahlen dahinter eine Absicht vermuten könnte, hätte ihn selbst seltsam angemutet. Wäre es wirklich um die Wahlen gegangen, so hätte er mit Sicherheit seinen Mitbewerbern kein Podium geboten, argumentiert er. Im Übrigen seien bei der Konzipierung der Zusammensetzung des Patronatskomitees die aktuell für den Regierungsrat Kandidierenden noch gar nicht nominiert gewesen. Nichtsdestotrotz bedankt sich Adrian Ballmer bei der Fragestellerin für ihr Interesse und die Werbung für eine gute Sache.
Zu Frage 1 : Nach welchen Kriterien wurde das Patronat zusammengestellt?
Es geht um eine breite Abstützung bei den Kommunen, der Wirtschaft, bei den involvierten Verbänden, Vereinen und auch bei den Landeskirchen. Ein weiteres Kriterium war die geografische Abdeckung des Baselbiets.
Zu Frage 2 : Warum wurden nicht alle massgebenden politischen Kreise ins 14-köpfige Patronat aufgenommen? Wäre die kantonale Amtsstelle für Familienfragen dazu nicht verpflichtet gewesen?
Das Baselbieter Bündnis für Familien ist im Gegensatz zu den lokalen Bündnissen in Deutschland, bei denen die Idee abgekupfert wurde, so konzipiert, dass vor allem auch Parteien dem Bündnis beitreten können. Laut Fachstelle ist die Rolle der Bündnispartnerinnen und -partner dabei wichtiger als diejenige der Patronatsmitglieder. Die Einladung zur Gründungsveranstaltung ist so konzipiert, dass alle zum Bündnisbeitritt und Unterschreiben der Absichtsdeklaration herzlich willkommen sind. Aus Sicht von Adrian Ballmer geht es zudem beim Patronatskomitee im Gegensatz zum Bündnis nicht um die Repräsentanz von Parteien. Die Fachstelle ist nur der Sache verpflichtet; und dabei stehen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Akteure bei dieser Vereinbarkeit im Vordergrund.
Zu Frage 3 : Ist auf Grund der unausgewogenen parteipolitischen Zusammensetzung eine Organisation durch kantonale Amtsstellen und so eine Teilfinanzierung mit Steuergeldern gerechtfertigt?
Diese Frage kann Adrian Ballmer mit einem klaren Ja beantworten. Das Bündnis wird unter der Federführung der Fachstelle für Familienfragen organisiert und geleitet. Die Finanzierung erfolgt auch über private Sponsoren. Zielpublikum sind Tausende von Baselbieter Familien. Das Geld, ob Steuerfranken oder aus der Wirtschaft, ist langfristig mehr als nur gut investiert. Dass die Fachstelle für Familienfragen übrigens nicht üppig mit Ressourcen dotiert ist, kann dem Budget entnommen werden.
Zu Frage 4: Welche Familienpolitik ist von einem Patronat zu erwarten, das auf Grund der parteipolitischen Zugehörigkeit seiner Mitglieder mehrheitlich gegen das Familienzulagengesetz ist?
Erstens ist für Strategie und Umsetzung der Familienpolitik im Kanton Basel-Landschaft weiterhin der Regierungsrat zuständig und nicht das Patronatskomitee. Der Regierungsrat folgt dabei seinem Leitbild, das er im Dezember 2004 genehmigte. Zweitens kann man mit guten Gründen für das Baselbieter Zulagengesetz - in Kraft seit dem 01.01.2006 - und gegen ein Bundesgesetz über die Familienzulagen sein, ohne deswegen die verfolgte Familienpolitik zu diskreditieren. Das erst seit Anfang Jahr in Kraft gesetzte Baselbieter Zulagengesetz wurde am 25. September 2005 mit 74 % Ja angenommen.
Madeleine Göschke (Grüne) fragt: Warum diese Verteidigungsrede?
Woraufhin Regierungsrat Adrian Ballmer entgegnet, weil die Fragen wohl ein Angriff seien [Heiterkeit].
2. Hanni Huggel : Demo gegen Tierquälerei
Am Montag, 23. und Dienstag, 24. Oktober 2006 fanden Demonstrationen an verschiedenen Orten unter anderen in Münchenstein gegen das grösste Tierversuchslabor Europas (Huntingdon Life sciences -HLS) statt. Die Kundgeber äusserten sich lautstark und wirkten aggressiv, was einige Anwohnerinnen verunsicherte. Die Demonstrierenden verteilten ein Flugblatt, auf dem die betreffende Firma beschuldigt wird, Tiere gefangen zu halten und sie für Versuche zu quälen.
Die Landratspräsidentin gibt bekannt, dass die Fragen von Regierungsrat Erich Straumann beantwortet werden.
Zu Frage 1: Ist die Kantonsregierung informiert, wie viele Unterfirmen es in Baselland gibt (in Münchenstein ist es vermutlich die Micro Bio S, Arpida), die für HLS arbeiten?
Es gibt in Münchenstein keine Unterfirmen der Firma Huntingdon Life Sciences (HLS). Diese ist dort selbst auch nicht tätig. Denkbar wäre aber, dass allenfalls eine Auftragsvergabe zwischen den beiden anderen Firmen Micro Bio S oder Arpida und HLS stattfindet - was möglicherweise im Ausland geschieht und sich daher der Kontrolle entzieht. Die Demo fand wohl statt, weil irgend ein Zusammenhang mit der HLS vermutet wurde.
Zu Frage 2: Werden in diesen tatsächlich Tierversuche vorgenommen?
Es gibt in Münchenstein keine Firmen, die Tierversuche durchführen.
Zu Frage 3: Wer kontrolliert, ob die gesetzliche, schweizerische Tierschutzverordnung eingehalten wird?
Firmen, die Tierversuche durchführen wollen, müssen sich bei der zuständigen Behörde melden. Die Tierversuchskommission der Nordwestschweiz beurteilt die Gesuche und stellt einen Antrag an den Kantonstierarzt, welcher anschliessend die Tierversuche begleiten und kontrollieren kann und die Tierversuchskommission entsprechend orientiert.
Zu Frage 4: War die Demo in Münchenstein vom Dienstag, 24. Oktober 2006 eine bewilligte und wurde in diesem Fall die Gemeinde Münchenstein vorher informiert?
Es war keine Bewilligung notwendig, da die Demo auf dem Areal der Firma stattfand. Die bevorstehende Kundgebung der Tierschutzorganisationen wurde der Gemeinde Münchenstein durch die Polizei Baselland gemeldet.
Zu Frage 5: Allgemein: Werden die Gemeinden von der Kantonspolizei vorgängig informiert, wenn eine Demo irgendwelcher Art angekündigt ist?
Hat die Kantonspolizei Baselland Kenntnis von einer geplanten Demonstration oder Kundgebung, so wird dies selbstverständlich den Gemeinden gemeldet. Umgekehrt ist es auch so, dass die Gemeinde, so sie etwas weiss, dies der Kantonspolizei meldet.
Elisabeth Schneider -Schneiter fragt an, ob es Zusatzfragen gibt.
Hanni Huggel (SP) will wissen, warum die Polizei anwesend war, wenn sie doch keine Kenntnis gehabt habe.
Sie hat aber Kenntnis gehabt, bestätigt Regierungsrat Erich Straumann seine vorherige Aussage, und meldete es der Gemeinde. Die Polizei musste in der Nähe sein, um eine Eskalation zu vermeiden, beobachtete aber nur, ohne einzugreifen.
3. Pia Fankhauser Zenhäusern; Informationsschriften Felix Platter-Spital
Das Felix Platter-Spital hat in letzter Zeit durch farbige Informationsschriften auf seine Kompetenzen in der Geriatrie aufmerksam gemacht.
Die Fragen beantwortet wiederum Regierungsrat Erich Straumann (SVP).
Zu Frage 1: Kann sich der Regierungsrat erklären, weshalb dies gerade jetzt stattfindet?
Die Informationsbroschüre betreffend das geriatrische Kompetenzzentrum am Felix-Platter-Spital wurde aus Anlass des zehnjährigen Jubiläums von der Privatklinik herausgegeben.
Zu Frage 2: Hat das Felix Platter-Spital einen direkten Zusammenhang mit der Planung der geriatrischen Betten im Bruderholz-Spital?
Bis im Jahr 2010 muss diesbezüglich im Felix Platter-Spital, welches heute über 200 Geriatrie-Betten verfügt, eine neue Lösung gefunden werden (Erneuerung). Zur Zeit wird mit Basel-Stadt darüber diskutiert, ob diese 200 Betten später nicht im Bethesda-Spital angeboten werden sollen. Da die Betten aber nicht per sofort aufgegeben werden können und noch benötigt werden, muss dafür auch ein wenig Werbung gemacht werden.
Zu Frage 3: Wann kann mit der Beantwortung meiner Interpellation vom 8. Juni zum Thema "Geriatrie aufs Bruderholz" gerechnet werden?
Die Interpellation wird noch in diesem Jahr, allerdings erst nach Abschluss der Verhandlungen, beantwortet werden, um wirklich sagen zu können, was Sache ist.
Madeleine Göschke (Grüne) will wissen, seit wann das Felix-Platter-Spital ein Privatspital ist.
Regierungsrat Erich Straumann (SVP) erwidert, es handelt sich um ein von der Stadt subventioniertes Privatspital.
4. Marianne Hollinger ; Spitex
Seit bekannt ist, dass die Direktzahlung der Bundessubvention an die Spitex im Zusammenhang mit den Neuen Finanzausgleich (NFA) wegfallen wird, besteht bei der Spitex eine sehr grosse Verunsicherung. Es wird befürchtet, dass der Spitex nicht mehr genügend Gelder für die Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen. Die Nachfrage nach Leistungen der Spitex wird gemäss demographischen Entwicklungs-Prog-nosen stark zunehmen. Die Spitex ist eine Dienstleistung, die aus dem Alltag, vor allem älterer Personen, nicht mehr wegzudenken ist. Es braucht dringlich Klarheit für alle Beteiligten.
Wiederum nimmt sich Regierungsrat Erich Straumann (SVP) der Fragen an.
Frage 1: Die Spitex kann auf den Beitrag der Bundessubventionen nicht verzichten. Der Wegfall der direkten Spitex-Bundessubvention ist Teil der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Rahmen des NFA. Wie ist die Absicht der Regierung, diesen Ertragsausfall bei der Spitex auszugleichen?
In der Annahme, dass der Neue Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen (NFA) voraussichtlich auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt wird, wurde von der Regierung eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung läuft bis 7. Dezember 2006. Seite 45 in der Vorlage, Abschnitt C, behandelt die Spitex-Finanzierung. Zur Zeit wartet man auf die Rückmeldungen der Gemeinden und anderen Vernehmlasser. Kurz zusammengefasst geht es um rund 6.3 Mio. Franken Mehrbelastungen für die Gemeinden in diesem Bereich. Der Kanton sprich die Regierung ist sich dessen bewusst und wird darauf achten, die Gemeinden anderweitig zu entlasten.
Zu Frage 2: Ist die Regierung der Meinung, dass der bestehende Ausgleichsmechanismus im Finanzausgleich zwischen Kanton und Gemeinden den gegebenenfalls neuen Anforderungen genüge tut oder ist eine Anpassung geplant? Wenn ja, per wann ?
Zur Diskussion des Finanzausgleichs wurde eine Kommission, die auch Gemeindevertreter einschliesst, eingesetzt. Es soll ein entsprechendes Finanzierungsmodell in Anpassung an den neuen Finanzausgleich erarbeitet werden, so dass die heute ausgezeichnet durch die Gemeinden wahrgenommenen Spitex-Dienste auch bei den Gemeinden verbleiben können.
5. Hannes Schweizer ; Massnahmen bei Feinstaubüberlastung
Die Feinstaubbelastung (PM 10) erreichte im letzten Winter zum Teil dramatische Werte. Der Tagesgrenzwert von 50 mg/m3, der höchstens einmal pro Jahr überschritten werden darf, wurde öfters übertroffen. Eine Medienmitteilung des BAFU wonach 37% des Dieselrusses aus land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen stamme, löste in der Landwirtschaft eine Welle der Entrüstung aus. Man stellte die Richtigkeit der Messungen in Frage, mit der Begründung, dass Landwirtschaftstraktoren im Winter kaum oder nur für kleine Einsätze gebraucht werden. Am 25.10.06 entschuldigte sich das BAFU in der Landwirtschaftlichen Fachpresse für ihre falsche Berechnungsgrundlage. Demnach stammen nur ca 8% aus der Landwirtschaft!
Die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) hat am 21. September 2006 ein Interkantonales Interventionskonzept PM 10 beschlossen, unter anderem mit folgenden Beschluss: Wenn das Tagesmittel das Dreifache des Immissionsgrenzwertes überschreitet, wird die Interventionsstufe 2 durch Kantone ausgelöst. Das heisst unter anderem, Fahrverbot für Landwirtschafts- und Forsttraktoren die nicht mit Partikelfilter ausgerüstet sind.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider (CVP) beantwortet die Fragen. Ganz allgemein hält sie fest, dass die vom BAFU neu publizierten Zahlen betreffend Dieselruss aus land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie Maschinen die eigenen, tiefer liegenden Schätzungen des lufthygienischen Emissionskatasters beider Basel bestätigen. Sofortmassnahmen in Basel-Stadt und Baselland, die zur Zeit in Erarbeitung und Überprüfung sind, gingen nie von einer prioritären Handlung für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge aus.
Zu Frage 1: Hält die BPUK aufgrund der korrigierten Zahlen gleichwohl an dieser Massnahme fest?
Inwiefern das BPUK-Konzept im Kanton Basel-Landschaft übernommen werden soll, wurde von der Regierung noch nicht entschieden. Die Massnahme wird aber aufgrund der Einsatzdauer solcher Maschinen im Winter für unseren Kanton gegenwärtig nicht als besonders zweckmässig beurteilt. Denn tatsächlich kommen diese nur selten zum Einsatz (etwa zur Schneeräumung) und sind nicht die grössten Verursacher von Emissionen. Zudem muss aus Sicht der Regierung die BPUK nun aufgrund der neuen Bundeszahlen prüfen, ob die Voraussetzungen für die Umsetzung der Massnahmen auch wirklich gegeben sind.
Zu Frage 2: Warum werden Lastwagen und Autos von einem Fahrverbot ausgenommen?
Ganz generell gilt, dass Fahrverbote für Personen- und Lastwagen von den Kantonen nur mit einem sehr grossen Aufwand erlassen werden können. Da die mit Partikelfilter ausgerüsteten Fahrzeuge nicht gekennzeichnet sind, soll vorläufig auf solche Massnahmen auch in unserem Kanton verzichtet werden.
Zu Frage 3: Erachtet der Regierungsrat die Investition zur Nachrüstung von bis zu 15'000 Fr. als zumutbar, obwohl bis jetzt noch kein taugliches Filterprodukt auf dem Markt ist?
Im Auftrag des BAFU prüft die Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz in Tänikon die Wirksamkeit und die wirtschaftliche Tragbarkeit solcher Partikelfiltersysteme für die landwirtschaftlichen Traktoren. Erst bei Vorlage des Berichts wird die Regierung beurteilen können, ob den Bauern eine Nachrüstung zuzumuten ist.
Zu Frage 4: Was empfehlen sie Landwirten, die täglich auf den Traktor angewiesen sind, z.B. Milchablieferung, Schneeräumung u.s.w. ?
Der Regierungsrat wird bei Smog grundsätzlich der Bevölkerung und den betroffenen Branchen einen schonenden und verantwortungsvollen Einsatz von dieselbetriebenen Geräten und PM 10-verursachenden Anlagen - insbesondere auch Holzfeuerungen - empfehlen. Man geht davon aus, dass nicht primär Verbote ausgesprochen werden. Im Fall von Notsituationen wird man aber entsprechende zusätzliche Massnahmen diskutieren müssen.
Hannes Schweizer (SP) bedankt sich für die Beantwortung und geht schmunzelnd davon aus, dass für dieses Jahr in der Landwirtschaft wohl noch keine Pferdegespanne ins Auge gefasst werden müssen...
Muss man nicht, entgegnet Regierungsrätin Elsbeth Schneider (CVP), bedauert dies aber gleichzeitig in Bezug auf das schöne Landschaftsbild [Heiterkeit].
Kann man in dieser Frage davon ausgehen, dass Landwirtschafts- und Baubranche gleich behandelt werden? will nun Remo Franz (CVP) wissen [erneute Heiterkeit].
Jürg Wiedemann (Grüne) interessiert, welche konkreten Massnahmen für die Regierungsrätin in Frage kämen, wenn beispielsweise die Feinstaubbelastung 100 % über dem zugelassenen Grenzwert läge.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider (CVP) bejaht Remo Franz' Frage. Auch bei den betreffenden Kleingeräten ist ja die Nachrüstung bekanntlich problematisch.
Betreffend konkrete Massnahmen bei Überschreitung der 100%-Grenze: erste Massnahme wird mit Sicherheit Tempo 80 sein (Koordination regional oder schweizerisch in Prüfung). Weiter dürfen keine Zweitfeuerungen - vor allem Cheminées oder Schwedenöfen - in den Haushalten benutzt werden. Allenfalls muss im Weiteren auch an kritischen Tagen auf Traktoren oder Baumaschinen verzichtet werden.
Daniel Wenk (FDP) lässt sich von Regierungsrätin Elsbeth Schneider bestätigen, dass im Sinne einer Notmassnahme ein Verbot für Cheminéefeuer ausgesprochen werden könnte. Es darf wie üblich mit Öl und Gas geheizt werden, während Zweitfeuerungen im Massnahmenpaket inbegriffen sind [Unruhe im Saal].
6. Hanspeter Frey ; Tunnelreinigung
Wie man durch die Medien erfahren konnte, beabsichtigt der Kanton Basel-Stadt (Baudepartement) die Reinigung von Tunnels, Stützmauern etc. auf Hochleistungsstrassen (A2, A3) aus Kostengründen nicht mehr in Nachtarbeit sondern neu tagsüber vorzunehmen. Damit die Reinigungen durchgeführt werden können, ist es notwendig einen Fahrstreifen abzubauen. Es ist bekannt, dass tagsüber in der Agglomeration praktisch jede Kapazitätseinschränkung zu Staus führt. Staus werden sich dadurch auch auf der A2 und H18 im Baselland bilden. Ein Ausweichen auf das lokale Strassennetz wird kaum zu vermeiden sein, es wird zu Überlastungen führen.
Erneut gibt Regierungsrätin Elsbeth Schneider (CVP) Auskunft.
Zu Frage 1: Ist dem Regierungsrat resp. dem Tiefbauamt die Massnahme des Kantons Basel-Stadt bekannt?
Dem Tiefbauamt ist bekannt, dass Basel-Stadt an der Optimierung des eigenen Reinigungskonzeptes arbeitet. Die konkreten, vom Fragesteller geschilderten Massnahmen erfuhr man aber auch nur aus den Lokalmedien.
Zu Frage 2: Hat Baselland auch die Absicht, die Reinigungsarbeiten wieder tagsüber durchzuführen?
Der basellandschaftliche Grundsatz lautet, die Restkapazität muss grösser als die Nachfrage sein. Das Tiefbauamt führt daher die Reinigungsarbeiten während den verkehrsarmen Zeiten weiter; dies ist auch die klare Zielsetzung der Regierung. Tunnelunterhaltsarbeiten gemäss Jahresplanung werden nach wie vor während der Nacht durchgeführt. Eine Ausnahme bilden die zwei kurzen Tunnel, die H18 in Reinach und der A2-Tunnel Ebenrain, wenn sich dies von den Kapazitäten her ergibt. Für weitere Unterhaltsarbeiten wie Kanal-, Fahrbahnreinigung und Grünpflege haben Tiefbauamt und Polizei gemeinsam eine Tabelle erstellt, welche die möglichen Zeitintervalle für den Abbau der Fahrstreifen aufführt. Für Tage mit erhöhtem Verkehrsaufkommen (Ferienbeginn, Feiertage, Messebeginn etc.) gelten zusätzliche Einschränkungen; an diesen Tagen wird nichts Derartiges gemacht.
Zu Frage 3: Ist die Regierung bereit, bei der Regierung Basel-Stadt zu intervenieren auf die Reinigung tagsüber zu verzichten?
Der zuständige Geschäftsbereich Hochleistungsstrassen des Tiefbauamts hat bereits mit Basel-Stadt gesprochen und auf die Problematik hingewiesen.
Auch beim nächsten Kontaktgespräch zwischen den beiden Regierungen wird man das Thema aufnehmen und versuchen, beim Baudepartement auf ein Gleichziehen hinzuwirken.
Zu Frage 4: Wenn Basel-Stadt tagsüber reinigt; was beabsichtigt der Regierungsrat resp. das Tiefbauamt, um mögliche Staus auf der basellandschaftlichen A2 und H 18 zu vermeiden?
Man erwartet, dass Basel-Stadt nach denselben Grundsätzen wie das BL Tiefbauamt arbeitet und sein Reinigungskonzept so optimiert, dass nur für Reinigungen eingerichtete Spurabbauten ausschliesslich des Nachts passieren. Tageseinsätze dürfen höchstens dort stattfinden, wo ohnehin wegen Baustellen bereits ein Fahrstreifen gesperrt ist. Ab 2008 werden im Rahmen des NFA Änderungen vom Bund federführend übernommen, so dass diesbezüglich einheitliche gesamtschweizerische Grundsätze gelten werden.
Glaubt die Verkehrsdirektorin ebenfalls, dass die weiteren Staus Auswirkungen der Sparmassnahmen in Basel-Stadt wie auch eventuell in Baselland sind? will Annemarie Marbet (SP) wissen.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider (CVP) kann die Frage für Basel-Stadt nicht beantworten, und selbst kennt man die Auswirkungen nicht.
7. Jacqueline Simonet : Life Sciences
Als Co-Autorin der Interpellation 2006/212 hatte ich im September die schriftliche Antwort des Regierungsrates mit relativen Vertrauen entgegengenommen. Die Lekture der Presse am 22. Oktober nach meiner Rückkehr aus dem Ausland hat mich sehr erstaunt und konsterniert. Das Vertrauen in die Regierung ist erschüttert und diese Situation wirft auf die laufenden Verhandlungen betr. Univertrag ihre Schatten.
Die Fragen werden von Regierungspräsident Urs Wüthrich beantwortet. Zu den inhaltlich zusammenhängenden Fragen 1 und 2 nimmt er gleichzeitig Stellung.
Zu Frage 1: Was hat die Regierung seit der Landratssitzung vom 19. Oktober im Bereich Life Sciences unternommen?
Zu Frage 2: Wie steht es mit dem Standortentscheid und welche Konsequenzen wurden aus dieser unglücklichen Situation gezogen?
Sei der letzten Landratssitzung vom 19. Oktober fanden sowohl eine detaillierte Orientierung der Regierung wie auch eine Diskussion über die aktuelle Ausgangssituation statt. Die Idee, dass die Hochschule für Life Sciences vollständig aus Muttenz ausgelagert werden soll, war erstens für die Regierung neu - der Bildungsdirektor hat erst seit dem 16. Oktober Kenntnis von dieser Information - und entspricht zweitens nicht der Beschlusslage der Regierung. Die Absicht wird von der BKSD nicht unterstützt, was den Verantwortlichen der FHNW auch kommuniziert wurde. Vorgesehen war eine vorübergehende Auslagerung zur Überbrückung von Engpässen während der Sanierungsmassnahmen an den bestehenden Gebäuden in Muttenz. Das Thema bildet Gegenstand einer speziell einberufenen Konferenz zwischen den vier Bildungsdirektoren der Partnerkantone (SO, AG, BS und BL). Es wird von der BKSD an der nächsten Fachhochschulratssitzung eingebracht werden und ist zudem für die Sitzung der Interparlamentarischen Kommission (IPK FHNW) vom 20. November traktandiert.
Für den Regierungsrat Baselland gilt unverändert: Bis jetzt existiert kein neuer Standortentscheid des Hochschulrates. Es gibt, abgesehen von den notwendigen Laborflächen, die im Rosenthal gemietet wurden, keine unterschriebenen Mietverträge. Ganz neu gibt es aus der Hochschule einen Antrag, die Nutzflächen zu erweitern, aber keine Beschlüsse. Die BKSD ist in enger Absprache mit der BUD daran, Varianten zu prüfen. Absicht ist es, noch im November dem Regierungsrat auf Grundlage einer vertieften Lagebeurteilung einen Bericht mit konkreten Massnahmen und Beschlussanträgen zu unterbreiten. In diesem Zusammenhang führte der Bildungsdirektor letzte Woche ein Gespräch mit dem Präsident des Hochschulrates, dem Direktionspräsidenten der FHNW und dem Gemeinderat Muttenz. Schliesslich soll die Entwicklung des Campus in Zusammenarbeit mit Muttenz vorangebracht werden. Unter anderem wurden neue Informationen über mögliche Flächen auch für Provisorien in Muttenz diskutiert. Dabei stellten alle Beteiligten klar, dass der Hochschulstandort Muttenz weiter entwickelt werden muss und nicht gefährdet ist. Aus einem gestrigen Gespräch mit dem neuen Direktor der Pädagogischen Hochschule mit Sitz in Brugg geht zudem hervor, dass Muttenz auch für den Bereich Pädagogik längerfristig in keiner Art und Weise in Frage gestellt ist. Noch im November sollen die Beschlüsse des Regierungsrates öffentlich kommuniziert werden. Im Weiteren ist festzuhalten, dass man auch aktuell in Bezug auf Suche, Entwicklung und Nutzung von Raum Angebote und Vorschläge von privaten Investoren unterbreitet erhält.
Zu Frage 3: Wie kann in Zukunft gesichert werden, dass die zuständigen Gremien innerhalb des gesetzlichen Rahmens handeln?
Den gesetzlichen Rahmen bilden der Staatsvertrag, der Leistungsauftrag, die Budgetvorgaben und ein präzises Funktionsdiagramm, welches die Entscheidungsstrukturen (Zuständigkeiten) klar regelt. Diese Grundlagen gelten jetzt genauso wie in Zukunft. Für deren Respektierung verantwortlich sind folgende Gremien und Instanzen: Hochschulrat, Regierungsausschuss, die Interkantonale parlamentarische Kommission (IPK). Die Finanzkontrolle hat ohne Einschränkungen Einblick und kann jederzeit ihre Untersuchungstätigkeit wahrnehmen, damit die Regierungen und letztlich auch die Parlamente im Hinblick auf die Erneuerung des Leistungsauftrags überprüfen können, ob dessen Bestimmungen respektiert werden.
Jacqueline Simonet (CVP) bedankt sich bei Urs Wüthrich für die Information und hat zwei zusätzliche Fragen: Wo befinden sich genau die gemieteten Labors? Nach offizieller Sprachregelung sind sie im Rosenthal-Areal. Man möchte nun wissen, ob sie im Gebäudekomplex der Syngenta an der Mattenstrasse, wo das neue ETH-Institut einquartiert ist, untergebracht sind. Und: Stimmt die erfreuliche Aussage in der heutigen bz, dass der Regierungspräsident in Muttenz einen echten Campus für die Fachhochschule schaffen will?
Karl Willimann (SVP) will wissen, ob es stimmt, dass wegen des miesen Klimas unter den Dozenten im Bereich Life Sciences vor zwei Wochen zwei Professoren gekündigt haben, darunter der stellvertretende Leiter von Life Sciences.
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) zur ersten Frage von Jacqueline Simonet: Bekannt ist ihm - als Nichtunterzeichner des Mietvertrags - die Aussage 'Rosenthal/ Syngenta'; er wird die genaue Adresse gerne nachliefern. Die zweite Frage bejaht er, schränkt aber ein, dass erstens für dieses Projekt die Unterstützung der Gesamtregierung notwendig ist. Zudem müsse letztlich der Landrat entscheiden, wenn es um die Realisierung von Investitionen geht. Aus Sicht des Bildungsdirektors aber soll in Bezug auf die Fachhochschule Nordwestschweiz am Standort Muttenz Präsenz markiert und sichtbar gemacht werden.
Von den Kündigungen hat der Regierungspräsident keine Kenntnis, erklärt er auf Karl Willimanns Frage. Er wird der Sache nachgehen. In der Zwischenzeit habe man aber Kenntnis davon, dass die Informationen, die an Parlamentsmitglieder weiter getragen und öffentlich gemacht wurden, von Vertretern des Bereichs Technik kamen. Insofern als man sich um die Entwicklung eines bestimmten Bereichs Sorge mache, sei dieses Vorgehen zu respektieren. Die Glaubwürdigkeit, dass es sich um echte Sorge handelt, wäre seines Erachtens allerdings ein wenig höher, wenn auch der Direktionspräsident und der Präsident des Hochschulrats sowie Urs Wüthrich selbst als Direktionsvorsteher die Informationen gehabt hätten.
8. Hanspeter Frey ; Parking Situation im St.Jakob
In der Landratssitzung vom 06. Mai 2004 wurde das Postulat 2004/004 von Patrik Schäfli "Parking Situation im St. Jakob" an den Regierungsrat überwiesen. Bis heute ist die Beantwortung des Postulates ausgelieben. Das Parkierungsproblem besteht aber nach wie vor.
Aufgrund der Antworten in gleicher Sache im Grossenrat kann man davon ausgehen, dass keine Verbesserung des Parkplatzangebotes für den motorisierten Verkehr in Betracht gezogen wird, sollen doch die künftigen Nutzungen im Raum St. Jakob nur zugelassen werden, wenn diese kein zusätzliches Verkehrsaufkommen an motorisiertem Individualverkehr erzeugen. Eine Entwicklung zur Sportstadt und Parklandschaft St. Jakob, einer der grössten Sport- und Freizeitanlagen Europas, aber abträglich ist.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider (CVP) nimmt, beginnend mit einer kurzen Einleitung, Stellung: Es ist wichtig festzuhalten, dass im Raum St. Jakob abgesehen von Grossanlässen mit mehr als 20'000 Zuschauern normalerweise kein ausserordentliches Verkehrs- und Parkierproblem besteht. Die mit dem Aktionsplan St. Jakob 2002 eingeleiteten Massnahmen haben aber zu Folge, dass insbesondere Parkierprobleme mit ihren Auswirkungen auf die angrenzenden Quartiere gelöst werden können. Einzelne Massnahmen konnten aber bisher noch nicht umgesetzt werden. Die Verkehrsdirektorin erinnert an das Parkplatzangebot auf dem Schänzli; dort sind zwei Beschwerden der Gemeinden Muttenz und Birsfelden hängig.
Zu Frage : Was meint der Regierungsrat dazu, dass nur Nutzungen im Raum St. Jakob zugelassen werden sollen die kein zusätzliches Verkehrsaufkommen an motorisiertem Individualverkehr erzeugen.
Grundlage für die Nutzung im Kanton Basel-Landschaft bilden die Nutzungsplanungen der Gemeinden München-stein und Muttenz. Der Teilzonenplan Brüglinger Ebene wurde am 28. März dieses Jahres von der Gemeindeversammlung Münchenstein beschlossen. Zur Zeit läuft beim Amt für Raumplanung und den beteiligten Fachstellen das Prüfungsverfahren für die Genehmigung, welche vom Regierungsrat abgesegnet werden und bei normalem Ablauf demnächst erfolgen soll. Für weitere bauliche Nutzungen mit grossen Verkehrsaufkommen besteht darin kein Handlungsspielraum. In der Gemeinde Muttenz bestehen Entwicklungsmöglichkeiten im Raum St. Jakob auf dem Schänzli; nach unserer Beurteilung aber auch auf dem Areal der Firma Beton Christen.
Zu Frage 2: Wie gedenkt allenfalls der Regierungsrat die Massnahme "kein zusätzliches Verkehrsaufkommen" umzusetzen?
Der Regierungsrat ist offen für weitere bauliche Entwick-lungen im Raum St. Jakob, gestützt auf den Aktionsplan St. Jakob, die Teilzonenvorschriften Brüglinger Ebene der Gemeinde Münchenstein und in Abstimmung mit einem zusätzlichen Parkierangebot.
Ein fest installiertes Verkehrsleitsystem ist zur Zeit in Prüfung.
Zu Frage 3: Wie beurteilt der Regierungsrat die wirtschaftliche Entwicklung im Raume St. Jakob (Businesscenter, internationale Sportveranstaltungen)?
Ziel der Regierung ist es, die Sport- und Eventstadt und Parklandschaft St. Jakob als partnerschaftliches Projekt mit Basel-Stadt weiter zu entwickeln. Im Übrigen, hält Elsbeth Schneider fest, ist die Parklandschaft St. Jakob eine der grössten Sport- und Freizeitanlagen Europas, was man sich durchaus wieder einmal vor Augen führen sollte. Zusätzliche Nutzungen insbesondere auch im Veranstaltungsbereich sollen weiterhin zugelassen werden.
Z u Frage 4: Bestehen schon konkrete Pläne wie das Parkplatz- und Verkehrsproblem während der Euro 08 gelöst werden soll ?
Da es sich bei der EM 2008 um einen aussergewöhnlichen und nicht alltägliche Grossanlass handelt, der für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung darstellt, müssen die Problematik der Verkehrsführung, des Parkierens wie auch Schnittstellenprobleme mit anderen Bereichen geprüft und gesamthaft beurteilt werden. In der Zwischenzeit wurden die notwendigen planerischen und organisatorischen Massnahmen getroffen, um den Grossanlass effizient vorbereiten zu können; die Lösungen sind noch nicht auf dem Tisch. Innerhalb der Projektorganisation ist die Polizei Baselland federführend und verantwortlich für den Teilbereich Individualverkehr. Man ist überzeugt, dass die Kantone Basel-Stadt und Baselland gemeinsam mit den dafür notwendigen ausserordentlichen Anstrengungen die erforderlichen Vorkehrungen treffen können, um den Grossanlass möglichst reibungslos und interessant abwickeln zu können. Erfahrungsgemäss müssen bei solchen Anlässen aber gewisse Einschränkungen wie auch Unannehmlichkeiten in Kauf genommen werden.
Zu Frage 5: Bis wann kann man mit der Beantwortung des Postulates 2004/004 von Patrik Schäfli "Parking Situation im St. Jakob" rechnen?
Die Beantwortung des Postulats ist in Arbeit und für Anfang 2007 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt sollen die laufenden Rechtsverfahren abgeschlossen und die geplanten Massnahmen in Umsetzung sein, so dass der Regierungsrat zum angesprochenen Thema umfassend Stellung nehmen kann.
Hanspeter Frey (FDP) bedankt sich bei der Regierungsrätin. Zusatzfrage: Wie geht Baselland vor, wenn Basel-Stadt nicht mitmacht bei einer Weiterentwicklung von möglichen Nutzungen in der Parklandschaft St. Jakob? - Denn lese man die Beantwortung der entsprechenden Anzüge im Stadtkanton, so töne es nicht so, als ob Basel-Stadt, wie von der Baudirektorin dargestellt, nicht verschlossen sei. Er sieht diesbezüglich ein gewisses Handy-cap.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider (CVP) geht davon aus, dass sich die Kolleginnen und Kollegen in Basel-Stadt auch Gedanken über dieses Problem gemacht haben. Auch wenn man zur Zeit noch nicht auf derselben Stufe ist, so sei davon auszugehen, dass bis im Jahr 2008 - nach einigen zusätzlichen Gesprächsrunden - eine Bereinigung stattgefunden hat und man dann in dieselbe Richtung ziehen kann.
://: Damit ist die Fragestunde beendet.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Fortsetzung