Protokoll der Landratssitzung vom 30. November 2006

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2006-179 vom 27. Juni 2006
Vorlage: Gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel (Eintretensdebatte und 1. Lesung der Änderung des Bildungsgesetzes; partnerschaftliches Geschäft)
- Bericht der Bildungs- Kultur- und Sportkommission vom 17. November 2006
- Mitbericht der Finanzkommission vom 17. November 2006
- Mitbericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 5. Oktober 2006
- Beschluss des Landrats am 30. November 2006 < 1. Lesung abgeschlossen >



Nr. 2133

Landratspräsidentin Elisabeth Schneider -Schneiter (CVP) bemerkt einleitend, für sie sei das Geschäft nach nach dem kantonalen Bildungsgesetz und der Fachhochschule Nordwestschweiz von hoher bildungspolitscher Tragweite und Bedeutung. Sie freue sich auf eine spannende Debatte.


Kommissionspräsident Karl Willimann (SVP) erklärt, nach langjährigen Verhandlungen legten die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft den Parlamenten einen Staatsvertrag über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel und einen Leistungsauftrag für die Universität vor.


Mit dem Vertrag von 1994 unternahm der Kanton Basel-Landschaft bereits einen ersten grösseren Schritt zur Mitträgerschaft, welche er in den letzten Jahren schrittweise weiter ausgebaut hat.


Die Zielsetzung dieser Vorlage ist es, dass der Staatsvertrag eine Basis für die zukunftsgerichtete und dynamische Entwicklung der Universität bietet. Baselland wird in allen Punkten zum gleichberechtigten Partner bei der Universitäts-Trägerschaft und neu zum Universitätskanton.



Organisation der Beratung


Die Kommission organisierte ihre Beratungen in übergreifender Weise. Am 18. August 2006 fand eine Informationsveranstaltung für alle Mitglieder des Landrates statt. Die Präsidenten der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK), der Finanzkommission sowie der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission trafen sich gleichentags zu einer Koordinationssitzung für die Behandlung der Vorlage.


Die Vorlage ist von der BKSK an sechs Sitzungen beraten worden. An der Sitzung vom 14. September 2006 fanden verschiedene Anhörungen statt, an denen Vertreter der Universität Basel - so Ueli Vischer als Präsident, Anton Loprieno als Rektor und zwei Dekane - sowie Vertreter der Finanzkontrolle Basel-Stadts und Basellands teilnahmen. Ferner waren Interessenvertreter aus dem Fachbereich Geologie anwesend. An den Sitzungen nahmen auch Marc Joset, Präsident der Finanzkommission, sowie alternierend Mitglieder der Finanzkommission und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission teil. Ferner waren Regierungspräsident Urs Wüthrich, Generalsekretär Martin Leuenberger, Anja Huovinen (Stabstelle Hochschulen) und Roger Wenk (Finanzverwaltung) zugegen.


Für die Koordination der Beratungen mit Basel-Stadt fanden zwei Sitzungen der involvierten Kommissionspräsidenten beider Kantone statt.


Letztlich fand am 23. Oktober 2006 in Liestal eine gemeinsame Sitzung der beiden Bildungskommissionen, unter Beisein der Regierungsräte Urs Wüthrich und Christoph, Eymann statt.



Ausgangslage für die Kommissionsberatung


Sowohl die neue Kantonsverfassung Basel-Stadt als auch die Verfassung Basellands sehen vor, dass sich die Regierungen bei der Vorbereitung wichtiger Staatsverträge durch die parlamentarischen Sachkommissionen beraten lassen können. Von dieser Möglichkeit haben beide Regierungen keinen Gebrauch gemacht, was sich aus Sicht der Kommission als nicht gut erwies. Die Behandlung des Geschäftes in der Kommission zog sich in die Länge, und bis zum Schluss war ein Unbehagen vorhanden.



Anhörungen


An der Anhörungssitzung vom 14. September 2006 war erstmals erkennbar, dass sich die Due Diligence-Berichte der beiden kantonalen Finanzkontrollen diametral widersprechen, was nicht zum Verständnis beitrug und der Behandlung der Vorlage nicht förderlich war.


Die Finanzkontrolle Baselland hat darauf aufmerksam gemacht, dass der Baselbieter Beitrag zwar an die Universität fliesse, aber grösstenteils dem Finanzhaushalt Basel-Stadts als Mietabgeltung für die Liegenschaften der Universität zugute komme.


Bemängelt wurde ferner der Zins von 4,5% gemäss Ansätzen der Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) für die Abgeltung der Mietwerte. Die Meinung der Finanzkontrolle Basellands war, dass für den TripleA-Schuldner Baselland ein Maximalzinssatz von 2,5% durchaus angemessen gewesen wäre. Nach den Berechnungen der Finanzkontrolle hätte sich der zu leistende Beitrag auf 117,9 Mio. Franken, statt auf die veranschlagten 127,5 Mio. Franken belaufen.


Die Finanzkontrolle Basel-Stadt stellte relativ "sec" fest, nach ihrem Dafürhalten betrage der Kantonsanteil Basellands bei einer wirklich hälftigen Partnerschaft 143 Mio. Franken - Baselland könne also mit einem Anteil von 127,5 Mio. Franken durchaus zufrieden sein.


Die Universitätsvertreter ihrerseits bekundeten bei dieser Anhörung Freude, dass Baselland nun Mitträger werde. Der neue Rektor betonte die wichtige Rolle der Politik und begrüsste die politische Kontrolle. Der Präsident des Universitätsrates, Ueli Vischer, machte darauf aufmerksam, dass die Universität auch mit den erhöhten Beiträgen Basellands strukturell unterfinanziert sei. In diesem Zusammenhang erwähnte er, dass die Universität im Jahre 2007 vom um 24 Mio. Franken erhöhten Beitrag Basellands nur 4 Mio. Franken erhalten werde - der andere Teil werde unter dem Titel "Miete" der Stadt weitergeleitet. Er gab auch bekannt, dass in den nächsten 10 bis 15 Jahren mit Investitionen in der Höhe von 500 Mio. Franken für den geplanten Campus "Life Sciences" zu rechnen sei.


Die Interessenvertreter des Lehrbereiches Geologie plädierten dafür, dass die Politik auf den Leistungsauftrag der Hochschule Einfluss nehme.



Beratungen


Nach der Anhörungssitzung beriet sich die Kommission am 28. September 2006, allerdings in Kenntnis darüber, dass sich die Bildungskommission Basel-Stadt am 13. September 2006 der Vorlage bereits vollumfänglich zugestimmt hatte. Die Kommission war allerdings der Meinung, sich durch diesen Umstand nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen und die Vorlage im Detail zu beraten.


Im Vorfeld der Eintretensdebatte behandelte die Kommission grundlegende Änderungsanträge der SVP, die für ein Eintreten der SVP entscheidend waren: 1. Einbezug der Nachbarkantone Aargau und Solothurn in die Trägerschaft, analog dem Modell "Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)", 2. Bezahlung von Neubauten durch den Standortkanton und anschliessende Vermietung an die Universität, ebenfalls analog dem FHNW-Modell, und 3. Festlegung des Zinssatzes für die Mietwertberechnung der Liegenschaften von 2,5 % statt 4,5%.


Die drei Forderungen sind abgelehnt worden, und die Kommission ist anschliessend mit 10 : 3 Stimmen auf das Geschäft eingetreten.


Bei der Behandlung des Staatsvertrages sind vorgängig 21 Abänderungsvorschläge von SP, SVP und FDP eingereicht worden. Die Vorschläge hatten neben den erwähnten grundsätzlichen Forderungen vor allem Belange des Verhältnisses Parlament/Regierung sowie die Organisation der Universität zum Inhalt. So lehnte die Kommission zum Beispiel den Antrag, die Universität Basel neu "Universität beider Basel" zu nennen, ab, ebenso den Antrag, den Standortvorteil von 10% auf 20% anzuheben. Immerhin fanden aber 9 der 21 Anträge eine Mehrheit. Die Änderungsanträge hatten beispielsweise zum Inhalt, dass der Universitätsrat durch das Parlament zu wählen sei oder dass der Leistungsauftrag an die Universität vor dem Beschluss durch die Regierungen den Fachkommissionen beider Parlamente zur Beratung vorzulegen sei oder dass der Auftrag der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission mit dem Reglement des Landrates über die parlamentarische Oberaufsicht deckungsgleich sein müsse. Ein weiterer Antrag verlangte zudem, dass die Arbeit des Universitätsrates auf der Basis einer Geschäftsordnung erfolgen müsse.


Die Kommission war sich immer bewusst, dass Änderungen am Staatsvertrag eine Rückweisung der Vorlage bedeuten würden, was von dieser mehrheitlich aber nicht gewünscht wurde. Allerdings war in der Kommission zunehmend ein Missbehagen über die Behandlung von Staatsverträgen aufgrund der rechtlichen Grundlagen (§ 67 des Dekretes zum Landratsgesetz) festzustellen, und die Kommission wollte eigentlich die Option, den Staatsvertrag nachzubessern, weiter verfolgen. Sie beschloss, die Abänderungsanträge mit der Bildungskommission Basel-Stadt zu besprechen.


Im Übrigen ist auch der Leistungsauftrag der Universität unverändert beschlossen worden.


Die Beratung mit der Bildungskommission Basel-Stadt ergab Folgendes: Deren Präsidentin erklärte, die Bildungskommission habe die Zusatzwünsche der basellandschaftlichen Kommission diskutiert, könne die Beweggründe teilweise nachvollziehen, lehne sie aber trotzdem vollumfänglich ab. Hingegen präsentierte die Bildungskommission Basel-Stadt einen Vermittlungsvorschlag, der den Anliegen der basellandschaftlichen Kommission bestmöglich hätte entsprechen sollen. Vorgeschlagen wurde ein jährliches Hearing mit den Spitzen der Universität, mit allen involvierten Parlamentskommissionen und der Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission.


Die BKSK sah in diesem vorgeschlagenen jährlichen Hearing kein taugliches Mittel für die Berücksichtigung ihrer Änderungswünsche.


Vor der entscheidenden Sitzung vom 9. November 2006 kam Hektik auf: Mit einem Schreiben vom 6. November 2006 ersuchte der Bildungsdirektor alle Mitglieder der BKSK, noch zusätzlich die Beschlüsse zu fassen, dass die Vorlage der obligatorischen Volksabstimmung unterstellt werde - geplant am 11. März 2007 - und dass der Staatsvertrag rückwirkend per 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt werde.


Kurz darauf traf ein vom 7. November 2006 datiertes Schreiben beider Regierungen an die Bildungskommissionen beider Kantone ein, worin diese festhalten, dass sie aus inhaltlichen und prozeduralen Gründen am Staatsvertrag ohne Änderungen festhalten wollen. Sie stellten fest, dass die Änderungswünsche das Verhältnis Parlament, Regierungen und Universitätsleitung beträfen, welche mit dem von Basel-Stadt vorgeschlagenen Hearing Berücksichtigung fänden. - Das Hearing ist übrigens von den beiden Regierungen am 7. November 2006 verbindlich beschlossen worden.


Die BKSK machte in ihrer abschliessenden Beratung der Vorlage am 9. November 2006 einen Rückblick auf die gemeinsame Sitzung mit der Bildungskommission Basel-Stadt und auf das Schreiben der beiden Regierungen vom 7. November 2006, von dem die Kommissionsmitglieder übrigens teilweise keine Kenntnis hatten, da es ihnen nicht rechtzeitig per Post zugestellt worden ist. Ein allgemeines Unbehagen über den bisherigen Ablauf des Geschäftes unter grossem Zeitdruck machte sich breit. Die Kommission fühlte sich mehrheitlich von den beiden Regierungen wenig ernst genommen und bedauerte auch die Verhärtung der Fronten anlässlich der Sitzung mit der Bildungskommission Basel-Stadt.


Der Präsident der Baselbieter Finanzkommission teilte mit, dass auch seine Kommission zwei Abänderungsanträge zum Staatsvertrag habe, wobei sich aber seine Kommission auf die abschliessende Behandlung durch die BKSK stützen würde.


Die BKSK ihrerseits entschied sich für folgendes Vorgehen: Zunächst wollte sie über die grundsätzliche Aufrechterhaltung der Abänderungsanträge, dann, im Sinne einer Gewichtung, über die Beibehaltung einzelner Anträge und schliesslich über die Rückweisung abstimmen.


Bei der 1. Abstimmung votierte die Kommission mit dem Stichentscheid des Präsidenten dafür, die Änderungsanträge in globo aufrecht zu erhalten. Bei der 2. Abstimmung ergaben sich drei Anträge, auf die nach Meinung der Kommission beharrt werden sollte.


In dieser für den Staatsvertrag kritischen Situation nahm die Kommission nochmals eine Beurteilung der Lage vor. Die Diskussion hatte sich auf drei Punkte zugespitzt. Eine Aufrechterhaltung der Änderungsanträge wäre einer Rückweisung gleichgekommen, welche zeitraubende Neuverhandlungen zur Folge gehabt hätte. Der Rückweisungsantrag, der in der Kommission formell gestellt worden war, wurde mit 7 : 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.


Im Übrigen gibt Karl Willimann bekannt, wie die Kommission bei den einzelnen Ziffern des Landratsbeschlusses abgestimmt hat; es sei diesbezüglich auf den Kommissionsbericht vom 17. November 2006 verwiesen.


Er beantragt dem Landrat namens der BKSK, dem abgeänderten Landratsbeschluss zur Vorlage 2006/179 zuzustimmen.


Die Landratspräsidentin teilt mit, dass die Finanzkommission sowie die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission Mitberichte zu diesem Geschäft verfasst hätten.


Der Präsident der Finanzkommission, Marc Joset (SP), erklärt, sich weniger zur Befindlichkeit der Kommission äussern zu wollen, als vielmehr auf die zur Debatte stehenden inhaltlichen Punkte hinzuweisen.


Die Finanzkommission hat sich mit folgenden Schwerpunkten der künftigen gemeinsamen Trägerschaft der Universität Basel befasst: Finanzierung und Kostenentwicklung, zusätzliche Beiträge aus Baselland, zusätzliche Mittel aus Sicht der Universität, Portfoliomassnahmen, Immobilien, Darlehen, Finanzaufsicht und Pensionskasse.


Alle Mitglieder der Finanzkommission waren grundsätzlich davon überzeugt, dass eine Mitträgerschaft Basellands an der Universität Basel sinnvoll sei. Sie ist sich bewusst, dass sich die Universität in einem hoch kompetitiven Umfeld befindet, in dem internationale und nationale Universitäten einerseits Kooperationspartner und andererseits Konkurrenten sind. Eine Kommissionsminderheit ist mit gewissen Bedingungen und Voraussetzungen der Trägerschaft nicht einverstanden. Eine deutliche Kommissionsmehrheit unterstützt aber die Bestimmungen des Staatsvertrages.


Diskussionen und Änderungsanträge gab es bei der Ober- bzw. Finanzaufsicht (§ 20 und § 22 des Staatsvertrages).


Als Präsident der Finanzkommission konnte Marc Joset bei den Beratungen der federführenden Kommission teilnehmen und Anliegen der Finanzkommission direkt dort einbringen.


In der Detailberatung hat sich die Finanzkommission eingehend mit der Finanzierung und der Kostenentwicklung auseinander gesetzt; die detaillierten Zahlen sind den Seiten 20 bis 22 der Vorlage zu entnehmen - die Kommission hat sich diese eingehend erklären lassen.



Finanzierung / Kostenentwicklung


Das Gesamtbudget der Universität Basel beträgt rund 500 Mio. Franken. Vorgesehen ist, dass Basel-Stadt und Baselland ab 2007 mit Globalbudgets gemeinsam rund 250 Mio. Franken zur Verfügung stellen. Die restliche Finanzierung erfolgt durch den Bund (Universitätsförderungsgesetz, Nationalfonds), andere Kantone (Interkantonale Universitäts-Vereinbarung) sowie aus Drittmitteln und Gebühren.


Die Regierungen Basel-Stadts und Basellands haben bei ihren Berechnungen und Verhandlungen die so genannten "Standards" angewendet, wie sie vor einigen Jahren für solche gemeinsamen Trägerschaften festgelegt worden sind. So wird das Restdefizit - nach der Berücksichtigung des Standortvorteils von 10% zu Lasten des Kantons Basel-Stadt - je hälftig geteilt. Um die Mehrbelastung Basellands "abzufedern", übernimmt Basel-Stadt zeitlich befristet einen höheren Anteil am Restdefizit.



Zusätzliche Beiträge aus Baselland


Die Finanzkommission hat auch die Beiträge geprüft, die Baselland inskünftig der Universität zusätzlich bezahlen muss - verglichen mit dem Jahr 2006 sind dies im nächsten Jahr 15,8 Mio. Franken mehr. Die Aufteilung dieser Mittel (vgl. dazu Seite 20 der Vorlage) erschien der Finanzkommission plausibel.



Zusätzliche Mittel aus Sicht der Universität


Auf der anderen Seite hat sie sich auch mit den zusätzlichen Mitteln befasst, die aus Sicht der Universität im Jahr 2007 zusätzlich zur Verfügung stehen, und zwar für den Immobilienfonds, für Portfoliomassnahmen, für den Betrieb, für die Teuerung bei der klinischen Lehre und Forschung sowie zur Finanzierung der Grundmiete.



Portfoliomassnahmen


Auf den ersten Blick erscheinen die zusätzlichen 4 Mio. Franken für Portfoliomassnahmen relativ gering, aber das Thema "Portfolio" hat seine eigene Geschichte: Die Universität forderte ursprünglich für die Portfoliomassnahmen einen Zuwachs von 31 Mio. Franken für die Jahre 2005 bis 2008. Nun stehen bis zum Jahr 2009 26 Mio. Franken zur Verfügung. In den vergangenen Jahren drohte der Universität ein strukturelles Defizit, welches jeweils einerseits durch Sparmassnahmen der Universität im Infrastruktur- und Personalbereich und andererseits mit Sonderbeiträgen der beiden Kantone aufgefangen werden konnte. Der so genannte Portfoliobericht des Universitätsrates aus dem Jahr 2004 für die Perioden 2005 bis 2008 sieht eine Mischung einschneidender Abbaumassnahmen und einer Stärkung gewisser Bereiche, zum Beispiel Life Sciences, vor. Es muss dabei berücksichtigt werden, dass die Zahl der Studierenden an der Universität Basel in den letzten Jahren um 28% gestiegen ist. Dadurch sind auch die Betreuungsverhältnisse teilweise prekär.



Immobilien


Mit der gemeinsamen Trägerschaft übernehmen die Kantone auch die gemeinsame Verantwortung für die Liegenschaften der Universität. Der Aufwand für die Mietabgeltungen werden nach dem Vollkostenprinzip in die Universitätsrechnung integriert und paritätisch finanziert. Gleichzeitig erhält die Universität die Verantwortung für den Unterhalt und für Veränderungen der Liegenschaften. Die notwendigen Mittel werden im so genannten Immobilienfonds zur Verfügung gestellt. Der Staatsvertrag sieht vor, dass beide Trägerkantone zukünftige Neubauten als gemeinsame Vorhaben den beiden Parlamenten als partnerschaftliche Geschäfte vorlegen und grundsätzlich je zur Hälfte finanzieren.


Die Mietwertberechnungen basieren auf den branchenspezifischen Richtlinien der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK), welche gesamtschweizerisch und auch für Nichthochschulkantone gelten. Eine Minderheit der Finanzkommission bemängelt die zu hohen Mietkosten. In diesem Zusammenhang hat sich die Finanzkommission auch mit dem Vorschlag der Finanzkontrolle auseinandergesetzt, für die Mietwertberechnung nicht den Marktwert, sondern den Selbstkostenpreis anzuwenden. Diese Berechnung würde aber den SUK-Richtlinien widersprechen. Da bei der Höhe der Kapitalverzinsung durchaus Spielraum besteht, ist die Anwendung übergeordneter Richtlinien sehr hilfreich, nicht zuletzt, um langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.


Der Neuwert der basel-städtischen Liegenschaften nach den SUK-Richtlinien liegt mit 640 Mio. Franken um ca. 30% tiefer als der aktuelle Gebäudeversicherungswert. Mit dieser Tieferbewertung ist Basel-Stadt einen Kompromiss eingegangen. Zudem werden bei der Abgeltung an Basel-Stadt die Bundessubventionen (23 %) bei allen Gebäuden in Abzug gebracht.



Darlehen


Im Zusammenhang mit den Bundessubventionen geht die Verbuchung und Bilanzierung des Darlehens aus Sicht der Finanzkontrolle in Ordnung, aber die Finanzkontrolle bittet den Regierungsrat, zu erwirken, dass die Subventionen direkt an die Universität fliessen, jedenfalls müsse absolute Transparenz über die Weiterleitung der Gelder an die Universität bestehen.



Finanzaufsicht


Die Finanzkommission wünscht eine Angleichung der Bestimmungen zur Finanzaufsicht (§ 20 und § 22) an den Staatsvertrag über die Fachhochschule Nordwestschweiz. Die Kommission unterstützte auch den in der BKSK gestellten Antrag, dass die Oberaufsicht auch die Finanzaufsicht umfassen solle. Die Regierungen erachten diesen Antrag mit dem vorgelegten Vertrag als erfüllt - die Finanzaufsicht sei ein Teil der parlamentarischen Oberaufsicht, und das Fachorgan dieser Oberaufsicht sei die Finanzkontrolle, welche dem Parlament und seinen Kommissionen zur Verfügung stehe. Zudem könne die Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission explizit den Finanzkontrollen der Vertragskantone Aufträge erteilen.



Standortfaktor


In der Finanzkommission wurde der Antrag gestellt, dass der Standortvorteil Basel-Stadts mit 20 % abzugelten sei, was mit 9 : 2 Stimmen abgelehnt wurde. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass es sich beim Standortfaktor um eine politisch bereits festgelegte Grösse handle und damit zu rechnen sei, dass der Nutzen der Universität auch für die Agglomeration und das Baselbiet zunehmen würden.



Pensionskasse


Für die Pensionskasse sind Eckwerte auf dem Niveau der Pensionskasse Baselland festgelegt worden, wie es auch die Standards vorsehen. Für über 50-jährige Mitglieder der Pensionskasse Basel-Stadt sind Mehraufwendungen vorgesehen, um den Übergang abzufedern.


Gemäss diesen Standards wird auch die Deckungslücke, welche durch die Teilliquidation entsteht, vollständig durch den Kanton Basel-Stadt finanziert werden (rund 86 Mio. Franken).


Einige Mitglieder der Finanzkommission bedauern, dass die Problematik der Pensionskasse nicht rechtzeitig gelöst werden konnte - es sei auf eine baldige definitive Lösung hinzuwirken, natürlich ohne Mehrkosten für Baselland.


Die Anträge, welche in der Finanzkommission gestellt worden waren und eine Mehrheit fanden - Stichwort "Finanzaufsicht" -, sind in der federführenden BKSK abschliessend behandelt worden. Diese hat im Sinne einer Gesamtbeurteilung entschieden und empfiehlt dem Landrat, dem Vertrag über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel zuzustimmen.


Rita Bachmann -Scherer (CVP) erklärt, die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission (VGK) habe sich schwergewichtig mit der Medizinischen Fakultät, mit der Ausscheidung der Kosten für Lehre und Forschung, mit der Organisation der Medizinischen Fakultät sowie mit dem Leistungsauftrag befasst.


Die VGK konnte sich bereits bei der Beratung der Vorlage 2005/250 "Regionale Spitalplanung beider Basel" mit dem Bericht "Grundlagen zur Ausscheidung der Kosten für Lehre und Forschung" vertraut machen. Dass die Kosten für Lehre und Forschung transparent gemacht werden sollen, ist ein schon fast "ergrautes" Anliegen des Kantons Basel-Landschaft. Umso erfreulicher ist es, dass dieser Punkt nun im Rahmen der gemeinsamen Trägerschaft der Universität Basel, den beide Kantone im Jahr 2007 79 Mio. Franken und im Jahr 2008 knapp 80 Mio. Franken kosten wird, geklärt werden konnte. Neu werden die finanziellen Mittel direkt an die Universität bezahlt werden - bis dato sind sie zu Handen des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt ausgerichtet worden. Die Universität bestellt in Form einer Leistungsvereinbarung die Leistungen für Lehre und Forschung bei den entsprechenden Spitälern. Der neu geschaffene Steuerungsausschuss Medizin (SAM) befasst sich mit der strategischen Steuerung an den Schnittstellen zwischen der medizinischen Lehre und Forschung (Medizinische Fakultät) und der Dienstleistung (Universitätsspitäler und universitäre Kliniken an anderen Spitälern). Das sind beispielsweise die Innere Medizin im Bruderholzspital oder die Urologie, Pathologie und die Innere Medizin am Kantonsspital Liestal. Das neue System hat zur Folge, dass die Kosten für Lehre und Forschung den Spitälern abgegolten werden, was bis heute nicht der Fall war. Die Rede ist von insgesamt 3,2 Mio. Franken für unsere Spitäler, hinzu kommen 2,6 Mio. Franken, die jeweils mit dem Budget an das UKBB bezahlt worden sind.


Die Totalkosten, wie sie heute vorliegen, sind mittels dreier Berichte erhärtet worden. Die Kosten haben sich zwischen 79,6 und 77,5 Mio. bzw. 79 Mio. Franken inklusive Teuerung für das Jahr 2007 bewegt. Ausgehend von der Annahme, dass eine Professur ca. 1 Mio. Franken pro Jahr kostet, ergibt sich mit Totalkosten von 79 Mio. Franken für 81 Professuren ein plausibler Wert.


Der inskünftige Ablauf von Lehre und Forschung erstreckt sich auf drei Vertragsebenen:


Die VGK sieht mit dieser gemeinsamen Trägerschaft nicht nur ein altes Anliegen, die Berechnung der Kosten für Lehre und Forschung, verwirklicht, was übrigens in der Schweiz einmalig ist; es wird dadurch auch die Medizinische Fakultät gestärkt, was für die Wirtschaftsregion von grosser Bedeutung ist - ein Umstand, der auch für die VGK wichtig war.


Ein besonderes Anliegen der VGK und auch ein wichtiger Punkt bei deren Beratung war die Verwaltung der Drittmittel. Die Drittmittel betragen immerhin 20 bis 25% am Gesamtbudget. Die Kommission erwartet, dass der Steuerungsausschuss Medizin bald auch eine definitive Drittmittel-Regelung schaffen wird.


Die VGK stimmt den für sie relevanten Ziffern 7 und 10 gemäss neuem Antrag einstimmig zu.


Bevor die Fraktionssprecherinnen und -sprecher zu Worte kommen, erläutert die Landratspräsidentin den Verfahrensablauf:


Zunächst wird die Eintretensdebatte geführt. Ist Eintreten unbestritten, so wird über allfällige Rückweisungsanträge abgestimmt werden. Anschliessend wird der Rat die 1. Lesung des Bildungsgesetzes vornehmen; die 2. Lesung wird voraussichtlich am 13. Dezember 2006 stattfinden. Erst am 13. Dezember wird über den Landratsbeschluss abgestimmt werden, da dieser obsolet wäre, wenn das Bildungsgesetz keine Zustimmung fände.


Christoph Rudin (SP) bemerkt einleitend, wenn Kinder früher manchmal ihre Suppe nicht aufessen wollten, hätten die Eltern diese an die hungernden Kinder in Indien erinnert. Wenn heute die Kinder in ihren Chicken Nuggets stochern, mahnen die Eltern ihre Kinder, keine Zeit zu verlieren und für die Schule zu lernen, um später an der Universität studieren zu können, sonst nehme ihnen ein Kind aus Indien einmal den Arbeitsplatz weg. [Heiterkeit]


Die SP-Fraktion ist einstimmig für Eintreten und stimmt dem Staatsvertrag einstimmig zu. Warum ist die Fraktion so dezidiert für die gemeinsame Trägerschaft der Universität?


Einerseits ist die Universität ein Teil des Baselbieter Bildungsangebotes. Die Wissensversorgung der Region auf einem hohen Qualitätsniveau ist eine der Aufgaben der Universität, wie der Rektor der Universität, Professor Loprieno, bei der Anhörung ausgeführt hat. Die Studierenden der Region nützen das Bildungsangebot sehr aktiv; rund 50% der Studierenden stammen aus den beiden Basel, was im Vergleich zu anderen Universitäten ein sehr hoher Anteil ist. Bekannt ist auch, dass die Baselbieter Studierenden im Vergleich zu den Studierenden aus Basel-Stadt in der Überzahl sind. Die Universität ist also ein Baustein des Baselbieter Bildungssystems.


Die Universität ist zugleich ein Forschungsstandort und somit ein Wirtschaftsstandort. In bestimmten Bereichen ist die Universität Basel internationale Spitzenklasse - und das soll so bleiben. Es ist allerdings eine Klammerbemerkung zu machen: Im Gegensatz zu den USA, wo die Forschung zunehmend von Privaten finanziert wird, ist die Forschung bei uns noch immer in fester staatlicher Hand; rund 50% bezahlen die beiden Basel, rund 30% der Bund und 20% die Universität selbst und Private. Es handelt sich um einen bedeutenden Faktor: Rund 3 % des Bruttoinlandproduktes werden gesamtschweizerisch für Forschung aufgewendet. Der Hinweis auf die staatlichen Mittel ist sehr wesentlich, weil der eigentlich wichtigste Paragraph jener ist, welcher der Universität die Unabhängigkeit garantiert.


Die gemeinsame Trägerschaft der Universität ist aber auch die logische Konsequenz der Baselbieter Bildungspolitik. Mit dem ersten Universitätsvertrag von 1975 wurden bereits moderate Mittel gesprochen; im Universitätsvertrag von 1994 wurde das Ziel festgelegt, dass der Kanton Baselland Mitträger werde. Das Volk wollte es so, einmal mehr mit dem Ja zum Bildungsgesetz, welches in Paragraph 52 das Ziel definiert, dass das Baselbiet Mitträger der Universität werden wolle.


Die Universität Basel ist also eine Erfolgsgeschichte in der Partnerschaft Basellands mit Basel-Stadt. Nicht vergessen werden darf dabei, dass der heutige Universitätsvertrag - Marc Joset und Rita Bachmann haben bereits darauf hingewiesen - einige Knacknüsse enthält, bei denen man vor einigen Jahren noch nicht wusste, ob diese überhaupt lösbar seien, so die Immobilien-Frage, die Teilung der Medizinischen Fakultät in medizinische Versorgung und in Lehre und Forschung, aber auch die Standortabgeltung. Die Kommission konnte sich davon überzeugen, dass seriöse und tiefgründige Arbeit geleistet wurde. Es handelt sich tatsächlich um eine grosse Leistung und eine sehr gute Vorlage, für die an dieser Stelle Dank und Anerkennung ausgesprochen werden sollen - nicht nur in Richtung Regierungsbank, sondern auch in Richtung Tribüne, ohne alle namentlich zu nennen.


Die Vorlage war so gut ausgearbeitet, dass sie den vielen kritischen Fragen, vor allem von bürgerlicher Seite, standhalten konnte. Alle wissen: Die Vorlage für eine gemeinsame Trägerschaft ist keine Sparvorlage. Der Kanton Baselland ist ja sonst stark im Sparen, aber hier haben alle die Notwendigkeit dieser Mehrausgabe eingesehen - das ist wirklich eine grosse Leistung jener, welche die Vorlage ausgearbeitet haben.


Die gemeinsame Trägerschaft stärkt auch die Universität selbst. Was sind die Chancen und Herausforderungen der Universität? Wo hat der Kanton als Mitträger dieser Institution beizustehen?


Die Universität Basel ist die kleinste Volluniversität der Schweiz; sie ist die einzige nördlich des Juras und wird hoffentlich bald die einzige sein, die von zwei Kantonen getragen wird. Die ganze Hochschullandschaft in der Schweiz ist in grosser Bewegung.


Extern muss die Universität sich national und international behaupten und um Studierende und gute Forschungsprojekte kämpfen. Sie muss um die Zusammenarbeit mit anderen Universitäten kämpfen, was eine grosse Chance bei der internationalen Positionierung ist, wobei es der Schweiz zugute kommt, dass die Universitäten, im Gegensatz zu den USA etwa, so nah beieinander liegen.


Die Universität Basel muss sich auch um Gelder bewerben. Kürzlich hat der Bund 7,3 Mia. Franken gesprochen, und jetzt geht der grosse Kampf los, wo diese Gelder eingesetzt werden sollen - das ist für die Universität Basel eine grosse Herausforderung.


Es gibt aber auch interne Herausforderungen. Bekannt ist, dass das Betreuungsverhältnis zwischen Dozierenden, Mittelbau und Studierenden nicht sehr gut ist und verbessert werden muss. Die räumlichen Voraussetzungen sind teilweise nicht sehr gut und teilweise sogar desolat. Die Universität ist vielerorts zur Miete und die Standorte sehr verstreut. Es ist durchaus möglich, dass dem Landrat in absehbarer Zeit eine Vorlage beispielsweise - Christoph Rudin phantasiert bewusst - für einen Phil. I-Campus im Birsfelder Hafen unterbreitet wird.


Herausgefordert sind auch die Politiker, nicht nur auf kantonaler Ebene, sondern auch auf Bundesebene. Es ist bekannt, dass die Hochschulen sehr ungleich gefördert werden. Baselland hat bereits vor einigen Jahren eine Standesinitiative eingereicht, mit welcher der Kanton die gleichmässige Förderung der Schweizer Hochschulen verlangt.


Es handelt sich um eine finanzpolitisch gute Vorlage, die kaum Angriffsfläche bietet. Bei den Beratungen ist teilweise etwas Frustration aufgekommen, welche wohl nachlassen kann, spätestens wenn heute die Vorstösse verteilt werden. Es wird nämlich auch ein Postulat der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission dabei sein, welches verlangt, dass das Verfahren zur Behandlung von Staatsverträgen besser geregelt werde. Es ist immer unklar, ob es sich bei den Informationen im Zusammenhang mit der Unterzeichnung eines Staatsvertrags um eine Bringschuld der Regierung oder um eine Holschuld des Parlamentes handelt.


Die SP-Fraktion hätte sich, vielleicht noch unter der Einwirkung des Schockes wegen der Portfolio-Diskussion im Jahre 2004, eine bessere Partizipation der Studierenden im Entscheidungsprozess innerhalb der Universität gewünscht. Sie hätte sich auch eine andere, bessere Anbindung an das Parlament vorstellen können, aber der Vertrag regelt die Finanzaufsicht und die Partizipation der Parlamente in tauglicher Art und Weise und kann durchaus so gutgeheissen werden.


Die Regierung ist nun aufgefordert, in den Universitätsrat Personen mit einer Affinität zur Universität und zur Hochschulpolitik zu wählen. Der Volksabstimmung am 11. März 2007 kann zuversichtlich entgegen gesehen werden - das Baselbieter Volk wird dem Universitätsvertrag wohl mit grossem Mehr zustimmen.


Zum Schluss noch ein kleiner Dank an Basel-Stadt: In der Presse war oft von Piccolomini zu lesen, der im Jahre 1460 die Universität Basel gegründet hat - das Baselbiet war ja damals auch dabei. Das Baselbiet ist nun einfach während 175 Jahren in den Ausstand getreten und jetzt wieder mit dabei. Immerhin hat in Basel-Stadt noch niemand gefordert, dass das Baselbiet für die 175 Jahre nachzahle. Georges Thüring, sein Nachredner, werde diesen Umstand sicherlich lobend anerkennen - er persönlich hätte diese Forderung sicherlich gestellt, wäre er Grossrat in Basel-Stadt gewesen, bemerkt Christoph Rudin abschliessend.


Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei



Fortsetzung


Georges Thüring hält vorweg fest, dass die SVP die Förderung der Uni sowie die Schaffung der erweiterten Trägerschaft voll und ganz unterstützt. Die Universität bildet einen wichtigen Standortfaktor für die ganze Region. Gerade aufgrund der positiven Grundeinstellung zur Uni und ihren wichtigen Leistungen ist man aber mit dem Verlauf des Geschäfts alles andere als glücklich. Die gemeinsame Trägerschaft stellt für die SVP ein Jahrhundertgeschäft mit enormer Tragweite dar. Aus diesem Grund hätte man sich mehr Zeit, mehr Einflussmöglichkeiten und auch mehr Sorgfalt bei der Behandlung eines solch wichtigen Geschäfts gewünscht, und zwar ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt. Insbesondere der Zeitdruck, unter welchem das Geschäft behandelt werden musste, ist für die SVP schlicht unakzeptabel. Dass Basel-Stadt das Geschäft quasi im Schnellzugstempo durchzuziehen gedachte, sei nachvollziehbar, da der Kanton letztlich auch davon profitiere. Dies aber dürfe und könne für das Baselbiet kein Massstab sein.


Grundsätzlich sollten Voraussetzungen geschaffen werden, die dem Landrat eine Mitwirkung bei Geschäften dieses Ausmasses bereits im Stadium vor Aushandlung des Staatsvertrags ermöglichen. Heute habe man lediglich die Alternativen, ja oder nein zu sagen. Effektiv ändern oder verbessern könne man nichts daran, da ansonsten das Ganze in Frage gestellt sei. In Bezug auf den Zeitdruck merkt Georges Thüring an, seit der Kantonstrennung vor 175 Jahren sei die Uni-Trägerschaft fast unverändert geblieben. Insofern wäre es wohl nicht so tragisch gewesen, allenfalls ein wenig mehr Zeit zu investieren, um schliesslich eine Lösung zu finden, die auch für den Kanton Basel-Landschaft gestimmt hätte. Die Mitwirkungsmöglichkeit der Parlamente bei der Behandlung von Staatsverträgen ist sehr unbefriedigend.


Nicht berücksichtigt wurden folgende für die SVP zentrale Forderungen und Anliegen: Trägerschaft gemäss Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), d.h. vor allem ein Einbezug der Kantone Aargau und Solothurn. Eine Neuorganisation der Trägerschaft soll im Sinne einer Uni Nordwestschweiz von Anfang an richtig und in umfassender Weise geschehen. Auch die Finanzierung soll nach dem Muster der FHNW geregelt sein, denn damit spare man Geld. Die Forderungen betreffend Wahl des Unirats durch das Parlament sowie einer Geschäftsordnung für den Unirat fanden ebenfalls kein Gehör.


Verschiedene Ungereimtheiten machen der SVP nach wie vor Sorge. Einige Beispiele: Eine detaillierte Prüfung und Bewertung der Uni erfolgt erst nach Verhandlungsabschluss. Eigentlich müsste dies andersherum sein, denn die Ergebnisse einer solchen Prüfung bilden die Basis für die Verhandlungen. Aufgrund der unterschiedlichen Beurteilungen durch die beiden Finanzkontrollen stelle sich die Frage nach der Unabhängigkeit der Basler Finanzkontrolle. Wäre es nicht gescheiter gewesen, eine dritte, völlig ungebundene Stelle mit dieser Prüfung zu beauftragen? Auch sei es fraglich, ob es sich bei dem Darlehen von 30 Mio. Franken tatsächlich um ein solches handelt, oder ob das Geld quasi für immer verschenkt sei. Die Uni profitiert in den ersten Jahren vom erhöhten Baselbieter Beitrag in keiner Weise, denn die Mittel fliessen als Mietwertabgeltung für die baselstädtischen Liegenschaften der Uni direkt in den Basler Staatshaushalt. Nach Meinung der SVP ist immer noch nicht hundertprozentig sichergestellt, dass die Bundessubventionen direkt an die Uni fliessen, ohne den Umweg via Basler Staatskasse.


Unzufrieden ist man auch damit, dass die IPK (Interkantonale Geschäftsprüfungskommission) keinen Einblick in die Berichte der Finanzkontrolle erhält. Nicht akzeptabel seien die Zinssätze von 4,5 % für die Mietwertberechnung der Liegenschaften. Baselland als erstklassiger Schuldner erhält einen Satz von 2,5 bis höchstens 2,75 %. Interessant findet Georges Thüring auch, dass bisher keine Miete erhoben worden sei. Jetzt, mit der gemeinsamen Trägerschaft, werde dies plötzlich verlangt.


Die BKSK habe in Bezug auf einige offene Fragen, die nicht nur bei der SVP vorhanden waren, einen gemeinsamen Weg mit der Bildungs- und Kulturkommission Basel-Stadt (BKK) gesucht. Jedoch habe die städtische Kommission das 9-Anträge-Paket abgeschmettert und auf dem Status quo beharrt. Dieses Verhalten habe ausserordentliche Verärgerung - nicht nur in der eigenen Fraktion - hervorgerufen und nicht gerade zur eigentlich notwendigen Vertrauensbildung beigetragen.


Den vorliegenden Vertrag hält die SVP für nicht zufriedenstellend; er werde der Tragweite des Geschäfts nicht gerecht. Es würde der Sache zweifellos dienen, wenn man nochmals mit aller Sorgfalt, ohne Zeitdruck und im Interesse einer wirklich regionalen Lösung über die Bücher ginge.


Die SVP spricht sich für Eintreten mit gleichzeitigem Antrag auf Rückweisung aus.


Eva Gutzwiller (FDP) betont vorweg, dass sich die FDP klar für Eintreten auf die Vorlage ausspricht. Die gemeinsame Trägerschaft der Uni Basel und damit verbunden eine partnerschaftliche, paritätische Mitsprache unseres Kantons ist seit langer Zeit ein Kernanliegen ihrer Partei. Man gibt nicht nur, man bekommt auch. Der Staatsvertrag ist wohl austariert. Die Verhandlungen wurden auf allen Ebenen geführt und nicht nur im so genannt bildungspolitischen Bereich; dazu gehören u.a. die Bereiche Medizin - Trennung von Lehre und Forschung -, und Immobilien sowie andere für den Kanton sehr wichtige Bereiche. Es dürfen also nicht nur isoliert Befindlichkeiten im einen oder anderen Bereich betrachtet werden. Müssten wieder neue Verhandlungen geführt werden, was sie keinesfalls hofft, so würde sich die ganze im Vorfeld für den Vertrag geleistete Arbeit quasi in nichts auflösen. Damit würde man dem Jahrhundertwerk nicht gerecht.


Die Universität, auf die man in vielen Bereichen angewiesen ist, ist für unsere Region ein absoluter Standortfaktor. Auch die prosperierende Wirtschaftstätigkeit muss in enger Verbindung mit der Universität und ihrer hoch qualifizierten Lehre und Forschung gesehen werden. Der Zeitpunkt für eine gemeinsame Trägerschaft der Uni Basel ist heute gekommen. Ein Warten bringt nichts. Die Universität muss jetzt wissen, wie sie ihre Strategie ausrichten kann. Ein jetziges, klares Bekenntnis zur gemeinsamen Trägerschaft der Universität ist von vitalem Interesse für den Kanton Basel-Landschaft, betont die Landrätin.


Auch Jacqueline Simonet (CVP) erklärt, mit diesem Vertrag werde Geschichte geschrieben. Man ist sich bewusst, dass dieses bahnbrechende Geschäft für die Gesamtwirtschaft der Nordwestschweiz ein wichtiger Faktor ist. Der jetzige Schritt ist auch ganz klar für die Jugend, für die Bevölkerung unserer Gegend und für die Zukunft notwendig. Die CVP-/EVP-Fraktion ist grundsätzlich davon überzeugt, dass eine Mitträgerschaft durch den Kanton Baselland sinnvoll, notwendig und reif ist. Man anerkennt die Beharrlichkeit, mit welcher die Regierungen die schwierigen Verhandlungen zum Staatsvertrag geführt haben und dankt den Projektverantwortlichen für die Ausarbeitung der komplexen Vorlage sowie für die Beantwortung der Fragen, was nicht immer einfach war.


Wichtig für Baselland ist die absolute Transparenz sowie die ungeschmälerte Weiterleitung der Gelder an die Universität. Das Geld geht nicht nach Basel, sondern es fliesst an die Uni. Der Zeitpunkt für die vollumfänglich gemeinsame Trägerschaft der Universität durch die beiden Kantone ist jetzt gekommen. Ihr liegen eine gemeinsame, ausgewogene Steuerung und Finanzierung zugrunde, wobei die im 2004 von beiden Regierungen entwickelten Standards zur Anwendung gekommen sind. Der Kanton Basel-Landschaft wird in allen Punkten gleichberechtigter Partner bei der Universität Basel sowie neuer Universitätskanton und die Uni Basel damit für ihre Rolle in der schweizerischen Hochschullandschaft gestärkt.


Man hat einen guten, ausgewogenen, hart ausgehandelten Vertrag vor sich. Die grössten Fragen - betreffend Finanzierung, Medizinische Fakultät, Portfoliomassnahmen, Immobilien, Darlehen - konnten geklärt werden. Klammerbemerkung zum Immobilienfonds: Die CVP/EVP hat bereits früher gefordert, dass die Mehrkosten, die bei Renovationen der unter Denkmalschutz stehenden Immobilien entstehen, vom Kanton Basel-Stadt allein zu tragen sind. Die Pensionskassenregelung soll gemäss BL-Standards erfolgen. Man hofft, dass diese Frage auch bald einer Lösung zugeführt wird. Die Universität rechnet mit der Mitträgerschaft von Baselland ab Januar. Alle Planungen sind danach ausgerichtet.


Wo gibt es noch Probleme? - Leider hat die CVP/EVP ein Vertrauensproblem mit der Regierung. Die Wirren in den letzten Monaten um den Life Sciences-Standort und andere Unsicherheiten beim Aufbau der FHNW (siehe Brief vom 27. November 2006 der Personalkommission an den Fachhochschulrat betreffend Überführung in das Lohnsystem der FHNW) geben den Eindruck, dass man beim FHNW-Vertrag zu schnell zugesagt hat. Man weiss, dass die FHNW funktioniert, bedauert aber, dass im Nachhinein so viele Unklarheiten bereinigt werden müssen. Alle diese Unsicherheiten haben ihre Schatten auf die Beratungen des Univertrags geworfen.


Beide Kantonsverfassungen sehen vor, dass sich die Regierungen bei der Vorbereitung wichtiger Staatsverträge begleitend durch die parlamentarischen Sachkommissionen beraten lassen können. Dies wurde von beiden Regierungen unklugerweise nicht gemacht. Bei einer derart sensiblen Materie sei es zu erwarten gewesen, dass Probleme auftauchen.


Die Situation ist für die beiden Kantone grundverschieden. Basel-Stadt wünscht mit Recht seit Langem, dass Baselland endlich die Verantwortung für die Universität mitträgt. Für Baselland ist es eine neue, definitive Etappe. Der Landkanton hat bereits mehrere Schritte gemacht und seine Beteiligung sukzessive erweitert. Jetzt geht es aber ums Ganze. beim FHNW-Vertrag konnten die Kommissionen eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle erwirken. Bei diesem Vertrag wurden sämtliche Änderungsvorschläge abgelehnt. Man habe nichts Unmögliches verlangt. Gewünscht wurde eine Stärkung des Einflusses des Parlaments gegenüber den Regierungen. Man wollte eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Universität. Die Art und Weise, wie die Regierungen auf die Anträge der Kommission reagierten, hätten aber auch überzeugte Anhängerinnen und Anhänger einer gemeinsamen Trägerschaft der Universität Basel frustriert. Die Landrätin bedankt sich bei Christoph Rudin für den in die BKSK eingebrachten Vorschlag (Verfahrenspostulat), wonach das Verfahren für Staatsverträge in Zukunft besser geregelt werden könnte.


Jacqueline Simonet bedauert, dass diese Stimmung aufgekommen ist. Steht man aber ganz klar und unmissverständlich zur Universität Basel, ist man davon überzeugt, dass die gemeinsame Trägerschaft etwas Gutes und Notwendiges ist, erkennt man, dass der vorgesehene Zeitplan mit Volksabstimmung eingehalten werden muss und dass die Zeit für eine Mitträgerschaft reif ist, will man das Beste für die Universität und für die Studierenden wie auch für unsere Region, so muss man trotz diesen Nebengeräuschen, trotz verpassten Möglichkeiten ja zu diesem Vertrag sagen. Schade findet sie daran, dass es nun viel eher ein Vernunftsentscheid anstatt ein Ja voller Enthusiasmus und Dankbarkeit ist. Die CVP-/EVP-Fraktion ist einstimmig für Eintreten.


Jürg Wiedemann (Grüne) bezeichnet die gemeinsame Trägerschaft als wichtiges Signal für eine starke Universität und eine gesunde Partnerschaft mit Basel-Stadt. Die Uni braucht zusätzliche finanzielle Mittel. Nur so kann sie sich weiter entwickeln und sowohl in der Forschung wie auch als Ausbildungsstätte und im Dienstleistungsbereich einen hohen Standard erreichen. Die Grüne Fraktion bedauert, dass die Trägerschaft nicht mit den Kantonen Aargau und Solothurn erweitert werden konnte. Diese mittelfristig von den Grünen angestrebte Erweiterung soll nicht - wie es die SVP sieht - eine finanzielle Entlastung von Baselland bringen, sondern durch zusätzliche finanzielle Mittel die Universität stärken. Eine starke Universität ist für den Wirtschaftsstandort Nordwestschweiz wie auch für den Kanton Baselland von entscheidender Bedeutung und bringt einen beachtlichen volkswirtschaftlichen Nutzen. Baselland und Basel-Stadt sind gleich berechtigt. Fast die Hälfte der Studierenden kommen aus dem Baselbiet, neu ist der Kanton Baselland ein Universitätskanton.


Der Universitätsvertrag hat neben den entscheidenden und wesentlichen Vorteilen auch einige Nachteile. Die Grünen kritisieren, dass der heutige, undemokratische Steuerungsprozess, der in der Vergangenheit schon zu heftigen Auseinandersetzungen geführt habe, mit dem neuen Universitätsvertrag nicht behoben wird. Es ist unbefriedigend, wenn die Ausrichtung der Universität nahezu ausschliesslich durch einen neunköpfigen Universitätsrat bestimmt wird.


Mit § 13 betreffend Zulassungsbeschränkungen erhält der Universitätsrat eine Kompetenzerweiterung. Daran ändert auch nichts, dass die Regierungen der beiden Kantone allfällige Zulassungsbeschränkungen absegnen müssen. Zulassungsbeschränkungen gehören zum Leistungsbereich und damit in den Leistungsauftrag (LA). Gemäss § 19 genehmigen die Parlamente der Trägerkantone den Leistungsauftrag. Die Grüne Fraktion ist der Ansicht, die Parlamente sollten den LA nicht nur genehmigen sondern auch direkt Einfluss nehmen können, d.h. es müssten allenfalls Änderungs- bzw. Differenzbereinigungsverfahren zwischen den Parlamenten der Trägerkantone eingeführt werden. Wichtigster Punkt für die Grünen: der Universitätsrat sollte nicht das oberste Entscheidungsorgan sein, sondern das oberste Exekutivorgan. Oberstes Entscheidungsorgan müsste die Regenz sein; nur so könnte die Uni stärker demokratisiert werden.


Die Grüne Fraktion ist dezidiert der Auffassung, dass Bildung keine Ware ist, und dass der schleichende Privatisierungsprozess nicht fortgeführt werden sollte. Hochschulbildung soll in erster Linie nicht der Privatwirtschaft sondern dem öffentlichen Interesse dienen und deshalb auch von einer breiten Öffentlichkeit auf finanzieller wie auf strategischer Ebene mitgetragen werden. Trotz der angeführten Mängel stimmt die Grüne Fraktion dem Staatsvertrag einstimmig zu, weil er der Universität, wenn nicht in Bezug auf Demokratisierung, so doch finanziell einen wesentlichen Vorteil bringt und eine klare Stärkung der Uni bedeutet. Die Grünen sind für Eintreten und Zustimmung zum Staatsvertrag.


Rudolf Keller (SD) meint, normalerweise würde man eine Vorlage, bei der derartige Voten mit so vielen Fragezeichen kommen, in Bausch und Bogen verwerfen oder zumindest mit dem Auftrag zur Neuaushandlung zurückweisen. Er hält es für unglaublich, wieviele Fragezeichen von verschiedenen Fraktionen vorgebracht wurden, worunter dann aber letztlich ein Schlussstrich gezogen werde mit der Feststellung: Wir machen es trotzdem.


Die Schweizer Demokraten sind durchaus für eine dynamische Entwicklung der Uni. Aber die Vorzeichen, mit welchen die Vorlage daher komme, seien mit einem Fragezeichen zu versehen. Es geht um viel Geld; und in solchen Fragen soll immer eine gemeinsame Diskussion sowie ein gemeinsamer Beschluss möglich sein. Letztlich stehe das Projekt unter dem grossen, mächtigen Wort "gemeinsam". Nun habe man aber vernommen, dass es der Baselbieter Seite nicht einmal möglich gewesen ist, zu dem so genannt partnerschaftlichen Geschäft eigene Anträge einzubringen. Auf Baselbieter Seite standen ursprünglich 21 Anträge an; es war aber nicht mehr möglich, dies einzubringen, da sie bei der Partnerkommission auf Ablehnung stiessen. Was haben wir denn da für Politikerinnen und Politiker? fragt sich Rudolf Keller und vermisst das Rückgrat der verantwortlichen Baselbieter Politisierenden. Man sehe eher 'Buggeli' vor lauter unterwürfigen Bücklingen, die gemacht worden seien [Unruhe]. Was ist denn hier noch partnerschaftlich, wenn man einfach vor den Fait accompli gestellt wird? kritisiert er.


Als Zahlmeister sei man grade noch gut genug. Praktisch 400 Mio. Franken werden einfach so mit einem Federstrich genehmigt. Grundsätzlich haben auch die Schweizer Demokraten nichts dagegen, dass sich der Kanton Baselland an der Uni beteiligt. Aber das Wie und Wieviel müsse doch wohl noch hinterfragt und eingehend diskutiert werden dürfen. Dazu müsse man in einem partnerschaftlichen Gespräch auch Anträge stellen dürfen, "gopfridstutz"...Wo sind wir denn eigentlich? poltert er.


Zudem ist man der Ansicht, etwas weniger an Franken hätte es auch getan, und wenigstens eine gewisse zusätzliche Mitbeteiligung in begrenztem Rahmen der Kantone Solothurn und Aargau wären angebracht. Seinerzeit habe alt Regierungsrat Peter Schmid erklärt, dass viele aus dem grenznahen deutschen Raum an der Universität Basel studieren und gleichzeitig bestätigt, dass Deutschland keinerlei Beiträge leistet. Man ist der Auffassung, auch der grenznahe deutsche Raum müsste beigezogen werden, wenn es um Zahlungen geht. Aber ein solch unmögliches Ansinnen dürfe ja offenbar nicht einmal diskutiert werden. Der Name der Uni sage auch alles und passe zur heutigen Diskussion.


Im offiziellen Namen «Universität beider Basel» komme der Name Basel vor, Baselland nicht. Wenigstens könne das Volk noch darüber befinden...


Dem Sprecher der SP, welcher sagte, das Baselbiet sei in den letzten Jahren der Trennung mehr oder weniger ausgestiegen, muss entgegen gehalten werden, dass der Kanton bereits in den letzten Jahren viele Millionen Franken in die Universität investiert hat. Als es letztmals vor wenigen Jahren im Rat um die neuen, erhöhten Unibeiträge ging, sagten verschiedenste Fraktionssprecher, damit sei der Plafond erreicht. Nun werde einem 'schlecht durchgezogenen' Geschäft mit noch viel höheren Beiträgen einfach so zugestimmt. Damit sehe man, dass frühere Fraktionsvoten nicht das Papier wert seien, worauf sie fest gehalten sind.


Man verlangt auch volle Einsicht in die Finanzen, welche nach SD-Interpretation insbesondere im Bereich der bereits thematisierten Zinsfrage nicht gewährleistet ist. Bei der Fachhochschuldiskussion habe sich die Regierung nicht gerade eben stark gezeigt. Dieser Eindruck werde in der Unidebatte im Grunde leider bestätigt. Die Schweizer Demokraten beantragen Rückweisung des Geschäfts und partnerschaftliche Neuaushandlung.


Isaac Reber (Grüne) stellt vorweg fest, die Aussagen seines Vorredners dürften so nicht im Raum stehen gelassen werden, wenn auch die aus verschiedenen Voten hervorgehende zum Teil berechtigte Kritik ernst genommen werden muss. Bei all den kritisierten Punkten sollte man aber nicht vergessen, dass es hier um das wichtigste Geschäft dieser Legislatur überhaupt geht. Denn die gemeinsameTrägerschaft ist entscheidend für die Zukunft der Uni Basel und damit gleichzeitig für die Zukunft unseres Forschungs- und Bildungsstandortes, welcher letztlich die Zukunft unserer Region als Wirtschaftsstandort bestimmt.


Warum geht es um den Wirtschaftsstandort und daher entsprechend um unsere Existenzgrundlage? Die Region Basel weist seit über zehn Jahren schweizweit die höchsten Wirtschaftswachstumsraten auf. Diese Position ist bekanntermassen wenigen Branchen zu verdanken, die für die wirtschaftliche Bedeutung unserer Region von grundlegender Wichtigkeit sind. All diese Branchen, denen wir unseren Wohlstand verdanken, sind aber darauf angewiesen, dass wir ein Bildungs- und Forschungsstandort sind, der exzellente Resultate liefert. Will man diese Position halten oder gar neue, zukunftsweisende Branchen und Technologien hier ansiedeln, so ist man auf erstklassige Bildungsangebote angewiesen, die aber nur möglich sind, wenn eine starke Trägerschaft dahinter steht. Daran führt kein Weg vorbei. Basel-Stadt allein kann dies auf Dauer nicht leisten. Auch mit einer bikantonalenTrägerschaft ist es noch nicht getan. Es gibt also keinen Grund, sich zurückzulehnen, wenn die gemeinsame Trägerschaft einmal erreicht ist. Als Nächstes wird man eine stärkere Beteiligung des Bundes nicht nur fordern sondern auch durchsetzen müssen.


Die Domizilierung des ETH-Instituts für Systembiologie in Basel ist nur ein kleiner, aber wichtiger und richtiger Schritt auf diesem Weg, und die Trägerschaft muss - ebenso wie hier in der Region - systematisch ausgebaut werden in Richtung ETH Zürich, in Richtung Bund. Das Engagement des Kantons Aargau im Bereich Nanotechnologie ist dabei ein kleiner, aber ganz entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Nun gelte es, mit dem guten Beispiel voranzugehen, anstatt mit dem Finger auf andere zu zeigen. Die Forderung nach einer erweiterten Trägerschaft muss aber weiter gestellt werden.


Als ehemaliger Baselbieter Absolvent der Uni Basel freut sich Isaac Reber besonders über den heutigen grossen Tag und ist sehr stolz darüber, dass nun mit der bikantonalen Trägerschaft ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung getan werden kann. Trotz all der geäusserten Bedenken gelte es nun, Flagge zu zeigen und der gemeinsamen Trägerschaft unserer Universität im Interesse des Kantons, der Region und der Wirtschaft, vor allem aber im Interesse der Auszubildenden zuzustimmen.


Hans-Jürgen Ringgenberg vedeutlicht, dass die SVP bereits in der Finanzkommission ihr grundsätzliches Einverständnis mit einer Mitträgerschaft der Uni Basel durch den Kanton Baselland zum Ausdruck gebracht hat. Man wünscht sich eine starke und gut positionierte Uni, die eine Spitzenposition einnimmt und einen guten Bildungs- und Forschungsstandort in unserer Region darstellt. Die Frage bleibt: zu welchem Preis und unter welchen Bedingungen? Nun habe man den Eindruck gewonnen, dass dies einigen so ziemlich egal sei, Hauptsache, die gemeinsame Trägerschaft kommt zustande. Die SVP ist anderer Ansicht und steht daher dem Staatsvertrag in einigen wesentlichen Punkten sehr skeptisch gegenüber. Auch sollte man zumindest aus Erfahrung klug werden - er erinnert an den bereits erwähnten Vertrag über die FHNW - und hält es für seine Pflicht als Landrat, auf Schwachpunkte hinzuweisen.


Eine offene Frage besteht in Bezug auf die Pensionskassenproblematik. Wieder gibt es eine Übergangslösung - und solche bergen immer eine gewisse Unsicherheit in Bezug auf die definitiven Kosten in sich. Man verlangt klar, dass die definitive Regelung keine Mehrkosten für den Kanton BL nach sich ziehen. Bezüglich Kompetenzen der IPK ist man nach wie vor der Auffassung, dass diese nebst der generellen Oberaufsicht auch die Finanzaufsicht einschliessen müssen. Dass der Finanzierungsmodus in wichtigen Punkten nicht den Vorstellungen der Fraktion entspricht, wurde bereits in der Vernehmlassung zum Ausdruck gebracht. Zu hinterfragen sei zumindest, dass die bestehenden Unterschiede in der Finanzkraft von Basel-Stadt und Baselland im Staatsvertrag nicht berück-sichtigt werden und die Trägerschaft im Verhältnis 1 : 1 erfolgen soll. Wenn dann auch noch der Standortvorteil mit lediglich 10 % - und das erst noch nur auf 10 Jahre, anschliessend Reduktion auf 5 % - fest gelegt wird, ist nach Meinung der SVP der Kanton Basel-Stadt über Gebühr begünstigt. Nach wie vor ist man der Ansicht, der Standortvorteil sollte mit einem Satz von 20 % festgelegt oder zumindest höher als 10 % und gleichbleibend sein.


Ein weiterer nicht zufriedenstellend geregelter Punkt ist die - ausserhalb des Immobilienfonds stattfindende - Finanzierung von Neubauten. Vorgesehen ist, dass solche Neubauten, unabhängig vom Standort, je zur Hälfte finanziert werden sollen. Nach Ansicht der SVP sollte folgende klare, saubere Regelung gelten: Der jeweilige Standortkanton erstellt und finanziert solche Neubauten selbst und vermietet sie anschliessend an die Uni. Auch seien die gemäss SUK-Richtlinien errechneten Miet- und Raumkosten sehr hoch und begünstigten den Kanton Basel-Stadt in hohem Mass. So gelangte die Finanzkontrolle Baselland zu der Feststellung: «Die Berechnung nach dem SUK-Modell basiert auf Neuwerten, d.h. nach den zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Baselland ausgehandelten Mieten gemäss SUK-Kostenrechnungssätzen wird eine Bruttorendite von über 7 % erzielt, was im heutigen Umfeld des Immobilienmarktes für Geschäftsliegenschaften ausserhalb der Skala liegt.» Eine tiefere Fixierung der Mieten wäre möglich und auch angebracht gewesen. Diesbezüglich habe man laut Aussage von Marc Joset die Auseinandersetzung vermeiden wollen; eine solche wäre aber nach Ansicht der SVP nötig gewesen. Wie auch immer, der grösste Teil der zusätzlich vom Kanton Baselland für die Uni aufgewendeten Mittel fliesst vor allem in Form von Mietzinszahlungen in die Staatskasse BS. Für die eigentlichen Portfoliomassnahmen, also für den Lehrbetrieb, sind es zumindest am Anfang nur Fr. 4 Mio., und diese bringen laut Aussage des Uniratspräsidenten Ueli Vischer kaum zusätzlichen Gestaltungsraum.


In jedem Fall müsse man sich bewusst sein, dass die Mitträgerschaft nicht unbedeutende, höhere laufende Kosten für unseren Kanton ergeben wird. Auch grosse Investitionskosten sind zu erwarten, nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Studierendenzahlen. Zudem sind die bestehenden Gebäulichkeiten zu einem grossen Teil veraltet; ein grosser Renovationsbedarf steht an, insbesondere im energetischen Bereich. Die heutige Infrastruktur ist alles andere als ideal. Niemand soll dann, wenn die entsprechenden Vorlagen kommen sagen, er habe dies nicht gewusst. Dass Basel-Stadt fast kommentarlos zugestimmt hat, ist nicht weiter verwunderlich. Der Staatsvertrag kommt den finanziellen Interessen von Basel-Stadt sehr entgegen, was im Übrigen auch der gestrigen Tagespresse zu entnehmen war. Solchen Geschäften würde er im umgekehrten Fall auch kommentarlos zustimmen, nur habe es bisher noch kein solches gegeben.


Die Handhabung und Überwachung des Staatsvertrags wird sowohl die Verwaltung wie auch die zuständige Direktion fordern, ist Hans-Jürgen Ringgenberg überzeugt. Einen weiteren, nicht ganz klar geregelten Punkt stellen die wertvermehrenden Investitionen dar, welche bei einer Veräusserung - hoffentlich - zeitproportional entschädigt werden sollen. Dies werde in der Praxis rauchende Köpfe verursachen und personelle Ressourcen absorbieren.


Abschliessend wiederholt Hans-Jürgen Ringgenberg, dass man nicht grundsätzlich gegen die Mitträgerschaft ist. Man wäre für die Mitträgerschaft, allerdings nicht unter allen Umständen und nicht zu jedem Preis.


Die SVP tritt auf die Vorlage ein, weist aber den Staatsvertrag aus den dargelegten Gründen zur Überarbeitung zurück.


Dieter Schenk (FDP) will Ruedi Kellers Votum, welches von einem falschen Verständnis für Staatsverträge zeugt, so nicht im Raum stehen lassen. Verhandlungen bei Staatsverträgen kann nur die Regierung führen. Er selbst hatte einigen Einblick in diese Verhandlungen und weiss, dass diese hart geführt wurden. Es wurde gekämpft, und jeder musste Haare lassen. Der Kanton Baselland verhandelte auf Basis der damals vom Parlament zur Kenntnis genommenen Standards. Als der Durchbruch mit dem Staatsvertrag gelungen war, wurde an einer hochkarätig dotierten Medienorientierung berichtet. Zur Orientierung eingeladen waren auch der Präsident der Bildungskommission, die Präsidentin der VGK und der GPK-Präsident. Damals hätte die Möglichkeit bestanden, eine begleitende Kommission zu fordern. Vielleicht sei es sinnvoll, jetzt noch einen entsprechenden Vorstoss einzureichen, seines Erachtens aber ist das Verfahren klar in der Verfassung geregelt. Im Abschnitt Parlamente ist klar fest gehalten, dass der Landrat eine Begleitkommission für Staatsvertragsverhandlungen einsetzen kann. Es wäre eigentlich die Aufgabe des Parlaments gewesen zu handeln.


Wohl wäre es ideal gewesen, hätte man eine solche Begleitkommission eingesetzt. Es hätten manche Dinge im Vorfeld diskutiert werden können. Ob aber das Resultat wesentlich anders gewesen wäre, bleibt offen. Denn auch in diesem Falle hätte eine paritätische Austarierung erfolgen müssen. Er ist der Ansicht, dass nun einige Dinge auf den Tisch gelegt werden konnten, mit denen man nicht absolut zufrieden sei, nun sollte man aber Grösse zeigen und zum Vertrag ja sagen. Ein Türchen stehe immer noch offen: Die gemeinsame GPK kann jederzeit Änderungsanträge zum Vertrag stellen.


Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) freut sich, dass der Kanton Baselland rechtzeitig zum Kantonsjubiläum die historische Chance hat, nach 175 Jahren Abseitsstehen wieder Universitätskanton zu werden. Ebenso erfreulich sei, dass die klare Mehrheit des Landrats signalisiert hat, diese Chance zu nützen.


Nach Beratung des Geschäfts in den Kommissionen und Überantwortung an den Landrat beschränkt sich der Bildungsdirektor im Folgenden darauf, vier positive Argumente hervorzustreichen und anschliessend zu einzelnen kritischen Einwänden kurz Stellung zu beziehen.


Mit diesen vier positiven Argumenten soll nochmals unterstrichen sein, dass unser Engagement für die gemeinsame Universität nicht Berghilfe an Basel-Stadt ist, sondern eine Investition in den Kanton Basel-Landschaft darstellt.


Einige Klarstellungen:


Intensiv diskutiert wurde die Frage nach der Regelung der parlamentarischen Oberaufsicht. Diesbezüglich erinnert der Bildungsdirektor gerne an die Landratssitzung vom 16. November 2006, an welcher mit 70 Ja ohne Gegenstimme mit 3 Enthaltungen eine Neuregelung der parlamentarischen Oberaufsicht für das UKBB beschlossen wurde; es handelt sich um wörtlich dieselbe Regelung, die auch im Universitätsvertrag steht. Die Regelung schien überzeugt zu haben. Der damaligen, im Landratsprotokoll festgehaltenen, positiven Würdigung der Formulierung durch den Fraktionssprecher der FDP hat Urs Wüthrich nichts beizufügen: «Stets soll gut bedacht werden, dass die Oberaufsicht bei partnerschaftlichen Geschäften sauber geregelt wird und die Aufgabe richtig erfüllt und Verantwortung übernommen werden kann.»


Die Finanzkontrollen wurden je nach Standpunkt als Kronzeugen für die eine oder andere Position angeführt. Die Tatsache, dass die Analysen der beiden Parteigutachten um über 25 Mio. auseinander liegen, ist für den Regierungspräsidenten grundsätzlich sehr tröstlich. Es zeige nämlich, dass die Politik unverändert notwendig ist, um etwas zustande zu bringen und Entscheidungen nicht an die Technokraten delegiert werden können. Im Übrigen wurden speziell in Zusammenhang mit der Immobilienfrage aufwändige externe Gutachten in Auftrag gegeben, welche bestätigten, dass man mit den Immobilienkosten durchaus im Marktbereich liegt und keine überhöhten Mietzinse bezahlt werden.


Auf Rudolf Kellers Frage «Wo sind wir denn eigentlich?» habe Dieter Schenk in seiner Erwiderung bereits die wichtigsten Aussagen gemacht. Urs Wüthrich stellt ergänzend dazu fest, man befinde sich auf dem Boden der Verfassung, welche dem Parlament das Recht gibt, Begleitkommissionen einzusetzen. Im Weiteren stehe man auf der Grundlage der Geschäftsordnung des Landrats, die die Rolle des Parlaments bei Staatsverträgen klar regelt und bemerkt dazu, er selbst fühle sich als Demokrat eigentlich ganz wohl dabei, wenn er auf Boden von Verfassung und Gesetz steht. Wichtig festzustellen sei auch, dass die Verhandlungen, welche sehr intensiv geführt wurden, nicht mit den parlamentarischen Beratungen angefangen haben, sondern davor stattfanden. Diesbezüglich sei auf die Ausführungen von Dieter Schenk verwiesen.


Der Grundsatzkritik, es dürfte eigentlich gar keine Miete bezahlt werden, hält Regierungsrat Urs Wüthrich Kurzsichtigkeit entgegen. Denn spätestens im Zeitpunkt, in dem der Kanton Basel-Landschaft Vermieter für die Hochschule für Pädagogik, für die Hochschule für Soziale Arbeit und Architektur wie auch für eine Hochschule für Life Sciences wird, werde man von diesem Argument wieder eingeholt.


Die Mitwirkung wurde mit dem Staatsvertrag gestärkt. Neu sind der Anspruch auf Mitwirkung und die festen Gremien auf Stufe Staatsvertrag verankert.


Zur Frage der Finanzierung von Studierenden aus dem Ausland bemerkt Urs Wüthrich, dem ehemaligen Nationalrat Rudolf Keller sei wohl bekannt, dass diese nicht auf bikantonaler Ebene geregelt werden könne. Es handelt sich um eine Bundesaufgabe, die zwar traktandiert ist, aber nicht sehr schnell voran kommt.


Schliesslich ist zum Namen zu bemerken, dass Baselbieter, die sich mit dem Namen "beider Basel" nicht angesprochen fühlen, selbst schuld sind. Die Universität heisst nicht Universität des Kantons Basel-Stadt.


Jacqueline Simonet verweist der Bildungsdirektor auf die Immobilienvereinbarung, § 15, welche klar festhält, dass Mehrkosten bei schutzwürdigen Bauten durch den Standortkanton finanziert werden.


Abschliessend hält der Regierungspräsident fest, dass das Projekt gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel nicht eine Solokür der Bildungsdirektion darstellt. Die Finanzdirektion sorgte dafür, dass die Verhandlungen im Rahmen der Standards durchgeführt wurden, die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion hatte die Verantwortung für den anspruchsvollen Bereich Medizinische Fakultät. Im Immobilienbereich war man auf die Kompetenz der Baudirektion angewiesen. Praktisch alle Fraktionen haben somit ein Regierungsmitglied zur Auswahl, dem sie hoffentlich ihr Vertrauen aussprechen und somit dem Vertrag zustimmen können. Der Regierungspräsident bedankt sich auch für diese Unterstützung bestens.


Die Landratspräsidentin stellt fest, dass Eintreten unbestritten ist. Von den zwei Rückweisungsanträgen wird derjenige von Rudolf Keller zugunsten desjenigen der SVP zurückgezogen.


Der Rückweisungsantrag der SVP lautet:


«Rückweisung mit dem Auftrag für Neuverhandlungen des Staatsvertrages in den Punkten Mitträgerschaft der Kantone Aargau und Solothurn analog FHNW-Modell, Bezahlung von Neubauten durch den Standortkanton analog FHNW-Modell, Festlegung des Zinssatzes für die Mietwertberechnung zu einem Zinssatz für erstklassige Schuldner, Stärkung der Mitsprache des Parlamentes gegenüber den Regierungen.»


Abstimmung über Rückweisungsantrag


://: Der Landrat lehnt die Rückweisung mit 23 Ja- : 61 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung ab.


Elisabeth Schneider -Schneiter bittet das Landratskollegium, die von der Redaktionskommission bereinigte Fassung der Bildungsgesetzänderung im Anhang zu den Kommissionsberichten zur Hand zu nehmen.



1. Lesung Bildungsgesetz

Titel und Ingress keine Wortbegehren


I.


§ 53 Absatz 1 Buchstabe c keine Wortbegehren


II.


Elisabeth Schneider -Schneiter beantragt, das Datum des Uni-Vertrags « 27. Juni 2006 » einzusetzen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.


://: Damit ist die erste Lesung beendet. Die zweite Lesung findet in zwei Wochen statt.


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



Fortsetzung

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