Protokoll der Landratssitzung vom 2. November 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 2. November 2006 |
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2006-056
vom 16. Februar 2006
Interpellation
von Ivo Corvini: Verwendung von Leichenteilen zur medizinischen Aus-, Weiter- und Fortbildung
-
Schriftliche Antwort des Regierungsrates
vom
28. März 2006
- Beschluss des Landrats am 2. November 2006 < erledigt >
Nr. 2063
Ivo Corvini (CVP) beantragt Diskussion.
://: Diskussion wird gewährt.
Ivo Corvini (CVP) erklärt, anfangs 2006 seien ca. 40 Leichenteile, genauer: Füsse, in die Schweiz importiert und hier als Versuchsobjekte für die Weiterbildung von Ärzten verwendet worden. Das klingt vielleicht, besonders für Nicht-Mediziner, makaber, aber das Spezielle daran ist vor allem, dass keine einzige staatliche Stelle vom Import und der Verwendung dieser Leichenteile Kenntnis hatte.
Die Schweiz ist ein Land, wo alles bis ins kleinste Detail geregelt ist. Für alles mögliche braucht man eine Bewilligung, aber nicht für die Einfuhr von Leichenteilen zu Ausbildungszwecken. Dies ist eine ziemlich schockierende Feststellung.
Grundsätzlich ist nichts dagegen einzuwenden, dass sich Ärzte im Rahmen ihrer Ausbildung an Leichenteilen zu schaffen machen. Weil in der Schweiz zu wenige solche Objekte zur Verfügung stehen, ist auch gegen die Beschaffung aus dem Ausland nichts einzuwenden. Zudem sollte dieser Vorgang nicht bis ins allerletzte Detail geregelt werden. Aber es handelt sich doch um einen ethisch heiklen Bereich.
Die Abklärungen, für welche der Regierung Dank gebührt, haben gezeigt, dass es für die Aus-, Fort- und Weiterbildung mit Leichenteilen keine Bewilligung braucht. Die Regierung hat einen echten Handlungsbedarf erkannt. Es ist begrüssenswert, dass dieses Thema aufgenommen worden und dass in der Vernehmlassung zum eidgenössischen Humanforschungsgesetz der Vorschlag deponiert worden ist, die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärzten mit der Forschung gleichzusetzen. Für den Import von Leichenteilen zu Forschungszwecken bestehen nämlich bereits strenge Bedingungen.
Es ist sinnvoll, auf die beim Bund laufende Gesetzesregelung Rücksicht zu nehmen, statt einfach eine kantonale Lösung vorzulegen. Dafür verdient die VSD ein Lob; leider wird nicht in allen Gebieten zuerst auf die Bundeslösung gewartet.
Zuletzt soll noch auf die regierungsrätliche Antwort auf Frage 2 eingegangen werden. Darin steht: «Die Verwendung [der Leichenteile] muss im Einklang mit den Gesetzen des Herkunftslandes erfolgen.» Dabei dürfte aber weniger die Verwendung als vielmehr die Entnahme gemeint sein.
Summa summarum ist der Interpellant froh, dass die Regierung nach einer gesetzlichen Lösung sucht. Falls keine Bundeslösung zustande kommen sollte, müssten die beiden Basel gemeinsam eine gesetzliche Regelung erlassen. Denn es geht um einen Bereich mit einem grossen Missbrauchspotenzial. Schockierend war die Aussage des Kantonsarztes, es gebe keine Garantie, dass Leichenteile wirklich mit der Zustimmung der Verstorbenen verwendet werden bzw. dass sie nicht beispielsweise aus einem chinesischen Gefängnis stammen. Um solchen Missbräuchen vorzubeugen, muss eine Bewilligungspflicht eingeführt werden, und dafür ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich.
://: Damit ist die Interpellation 2006/056 erledigt.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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