Protokoll der Landratssitzung vom 1. Februar 2007

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2006-272 vom 2. November 2006
Postulat von Madeleine Göschke, Grüne: Bettenmangel in Baselbieter Alters- und Pflegeheimen
- Beschluss des Landrats am 1. Februar 2007 < abgelehnt >



Nr. 2245

RR Erich Straumann (SVP) begründet die Ablehnung des Postulates primär mit Verweis auf das kürzlich verabschiedete Gesetz über die Betreuung und Pflege im Alter, das diese Aufgaben den Gemeinden überträgt. Trotzdem ist eine Zusammenarbeit mit dem Kanton gegeben, da er sich an Bauvorhaben beteiligt. Die Gemeinden haben auch die gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit, statt Betten im Altersheim zu schaffen, alternative Wohnformen zu wählen. Bereits am 24. Juni 2006 kam der Rechtsdienst des Regierungsrates zum Schluss, dass sowohl Investitionsbeiträge als auch Beiträge zur Nutzung ausserhalb der Kantonsgrenzen gesprochen werden können. Der Regierungsrat möchte unbedingt vermeiden, den Gemeinden das Gefühl zu übermitteln, sie würden vom Kanton bevormundet. Die Gemeindeautonomie ist hoch zu halten und jene Gemeinden, die in Schwierigkeiten stecken, finden beim Kanton offene Türen vor.


Der Kanton Basel-Landschaft beabsichtigt nicht, in der Stadt anzufragen, ob sie gerne Betten an den Kanton Basel-Landschaft weitergeben möchte. Einen allfälligen Leistungseinkauf müssten die Gemeinden von sich aus an die Hand nehmen, dem Kanton bleibt die Beraterfunktion.


Die Gemeinden sind für Unterstützung dankbar, stellt Madeleine Göschke (Grüne) voran. Im unteren Kantonsteil besteht ein akutes Problem, wie auch der kantonale Gesundheitsplaner, Giorgio Baumann, festgestellt hat.


Idee des Postulates ist es, dafür zu sorgen, dass sich Stadt und Land in dieser Lage gegenseitig aushelfen. Da Basel den Altersschub schon bald hinter sich hat, könnte die Stadt den Agglomerationsgemeinden leer stehende Betten anbieten. Wenn Geriatriebetten in Basel eingekauft werden können, dann sollte Gleiches doch auch mit Pflegebetten machbar sein. Nicht sinnvoll ist es, in stadtnahen Gemeinden für x Millionen Pflegebetten zu schaffen, die schon im Jahre 2030 leer stehen werden. Dass der eine dem anderen zu marktkonformen Preisen hilft, wäre gelebte Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinaus. Auf diese Weise könnten Kanton und Gemeinden viel Geld einsparen. Basel-Landschaft ist, wie vom Sanitätsdirektor richtig dargelegt wurde, gesetzlich zur Koordination zwischen den Gemeinden verpflichtet. Wichtig ist aber eine Anlaufstelle, bei der alle Informationen über freie Betten und Wartelisten zusammenlaufen, damit die Koordination wahrgenommen werden kann. Diese Stelle könnte geeignete Plätze zuweisen und damit einen enormen Arbeitsaufwand der einzelnen Gemeinden auf ein Minimum reduzieren. Dass jede Gemeinde allein auf Bettensuche geht und verhandelt, darf ganz einfach nicht sein.


Das Postulat soll überwiesen werden.


Pia Fankhauser (SP) unterstützt das Postulat von Madeleine Göschke und bringt einen kreativen Vorschlag für die Einrichtung der zentralen Koordinationsstelle ein: Baselland Tourismus führt ein Programm für freie Hotelbetten. Bei dieser Stelle könnten die Gemeinden rund um Basel ihre freien Betten eingeben. So könnte vermieden werden, dass die Leute schliesslich weit ausserhalb ihres Wohnortes platziert werden. Eine Nachbarin Pia Fankhausers wurde inzwischen, da in Oberwil nichts frei war, in Luzern einquartiert. Die Verantwortlichen sollten wirklich von den Bedürfnissen der wartenden Personen ausgehen.


Das Postulat verdient die Unterstützung des Rates.


Judith van der Merwe (FDP) gibt bekannt, dass ihre Fraktion eine ähnliche Motion eingereicht hat. Sie lautet: Umsetzung der kantonalen Koordinationspflichten im Bereich Betreuung und Pflege im Alter. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Vorstössen besteht darin, dass die FDP die im Gesetz strikte vorgeschriebene Trennung der gemeindehoheitlichen Altersplanung und der Koordination des Kantons nicht miteinander vermischen möchte. Schade, dass die FDP-Motion nicht auch für heute traktandiert wurde.


Nach Recherchen in mehreren Gemeinden wurde klar, dass viele Gemeinden planen, auch gemeinsam und über die Kantonsgrenzen hinaus. Der Bedarf, dass der Kanton diese Planung unter seine Fittiche nimmt, ist nicht gegeben.


Die FDP-Fraktion lehnt das Postulat ab.


Rita Bachmann -Scherer (CVP) ist erfreut über das hohe Fantasiepotenzial im Landrat. Allerdings ist die Kompetenzverteilung im Gesetz (Altersgesetz) klar geregelt. Bestände tatsächlich weiter gehender Bedarf kantonaler Hilfe für Platzierungen in Alters- und Pflegeheimen in Basel-Stadt, müsste dieser Bedarf von den Gemeinden selbst angemeldet werden. Das von Madeleine Göschke im Vorstoss aufgeführte Beispiel einer Mangelsituation in den Gemeinden Muttenz und Birsfelden ist insofern zu relativieren, als die beiden Gemeinden ihre Probleme im Austausch geregelt haben. Die Gemeinden sind absolut in der Lage, untereinander zu koordinieren. Zudem: Bis vor Kurzem hätten die Gemeinden Birsfelden und Binningen sehr gerne Personen in der Stadt platziert. Die Möglichkeit bestand aber nicht, weil Basel-Stadt diese Variante ablehnte.


Die CVP/EVP-Fraktion lehnt das Postulat ab.


Philipp Schoch (Grüne) kennt die Geriatrieversorgung sowohl des Kantons Basel-Stadt (Universitätsspital) wie auch jene des Kantons Basel-Landschaft (Kantonsspital Liestal). Im Kanton Basel-Landschaft herrscht nicht, wie gewisse Kreise gerne kolportieren, das Problem der Über-, sondern der Unterversorgung in Sachen Geriatrieplätzen. Herr Straumann möge sich mal die immer länger werdende Geriatrieliste am Kantonsspital Liestal ansehen. Es ist zu folgern, dass der Kanton Basel-Landschaft die Situation zurzeit nicht im Griff hat. Der Vorstoss von Madeleine Göschke bietet eine Möglichkeit, das Problem sinnvoll anzugehen.


In seiner bisherigen Landratstätigkeit hat Philipp Schoch gelernt, dass die Gemeindeautonomie ein wichtiges Gut ist, aber auch, dass sie nicht immer förderlich ist. Die Gemeinden brauchen klare Vorgaben des Kantons, wo jetzt und wo in fünf Jahren Plätze bereit stehen müssen.


://: Der Landrat lehnt die Überweisung des Postulates von Madeleine Göschke mit 49 zu 27 Stimmen ohne Enthaltung ab.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Fortsetzung

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