Protokoll der Landratssitzung vom 14. Dezember 2006
Protokoll der Landratssitzung vom 14. Dezember 2006 |
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2006-175
vom 22. Juni 2006
Interpellation
von Regula Meschberger, SP: Zunahme von Mobilfunkantennen im Kanton Baselland
-
Schriftliche Antwort des Regierungsrates
vom
15. August 2006
- Beschluss des Landrats am 14. Dezember 2006: < erledigt >
Nr. 2198
Die Landratspräsidentin fragt die Interpellantin, ob sie mit der schriftlichen Antwort des Regierungsrates vom 15. August 2006 zufrieden sei, eine kurze Erklärung abgeben wolle oder die Diskussion verlange.
Sie beantrage die Diskussion, antwortet die Interpellantin, Regula Meschberger (SP).
Dagegen erhebt sich im Ratsplenum kein Widerspruch.
://: Die Diskussion ist stillschweigend genehmigt.
Interpellantin Regula Meschberger (SP) erklärt, die Antwort des Regierungsrates befriedige sie natürlich nicht ganz. Es ist ihr klar, dass der Bund die Mobilfunkbetreiber verpflichtet, selbst nach geeigneten Standorten zu suchen. Es ist aber auch einfach für den Kanton, sich hinter dem Bund zu verstecken, obwohl allen klar ist, dass es so nicht weitergehen kann. Regula Meschberger erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Landrat eine von ihr verfasste Motion überwiesen hat, welche die Planungspflicht des Kantons verlangt. Andere Kantone überlegen sich, wie sie vorgehen können, um den Wildwuchs bei den Mobilfunkanlagen zu verhindern - dazu gehören Moratorien, Planungsregelungen, etc. Wenn der Bund nichts unternimmt, muss eben der Kanton aktiv werden.
In der Antwort des Regierungsrates wird auf das Konsensualverfahren hingewiesen, das im kommenden Richtplan vorgeschlagen wird - das ist reine Augenwischerei und wird nur einen grossen Aufwand für die Gemeinden zur Folge haben. Solange die gesetzlichen Grundlagen nicht geschaffen werden, haben die Gemeinden wenig bis gar keine Möglichkeiten, Mobilfunkanlagen zu verhindern.
Die Grundversorgung in der Nordwestschweiz ist zudem mit den bereits vorhandenen Anlagen gewährleistet. Im Moment ist Tele2 daran, ein vollkommen neues Netz aufzubauen, parallel zum bereits bestehenden Netz. Das kann es doch nicht sein!
Wenn wir die Bevölkerung und deren Bedenken endlich ernst nehmen, dann muss auch der Kanton Verantwortung übernehmen in einem Bereich, den wir gegenwärtig völlig der Privatwirtschaft überlassen, der uns aber alle betrifft.
Bekanntlich hat das Bundesgericht am 9. September 2006 entschieden, dass das Kontrollsystem für Mobilfunkantennen Überschreitungen der Grenzwerte nicht verhindern, sondern lediglich rapportieren muss. Das hat zur Folge, dass sogar Mobilfunkanlagen in sensiblen Zonen die Grenzwerte während Tagen überschreiten dürfen. Für die Kontrolle sind zudem nicht offizielle Stellen zuständig, sondern es werden Qualitätssicherungsfirmen beigezogen, die von den Mobilfunkbetreibern beauftragt und bezahlt werden. Das heisst, dass die Mobilfunkbetreiber sich selbst kontrollieren. Das darf nicht sein, und es ist dringend nötig, dass Bund und Kantone gesetzliche Grundlagen für die Planungspflicht schaffen.
Paul Jordi (SVP) erklärt, es gehe ihm nicht um die Interpellation an sich, sondern um einen gewaltigen inhaltlichen Fehler. Die Aussage Regula Meschbergers, dass die Mobilfunkantennen während 24 Stunden ununterbrochen senden, ist falsch. Schon seit langem sind die Antennen getaktet, d.h. sie sind auf stand by . Empfängt die Antenne den Impuls eines Handys, wird sie eingeschaltet. Ist das Telefonat beendet, wird die Antenne deaktiviert, was nicht wegen der Strahlung geschieht, sondern um Strom zu sparen.
Christoph Frommherz (Grüne) stellt fest, dass das Antennennetz für die Gemeinde Münchenstein schon ziemlich dicht sei - die Sorgen seien sicherlich begründet. In anderen Gemeinden ist die Situation wohl ähnlich.
Der Regierungsrat wirft der Interpellantin in seiner Antwort vor, dass sie das Gesundheitsrisiko von Mobilfunkantennen als Fait accompli darstelle. Umgekehrt ist wissenschaftlich nicht bewiesen, dass die Antennenstrahlen keine gesundheitlichen Schäden beinhalten - trotzdem wird munter drauf los eine Antenne nach der anderen gebaut. Das heisst, der Regierungsrat folgt dem umgekehrten Fait accompli, was nicht akzeptabel ist.
Jürg Wiedemann (Grüne) antwortet Paul Jordi, er habe nur rein theoretisch Recht. Damit eine Antennenanlage sendet, genügt ein einziger Anruf - es können aber etwa 80 bis 100 Anrufe gleichzeitig stattfinden, was bedeutet, dass praktisch immer ein Anruf getätigt wird und die Anlage somit eingeschaltet ist.
://: Damit ist die Interpellation 2006/175 von Regula Meschberger erledigt.
Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei
Fortsetzung