Protokoll der Landratssitzung vom 6. April 2006

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2006/096 vom 4. April 2006
Fragestunde
< alle Fragen beantwortet >



Nr. 1744

1 . Juliane Nufer : Motorfahrzeugkontrolle des Kantons Solothurn in Laufen


Der Kanton Solothurn investiert sehr viel Geld in die MFK in Laufen, um die Infrastruktur den neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen.


Zwischen den Kantonen SO und BL besteht meines Wissens ein «Staatsvertrag», worin sichergestellt ist, dass die Laufentaler ihre Fahrzeuge bei der MFK SO in Laufen prüfen lassen können.


Im Namen der verhinderten Regierungsrätin Sabine Pegoraro beantwortet Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider die Fragen.


Frage 1


Wann läuft der Vertrag SO/BL aus?


Antwort


Der Vertrag ist bereits am 31. Dezember 2003 ausgelaufen.


Frage 2


Ist der Kanton weiterhin gewillt, dass die Region Laufental in Laufen die MFK SO nutzen kann? Wenn nein, welches sind die Gründe?


Antwort


Es ist vorgesehen, das Laufental zweizuteilen: in ein vorderes und ein hinteres Laufental. Dies bedeutet, dass die dreizehn vom Kanton Bern zu Baselland übergetretenen Gemeinden auch künftig die Dienste der Motorfahrzeugkontrolle Solothurn in Wahlen nutzen können. Im Gegenzug können Fahrzeughalterinnen und -halter aus dem vorderen Laufental auf freiwilliger Basis die Dienste der Motorfahrzeugprüfstation in Münchenstein beanspruchen. Diese Vereinbarung zwischen der MFK des Kantons Solothurn und der MFP Münchenstein soll noch dieses Jahr umgesetzt werden.


Frage 3


Gibt es Leistungen der kantonalen Prüfstation beider Basel und Bubendorf, welche in Laufen nicht erbracht werden können?


Antwort


Nein. Im Laufental werden alle Dienstleistungen angeboten.


Frage 4


Wird die MFK SO in Laufen ebenfalls in das Informatikkonzept des Kt. BL miteinbezogen? Wenn nein, welches sind die Gründe?


Antwort


Nein. Die EDV-Vernetzung betrifft nur die beiden Basel, also die Dienststellen MFK BL, MFK BS und MFP. Selbstverständlich können Fahrzeugprüfungen aus dem Laufental im gemeinsamen Dispoprogramm von Basel-Stadt und -Land disponiert werden. Eine Vernetzung mit den Nachbarkantonen wird mittelfristig via ASTRA in Bern umgesetzt. Zur Zeit ist dies aus technischen Gründen aber leider noch nicht möglich.



2. Martin Rüegg : Gymnasium Oberwil: Schadstoffsanierung der Sporthalle

Am 3. November 2005 hat der Landrat dem Umbau und der Sanierung des Gymnasiums Oberwil zugestimmt. Zu reden gab unter anderem die nicht vorgesehene Schadstoffsanierung der Sporthalle, wo zum Teil die höchsten Asbest- und PCB-Werte festgestellt worden sind. Die Grünen stellten deshalb den Antrag, das Geschäft an die BPK zurückzuweisen, da die Situation unter dem hohen Zeitdruck (eine Sitzung) nicht mit der angezeigten Gründlichkeit geprüft worden sei. RR Elsbeth Schneider erwiederte, dass die Sanierung der Sporthalle «auch aus finanziellen Gründen» - die Kosten scheinen also seit längerem bekannt zu sein - dem Landrat nicht unterbreitet worden war. Kommissionspräsident Peter Holinger regte darauf hin eine separate Vorlage an, damit die Sanierung der Sporthalle ebenfalls 2007 möglich würde. In den BPK-Sitzungen vom 10.11.05, 19.1.06 und 2.2.06 habe ich das Thema wieder zur Sprache gebracht. Passiert ist bis heute aber nichts.


Die Fragen werden von Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider beantwortet. Sie ist überrascht von diesen Fragen, glaubt sie doch, die Bau- und Planungskommission vollumfänglich informiert zu haben.


Frage 1


Ist der Regierungsrat bereit, die Schadstoffsanierung der Sporthalle gleichzeitig mit dem Umbau und der Sanierung des Gymnasiums Oberwil im Sommer 2007 vorzunehmen?


Antwort


Nein, die Schadstoffsanierungsarbeiten können nicht in den Terminplan 2007 der Gesamtplanung Mediothek, Umbau und Sanierung des Gymnasiums Oberwil aufgenommen werden. Darüber ist die Bau- und Planungskommission bereits informiert worden. Um die Bauarbeiten unter laufendem Betrieb und innert nur eines Jahres durchführen zu können, muss die Sporthalle genutzt werden können, vor allem als Zwischenlösung für die Nutzungsauslagerung aus dem Hauptgebäude.


Frage 2


Falls ja: Was kostet die Schadstoffsanierung der Sporthalle? Welche Arbeiten sind vorgesehen? Ist eine separate LR-Vorlage geplant?


Antwort


Abklärungen haben gezeigt, dass mit der notwendigen Schadstoffsanierung sinnvollerweise die gesamte, über dreissigjährige Metallfassade ersetzt werden muss. Die Gesamtkosten, die vom Parlament zu genehmigen sein werden, belaufen sich wohl auf rund CHF 1 Mio. Details werden der Bau- und Planungskommission rechtzeitig bekannt gegeben.


Frage 3


Falls nein: Warum nicht? Ist die Sanierung zu einem späteren Zeitpunkt geplant? Wann?


Antwort


Das Hochbauamt erarbeitet zur Zeit eine Sammelvorlage betreffend diverse grössere Gebäudehüllensanierungen. Dazu gehören das Zeughaus und das Gymnasium in Liestal, das Bildungszentrum und die Gewerbeschule in Muttenz sowie das Gymnasium Münchenstein. Diese Vorlage wird dem Landrat im vierten Quartal 2006 überwiesen. Die Sanierung der Turnhallenfassade am Gymnasium Oberwil wird in diese Vorlage aufgenommen.


Die Um- und Neubaumassnahmen am Gymnasium Oberwil gemäss der Landratsvorlage 2005/214 finden Ende 2007 ihren Abschluss. Die Sanierung der Sporthalle ist geplant für Sommer 2008.


Martin Rüegg s Frage, ob er eine kurze Erklärung abgeben dürfe, wird von Landratspräsident Eric Nussbaumer verneint.



3. Martin Rüegg : Raumbedarf der Gymnasien und Berufsschulen BL

Im Zusammenhang mit den Raum- und Sanierungsproblemen der Gymnasien in Liestal und Oberwil hat die BPK in den vergangenen zwei Jahren mehrmals vergeblich versucht, den Grundlagenbericht «Raumbedarf der Gymnasien und Berufsschulen BL» zu erhalten. Letztmals haben Rolf Richterich (FDP) und Isaac Reber (Grüne) in der LR-Sitzung vom 3.11.05 den Missstand angeprangert. Immer wieder sind die Kommissionsmitglieder auf später vertröstet worden. So auch an der besagten LR-Sitzung vom 3.11.05, als RR Elsbeth Schneider zu Protokoll gab, dass das von mehreren Seiten angesprochene Raumprogramm vorliege und dem Landrat vorgestellt werde, sobald die Schlussfolgerungen vorlägen. Die Vermutung liegt also nahe, dass der Landrat nicht ernst genommen wird und die Verwaltung dem Landrat in dieser offensichtlich heiklen Angelegenheit etwas vorenthalten will.


Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider übernimmt die Beantwortung der folgenden


Frage


Wann wird der Grundlagenbericht dem Landrat vorgelegt?


Antwort


Das vom Fragesteller erwähnte «Grundlagenpapier» ist lediglich ein Arbeitspapier der Verwaltung; es ist kein Strategiepapier, denn die Daten ändern sich laufend. Das Dokument beinhaltet Schülerzahlen- und Klassenbildungsprognosen ebenso wie Aussagen zu raumrelevanten Massnahmen. Es dient der BKSD und dem Hochbauamt dazu, einzelne Raum- und Baubegehren der Schulen zu koordinieren.


Es ist nicht die Absicht der Verwaltung, dem Landrat Daten vorzuenthalten. Noch im April 2006 werden die neuen Schülerprognosen bekannt gegeben und aktualisiert. Diese Informationen können im Mai den Mitgliedern der Bau- und Planungskommission, falls erwünscht, unterbreitet werden.



4. Georges Thüring : Ungereimtheiten rund um den Verein Wohngruppe BL

Laut eines Beitrages von Telebasel am 30. März 2006 soll Regierungsrat Urs Wüthrich als Letztverantwortlicher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft eine falsche Bilanz des Vereins Wohngruppe BL akzeptiert haben. Dieser Verein soll den Kanton und die Migrosbank um Hunderttausende Franken geprellt haben.


Die folgenden Fragen werden von Regierungsrat Urs Wüthrich beantwortet. Er schickt einige Bemerkungen voraus:


Die Betreuung von Menschen mit Behinderungen, die Sonderschulung und die Jugendhilfe sind im Kanton Basel-Landschaft auf der Basis einer Public Private Partnership organisiert, d.h. der Kanton führt keine eigenen Heime, sondern er lässt diese Aufgaben auf der Grundlage von Leistungsverträgen von privaten Einrichtungen erfüllen. Dieses Modell bringt zwei Vorteile: Erstens sorgt das grosse ehrenamtliche Engagement vieler Vorstände und Betriebskommissionen nicht nur für Kosteneinsparungen, sondern auch für eine breite Abstützung von Verantwortung und Aufgaben in der Bevölkerung; zweitens kann eine grosse Vielfalt des Angebots sichergestellt werden, was wichtig ist, weil es sehr unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen gilt.


In den letzten Jahren hat die Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe des Kantons Baselland ein Leistungs- und Finanzcontrollinginstrumentarium entwickelt, das schweizweit als vorbildlich gilt und von anderen Kantonen übernommen wird.


Die finanzielle Entwicklung und gewisse Machenschaften in der Wohngruppe Baselland sind absolut unerfreulich; sie sind zum Glück ein Einzelfall und nicht typisch.


Frage 1


Welche Beziehungen bestehen zwischen der BKSD respektive ihrer Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe einerseits und dem Verein Wohngruppe BL andererseits? Auf welchen Rechtsgrundlagen basieren diese Beziehungen?


Antwort


Die Grundlage für diese Rechtsbeziehungen ist das Gesetz über die Sozial- und Jugendhilfe, das den Kanton verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Therapie- und Betreuungsangebote vorhanden sind. Deshalb leistet der Kanton Betriebsbeiträge in der Form von Pauschalen pro Nutzer/in, übernimmt also keine Defizite. Eine weitere Grundlage ist die Verordnung zum genannten Gesetz. Sie sieht vor, dass die Fachstelle Leistungsaufträge mit einzelnen Institutionen abschliessen kann. Im Kanton bestehen zur Zeit rund vierzig solcher Leistungsaufträge bzw. Tarifvereinbarungen. Dazu kommt noch ein Dutzend weiterer Vereinbarungen ausserhalb des Kantons. Darin werden sowohl quantitative als auch qualitative Vorgaben gemacht und die Pauschale festgelegt, welche der Kanton pro Bewohner/in entrichtet.


Der Verein Wohngruppe Baselland verfügt seit 1990 über eine Bewilligung zur Führung einer stationären Einrichtung (Heimbewilligung). Seit 1. Januar 2002 bestand eine Leistungsvereinbarung mit dem Verein.


Frage 2


Wie viel Geld erhielt der Verein in den letzten fünf Jahren vom Kanton?


Wurden solche Zuwendungen an Bedingungen geknüpft, bestanden oder bestehen Leistungsaufträge?


Antwort


In den Betriebsjahren 2000-2004 wurde jeweils rund eine Million Franken bezahlt. Diese Werte schwanken, weil sie von der Zahl der aus Baselland stammenden Bewohner/innen abhängig ist.


Frage 3


Wie wurde der Einsatz der vom Kanton zur Verfügung gestellten Mittel kontrolliert?


Antwort


Mit allen Institutionen, mit denen der Kanton Leistungsvereinbarungen hat, findet jährlich ein Leistungs- und Finanzcontrolling statt. Die offizielle Revisionsstelle des Vereins Wohngruppe Baselland hat für die Jahresrechnung 2002 keinerlei Revisionsbemerkungen gemacht, sondern festgestellt, dass alles in Ordnung sei. Bei der Überprüfung durch den Kanton wurden dann aber inakzeptable Mängel festgestellt.


Die Kontrolle der Jahresrechnung 2003 hat dazu geführt, dass im August 2004 die Einstellung der Vereinstätigkeit angeordnet wurde.


Frage 4


Zu welchem Zeitpunkt wurde Regierungsrat Urs Wüthrich über die finanziellen Verhältnisse des Vereins ins Bild gesetzt? Welches war seine Reaktion respektive welche Massnahmen hat er getroffen respektive veranlasst?


Antwort


Im Februar 2004 hat die Fachstelle den Direktionsvorsteher über die finanzielle Situation des Vereins ausführlich informiert. Es galt damals einen sofortigen Konkurs und damit eine Heimschliessung mittels eines Überbrückungskredits abzuwenden. Sobald detaillierte Zahlen vorlagen, wurde im August 2004 die Regierung ausführlich informiert und dokumentiert. Der Regierungsrat hat dann die von der Fachstelle eingeleiteten Massnahmen zur Kenntnis genommen. Am 7. Dezember 2004 hat die Regierung auf Antrag der BKSD als Konsequenz dieser Vorfälle verschärfte Massnahmen beschlossen hinsichtlich der Vorschriften über die Rechnungsführung und -revision bei Organisationen, die mit dem Kanton Leistungsvereinbarungen eingehen.


Es wurde dabei auch festgestellt, dass die Rechtsform eines Vereins problematisch ist. Es gibt Vereine mit ganz verschiedenen Tätigkeitsfeldern. Weil in einem Krisenfall das gesamte Vereinsvermögen haftet, ist es möglich, dass ein Vereinsbereich, mit welchem der Kanton eine Leistungsvereinbarung unterhält, von einem anderen Bereich in den Abgrund gerissen wird. Entsprechende Auflagen wurden ebenfalls erlassen.


Frage 5


Trifft die Behauptung von Telebasel zu, dass seitens der BKSD eine falsche Bilanz akzeptiert wurde? Wenn ja, aus welchen Gründen sanktionierten die Verantwortlichen der BSKD eine solche Bilanzfälschung und sind sie sich allfälliger strafrechtlicher Konsequenzen bewusst, welche Bilanzfälschungen zur Folge haben können?


Antwort


Die Behauptung ist aus zwei Gründen unzutreffend: Erstens genehmigt der Kanton keine Bilanzen, dafür sind die entsprechenden Vereinsorgane zuständig; zweitens hat der Kanton grobe Mängel in der Verwaltungs- und Buchführung festgestellt. Der Straftatbestand der Bilanzfälschung ist jedoch nicht bestätigt worden.


Nachdem 2003 die Probleme bezüglich der Jahresrechnung 2002 festgestellt worden waren, wurde sofort dem Heimleiter die Verantwortung für die Rechnungsführung entzogen und einem Vorstandsmitglied - einem diplomierten Treuhänder - übertragen. Eine zusätzliche Sonderprüfung wurde von einem externen Revisionsbüro durchgeführt. Es hat bestätigt, dass die Buchhaltung unzweck-mässig organisiert gewesen sei.


Frage 6


Wie kam es zu dem von Telebasel behaupteten Überbrückungskredit an den Verein?


Wer löste diesen Überbrückungskredit aus und gestützt auf welche Rechtsgrundlagen? War oder ist er an irgendwelche Bedingungen geknüpft und wenn ja, wie wurden respektive werden diese eingehalten?


Antwort


Der Verein Wohngruppe Baselland war in einer unüberbrückbaren Liquiditätskrise, von der nicht nur rund zwanzig Angestellte betroffen waren, sondern auch ebenso viele betreute Jugendliche. Um einen Konkurs abzuwenden, wurde dem Verein ein Überbrückungsdarlehen in der Höhe von CHF 260'000 zur Verfügung gestellt. Damit wurden Pensionskassengelder, die den Mitarbeitenden abgezogen und anderweitig verwendet worden waren, an die Pensionskasse zurückgezahlt.


Dass es sich bei der Zahlung wohl inzwischen nicht mehr um ein Darlehen handelt, sondern dass die Summe wahrscheinlich abgeschrieben werden muss, ist die Konsequenz aus der Betriebseinstellung im August 2004. Die Aufgaben des Vereins wurden an eine Nachfolgeorganisation übertragen.


In Absprache mit der Finanzkontrolle wurde festgestellt, dass im Falle einer definitiven Abschreibung dem Landrat eine entsprechende Vorlage unterbreitet werden muss. Darin wird auch aufgezeigt, dass die Zahlung letztlich eine Schadensbegrenzung dargestellt hat nicht nur für die betroffenen Jugendlichen und Mitarbeitenden, sondern auch für den Kanton.


Frage 7


Welche Rolle spielte die Leitung der Fachstelle (Herren René Broder und Stefan Hütten) im Zusammenhang mit dem Verein? Haben die involvierten Personen die Interessen des Kantons in genügendem Masse wahrgenommen oder bestehen streng genommen Amtspflichtverletzungen?


Antwort


Die Fachstelle hat erstens anfangs 2003 finanzielle Schwierigkeiten beim Verein Wohngruppe Baselland festgestellt, hat zweitens daraufhin dem Heimleiter die Finanzkompetenzen entzogen und drittens seine Entlassung veranlasst, weil er sich den Vorstandsbeschlüssen widersetzt und das Defizit innert weniger Monaten durch unzweckmässige Betriebsführung nochmals massiv verschärft hat.


Frage 8


Welche Konsequenzen zieht Regierungsrat Urs Wüthrich als politisch letztlich Verantwortlicher aus dieser Geschichte?


Antwort


Verschärfte Auflagen für Controlling und Rechnungsführung sind bereits verordnet worden. Allerdings besteht keine Absicht für einen Systemwechsel weg von den Leistungsaufträgen und hin zur Führung der Heime direkt durch den Kanton. Durch die Tatsache, dass in einem Fall gravierende Fehler passiert sind, kann nicht auf die anderen Einrichtungen geschlossen werden. Diese leisten nämlich hervorragende Arbeit.


Die ganze Geschichte ist sehr unschön, aber glücklicherweise nicht typisch.


Georges Thüring dankt für die Beantwortung seiner Fragen.



5. Rolf Richterich : Realisierungschancen des Wisenbergtunnels noch intakt?

In jüngster Zeit sind wiederholt Infrastrukturvorhaben unseres Kantons in Bundesbern auf ablehnende Haltung gestossen; erinnert sei nur an die Zusatzkosten Chienbergtunnel, das Agglomerationsprogramm, die H2 und den Sachplan Verkehr mit der Aufnahme der H18 ins Grundnetz der Nationalstrassen.


Nun droht der für die Nordwestschweiz so wichtige Wisenbergtunnel auf die lange Bank geschoben zu werden.


Die Beantwortung der Fragen übernimmt Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider .


Frage 1


Wie beurteilt die Regierung die Realisierungschancen des Wisenbergtunnels?


Antwort


Die Regierung stuft die Chancen zur Zeit als nicht sehr gross ein. Denn das Bundesamt für Verkehr hat vom UVEK den Auftrag bekommen, bei der Erarbeitung der Auslegeordnung über die Zukünftige Entwicklung von Eisenbahnprojekten (ZEP) keine Grossprojekte zu berücksichtigen.


Frage 2


Was unternimmt die Regierung, damit der Wisenbergtunnel und die damit verbundene Kapazitätserhöhung für den Personenverkehr im oberen Baselbiet bald realisiert werden können?


Antwort


Dank des Einsatzes der spurtstarken neuen FLIRT-Züge im regionalen Personenverkehr der SBB wird die Schienenkapazität im Ergolztal leicht erhöht. Auch die Bahnhofausbauten in Sissach und Lausen, die das Parlament in Auftrag gegeben hat, werden dazu beitragen.


Aber dennoch ist die Regierung nach wie vor der Meinung, dass es den Wisenbergtunnel brauche - nicht in erster Linie für den Kanton Basel-Landschaft, sondern für die Lösung der schweizerischen Nord-Süd-Probleme im öffentlichen Verkehr. Deshalb prüft der Regierungsrat im Moment alle Massnahmen, die zum Ziel führen könnten.


Frage 3


Bei welchen anstehenden Projekten ist mit Schwierigkeiten zu rechnen?


Antwort


Neben dem Wisenbergtunnel könnten zwei Projekte die Lage etwas entschärfen:


Frage 4


Was ist die Haltung der Regierung zu Unterstützungskomitees und wie sieht deren Unterstützung durch den Kanton aus?


Antwort


Die Regierung hat das Komitee Pro Wisenberg im Herbst 2005 aufgefordert, neu aktiv zu werden. Dieses hat inzwischen neue Aktivitäten lanciert.


Frage 5


Wann wird die von der FDP verlangte und am 14. Oktober 2004 überwiesene «Standesinitiative für die Aufhebung des Planungsstopp bei der Bahn 2000, 2. Etappe (3. Juradurchstich Wisenberg)» ( 2004/139 ) vorgelegt?


Antwort


Die Vorlage liegt im Entwurf bereit. Das BAV und die SBB werden am 7. April 2006 in Zürich die kantonalen ÖV-Direktoren informieren. Nach einer entsprechenden Ergänzung des Vorlagenentwurfs und der Abstimmung des Textes der Standesinitiative mit Basel-Stadt kann die Vorlage dem Landrat im Mai 2006 unterbreitet werden.


Frage 6


Wann wird das von der FDP eingereichte und am 9. September 2004 überwiesene Postulat für eine «Aktive Vertretung der beiden Basel in Bern» ( 2004/051 ) vorgelegt?


Antwort


Diese Vorlage ist in Bearbeitung. Die Federführung liegt bei der Finanz- und Kirchendirektion; sie kann aber noch keinen verbindlichen Termin nennen.


Dieter Schenk stellt folgende


Zusatzfrage


Ist sich die Regierung bewusst, dass ohne Wisenbergtunnel die Region Basel - insbesondere auch die Stadt Basel - langfristig vom öffentlichen Hochgeschwindigkeitsverkehr und vom Güterverkehr abgeschnitten wird?


Antwort


Die Regierung ist sich dessen sehr wohl bewusst. Sie bittet alle politischen Kräfte, sich in Bern für den Wisenbergtunnel zu engagieren. Wenn sie allerdings sieht, wie sich die Fronten aufweichen, ist die Bau- und Umweltschutzdirektorin etwas skeptisch. Im Interesse der kommenden Generationen ist nun aber wichtig, dass sich alle mit voller Power für den Tunnel engagieren; Lockerlassen gilt nicht.


Auch Anton Fritschi stellt eine


Zusatzfrage


Sieht die Regierung die untere Hauensteinlinie als mögliche Alternative zum Wisenbergtunnel? Gibt es andere Alternativen?


Antwort


Nein, für die Regierung gibt es absolut keine Alternativen. Sie kämpft für den Wisenbergtunnel.


An die Regierungspräsidentin wendet sich auch Martin Rüegg mit einer


Zusatzfrage


Ist Ständerat Hans Fünfschilling in Sachen Wisenbergtunnel mit einem ähnlichen Mandat ausgestattet wie im Fall der H2?


Antwort


In den eidgenössischen Räten findet zur Zeit keine Diskussion über diese Frage statt. Aber die Regierung wird weiterhin alle Hebel in Bewegung setzen und alle Baselbieter Bundesparlamentarier mit der Vertretung der Interessen des Kantons mandatieren.


://: Damit sind alle Fragen beantwortet.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



Fortsetzung

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