Protokoll der Landratssitzung vom 2. November 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 2. November 2006 |
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2006-182
vom 4. Juli 2006
Vorlage:
Änderung des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes
(Antrag auf Nichteintreten)
- Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission:
25. September 2006
- Beschluss des Landrats am 2. November 2006 < Nichteintreten beschlossen >
Nr. 2058
Kommissionspräsidentin Rita Bachmann -Scherer (CVP) führt aus, im Rahmen der GAP-Vorlage hätte die Regierung bereits die Aufhebung der Kantonssubventionen in der Kinder- und Jugendzahnpflege vorgesehen. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission sah diese Massnahmen aber als zu schwerwiegend an, um quasi in einer Sammelvorlage behandelt zu werden, und verlangte deshalb eine separate Vorlage.
Die Vernehmlassungsvorlage sah dann vor, dass die kollektive Prophylaxe beibehalten werden solle, inskünftig aber auf die finanzielle Unterstützung kieferorthopädischer Behandlungen zu verzichten sei. Die Regierung begründet diesen Entscheid damit, dass dieses Risiko mit einer Zusatzversicherung bei den Krankenkassen versichert werden könne und bei schweren Korrekturen ohnehin die Invalidenversicherung leistungspflichtig sei. Damit wollte die Regierung das auch heute noch recht aufwendige Verfahren in den Gemeinden vereinfachen.
Die ablehnende Haltung sogar - oder vor allem - der Gemeinden dürfte in deren Befürchtungen begründet sein, dass die wegfallende finanzielle Unterstützung kieferorthopädischer Behandlungen zu zusätzlichen Sozialhilfekosten führen würde, da nicht auszuschliessen sei, dass Familien mit tiefen Einkommen sich eine solche Zusatzversicherung nicht leisten könnten.
Gestützt auf die Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung entschloss sich die Regierung, dem Landrat zu beantragen, auf die Änderung des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes nicht einzutreten und das Postulat 2001/007 von Eugen Tanner als erledigt abzuschreiben. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission unterstützt diesen Antrag der Regierung einstimmig - massgebliche Änderungen dieses Gesetzes müssten im Einverständnis mit den Gemeinden vorgenommen werden.
Simone Abt (SP) zeigt sich namens ihrer Fraktion befriedigt über diesen Antrag der Regierung - die SP sei ebenfalls für Nichteintreten. Für die Begründung verweist sie auf die Ausführungen von Kommissionspräsidentin Rita Bachmann.
Marianne Hollinger (FDP) erklärt, ihre Fraktion unterstütze den Nichteintretensantrag der Kommission, der sich mit dem Antrag der Regierung deckt, obwohl die Absichten, die der ursprünglichen GAP-Vorlage zugrunde liegen - Kostensenkung in der Administration und Verzicht auf Leistungen, die aus gesundheits- und sozialpolitischen Gründen vertretbar wären -, unterstützenswürdig sind.
Wie die Kommissionspräsidentin ausgeführt hat, zeigte sich aber im Rahmen der Vernehmlassung, dass gerade die Gemeinden, die man mit der Gesetzesänderung hätte entlasten wollen, eher eine Belastung im administrativen und im finanziellen Bereich auf sich zukommen sahen. Es macht für die FDP deshalb Sinn, die Vorlage zurückzuweisen.
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
Die CVP/EVP-Fraktion folge den Kommissionsanträgen, gibt Paul Rohrbach (EVP) bekannt. Es ist sinnvoll, das Geschäft zu erledigen, indem die ursprüngliche Idee der Regierung eben nicht erledigt wird. Die Gemeinden haben sich genau überlegt, weshalb sie sich dagegen gewehrt haben.
Weiter sparen muss das Parlament auch in Zukunft; ein entsprechendes Postulat zu «GAP 2» hat es bereits überwiesen.
Madeleine Göschke (Grüne) dankt der Regierung für ihren klugen Entscheid und erklärt, ihre Fraktion stehe einstimmig hinter dem Nichteintretensantrag.
Rudolf Keller (SD) findet es schön, dass die asoziale Vorlage nun beerdigt werden könne. Sie ist nicht zuletzt wegen der Opposition der Gemeinden gefallen. Regierungsrat Adrian Ballmer wurde damit aufgezeigt, dass die Gemeinden es sich nicht gefallen lassen, wenn sie auf indirekte Art durch den Kanton ausgehebelt werden.
Die Schweizer Demokraten stimmen für Nichteintreten.
Eugen Tanner (CVP) gestattet sich als Urheber des Postulats «Ablösung /Vereinfachung des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes» vor fast sechs Jahren - damals noch mit der verdankenswerten Unterstützung von Christine Mangold - einige Bemerkungen. Die Anliegen des Postulanten wurden geprüft, und dies nicht zu knapp.
Es ist festzustellen, dass offenbar bei den Gemeinden immer noch eine gewisse Vorliebe für aufwändige Lösungen und Reglementierungen besteht. Deshalb haben sie die Vorlage zurückgewiesen. Die ganze Administration in den Gemeinden kostet fast so viel Geld, wie überhaupt zu verteilen ist. Diese Rechnung geht nicht auf, zumal noch ganz andere gesundheitspolitische Probleme als nur die Zahnpflege angegangen werden müssten.
Der Regierung gebührt Dank für ihre umfassende Arbeit und den Vorschlag, den sie unterbreitet hat und der es möglich gemacht hätte, die Zahnärzte stärker einzubeziehen. Es war keine schlechte Lösung; man hätte durchaus über einzelne Punkte noch diskutieren und sie verbessern können, aber die Vorlage hat insgesamt dem Anliegen des damaligen Postulates Rechnung getragen.
Eugen Tanner nimmt zur Kenntnis, dass eine solche Lösung aber unerwünscht ist. Der Abschreibung seines Postulats widersetzt er sich nicht.
Die Regierung habe die Vorlage nicht sehr gerne zurück-genommen, erklärt Regierungsrat Erich Straumann (SVP). Sie sei von den Gemeinden anscheinend nicht so ganz begriffen worden, bedauert er. Der Grundsatz wäre nämlich gewesen, die Administration dorthin zu verlagern, wo sie hin gehört, nämlich zu den Zahnärzten.
Die Vorlage war offenbar zehn Jahre zu früh. Die Reformbereitschaft wird weiter zunehmen, und irgendwann kommt das Thema wieder auf den Tisch.
://: Mit 73:0 Stimmen beschliesst der Landrat Nichteintreten.
://: Das Postulat 2001/007 wird stillschweigend abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
Fortsetzung