Protokoll der Landratssitzung vom 27. Oktober 2005

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2005-253 vom 26. September 2005
Bericht: Evaluation der Ombudsstelle des Kantons Basel-Landschaft
- Beschluss des Landrates < beschlossen >



Nr. 1420

Landratspräsident Eric Nussbaumer legt folgendes Verfahren fest:
- Kommissionsberichtserstattung
- Eintretensdebatte
- Detailberatung zu den Kommissionsanträgen


Werner Rufi : Als Präsident der landrätlichen Spezialkommission „Evaluation Ombudsman (folgend auch SKO genannt) nehme ich Bezug auf den Ihnen vorliegenden Bericht vom 29.9.2005 mit den entsprechenden drei erwähnten Beilagen. Als Anhang 1 figuriert die Motion von Christoph Rudin aus dem Jahre 2002, in welcher er in gewissen Punkten den Regierungsrat ersucht, dem Landrat eine Vorlage zur Revision des Ombudsmangesetzes zu unterbreiten. An dieser Stelle ist noch zu erwähnen, dass in Ziffer 3 auf der Seite 2 des Berichtes die von der Kommission erarbeiteten Beilagen irrtümlich als Anhänge 1 und 2 anstatt 2 und 3 aufgeführt sind.


In der Folge des Verfahrenspostulates aus dem Jahre 2004 ist unsere Spezialkommission ergänzend beauftragt worden, die Ombudsman-Stelle im Hinblick auf die Notwendigkeit bzw. auf deren Ausstattung zu überprüfen und dem Landrat darüber zu berichten und Antrag zu stellen.


Vorbemerkend erlaube ich mir den Hinweis, wonach der Ausdruck Ombudsman als geschlechtsneutral zu verstehen ist, da der Ausdruck „man" aus dem Schwedischen kommt und übersetzt Mensch bedeutet.


In einer ersten Phase hat die Kommission einen Vergleich der Ombudsstelle Baselland mit anderen Kantonen in der Schweiz mit und ohne Ombudspersonen eingeleitet. Dabei sind alle anderen 25 Kantone mit einem angepassten Fragenkatalog angeschrieben worden. Dabei wird auf den übersichtlichen Anhang 2 mit der Aufstellung aller Kantone hingewiesen. Dabei hat sich gezeigt, dass nebst dem Kanton Basel-Landschaft im Moment noch vier weitere Kantone eine Ombudsstelle haben. Es sind dies die Kantone Basel-Stadt, Waadt, Zug und Zürich. Auch die drei Städte Bern, Winterthur und Zürich verfügen über eine eigene Ombudsperson. Die 21 anderen Schweizer Kantone haben zur Zeit keinen Ombudsman. Zum einen Teil ist die Einführung einer solchen Vermittlerstelle durch die jeweiligen Regierungen und Parlamente geprüft sowie abgelehnt worden (Bsp. Thurgau und St. Gallen) oder zu einem anderen Teil sind diese Abklärungen noch im Gange oder teilweise auch bevorstehend.


Die SKO hat im Rahmen der Evaluation der Ombusstelle diverse Personen als Fachleute aus verschiedenen Bereichen wie kantonale Verwaltung, Landratskommissionen (GPK & PK), Regierung, Kantonsgericht, Gemeinden, Universität angehört. Zudem ist auch der damalige Amtsinhaber, Herr Louis Kuhn, zur Situation im Kanton Baselland befragt worden. Ich verzichte an dieser Stelle auf die Wiederholung der im Bericht auf den Seiten 2 bis 7 ausführlich enthaltenen Voten. Es hat sich dabei gezeigt, dass eine Mehrheit dieser Fachpersonen für die Beibehaltung dieser Stelle ist. Zusammenfassend verweise ich auf den markanten Satz von Staatsrechtler Prof. René Rhinow anlässlich dessen Anhörung, der wie folgt lautet: Der Ombudsman soll bellen, nicht beissen! Die für ihn wesentliche politische Frage heisst: Wie ernst nimmt der Kanton jene Menschen, die im Umgang mit dem Staatswesen Mühe bekunden und denen der formelle Rechtsweg nicht helfen kann?


Bei der Grundsatzfrage über die Beibehaltung bzw. Abschaffung dieser kantonalen Stelle hat sich gezeigt, dass sehr unterschiedliche Auffassungen bestehen. Eine Mehrheit der SKO-Mitglieder hat sich gestützt auf diverse Aspekte sowie die bisherigen Erfahrungswerte für eine Beibehaltung der seit rund 17 Jahren bestehenden Ombudsstelle im Kanton Baselland entschieden. Die Funktion der Ombudsperson als unabhängige Vermittlerin der Bevölkerung bei Streitigkeiten mit Behörden, Verwaltungen von Kanton und Gemeinden sowie mit Institutionen mit öffentlichen Aufgaben ist als wesentlicher Faktor gewichtet worden. Dieser Dienst steht nach § 11 Ombudsmangesetz (folgend OMG genannt) den Bürgerinnen und Bürgern seit der Einführung im Jahre 1989 unentgeltlich zur Verfügung.


Ein anderer Teil der Kommission hat in Anbetracht der finanziellen Lage des Kantons einen vollständigen Verzicht auf diese Stelle im Sinne des aktuellen GAP verlangt. Es ist dabei die Auffassung vertreten worden, dass die Aufgaben des Ombudsman durch andere Stellen im Kanton sowie bei den Gemeinden übernommen werden können. Zumindest müssten aber die Aufgabenbereiche des Ombudsman näher unter die Lupe genommen werden.


In einer Grundsatzabstimmung hat sich die SKO mit 9 Ja-Stimmen zu 3 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen für die Beibehaltung der Ombudsstelle in Baselland entschieden. Dies kommt im Antrag Nr. 1 des Berichtes zum Ausdruck.


Im Weiteren ist die gesamte Kommission nach weiterer Beratung einstimmig zum Schluss gekommen, dass eine bessere Koordination des Ombudsman mit dem Parlament, das heisst Landrat bzw. die Geschäftsprüfungskommission (folgend GPK) und die Personalkommission (folgend PK) nötig ist. Diese Regelungen sollten direkt im Ombudsmangesetz aufgenommen werden. Bei den Empfehlungen des Ombudsman ist zudem eine bessere Umsetzung anzustreben.


Die SKO hat mit 12 Stimmen ohne Gegenstimme beschlossen, dass eine Regelung in das Gesetz aufzunehmen ist, die eine Koordination des Ombudsman mit der Petitionskommission und der Geschäftsprüfungskommission vorschreibt. Dies widerspiegelt sich im Antrag Nr. 2 des Berichtes.


Zudem hat die SKO einstimmig beschlossen, dass die effektive Umsetzung der Empfehlungen des Ombudsman im Hinblick auf eine gesetzliche Regelung geprüft werden soll. Dabei sollen dem Ombudsman mehr Möglichkeiten eingeräumt werden. Dieser Punkt ist im Antrag Nr. 3 des SKO-Berichtes aufgenommen worden.


Die grössten sachlichen Differenzen innerhalb der SKO sind im Rahmen der Prüfung der Umschreibung des Aufgabengebietes des Ombudsman nach § 1 OMG sowie §§ 88 und 89 KV entstanden.


Dabei sind insbesondere die Zuständigkeitsbereiche Gemeinden und Verwaltungsinterna im Vordergrund gestanden. Aus Sicht einer knappen Minderheit der SKO-Mitglieder ist klar ausgeführt worden, dass im Hinblick auf ein mögliches Teilzeitpensum dieser Stelle auch der Aufgabenbereich einzuschränken ist. Eine knappe Mehrheit der Kommission hat beide Kompetenzbereiche als wichtige Aufgaben des Ombudsman betrachtet und somit für eine Beibehaltung der beiden bisherigen Aufgaben entschieden.


Insbesondere bei den Fällen zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit den Gemeinden hat die Minderheit der Kommission die Auffassung vertreten, dass dieser Kompetenzbereich durch die Gemeinden selber im Rahmen der eigenen Einrichtungen gelöst werden kann. Es ist zudem auch als einmalige Spezialität des Kantons Baselland im Vergleich zu den vier anderen vorgenannten Kantonen mit einer Ombudsperson genannt worden.


Der andere Teil der SKO hat die Regelung der Gemeindefragen als wichtigen Einflussbereich der Ombudsstelle betrachtet. Dies gelte insbesondere auch für die kleineren Gemeinden unseres Kantons, bei welchen keine gemeindeeigenen neutralen Stellen bestehen, die einem Bürger bzw. einer Bürgerin weiterhelfen können.


Im Übrigen hat auch der angehörte Vertreter des Verbandes der Basellandschaftlichen Bürgergemeinden, Herr Peter Meschberger, diese Auffassung geteilt.


Mit einem Stimmenverhältnis von 7 Ja zu 5 Nein bei 0 Enthaltungen hat sich die SKO für eine Zuständigkeit des Ombudsman in den Gemeinden ausgesprochen.


Im Zusammenhang mit dem verwaltungsinternen Bereich hat ein Teil der SKO den Standpunkt vertreten, dass dies weder in der Verfassung noch im OMG klar geregelt sei. Bei der Auslegung von § 1 Abs. 2 lit. a OMG fällt nach dem anderen Teil der Kommission der verwaltungsinterne Bereich in die Kompetenz des Ombudsman. Zudem wird im jeweiligen Jahresbericht der Ombudsstelle auch die Unterscheidung zwischen verwaltungsextern und -intern unterschieden (siehe Seite 4, Ziffer 5.4. des Jahresberichtes 2004 des Ombudsman Baselland).


Auch in diesem Punkt hat sich die SKO mit dem gleichen Stimmenverhältnis wie bei den Gemeinden von 7 Ja zu 5 Nein ohne Stimmenthaltungen für das Beibehalten der Zuständigkeit des verwaltungsinternen Bereiches für den Ombudsman entschieden.


Unter dem Antrag Nr. 4 des Berichtes schlägt Ihnen die Mehrheit der Kommission deshalb vor, dass die bisherigen Aufgabengebiete und Wirkungsbereiche des Ombudsman beizubehalten sind.


Es ist in der Kommission ein mögliches Teilzeitpensum beim Inhaber bzw. bei der Inhaberin der Ombudsstelle diskutiert worden. Dabei ist auch die Frage der Unvereinbarkeit nach § 4 OMG sowie § 88 KV mit betrachtet worden. Es ging insbesondere um die Frage der Unvereinbarkeit mit einer anderen Erwerbstätigkeit in einem anderen Kanton. Dabei ist eine Mehrheit zum Schluss gekommen, dass im Falle einer Variante mit Teilzeitpensum die Möglichkeit einer Nebenerwerbstätigkeit in einem anderen Kanton gewährt werden sollte. Abschliessend wurde aber dieser Punkt wegen der daraus resultierenden Änderung der Kantonsverfassung offengelassen.


In einer Schlussabstimmung hat die SKO mit 7 Ja gegen 3 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, dass der bisherige § 4 OMG sowie § 88 Abs. 3 KV mit Bezug auf die Unvereinbarkeit unangetastet bleiben. Dies kommt im Antrag Nr.5 des Berichtes zum Ausdruck.


Im Rahmen der Prüfung des Dienstverhältnisses nach § 5 OMG, in welchem für den Ombudsman die Lohnklasse 3 definiert wird, ist erneut die Frage des Teilzeitpensums aufgetreten. Da aber in den Aufgabenbereichen durch die SKO vorerst keine Änderungen beschlossen worden sind, ist die Pensenfrage vorerst ausgeklammert worden. Dies erfolgte mit 9 Stimmen ohne Gegenstimme bei 3 Enthaltungen.


Eine Mehrheit der SKO hat die Auffassung vertreten, dass für die Einreihung des Ombusman gemäss den geltenden Regelungen des Personaldekrets - Modellumschreibungen - die Regierung bzw. das Personalamt zur Überprüfung beauftragt werden müsste. Es ist sinnvoll, dass dabei Fachpersonen diese Frage näher klären, da der SKO als Spezialkommission der nötige Erfahrungsschatz sowie das notwendige Fachwissen fehlt.


Dabei hat die SKO im Sinne des Vorschlages des Vizepräsidenten Karl Willimann einstimmig beschlossen, dass die Regierung die Lohnklasseneinstufung des Ombudsman gemäss Personaldekret zu überprüfen hat. Dies drückt sich im Antrag Nr. 6 des SKO-Berichtes aus.


Schliesslich hat die SKO die Prüfung einer externen Regelung für die Ombudsstelle vorgenommen. In Anlehnung an die Entscheidfindungen zur Unabhängigkeitsfrage sowie des Ausschlusses von Nebenerwerbstätigkeiten hat eine grosse Mehrheit der Kommission (10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen) eine solche Externregelung abgelehnt.


Im Hinblick auf die Wahl einer Ombudsperson für die neue Amtsperiode ab April 2006 erscheint es der SKO wichtig, dass wegen den möglichen Änderungen im OMG ein entsprechender Vorbehalt angezeigt wird. Dies ist im Antrag Nr. 7 des Berichtes aufgenommen worden. Dabei kann ergänzend ausgeführt werden, dass es im Sinne der SKO vorgesehen ist, dass das Personalamt Baselland und nicht die Regierung selbst die nötigen Lohnabklärungen vornimmt.


Abschliessend möchte ich allen ordentlichen Mitgliedern sowie den Ersatzmitgliedern der SKO für Ihren Einsatz in dieser ganzen Zeit der Kommissionsarbeit vielmals danken.


Ein spezieller Dank geht dabei an den Vizepräsidenten, Karl Willimann, welcher meine Stellvertretung falls nötig bestens wahrgenommen hat, sowie auch an Elisabeth Schneider , die beim umfassenden Vergleich mit den anderen Kantonen eine erhebliche Unterstützung geleistet hat.


Letztlich danke ich ganz besonders auch Urs Troxler für seine umfassende, genaue sowie geduldige Arbeit als Kommissionssekretär. Nun bleibt zu hoffen, dass der vorliegende Bericht eine ausreichende Auslegeordnung für die sachliche Beurteilung der Evaluation der Ombudsstelle im Kanton Baselland bringt.


In diesem Sinne ersuche ich Sie, die von der Kommission gestellten sieben Anträge in der vorliegenden Fassung gutzuheissen. Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


Landratspräsident Eric Nussbaumer begrüsst den auf der Tribüne eingetroffenen Ombudsman und alt Landrat Franz Bloch.


Christoph Rudin ruft das von FDP-Landrat Roger Blum im Jahre 1974 eingereichte Postulat zur Einführung eines Ombudsman im Kanton Basel-Landschaft in Erinnerung. Dieser Vorstoss wurde mit grossem Mehr überwiesen. Im Verfassungsentwurf, den in der Folge Professor René Rhinow, auch er Mitglied der FDP, ausarbeitete, wurde das Postulat aufgenommen und die Stimmbürger erhielten, bevor über die gesamte Verfassung abgestimmt wurde, Gelegenheit, separat zur Frage des Ombudsman Stellung zu beziehen. Diese Volksabstimmung fiel sehr eindeutig zugunsten des Ombudsman aus, ebenso stimmte der Souverän der anschliessend zur Abstimmung aufgelegten Verfassung mit grossem Mehr zu. Im Jahre 1989 nahm der Ombudsman seine Tätigkeit auf. Zur gleichen Zeit richteten auch andere Kantone und Städte in der Schweiz die Stelle eines Ombudsman ein.


Nachdem der Landrat vor mehr als einem Jahr einen neuen Ombudsman gewählt hat, verlangte ein Vorstoss der FDP, SVP und CVP, eine Evaluation, eine Bedarfsabklärung der Ombudsstelle vorzunehmen. Diese interessante Aufgabe hat die Spezialkommission Ombudsman erfolgreich durchgeführt.


Zur Kommissionsarbeit: Präsident Werner Rufi und die Spezialkommission hatten keine einfache Aufgabe; während zweier Jahre wurde hart und verdankenswert gearbeitet. Schnell konnte allerdings festgestellt werden, dass der "Augiasstall" des Ombudsman ganz gut ausgemistet ist. Schwierig erwies sich die Arbeit eher wegen der "Büza", denn organisiert die Büza Wahlen, so scheint sie erfolgreich zu sein, in der gemeinsamen Geschäftsbearbeitung aber verliert der verheissungsvolle, nach Macht riechende Begriff "Büza" an Wirkung - die "Büza" versagt. Ganz offensichtlich divergieren die bürgerlichen Standpunkte und Ideologien sehr, es kommt schnell zu gegenseitigen Lahmlegungen. Keineswegs mit Sachadenfreude stellt Christoph Rudin diesen Zusammenhang her, zu sehr musste er selbst darunter leiden, doch wirkt es schon sehr mühsam, wenn bürgerliche Sachpolitiker, die gute Abklärungen treffen, immer wieder bei ihren "Silberrücken" nachfragen müssen, wie sie nun entscheiden dürfen. Bemerkenswert deshalb, dass Werner Rufi - trotz seiner nicht einfachen Position - das Geschäft in stoischer Ruhe durchgezogen hat. Dafür gebührt ihm und allen anderen, die durchgehalten haben, Dank.


Zu den Anträgen: In der Schweiz herrscht zur Zeit nicht gerade Aufbruchstimmung, einzig der Kanton Zug hat die Stelle neu geschaffen, nach einem Provisorium nun mit einem unabhängigen Ombudsman, der auf gesetzlicher Basis amtiert. Ansonsten wird in der Schweiz tüchtig gespart, das Geld wird lieber für persönliche Berater von Regierungsräten, für Pressesprecher und Staumanager ausgegeben. Der Ombudsman, der sich zugunsten eines gütlichen Einverständnisses zwischen BürgerInnen und Verwaltung einsetzt, ist aktuell eben nicht sehr "trendy".


Antrag 1: Die Spezialkommission hat erkannt, dass der Ombudsman sowohl die Justiz wie die Verwaltung massiv entlastet. Kann der Ombudsman von seinen etwa 300 Fällen jährlich nur schon die Hälfte erfolgreich behandeln und das Vertrauen der BürgerInnen in die Verwaltung wiederherstellen, so lohnt sich dieser Einsatz bei Weitem. Die Tatsache, dass ein Ombudsman am Werk ist, wirkt präventiv und fördert ein kundenorientiertes Verwaltungshandeln. Deshalb sagt die SP klar Ja zum Ombudsman und stimmt Antrag 1 zu.


Zudem verlangt die SP eine namentliche Abstimmung zu diesem Antrag.


Antrag 2: Die SP befürwortet die Revision des Ombudsmangesetzes. Die gesetzlichen Regelungen sollen hinterfragt werden dürfen. Nein sagt die SP-Fraktion hingegen zur Revision der aktuell gültigen Verfassungsbestimmungen.


Antrag 3: Gegen eine verbindlichere Umsetzung der Empfehlungen des Ombudsman hat die SP nichts einzuwenden.


Antrag 4: Die Aufgabengebiete des Ombudsman will die SP nicht beschneiden. Weiterhin soll er für die Gemeinden sowie für verwaltungsinterne Angelegenheiten zuständig sein. Die Anhörung von Regierungsrat Erich Straumann hat deutlich gezeigt, dass eine Beschränkung des Aufgabengebiets vergleichbar ist mit Herkules, der der Hydra den Kopf abschlägt: Kaum hat er dies getan, wachsen ihr mehrere Köpfe nach: Mediatoren, Supervisoren, Teammanager, Time-out-Manager und weitere Kompetenzen, welche sich zur Lösung intern grassierender Probleme anbieten. Kostengünstiger tut es der Ombudsman.


Antrag 5: Unabhängigkeit ist für den Ombudsman ein wichtiger Aspekt, er soll nicht nebenher noch ein Treuhand- oder Notariatsbüro führen. Dies schliesst eine Pensenteilung zu gegebener Zeit aber nicht aus.


Antrag 6: Der Lohn darf untersucht werden, soll kein Tabu bilden. Die SP meint indes, die wichtige Funktion des Ombudsdman sei mit Positionen ähnlicher Verantwortungsbereiche zu vergleichen. Das Personalamt soll diese Abklärungen durchführen.


Antrag 7: Zu dieser, in der Kommission nicht diskutierten Vorsichtsmassnahme wird sich die SP der Stimme enthalten.


Georges Thüring dankt einleitend Werner Rufi für die grosse, geduldige Arbeitsleistung. Die Einschätzung des Vorredneres teilt Georges Thüring nicht, er hat die Kommissionsmitglieder als sehr kompetent erfahren.


Die SVP-Fraktion ist heute mehr denn je der Überzeugung, dass die Stelle des Ombudsman im Kanton Basel-Landschaft nicht nötig ist und nie nötig war. Die öffentliche Hand muss zwischen Wünschbarem und Notwendigem unterscheiden. Der Ombudsman gehört eindeutig in die Kategorie nice to have. Diese Stelle ist angesichts ihrer bescheidenen Wirkung viel zu teuer.


21 Kantone kennen die Einrichtung des Ombudsman nicht; dagegen war der Kanton Basel-Landschaft einer der ersten, der sie geschaffen hat und gehört heute zu einem der letzten, der sich diesen Luxus noch leistet. Die Nachbarkantone Aargau und Solothurn, die gesamte InnerSchweiz, aber auch der Grosskanton Bern sowie die welschen Kantone Genf und Neuenburg sowie das Tessin kennen den Ombudsman nicht, ohne deshalb undemokratisch, weniger bürgernah oder weniger effizient zu sein.


Eine bürgernahe, offene, schlanke Verwaltung braucht den Ombudsman nicht, zumal genügend direktere Anlauf- und Problemlösungsstellen vorhanden sind. In Zeiten des Internet, von E-Mail und WOV ist eine solche kantonale Stelle schlicht überflüssig und nicht mehr zeitgemäss.


Der Wirkungsbereich und die Zuständigkeit des Ombudsman sind in § 2 des Gesetzes über den Ombudsman geregelt. Mit gutem Gewissen kann der Kanton Basel-Landschaft den Auftrag dieses Paragraphen 2 den Gemeinden abtreten. Damit kann er einiges sparen, ohne den Gemeinden weh zu tun. Die notwendige Infrastruktur zur Bewältigung der Aufgabe ist in den Gemeinden vorhanden. Die Zuständigkeit des Ombudsman in den Gemeinden ist deshalb total verfehlt. Auf Gemeindeebene im Speziellen soll ein direkter Weg zur Behandlung allfälliger Probleme offen stehen, beispielsweise die Sprechstunde beim Gemeindepräsidenten, die GPK, die Gemeindeversammlung oder der Friedensrichter. Als ehemaliger Gemeindepräsident weiss Georges Thüring, dass diese Wege möglich sind. Auf Kantonsebene stehen mit der GPK und der Petitionskommission zwei völlig ausreichende und griffige Instrumente zur Verfügung, dazwischen geschaltete Funktionen wie jene des Ombudsman sind unnötig.


Die in der Kommission angehörten Persönlichkeiten waren beinahe allesamt Befürworter der Ombudsstelle, insofern müssen diese Hearings als fragwürdig und im Ergebnis als nicht repräsentativ bezeichnet werden.


Das nahe Ende der Amtsperiode bietet dem Landrat die Chance, einen Grundsatzentscheid herbeizuführen. Nachdem diese unnötige Stelle per Verfassung vorgeschrieben ist, soll nun das Volk über die Weiterführung entscheiden. Der Landrat soll den Mut aufbringen, diesen Entscheidungsprozess rechtzeitig herbeizuführen.


Aus den genannten, wohlgemerkt nicht nur Spargründen, sondern aus grundsätzlichen Überlegungen spricht sich die Fraktion der SVP für die Streichung der Institution Ombudsman aus.


Folgte der Landrat dem Antrag der SVP heute, so müsste das Volk in einer Volksabstimmung über die Streichung des Artikels in der Verfassung befinden - und dies rechtzeitig, sprich vor Ablauf der Amtsperiode.


Anträge:


1. Die Paragraphen 88 und 89 der Kantonsverfassung sind aufzuheben.


2. Das Gesetz über den Ombudsman ist insbesondere in folgenden Punkten zu revidieren:


- Aufgabe


- Wirkungsbereich


- Wahl- und Dienstverhältnis


- Ausstand und Stellvertretung


In einer nicht einfachen Position befindet sich Eva Gutzwiller . Nachdem sich auf der einen Seite Christoph Rudin - in mokierender Weise - über Lähmungserscheinungen in der Kommission ausgelassen hat und Georges Thüring andererseits eben die gegenteilige Meinung vertreten hat, sei vorab festgehalten: Die FDP-Fraktion steht hinter den Anträgen der Kommission.


Die Kommission hatte den Auftrag, zu evaluieren und zu überprüfen; diesen Auftrag hat sie wahrgenommen. Wird einer Kommission ein solcher Auftrag zugewiesen, so muss sie sich seriös damit beschäftigen. Die Diskussionen waren hart, aber fair. Verzögerungen gab es beispielsweise wegen dringend nötiger Rücksprachen in den Fraktionen.


Ein wichtiger Punkt in der Diskussion rund um das kontroverse Thema Ombudsman bleibt sicherlich, dass die Bürgerin oder der Bürger jederzeit die Möglichkeit haben soll, bei einer Vertrauensperson vorzusprechen. Ein solches, in der Verfassung festgeschriebenes Grundrecht darf nicht einfach, womöglich gar aus finanziellen Überlegungen, zur Seite geschoben werden. Mit Blick auf die meist überlasteten Geschäftsprüfungs- und Petitionskommissionen darf mit Fug und Recht gefragt werden, wer denn die Arbeit leisten sollte, wenn der Ombudsman nicht mehr im Amt wäre.


Zur Frage der Zuständigkeit auf Gemeindeebene ist festzuhalten, dass es Anliegen gibt, die besser ausserhalb der Gemeinde vorgetragen und erörtert werden, weil sich die grosse Nähe zu den verfügbaren Personen in der Gemeinde auch als Nachteil erweisen kann.


Für Paul Rohrbach und die CVP/EVP-Fraktion ist absolut kein Grund gegeben, in der Thematik Ombudsman zu polemisieren.


Nachdem die Abklärungen getroffen sind und der Bericht vorliegt, ist klar, dass nur vier Kantone in der Schweiz einen Ombudsman haben und dass einzelne Vorstösse mit dem Ziel, eine Ombudsstelle einzurichten, abgelehnt wurden.


Ein zweites Fazit lautet: Der Kanton Basel-Landschaft hat die feudalste beziehungsweise die am weitesten entwickelte Ombudsstelle in der Schweiz, indem sie auch für Gemeindeangelegenheiten für zuständig erklärt wurde.


Die CVP/EVP-Fraktion ist der Auffassung, die kantonale Ombudsstelle nehme eine wichtige Mediationsfunktion wahr. Insbesondere kann damit erreicht werden, dass unzufriedene Bürgerinnen und Bürger nicht allzu schnell den Weg ans Gericht einschlagen.


Zur Zuständigkeit in den Gemeinden. Als im Jahre 1989 die kantonale Ombudsstelle geschaffen wurde, galt die kantonale Verwaltung als unübersichtlich, wogegen die Gemeindeverwaltungen auch in grösseren Gemeinwesen bis heute ohne spezielle Orientierungshilfen oder Unterstützung eines kantonalen Angestellten angegangen werden können. Die CVP/EVP-Fraktion wird beantragen, die Zuständigkeit des Ombudsman in den Gemeinden vom Auftrag zu streichen.


Die CVP/EVP-Fraktion ist zudem der Meinung, auch bei verwaltungsinternen Streitereinen sollte die Zuständigkeit des Ombudsman nicht zwangsläufig gegeben sein. Zwar könnte man sehr konservativ die Notwendigkeit des Ombudsman auch in diesem Bereich fordern, doch sollten die Befürworter all die seit dem Jahre 1989 geschaffenen Stellen, Kompetenzen und Kommissionen mit vergleichbaren Aufgabengebieten berücksichtigen.


Zum Schluss: Das Parlament, im Speziellen die Geschäftsprüfungskommission, steht im Kontext zur Ombudsaufgabe. Als ehemaliges Mitglied der Geschäftsprüfungskommission weiss Paul Rohrbach , wie schwierig es geworden ist, die Aufsicht und die Oberaufsicht über die Verwaltung auszuüben. Das Parlament sollte deshalb reflektieren, wie es seine Oberaufsichtsfunktion stärken könnte. Eine gute Oberaufsicht würde letztlich zu weniger Ombudsaufgaben führen.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei


Etienne Morel meint einleitend, nachdem sich die Fraktion der Grünen ursprünglich gegen die Evaluation aussprach, da für sie die Notwendigkeit der Ombudsstelle nie zur Diskussion stand, zeigt sich im Nachhinein, dass es sich um eine "gesunde Uebung" gehandelt hat.


Die kritischen Fragen konnten inzwischen beantwortet werden. Die für die Evaluation benötigte Zeit hat sich gelohnt; das Verhältnis Parlament - Ombudsstelle geht heute gestärkt aus diesem Prozess hervor.


Erfreulich zeigt sich Etienne Morel über die Tatsache, dass über den Status quo hinaus gezielt Verbesserungen angestrebt werden.


Die Fraktion der Grünen spricht sich einstimmig für Eintreten aus.


Rudolf Keller erinnert sich noch gut an die Abstimmung anlässlich der Einführung der Ombudsstelle im Kanton Baselland. Sowohl die Parteien als auch eine breite Oeffentlichkeit haben deren Einführung unterstützt .


Die Ombudsstelle dient vornehmlich "kleinen Leuten" mit Problemen mit den Behörden, Aemtern und Institutionen als Anlaufstelle.


Bei der Einführung der Ombudsstelle haben die Schweizer Demokraten sich einstimmig zur Institution bekannt. Auch heute, Jahre danach, gibt es für Rudolf Keller keinen Grund, seine Meinung zu ändern.


Als Politiker, aber vor allem in seiner Funktion als Nationalrat, hat er des öftern Bürgerinnen und Bürger mit ihren Problemen an die Ombudsstelle verwiesen. Dabei erhielt er etliche positive Rückmeldungen.


Diese Erfahrungen und die Tatsache, dass der Rechenschaftsbericht im Landrat immer einstimmig genehmigt wurde, sind für Rudolf Keller Beweis genug für die Weiterführung der Ombudsstelle.


Durch das Einschalten der Ombudsstelle konnten oft teure Gerichtsfälle, die ein Mehrfaches der Aufwendung des Ombudsmans gekostet hätten, verhindert werden. Für Rudolf Keller ist der Ombudsman deshalb nicht nur "eine Klagemauer für das Volk" sondern zugleich eine Institution, die hilft, Geld zu sparen.


Der Stellenwert der Ombudsstelle zeigt u.a. auch in deren verfassungsrechtlichen Verankerung.


Rudolf Keller bittet abschliessend alle, die die bedrängten, sich ungerecht behandelten Bürgerinnen und Bürger unterstützen wollen, der Vorlage zuzustimmen.


Margrit Blatter berichtet, in einer zivilrechtlichen Angelegenheit kam sie zwischen 1989 - 1991 mit dem damaligen Ombudsman Herr Louis Kuhn sowie der Polizei in Kontakt.


Während Sie sich einen Anwalt nehmen musste, prozessierte ihr Kontrahent, ein Emigrant, kostenlos. Der Fall, der sich bis zum Obergericht hinzog, kostete Margrit Blatter Fr. 9'000.-- während der Emigrant gratis vertreten wurde.


Die beiden Einzigen, bei denen Margrit Blatter Unterstützung fand, waren der verstorbene Polizeikommandant Sutter und Herr Dr. Gelmann aus Liestal. Alle anderen haben ihre damalige Unerfahrenheit ausgenutzt.


Dies die "wahre Geschichte", die Margrit Blatter mit dem Ombudsman erlebt hat.


Sie stimmt heue in jedem Fall Nein.


://: Eintreten ist unbestritten.


Anträge der Spezialkommission "Ombudsman"


Antrag 1


Die kantonale Ombudsstelle ist im Sinne der geltenden Kantonsverfassung (KV) beizubehalten.


Eric Nussbaumer verweist auf die beiden Anträge der CVP/EVP- und der SVP-Fraktion.


Antrag CVP/EVP


Die kantonale Ombudsstelle ist beizubehalten.


Antrag SVP


§§ 88 und 89 der Kantonsverfassung sind aufzuheben.


Eric Nussbaumer stellt in einer ersten Abstimmung die beiden Anträge einander gegenüber.


://: Der Landrat stimmt dem Antrag der CVP/EVP-Fraktion mit 42:27 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.


Dem obsiegenden CVP/EVP-Antrag wird in einer namentlichen Abstimmung der Kommissionsantrag gegenüber gestellt.


Pro Antrag CVP/EVP
Eugen Tanner, Paul Rohrbach, Hans-Jürgen Ringgenberg, Fredy Gerber, Hanspeter Ryser, Dieter Völlmin, Jörg Krähenbühl, Thomas de Courten, Ivo Corvini, Elisabeth Augstburger, Jacqueline Simonet, Christian Steiner, Hans Jermann, Hans-Peter Wullschleger, Paul Jordi, Georges Thüring, Ernst Wüthrich, Patrick Schäfli, Karl Willimann, Peter Holinger, Hansruedi Wirz, Gerhard Hasler, Aldo Piatti, Rosmarie Brunner, Dominik Straumann, Urs Hess, Elisabeth Schneider


Pro Kommissionsantrag
Peter Küng, Daniel Münger, Regula Meschberger, Marc Joset, Christoph Rudin, Beatrice Fuchs, Ruedi Brassel, Sabine Stöcklin, Ursula Jäggi, Jacqueline Halder, Jürg Degen, Hanni Huggel, Elsbeth Schmied, Simone Abt, Andreas Helfenstein, Paul Svoboda, Martin Rüegg, Annemarie Marbet, Isaac Reber, Philipp Schoch, Madeleine Göschke, Agathe Schuler, Etienne Morel, Florence Brenzikofer, Jürg Wiedemann, Kaspar Birkhäuser, Urs Hammel, Bruno Steiger, Rolf Richterich, Christine Mangold, Eva Gutzwiller, Bea Fünfschilling, Romy Anderegg, Paul Schär, Judith Van der Merwe, Daniel Wenk, Juliana Nufer, Daniele Ceccarelli, Iris Zihlmann, Dieter Schenk, Thomas Schulte, Rudolf Keller, Heinz Aebi, Eric Nussbaumer, Werner Rufi, Anton Fritschi, Hanspeter Frey


Enthaltungen
Daniela Schneeberger, Margrit Blatter


://: Der Landrat stimmt der Kommissionsfassung mit 47:27 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.


Antrag 2
Im Gesetz über den Ombudsman ist eine Regelung aufzunehmen, die eine Koordination des Ombudsman mit dem Landrat, der Petitionskommission und der Geschäftsprüfungskommission vorschreibt.


Kein Wortbegehren


Antrag 3
Im Hinblick auf eine gesetzliche Regelung ist die Umsetzung der Empfehlungen des Ombudsman im Rahmen der Berichterstattung zu überprüfen.


Kein Wortbegehren


Antrag 4
Die bisherigen Aufgabengebiete und Wirkungsbereiche des Ombudsman sind beizubehalten.


Landratspräsident Eric Nussbaumer liegt zu Antrag 4 je ein Antrag der CVP/EVP und der SVP-Fraktion vor.


Antrag CVP/EVP
Die Aufgabengebiete in den Bereichen "Gemeinden" und "verwaltungsinterne Streitigkeiten" sind zu streichen und das Pensum ist entsprechend anzupassen.


Antrag SVP
Das Gesetz über den Ombudsman ist insbesondere in folgenden Punkten zu revidieren:
- Aufgabe
- Wirkungsbereich
- Wahl- und Dienstverhältnis
- Ausstand und Stellvertretung


Jürg Degen macht darauf aufmerksam, dass bei Annahme der Antrag der CVP/EVP im Widerspruch zu Antrag 1 stünde.


://: Der Landrat stimmt dem Antrag der SVP-Fraktion mit 30:22 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu.


In einer zweiten Abstimmung stellt Eric Nussbaumer den SVP-Antrag dem Kommissionsantrag gegenüber.


://: Mit 48:27 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt der Landrat den Kommissionsantrag.


Antrag 5
Die Regelungen zur Unvereinbarkeit nach KV und OMG sind zu belassen.


Kein Wortbegehren


Antrag 6
Die Regierung wird beauftragt, die Lohneinstufung des Ombudsman gemäss Personaldekret mit dem Einreihungsplan und den Modellumschreibungen zu überprüfen und dem Landrat Bericht zu erstatten.


Kein Wortbegehren


Antrag 7
Im Rahmen der Wahl der Ombudsperson für die neue Amtsperiode ab April 2006 ist unter Bezugnahme auf die vorgenannten Punkte ein entsprechender Vorbehalt anzubringen.


Kein Wortbegehren


://: Damit sind die 7 Anträge gemäss Bericht der Spezialkommission "Ombudsman" vom Landrat genehmigt.


Für das Protokoll:
Ursula Amsler, Landeskanzlei



Fortsetzung

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