Protokoll der Landratssitzung vom 1. Februar 2007

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2006-106 vom 6. April 2006
Interpellation von Ivo Corvini, CVP/EVP-Fraktion: Zu den Auswirkungen des neuen eidgenössischen Radio- und Fernsehgesetzes auf unsere Regionalfernsehstationen
- Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 13. Juni 2006
- Beschluss des Landrats am 1. Februar 2007 < erledigt >



Nr. 2250

Ivo Corvini (CVP) bedankt sich beim Regierungsrat für die Antwort, gestattet sich aber, weil die Antwort nun schon sieben Monate zurückliegt, doch noch ein paar Erläuterungen dazu.


Die unmittelbaren Gründe, die zur Interpellation geführt haben, sind mittlerweile bedeutungslos geworden, denn der Sender NW1 ist bekanntlich nicht mehr in Betrieb. Noch immer aktuell aber ist die Umsetzung des neuen eidgenössischen Radio- und Fernsehgesetzes. Speziell interessant ist dabei die Verteilung der Gebührengelder für die einzelnen Regionalfernsehstationen.


Mit dem neuen eidgenössischen Radio- und Fernsehgesetz werden die Regionalfernsehstationen der Schweiz durch das neue Gebührensplitting zirka 28 Millionen Franken erhalten. Diese Gebührengelder erhält heute fast ausschliesslich die SRG. Allerdings sollten in der Schweiz nur 10 bis 12 Fernsehstationen einen Anteil dieses Betrags erhalten. Es fragt sich, nach welchen Kriterien die Aufteilung vorgenommen wird. Der Entscheid darüber ist bis heute noch nicht gefallen. Wie überall, wenn es um Verteilungsfragen geht, könnte auch der ausgeübte Druck sowie der Grad der regionalen Zerstrittenheit eine grosse Rolle spielen. Der Druck und die Vernehmlassungen der Kantonsregierungen dürften wichtig, ja entscheidend sein. Zwischen den Regierungen der beiden Basel scheint ein Harmonisierungsprozess im Gang zu sein, was als sehr positiv zu werten ist. Diesen Punkt wird Ivo Corvini im Auge behalten und gelegentlich wieder nachfragen.


Regierungsrat Adrian Ballmer möge darlegen, ob inzwischen, sieben Monate nach Beantwortung der Interpellation, Neuigkeiten zu vermelden beziehungsweise wann Neuigkeiten zu erwarten sind.


Annemarie Marbet (SP) unterstützt Ivo Corvini. Tatsächlich muss die Region als Ganzes auftreten, obwohl die Zuständigkeit bei den Konzessionen vorwiegend bei den Gemeinden liegt. Mit der Vernehmlassung und als Hüter der Region soll der Kanton Basel-Landschaft gemeinsam mit Basel-Stadt auftreten und lobbyieren, damit die Gelder abgeholt werden können.


RR Adrian Ballmer (FDP) räumt ein, dass die vom 13. Juni 2006 stammende Beantwortung schon etwas in die Monate gekommen ist. Obwohl nur noch ein Regionalfernsehen auf Sendung ist, stimmen aber die Aussagen nach wie vor. Anliegen des Kantons ist es, dass der journalistische Wettbewerb spielt. Selbstverständlich sähe man diesen Wettbewerb gerne bei allen Medien.


Bisher ist kein Entscheid zum Gebührensplitting gefallen, in der Vernehmlassung wird die Regierung ihre Stellungnahme einbringen.


Wie Ivo Corvini von Zerstrittenheit und von einem Harmonisierungsprozess reden kann, ist dem Regierungsrat nicht klar, er hält vielmehr fest, dass die Zusammenarbeit mit dem Kollegen in Basel sehr gut funktioniert. Unterschiedliche Optiken sind zu jedem Problem möglich, diese aber werden - fortiter in re, suaviter in modo ( Hart in der Sache, milde in der Form ) - ausdiskutiert.


Gespräche werden über die Ausdehnung der Trägerschaft geführt. Wenn nicht zwei Fernsehstationen möglich sein sollen, so will sich das Baselbiet in der bestehendenTrägerschaft, die von den Gebührensplittinggeldern des Kantons Basel-Landschaft profitiert, beteiligen. Dies aber bedeutet nicht, dass die Regierung des Baselbietes in dieser Trägerschaft eine Rolle spielen will, sondern dass das Baselbiet entsprechend den eingeschossenen öffentlichen Geldern mitreden kann.


Darüber finden Diskussionen statt, die abgeschlossen sein sollen, ehe die Mittel schliesslich fliessen werden.


://: Damit ist die Interpellation von Ivo Corvini erledigt.


Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei



Fortsetzung

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