Protokoll der Landratssitzung vom 27. Oktober 2005
Protokoll der Landratssitzung vom 27. Oktober 2005 |
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2005-155
vom 7. Juni 2005
Vorlage:
Postulat von
Karl Willimann
"Entlastung der Gemeinden beim Katasterwesen" (2003-193)
- Bericht der Kommission vom:
19. September 2005
- Beschluss des Landrates < beschlossen >
Nr. 1422
Marc Joset bemerkt einleitend, jede Gemeinde ist verpflichtet ein Katasterbuch zu führen. Dieselben Informationen finden sich auch im Grundbuch, was zu Doppelspurigkeiten führt.
Die Kommission hat auch die unterschiedlichen Schätzungsverfahren beleuchtet, und geprüft, in welcher Weise die Schätzwerte in die kantonale Datenbank aufgenommen werden könnten.
Doppelspurigkeiten
Um Doppelspurigkeiten zu eliminieren sieht das Gesetz vor, dass Gemeinden, die Zugriff auf die elektronischen Daten haben, kein eigenes Katasterbuch mehr führen müssen.
Unterschiedliches Schätzungsverfahren
Die unterschiedlichen Schätzungsverfahren entstehen dadurch, dass den Gemeinden ein gewisser Ermessensspielraum eingeräumt wird, da sie die örtlichen Verhältnisse und Zustände der Gebäude in der Regel am besten kennen.
Die Regierung hat den Mangel erkannt und lässt für die Gemeinden eine Anleitung über das Schätzungsverfahren ausarbeiten.
Eingabe in die kantonale Datenbank
Eine Eingabe der Schätzwerte in die kantonale Datenbank ist momentan nicht möglich und aus Kostengründen auch im Rahmen des beschlossenen Verpflichtungskredits für "Census" nicht vorgesehen.
Obwohl noch nicht sämtliche Punkte bereinigt sind, kann die Forderung nach prüfen und berichten als erfüllt gelten.
In Uebereinstimmung mit dem Postulanten Karl Willimann stimmt die Finanzkommission der Abschreibung des Postulats 2003/193 einstimmig zu.
Dieter Schenk unterstützt namens der FDP-Fraktion die Abschreibung des Postulats.
Nicht nur die unterschiedlichen Schätzungen der einzelnen Gemeinden, sondern auch die Tatsache, dass selbst innerhalb der Gemeinden Differenzen bestehen, erstaunte Dieter Schenk nicht schlecht. Er begrüsst darum, dass diesem Punkt vermehrt Beachtung geschenkt werden soll.
Für Paul Svoboda und die SP-Fraktion ist die Abschreibung des Postulats ebenfalls unbestritten.
Karl Willimann ist mit der Abschreibung seines Postulats einverstanden.
Er merkt an, mit Effilex haben die Gemeinden nun die Möglichkeit, Doppelspurigkeiten zu eliminieren.
Der Postulant zeigt sich befriedigt, dass die Regierung den Gemeinden zur Ermittlung der Katasterwerte einen Leitfaden erarbeitet. Damit können die heute teilweise noch bestehenden Unsicherheiten beseitigt werden.
Die Eingabe in die Datenbank als EDV-Problem hochzustilisieren erscheint dem Landrat etwas hoch gegriffen. Es ist ein Gebot der Zeit, die heutige Technologie auch anzuwenden. Ein zusätzliches Merkmalattribut zu programmieren sollte kein unüberwindbares Problem darstellen.
Eugen Tanner schliesst sich namens der CVP/EVP-Fraktion der Abschreibung des Postulats an, legt jedoch Wert darauf, dass punkto Anleitung tatsächlich etwas geschieht.
Jürg Wiedemann erklärt sich namens der Fraktion der Grünen mit der Antwort der Fragen zufrieden und stimmt der Abschreibung des Postulats ebenfalls zu.
Regierungsrat Adrian Ballmer stellt fest, die Schätzungsanleitung ist Bestandteil der Jahresziele 2005 der Steuerverwaltung. Sie sollte im 1. Quartal 2006 vorliegen.
Was die Informatik angeht, bittet der Finanzdirektor das Parlament, bei den jährlichen Budgetberatungen den Informatikaufwand nicht kontinuierlich zu kürzen. Dies gilt im Uebrigen auch für den Budgetposten "externe Experten".
://: Der Landrat stimmt der Abschreibung des Postulats 2003/193 von Karl Willimann einstimmig mit 53:0 Stimmen zu.
Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei
Fortsetzung