Protokoll der Landratssitzung vom 2. November 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 2. November 2006 |
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2006-241
vom 17. Oktober 2006
Vorlage:
Bericht der Spezialkommission Evaluation Ombudsman (SKO): Evaluation der Ombudsstelle des Kantons Basel-Landschaft
- Beschluss des Landrats am 2. November 2006 < beschlossen >
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Landratsbeschluss
Nr. 2057
Der Präsident der Spezialkommission Ombudsman (SKO), Werner Rufi (FDP), nimmt in seinen Ausführungen Bezug auf deren zweiten Bericht vom 17. Oktober 2006, der als Schlussbericht eine Ergänzung des Berichtes vom 29. September 2005 darstellt. Aus diesem Grund wird im Antrag 1 des aktuellen Evaluationsberichtes auch auf den früheren Bericht über die Revision des Gesetzes über den Ombudsman mit den bereits genehmigten Anträgen verwiesen.
Der Landrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 27. Oktober 2005 die Regierung beauftragt, die Lohneinstufung des Ombudsmans zu überprüfen und ihm Bericht zu erstatten. In der Folge übertrug die Regierung diese Aufgabe dem Personalamt des Kantons. Dieses entschied Ende 2005, den Auftrag für die fachliche Prüfung der Lohneinstufung der Ombudsstelle einer externen Unternehmensberatung zu erteilen; deren Bericht ist im 1. Semester 2006 der SKO vorgelegt und im Einzelnen vorgestellt worden. Zudem hatten im Sinne von Ziffer 4 des Evaluationsberichtes nebst den SKO-Mitgliedern alle Landrätinnen und Landräte die Möglichkeit, auf dem Personalamt Einsicht in diesen Bericht zu nehmen.
Die Beurteilung durch die externe Firma erfolgte, wie in aller Deutlichkeit gesagt werden kann, völlig personenneutral. Die Firma kam aufgrund aller relevanten Gegebenheiten zum Schluss, dass die Einstufung der Ombudsfunktion neu in Lohnklasse 6 zu empfehlen sei.
Mit Blick auf die politisch begründeten Anforderungen bzw. Anstellungskriterien sowie mit Blick auf die Marktgegebenheiten ist auch die Möglichkeit einer Abgeltung in Form einer persönlichen Zulage erwähnt worden.
In der Schlusssitzung vom 4. September 2006 hat die SKO in Vollbesetzung die Frage der Lohnklasse für den Ombudsman, die rechtliche Grundlage für diese Lohneinstufung sowie die Auflösung der SKO umfassend behandelt.
Zunächst nahm die SKO vom Ergebnis des Berichtes der externen Beratungsfirma vom 8. Mai 2006 Kenntnis, was in Antrag 2 des Kommissionsberichtes seinen Niederschlag findet.
Nach einer differenzierten Abwägung aller relevanten Aspekte sprach sich die SKO mit 9 : 4 Stimmen für eine Entlöhnung des Ombudsmans neu gemäss Lohnklasse 6 aus. Dabei sind sowohl inner- wie ausserkantonale Vergleiche angestellt worden, und aus Sicht einer deutlichen Mehrheit der SKO bleibt das Gesamtgefüge mit einer Einstufung in Lohnklasse 6 gewahrt, wie in Antrag 3 zum Ausdruck kommt.
Im Weiteren hat eine Kommissionsmehrheit von 9 : 4 Stimmen die Auffassung vertreten, dass die neue Lohnregelung anstatt im Gesetz über den Ombudsman neu im kantonalen Personaldekret aufzunehmen sei; sie begründete dies mit einer Vereinfachung und einer grösseren Flexibilität. Dieses Anliegen hat die Kommission in Antrag 4 ihres Berichtes aufgenommen.
Schliesslich beschloss die SKO einstimmig, nach Überweisung des vorliegenden Kommissionsberichtes dem Büro des Landrates zu beantragen, die Kommission aufzulösen, was in Antrag 5 zum Ausdruck kommt. Es macht wenig Sinn, wenn die Spezialkommission bis zur Vorlage des Gesetzesentwurfes weiter bestehen bleibt. In der Justiz- und Polizeikommission sowie in der Personalkommission ist aus Sicht der SKO das nötige Fachwissen für die weitere Bearbeitung des Geschäftes vorhanden.
Wie im Bericht bereits ausgeführt, ist es aus Sicht der SKO sehr wesentlich, dass die nun verlangten Änderungen im Gesetz über den Ombudsman (OMG) sowie im Personaldekret noch in der laufenden Legislaturperiode von der Verwaltung behandelt werden und eine entsprechende Gesetzesvorlage möglichst bald einer ständigen Kommission unterbreitet wird. Dabei ist es wichtig, dass das Postulat von Christoph Rudin ( 2002/032 ) bei der Gesetzesrevision mitberücksichtigt wird, da dieses zum Teil einen ähnlichen Ansatz wie die SKO mit ihren Anträgen verfolgt.
Die von der SKO vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen machen keine Korrekturen bei den Bestimmungen zum Ombudsman in der Kantonsverfassung, welche in § 88 und § 89 dessen Stellung und Unabhängigkeit sowie dessen Aufgaben regeln, notwendig. Deshalb können die verlangten Anpassungen auf Gesetzes- und Dekretstufe vorgenommen werden.
Abschliessend dankt Werner Rufi den ordentlichen Mitgliedern und den jeweils aufgebotenen Ersatzmitgliedern für ihren engagierten Einsatz während der letzten 2 3/4 Jahre bestens. In diese Zeit fällt auch die ganze Arbeit im Zusammenhang mit der Ersatzwahl. Ein spezieller Dank geht an Vizepräsident Karl Willimann, der die Stellvertretung Werner Rufis gut und kompetent wahrgenommen hat. Gleichzeitig dankt er auch dem kantonalen Personalamt, vertreten durch Doris Bösch und Béatrice Krebel, welche kooperativ mit der SKO zusammengearbeitet und stets unterstützend bei den verschiedenen zusätzlichen Abklärungen gewirkt haben. Letztlich geht Werner Rufis Dank an Kommissionssekretär Urs Troxler, der tatkräftig und sachkundig seine langjährigen Erfahrungen eingebracht hat.
Es bleibt zu hoffen, dass der vorliegende Schlussbericht eine ausreichende Auslegeordnung bietet, um die Evaluation der Ombudsstelle in allen relevanten Punkten sachlich beurteilen zu können, und vom Landratsplenum positiv aufgenommen wird.
Gemäss Christoph Rudin (SP) geht es nicht darum, wieviel Lohn ein Mensch zum Leben braucht und auch nicht darum, wieviel seine Funktion wert ist, sondern um die Augenhöhe, auf welcher der Ombudsman seine Aufgabe wahrnehmen kann - die Besoldung kann ein Gradmesser der Wertschätzung und der Autorität sein, wie auch Diskussionen innerhalb des Landrates gezeigt haben, etwa über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Freiwilligenarbeit oder über Managerlöhne.
Die Diskussion um den Ombudsman ist bereits alt und hat sich schwierig gestaltet, vor allem auch darum, weil das Verfahrenspostulat von drei bürgerlichen Parteien eingereicht worden ist, die schliesslich merken mussten, dass sie das Heu in sachlicher Hinsicht nicht auf der gleichen Bühne haben. Das Ziel wäre es damals gewesen, die Kompetenzen des Ombudsmans stark einzuschränken, dennoch wurde die Ersatzwohl vorgenommen und ist der Landrat zum Schluss gekommen, dass die Kompetenzen gleich zu belassen seien. Als nunmehr letzter Akt hat der Landrat geprüft, was die Ombudsstelle kosten darf. Damit kann die Arbeit abgeschlossen werden, weshalb die SP-Fraktion Antrag 5 - Auflösung der SKO - zustimmen wird.
Heute geht es nur um eine Funktion, und wenn um den Lohn diskutiert wird, knarrt es oft im Gebälk. Der Bericht selbst ist sehr verschlossen; es ist nicht ersichtlich, welche Vergleiche angestellt worden sind. Auch wird sehr diskret und zugeknöpft argumentiert, dabei genügte ein Blick in die Anhänge des Personaldekrets, wo alle Lohnklassen und Funktionen genau beschrieben und gar die Löhne für die einzelnen Funktionen aufgeführt sind.
Was das Vorgehen betrifft, hat die SKO sich vor allem auf das Gutachten des Personalamtes gestützt, welcher der Führung - verstanden als Herumkommandieren von Vorzimmerdamen und -herren - einen hohen Stellenwert einräumt, was für Christoph Rudin ein veraltetes Führungsverständnis ist. Nach Auffassung der SP-Fraktion liegt die Führungsfunktion des Ombudsmans vielmehr im Vermitteln, im Abgeben von Empfehlungen und im Coaching.
Im Bericht wird festgestellt, dass der Ombudsman auf die gleiche Lohnstufe wie ein Gerichtsschreiber kommen könnte, ohne dies aber zu begründen. Das Ganze ist recht willkürlich, nicht messbar und damit letztlich ein politischer Entscheid. Das Gutachten kommt auch zum Schluss, dass zwar eine lohnmässige Rückstufung erfolgt, gleichzeitig aber eine persönliche Zulage in gleicher Höhe ausbezahlt werden kann, womit gemäss Christoph Rudin alles beim Alten belassen werden könnte.
Ein Blick in die Materialien, welche von der SKO leider nicht beigezogen wurden, zeigt Folgendes: Die Regierung schlug 1987 in einem Bericht vor, der Ombudsman solle gleich besoldet werden wie ein Regierungsrat, weil er eine Magistratsperson sei und in der Verfassung erwähnt werde. Die Spezialkommission des Landrates kam im Mai 1988 zum Schluss, ein Ombudsman sei weniger exponiert als ein Regierungsrat, weshalb er einem Verwaltungsgerichtspräsidenten gleichzustellen sei; rund zwei Monate später herrschte die Meinung vor, es reiche auch Lohnklasse 3, was der Besoldung eines Bezirksgerichtspräsidenten und im Übrigen auch der maximalen Lohnklasse
eines Generalsekretärs entspricht. Schliesslich wurde die Einstufung in Lohnklasse 3 ins Gesetz aufgenommen.
Die SP-Fraktion ist der Ansicht, diese Einstufung könne beibehalten werden, wofür Christoph Rudin folgende Gründe anführt: Die Ombudsstelle soll kein Sprungbrett sein für ein noch besseres Amt, andere Ombudsstellen haben ähnliche Gehälter, der Ombudsman darf keine Nebenbeschäftigungen ausüben, seine persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes sind sehr hoch, er ist umfassend zuständig und öffentlich sehr exponiert, der Ombudsman hat eine interne Vertrauensstellung und muss nicht zuletzt eine sehr unabhängige Funktion wahrnehmen.
Die Schaffung einer Ombudsstelle war ursprünglich eine Forderung der bürgerlichen Seite gewesen, und zwar als Instrument des Landrates zur Kontrolle der Verwaltung, zur Entlastung der Justiz und zur Stärkung des Vertrauens in die Verwaltung.
Aus diesem Grund sollte mit der Funktion auch würdig umgegangen werden. Die SP-Fraktion schlägt deshalb vor, die Funktion in gar keine Lohnklasse einzureihen, ähnlich der Funktion eines Regierungsrates, für die ein gesetzliches Fixum festgelegt ist. So ist beispielsweise im Kanton Zürich gesetzlich festgelegt, dass der Ombudsman 70% des Lohnes eines Regierungsrates erhalte. Damit wird der Ombudsman von der Diskussion um Lohnklassen ausgenommen, und man hat politisch eine saubere Regelung.
Die SP-Fraktion beantragt dem Landrat, dem Bericht und der Gesetzesrevision sowie der Auflösung der SKO (Anträge 1, 2 und 5 gemäss Kommissionsbericht) zuzustimmen. Hingegen lehnt sie Anträge 3 und 4 ab.
Die Meinung seiner Fraktion decke sich weitgehend mit den Ausführungen Werner Rufis, erklärt Georges Thüring (SVP) einleitend. Er verzichtet auf Wiederholungen, nicht zuletzt mit Blick auf die reich befrachtete Traktandenliste - sein Vorredner habe dies offenbar nicht beachtet. Die SVP unterstützt einstimmig die fünf Anträge der SKO. Zur zwar unpopulären, aber notwendigen und gerechten Rückstufung der Ombudsstelle von Lohnstufe 3 auf neu Lohnstufe 6 (Antrag 3) sei festgehalten, dass die heutige Einreihung nicht gerecht ist, da der Ombudsman keine strategischen Aufgaben zu erfüllen hat und die direkte Führungsverantwortung gering ist - für einen solchen Lohn muss aber eine Führungsverantwortung gegeben sein.
Es handle sich hier um eine Geschichte, die sehr weit zurückreiche, wie auch aus dem nunmehr dritten Bericht hervorgehe, stellt Eva Gutzwiller (FDP) einleitend fest. Die Kommission hat mit ihren Anträgen, die sie in ihrem zweiten Bericht gestellt hatte, im Prinzip die Weichen gestellt. Damals wurde klar gesagt, dass auch der Lohn des Ombudsmans kein Tabu bleiben dürfe, sondern im Gesamtrahmen überprüft werden müsse - das hat die Kommission nun gemacht.
Mangelnde Transparenz ist nicht gegeben. Es ist nämlich im Bericht klar gesagt worden, dass alle das Recht haben, Einblick in das Gutachten zu nehmen - was aber offenbar nicht wahrgenommen wurde.
Zudem ist nie der Wert der Arbeit oder die Wertschätzung der Ombudsstelle in Frage gestellt worden. Es ging einzig darum, die Einstufung des Ombudsmans nach dem jetzt geltenden Personalrecht und nach der jetzt geltenden Lohneinstufung zu prüfen. Das Gutachten und auch die Kommission sind zum Schluss gekommen, dass die vorgeschlagene Lohnstufe der Wertschätzung und der Arbeit des Ombudsmans gerecht werde. Die FDP-Fraktion spricht sich einstimmig dafür aus, dass den fünf Anträgen zugestimmt wird. Um nun vorwärts machen zu können - vor allem auch mit Blick auf die Gesetzesrevision - bittet Eva Gutzwiller, den Anträgen zuzustimmen.
Paul Rohrbach (EVP) schickt voraus, dass die CVP/EVP-Fraktion den fünf Anträgen der SKO zustimme.
Was die Ombudsstelle angeht, so anerkennt die Fraktion weiterhin deren Bedeutung und steht dahinter.
Auch die Frage der Besoldung wurde diskutiert. Die Fraktion ist dabei zum Schluss gekommen, dass es diesbezüglich keine absolute Gerechtigkeit gebe, immerhin aber werde mit der vorgeschlagenen Lohnklasse 6 eine innerbetriebliche Gerechtigkeit erreicht.
Die Ombudsstelle sei eine ganz wichtige Institution, welche die Arbeit der Verwaltung erleichtere und v.a. die Beziehungen zwischen dem Publikum und den staatlichen Institutionen verbessern helfe, stellt Kaspar Birkhäuser (Grüne) fest - die Ombudsstelle trage deshalb auch den Übernamen "4. Gewalt" im Staat. Aus diesem Grund wurde das Salär des Amtsträgers oder der Amtsträgerin, als die Ombudsstelle geschaffen wurde, in Lohnklasse 3 eingestuft; die Einstufung symbolisiert auch die Bedeutung dieser Stelle. Jetzt wird eine Vorlage unterbreitet, mit der die Einstufung - wahrscheinlich aus blinder Sparwut - um drei Lohnklassen verschlechtert werden soll.
Die Grünen sind aus mehreren Gründen gegen diesen Vorschlag. Eine Herabsetzung des Salärs wäre symbolisch falsch, weil damit indirekt zum Ausdruck gebracht wird, dass uns die Arbeit des Ombudsmans gar nicht so viel wert sei. Das wiederum hätte zur Folge, dass sich bei einer Neubesetzung weniger Persönlichkeiten kandidieren würden. Ferner wäre die dadurch erreichte finanzielle Entlastung des Kantons marginal, da es sich nur um eine Stelle handelt.
Die Grüne Fraktion bittet daher, auf die kleinliche Lohnkürzung, die mehr schaden als nützen würde, zu verzichten. Sie sagt Ja zu den Anträgen 1 und 2, Nein zu den Anträgen 3 und 4 sowie Nein zu Antrag 5.
Rudolf Keller erklärt, die Schweizer Demokraten stünden weiterhin hinter der Institution des Ombudsmans. Die Kommission hat eine gute Vorlage erarbeitet. Ursprünglich kam der Eindruck auf, es gehe vielen Mitgliedern im Landrat um die Abschaffung der Ombudsstelle - es ist richtig, dass dies nun nicht der Fall ist. Wenn jetzt auch der Lohn noch etwas herabgesetzt werden kann, so ist dies begrüssenswert. Der Ombudsman verdient auch nach dieser Lohnreduktion noch genug; auch wird seine Funktion dadurch nichts von seiner Wichtigkeit einbüssen. Angesichts des nach wie vor hohen Lohnes kann nicht von einem symbolisch falschen Zeichen gesprochen werden. Die Schweizer Demokraten stimmen daher allen fünf Kommissionsanträgen zu.
Als in unserem Kanton die Ombudsstelle geschaffen wurde, geschah dies aus einer Aufbruchstimmung im Zusammenhang mit der neuen Verfassung heraus, erklärt Jürg Degen (SP). Vor allem liberale Bürgerliche haben sich sehr für diese Stelle eingesetzt, und bei der Lohneinstufung wurde ganz bewusst eine politische Lösung gesucht. Bei der Schaffung der Ombudsstelle wurde der Lohn nie mit den Löhnen ähnlicher Stellen verglichen, da dieser bewusst auch politisch begründet sein sollte.
Der Ombudsman hat im Rahmen seiner Tätigkeit in den letzten Jahren auch unpopuläre Empfehlungen abgegeben, wodurch die Begeisterung über die Ombudsstelle in einzelnen Kreisen etwas verflogen ist. Es wurden sogar Rufe für deren Abschaffung laut, was der Rat glücklicherweise verhindern konnte.
Es macht den Eindruck, als solle der Ombudsman nun über den Lohn diszipliniert werden. Bis jetzt wurde nämlich kein einziges Argument vorgebracht, warum die politische Komponente bei der Lohnbemessung preisgegeben soll und warum stattdessen Vergleiche mit anderen Positionen im Kanton angestellt werden. Aus diesem Grund kann Jürg Degen nicht für die tiefere Lohneinstufung des Ombudsmans stimmen.
Eugen Tanner (CVP) erklärt gegenüber Jürg Degen, die Begründung sei klar - es gehe um die innere Gerechtigkeit unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
An die Adresse Christoph Rudins bemerkt er, die Kommission habe mehrere Stellen miteinander verglichen; die Vergleichsbasis sei von einem Experten vorgeschlagen worden. Dabei kam die Kommission zum Schluss, dass es auch aus innerbetrieblicher Sicht stimmig sei, diese Rückstufung vorzunehmen, was - dies an Kaspar Birkhäuser gerichtet - nicht aus einer Sparwut heraus geschehen ist.
Soll die Ombudsstelle ausserbetrieblich, also mit den Ombudsstellen anderer Kantone verglichen werden, so müsste dies konsequenterweise auch bei anderen Stellen, etwa bei den Lehrern oder anderen Verwaltungsangestellten, der Fall sein; vielleicht käme man dann zum Schluss, dass das Lohngefüge bei anderen Funktionen gesenkt werden müsste, was wohl nicht das Ziel ist. Es geht darum, die Ombudsstelle, die nach wie vor wichtig ist, aufgrund eines anständigen Quervergleichs dort einzureihen, wo sie hingehört.
Aus diesen Gründen bittet Eugen Tanner den Rat, den fünf Anträgen zuzustimmen.
Kaspar Birkhäuser (Grüne) fragt Eugen Tanner, wie dieser innerbetriebliche Vergleich aussehe.
Eugen Tanner (CVP) verweist Kaspar Birkhäuser auf Punkt 5 des Berichtes, worin diese Antrag auf Einstufung in Lohnklasse 6 stellt, und rät ihm nachzulesen, welche Funktionen auch noch in Lohnklasse 6 zu finden seien.
Die Kommission hat auch weitere Funktionen, die sie im Bericht nicht wiedergegeben hat, zum Vergleich herangezogen und ist zum Schluss gekommen, dass diese Einreihung angemessen und fair sei.
Christoph Rudin (SP) stellt fest, dass über einen wesentlichen Punkt locker hinweggegangen wird: Die Funktion des Ombudsmans ist einmalig - es gibt keine vergleichbaren Stellen, wie auch klar aus dem Bericht hervorgeht. Gleiches ist zu sagen für die Funktion eines Regierungsrates.
Da sich die Stelle nicht vergleichen lässt, fehlen auch stichhaltige Argumente für die Lohnherabsetzung. Es geht den Befürwortern der Lohnherabsetzung nur darum, die Funktion des Ombudsmans auszuhöhlen; diese sollten auch offen dazu stehen.
Für Regula Meschberger (SP) hat die Diskussion den falschen Ansatz. Es ist nicht richtig, darüber zu diskutieren, in welche Lohnklasse der Ombudsman einzureihen sei und hierfür innerbetriebliche Vergleiche anzustellen. Bewusst hat der Verfassungsrat, dessen Mitglied sie war, damals die Ombudsstelle in der Verfassung verankert, da es sich eben nicht um eine Verwaltungsstelle handelt. Im Prinzip hat der Ombudsman eine Magistratsfunktion wie ein Regierungsrat, wenn auch in einem anderen Bereich; die Ombudsfunktion kann sogar noch darüber hinausgehen, da in deren Rahmen auch die Tätigkeit eines Regierungsrates in einem konkreten Fall geprüft werden kann.
Aus diesem Grund bedarf es einer speziellen Lösung für den Ombudsman. Regula Meschberger bittet deshalb den Landrat, die Kommissionsanträge 3 und 4 abzulehnen.
Karl Willimann (SVP) erwidert Regula Meschberger, dass der Ombudsman im kantonalen Personalgesetz ausdrücklich erwähnt sei und dem Personaldekret der Verwaltung unterstehe.
Kommissionspräsident Werner Rufi möchte bezüglich der angesprochenen Transparenz folgende Ergänzungen anbringen: Im Bericht, der im Personalamt aufliegt, sind auch konkrete Beispiele enthalten. Ferner fragte die Kommission das Personalamt an, welche anderen Stellen noch zum Vergleich herangezogen werden können - diese sind im Rahmen der Kommissionsberatungen präsentiert worden. Das Problem ist, dass ein Daten- und Persönlichkeitsschutz gegeben ist, weshalb nicht alle Fakten offengelegt werden konnten.
Im Weiteren ist die Stelle des Ombudsmans, wie Karl Willimann richtig gesagt hat, in der Personalgesetzgebung aufgeführt. Bislang galt eine Spezialregelung mit einen eigenen Gesetz, was die Kommission im Rahmen ihrer Beratungen und durch zusätzliche Abklärungen geprüft hat. Gesetzlich gesehen kann nun durchaus von dieser Regelung abgewichen werden; einer Neustrukturierung steht grundsätzlich nichts entgegen. Wie eingangs bereits erwähnt, wird dadurch auch die Kantonsverfassung nicht tangiert. Die gewählte Lösung, wie sie eine Kommissionsmehrheit vorschlägt, ist deshalb auch in rechtlicher Hinsicht vertretbar.
Regula Meschberger (SP) antwortet Karl Willimann, seine Aussagen seien nicht ganz zutreffend - im Personalgesetz seien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ombudsmans erwähnt, nicht aber er selbst. Seine Funktion ist dort nicht geregelt.
Karl Willimann (SVP) erwidert, das stimme nicht - der Ombudsman sei darin ausdrücklich erwähnt.
"Wo?", fragt die Ratslinke.
Er wisse es nicht auswendig, gibt Karl Willimann (SVP) zur Antwort.
Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) weist darauf hin, dass der Ombudsman in § 1 Abs. 1 lit. a des Personalgesetzes aufgeführt sei, obwohl es eine Spezialgesetzgebung für diesen gibt; das Personaldekret wiederum stützt sich auf das Personalgesetz. Dies ist auch im Kommissionsbericht (unter 5. c.) festgehalten.
Keine weiteren Wortbegehren.
Schlussabstimmung über die fünf Anträge der Spezialkommission Evaluation Ombudsman
Antrag 1 keine Wortbegehren
://: Es gibt keine Gegenanträge; damit ist Antrag 1 stillschweigend so beschlossen.
Antrag 2 keine Wortbegehren
://: Es gibt keine Gegenanträge; damit ist Antrag 2 stillschweigend so beschlossen.
Antrag 3 keine Wortbegehren
://: Der Landrat folgt mit 57 : 27 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Antrag 3 der Spezialkommission.
Antrag 4 keine Wortbegehren
://: Der Landrat folgt mit 57 : 27 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Antrag 4 der Spezialkommission.
Antrag 5 keine Wortbegehren
://: Es gibt keine Gegenanträge; damit ist Antrag 5 stillschweigend so beschlossen.
Somit hat der Landrat beschlossen:
1.
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Es sei die Revision des Gesetzes über den Ombudsman im Sinne des früheren Berichtes dieser Kommission vom 29.9.2005 (Nr. 2005-253
) mit den bereits genehmigten Anträgen vorzunehmen.
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2.
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Es wird vom Ergebnis (Einstufungsempfehlung) des durch das Personalamt Baselland in Auftrag gegebenen Berichtes der externen Beraterfirma vom 8.5.2006 zur Einstufung der Ombudsstelle im Kanton Baselland Kenntnis genommen.
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3.
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Es sei der Ombudsman für seine Entlöhnung neu in die Lohnklasse 6 anstatt wie bisher in der Lohnklasse 3 einzustufen.
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4.
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Es sei die neue Lohnregelung mit der Lohnklasse 6 für den Ombudsman anstatt im Gesetz über den Ombudsman (SGS 160, § 5 Abs. 1 OMG) neu im Personaldekret (SGS 150.1) aufzunehmen.
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5.
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Es wird dem Landrat nach Überweisung des vorliegenden Berichtes die Auflösung der Spezialkommission Ombudsman beantragt.
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Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
Bevor die Landratspräsidentin zu Traktandum 5 überleitet, begrüsst sie auf der Tribüne die Mitglieder des Büros des Zuger Kantonsrates unter der Führung von Kantonsratspräsidentin Erwina Winiger. Sie heisst die Gäste ganz herzlich willkommen und wünscht ihnen einen schönen Tag im Baselbiet. [Applaus]
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
Fortsetzung