Protokoll der Landratssitzung vom 6. April 2006

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2005-237 vom 8. September 2005
Postulat von Philipp Schoch: Musterreglemente Parkraumbewirtschaftung
- Beschluss des Landrats: < abgelehnt >



Nr. 1751

Die Regierung ist gemäss Landratspräsident Eric Nussbaumer bereit, das Postulat entgegenzunehmen.


Gegen das Postulat wehrt sich Peter Holinger namens der SVP-Fraktion. Ihr ist die Gemeindeautonomie wichtig, und die Gemeinden sollen selber entscheiden können. Es gibt auch viele private Parkplatz- und -hallenbetreiber; der Einfluss des Kantons soll nicht zu gross werden.


Patrick Schäfli ist wie die gesamte FDP-Fraktion dagegen, dass derart massiv in die Gemeindeautonomie eingegriffen werde. Die Gemeinden sind gut beraten und imstande, selber zu entscheiden, ob sie im Bereich der Parkraumbewirtschaftung die Planwirtschaft einführen wollen. Das Beispiel von Basel-Stadt zeigt, wie untauglich dieses Mittel sein kann, indem es letztlich zu einem Parkraumverhinderungskonzept ausartet.


Die FDP-Fraktion hält es für wünschenswert, unterschiedliche Parkraumbewirtschaftskonzepte auch als Standortfaktoren einzusetzen. Die Gemeinden sollen den Freiraum haben, in der Gestaltung flexibel zu bleiben und auch die Tarife nach eigenen Wünschen festlegen zu können. Es besteht überhaupt kein Handlungsbedarf für eine Vereinheitlichung.


Philipp Schoch dachte immer, Patrick Schäfli sei gut vernetzt mit der Gemeinde Pratteln und kenne deren Probleme. Nun muss aber festgestellt werden, dass er davon keine Ahnung hat. Denn Pratteln hat das Problem, dass es dort sehr viele publikumsintensive Einrichtungen gibt, wie diese Woche gerade eine sehr gute Grafik in der Basler Zeitung zeigte. Es kommt einiges auf diese Gemeinde zu, und niemand kann behaupten, das sei kein Problem.


Ausserdem ist die Gemeindeautonomie sicher etwas Wichtiges; aber in diesem Fall sind viele Gemeinden, insbesondere Pratteln, darauf angewiesen, dass sie Unterstützung erhalten vom Kanton; dies zeigt sich gerade im Zusammenhang mit den Verhandlungen mit Ikea und Media-Markt . Denn es bestehen einige juristische Unklarheiten, die ein Musterreglement zu beseitigen helfen würde.


Die Regierung würde ein Musterreglement, wie es das Postulat anregt, ausarbeiten, und die Gemeinden wären bestimmt sehr dankbar dafür. Sie sind aber dann nicht daran gebunden und können selber entscheiden, ob sie diese Vorschläge beherzigen wollen oder nicht.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei


Fortsetzung Traktandum 21


Forderte das Postulat von den Gemeinden, ein bestimmtes Parkraumbewirtschaftungsreglement einsetzen zu müssen, so stimmte Urs Hintermann gegen eine Überweisung des Vorstosses. Nun geht es aber, wie in vielen anderen Bereichen auch, hier nur darum, dass der Kanton ein Musterreglement erarbeitet, das eine Gemeinde in der Folge - verändert oder wie vom Kanton vorgeschlagen - übernehmen kann. Ein kantonales Musterreglement bietet den Gemeinden eine gewisse Sicherheit für die Praxis und die Gewissheit, dass ähnliche Regelungen auch anderswo zur Anwendung gelangen.


Immer wieder beweist der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft im Landrat, dass er die Gemeindeautonomie hochhält, stellt RP Elsbeth Schneider -Kenel voran. Laufend fragen Gemeinden auf der BUD nach dem Musterreglement nach. Von einer Bevormundung der Gemeinden kann keine Rede sein, das Reglement ist vielmehr eine Dienstleistung des Kantons zu Gunsten der Gemeinden. Die BUD würde ein solches Reglement wohl auch dann für die Gemeinden bereit halten, wenn der Landrat das Postulat nun ablehnen sollte.


://: Der Landrat lehnt die Überweisung des Postulates 2005/237 mit 39 zu 34 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Fortsetzung

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