Protokoll der Landratssitzung vom 14. Dezember 2006

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2006-140 vom 18. Mai 2006
Interpellation von Bea Fünfschilling, FDP: BUD-Stelle Projektleitung / Koordination Sekundarbauten
- Beschluss des Landrats am 14. Dezember 2006: < beantwortet >



Nr. 2196

Im Stellefant vom 1. April 2006 schrieb die Bau- und Umweltschutzdirektion eine 80 -100% Stelle für ein/e Projektleiter/in / Koordinator/in / für die "notwendigen komplexen Vorbereitungs- und Betreuungsarbeiten" bezüglich Sekundarschulbauten aus.


Zu den Fragen in diesem Zusammenhang nimmt Regierungsrätin Elsbeth Schneider -Kenel (CVP) wie folgt Stellung:


a) Handelt es sich dabei um die Besetzung einer bereits bestehenden oder um eine neu geschaffene Stelle?


Ja, es handelt sich um eine neue Stelle, welche bis zum Jahr 2008 befristet ist. Der Regierungsrat hat mit dem RRB vom 6. September 2005 den Projektauftrag für die Vorbereitungsarbeiten zur definitiven Übernahme der Sekundarschulbauten erteilt. Mit dem Auftrag sind auch finanzielle Ressourcen für die Vorbereitungsarbeiten freigegeben worden, u.a. für die Schaffung einer befristeten Stelle im Hochbauamt. Die Aufgabe des Koordinators beschränkt sich auf rein baufachtechnische Belange. Zum Pflichtenheft des Koordinators gehören u.a. die Bereitstellung und Aufbereitung von Gebäudedokumentationen, die Nachführung der Unterhalts- und Investitionsplanung, die Ausarbeitung von Bewirtschaftungs- und Abgeltungsmodellen, das Verfassen und Aushandeln aller notwendigen Vertragswerke (Baurecht, Leistungsvereinbarungen und Einmietungen) sowie die Betreuung der Standortgemeinden in bautechnischen Fragen.


b) Ist die Stelle im jetzigen Zeitpunkt (18.5.06) schon besetzt, wenn ja, mit wie vielen Stellenprozenten?


Die Stelle ist seit 1. Oktober 2006 besetzt.


c) Beinhaltet das Pflichtenheft auch Planung und Koordination der Schulzusammenführung der Sekundar-Niveaus A, E und P?


Nein, wie unter a) bereits erwähnt, beschränken sich die Aufgaben des Koordinators auf rein bautechnische Belange. Die Umsetzung des Bildungsgesetzes, u.a. die Zusammenführung der Schulniveaus, liegt selbstverständlich im operativen Verantwortungsbereich der BKSD.


d) Falls Frage c) mit Ja zu beantworten ist:
- In welchem Verhältnis steht die BUD-Stelle zu der entsprechenden BKSD-Stelle?
- Weshalb war eine Stellenaufstockung in diesem Bereich nötig?


Diese Frage ist mit den Ausführungen unter c) bereits beantwortet.


e) Welchen Auftrag hat die Regierung bezüglich Planung der Schulzusammenführung im Hinblick auf die im Bildungsartikel und von HarmoS geforderten eventuellen Änderungen der Schulstrukturen erteilt?


Im Projektauftrag der Regierung zur Vorbereitung der Übernahme ist kein Auftrag zum Thema HarmoS enthalten. Die Basis für alle fünf definierten Teilprojekte im Projekt "Übernahme" bildet der Status quo mit dem 5/4-Schulstrukturmodell. Die Fragestellung zu HarmoS wird zur Zeit innerhalb der BKSD bearbeitet; Entscheide sind noch nicht gefällt worden.


Die Landratspräsidentin fragt die Interpellantin, ob sie mit der Antwort zufrieden sei, eine kurze Erklärung abgeben wolle oder die Diskussion verlange.


Interpellantin Bea Fünfschilling (FDP) wünscht die Diskussion.


Dagegen erhebt sich aus dem Ratsplenum kein Widerspruch.


://: Die Diskussion ist stillschweigend genehmigt.


Interpellantin Bea Fünfschilling (FDP) dankt Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel für ihre Antwort.


In der Zwischenzeit ist ein Bericht der Firma Planconsult veröffentlicht worden, den die Regierung in einer Medienmitteilung zwar vorgestellt, zu dem sie aber noch nicht Stellung genommen hat.


Es nimmt sie nun wunder, in welchem Zusammenhang der Bericht mit dieser Stelle steht und wie es damit weitergeht, sind doch ziemlich dynamitgeladene Vorschläge im Bericht enthalten, die jetzt, solange die Regierung nicht entschieden hat, noch nicht zu einer Explosion führen müssen. In gewissen Gemeinden sind aber ziemlich viele Fragen offen und entsprechend gross ist das Inte-resse.


Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) erklärt, in Absprache mit der Baudirektorin zu dieser Frage Stellung zu nehmen: Der Regierungsrat bzw. die drei involvierten Direktionen - die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bildungsdirektion - haben sich diese Woche auf der Ebene Direktionsvorsteher getroffen und ein Grobgerüst für die Weiterbearbeitung skizziert und die Aufträge an die zuständigen Fachleute in diesen Direktionen formuliert. An der nächsten Sitzung im Januar wird es darum gehen, die Umsetzung und die Konkretisierung der Planungsvorgaben weiter zu bearbeiten, was dann die Grundlage für die weitere Kommunikation sein wird. Wichtig ist, dass es sich um ein Projekt handelt, das im Moment von drei Direktionen weiterbearbeitet wird. Bei einer Medienorientierung hat die Regierung klargestellt, dass die Diskussion nicht bei den Mauern stehen geblieben ist, sondern diese weiter gefasst wird und die Schulorganisation als Aspekt einbezieht.


Bea Fünfschilling (FDP) dankt Regierungspräsident Urs Wüthrich für seine Ausführungen. Momentan sollen offenbar die Arbeitsgruppen, welche sich in gewissen Gemeinden seit langem mit der Schulzusammenlegung befassen, ihre Tätigkeit fortsetzen. Im Bericht der Planconsult sind nun allerdings andere Prämissen festgelegt, als sie bisher Gültigkeit hatten. So sind die Arbeitsgruppen lange von der Prämisse ausgegangen, dass es in jedem Schulkreis höchstens 26 Sekundarschulklassen hat - jetzt aber wird "30 plus" als Ziel genannt. Wie soll man sich hier verhalten?


Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) antwortet, bis die Fragen geklärt und die Planungsentscheide für konkrete Standorte getroffen seien, werde nicht gebaut - es werde also kein Leerraum zementiert und produziert.


Was die ideale Grösse einer Schulanlage angeht, so gehen die Meinungen darüber auseinander. Es gibt zum einen das Argument zu Gunsten einer familiären Kleinschule mit all ihren Vor- und Nachteilen, zum anderen gibt es das Argument zugunsten eines vollständigen Bildungsangebots, das auch eine bestimmte Grösse der Schule voraussetzt. Obergrenzen oder quantitative Gesamtklassengrenzen als Vorgaben sind Regierungspräsident Wüthrich nicht bekannt; vielmehr arbeitet seine Direktion mit der Vorgabe, dass jeder Schulstandort pro Niveau und Stufe mindestens zwei Kurse muss führen können.


Keine weiteren Wortbegehren.


://: Damit ist die Interpellation 2006/140 von Bea Fünfschilling beantwortet.


Für das Protokoll:
Barbara Imwinkelried, Landeskanzlei



Fortsetzung

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